Die EIFAAC (European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission) hat die Ergebnisse der Erfassung von Kormoranschäden in Europa veröffentlic
Der Bericht bewertet den Kormoran nicht mehr lediglich als lokales fischereiliches Konfliktthema, sondern als europaweiten, erheblichen ökologischen und ökonomischen Belastungsfaktor
Für Deutschland beziffert der Bericht die fischereilichen Schäden auf mehr als 35 Mio. € jährlich und sieht trotz rund 20.000 getöteter Kormorane pro Jahr weiterhin erheblichen Handlungsbedarf für ein koordiniertes europäisches Bestandsmanagement.
Die am 12/08/2026 veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Kormorane in Europa erhebliche wirtschaftliche Schäden in Binnenfischerei und Aquakultur verursachen. Berücksichtigt werden nicht nur unmittelbar gefressene Fische, sondern auch Verletzungen, Stress, verringerte Nahrungsaufnahme und Wachstumseinbußen sowie zusätzliche Aufwendungen für Vergrämung, Netze, Bewachung und Besatz. Für die Schadensberechnung wird grundsätzlich mit 0,5 kg Fischaufnahme je Kormoran und Tag, einem durchschnittlichen Fischwert von 4 €/kg sowie einem zusätzlichen Stressfaktor von 25 % gerechnet. Daraus ergeben sich modellhaft 2,50 € Schaden je Kormoran und Tag.
Für die 26 untersuchten Staaten werden rund 825.000 Brutvögel und 843.000 Nichtbrüter/Wintergäste angegeben. Die auf dieser Basis ermittelten Schäden an Fischbeständen belaufen sich auf rund 672 Mio. € jährlich.
Die wichtigsten europäischen Größenordnungen sind: Aquakultur: mindestens rund 138 Mio. € dokumentierte Schäden/Jahr; unter Einbeziehung nicht oder unvollständig erfasster Länder schätzt der Bericht den tatsächlichen europäischen Schaden auf etwa 250 Mio. €/Jahr. Besonders betroffen sind Teichwirtschaften. Übliche Produktionsverluste liegen bei 10–30 %, in Extremfällen deutlich höher. Binnenfischerei einschließlich Angelfischerei: geschätzt 150–220 Mio. €/Jahr, zentraler Schätzwert etwa 180 Mio. €. Das entspräche 21–31 % des Anlandewertes der europäischen Binnenfischerei.
Die tatsächlich gezahlten Entschädigungen decken nach Schätzung der Studie lediglich 4–6 % der wirtschaftlichen Verluste.Die FAO/EIFAAC empfiehlt deshalb ausdrücklich einen koordinierten europäischen Kormoran-Managementplan, vereinheitlichtes Monitoring, einfachere Verfahren für Managementmaßnahmen sowie bessere Entschädigungsregelungen.
Zentrale Aussagen für Deutschland
Deutschland ist ein bedeutendes Durchzugs- und Verteilungsgebiet. Kormoranbestand (Jungvögel, Nichtbrüter und Durchzügler NICHT enthalten):
2023 – ca. 24.517 Brutpaare (= ~ 49.034 adulte Brutvögel)
2024 – ca. 22.230 Brutpaare (= ~ 44.460 adulte Brutvögel)
Mecklenburg-Vorpommern beherbergt etwa die Hälfte des deutschen Brutbestandes.
Für die Winterpopulation werden 2023 modellhaft (die jeweiligen Mittwinterzahlen Mecklenburg-Vorpommerns wurden verdoppelt, um eine nationale Größenordnung zu erhalten) etwa 31.334 Kormorane und 2024 ca. 41.024 Kormorane angesetzt.
Aus den angenommenen Vogelzahlen errechnen sich
→ mindestens 5.100 t gefressener Fisch/Jahr
→ rund 14 t Fisch pro Tag
→ geschätzter Wert der Fischverluste: 25,3 Mio. € für 2023; 25,8 Mio. € für 2024
Der Bericht hält diese Werte ausdrücklich für wahrscheinlich deutlich zu niedrig, unter anderem weil Durchzügler und Teile der Nichtbrüterpopulation nicht vollständig berücksichtigt werden.
Teichwirtschaft und Aquakultur
Deutschland verfügt laut Bericht insgesamt über etwa 40.000 ha Teichfläche (einschl. extensiv oder nur teilweise genutzter Teiche) und etwa 20.735 ha aktiv bewirtschaftete Aquakulturteiche. Sieben Teichwirtschaften aus fünf Bundesländern lieferten detaillierte Daten. Zusammen bewirtschafteten sie 2.587 ha und produzierten mehr als 1.300 t Fisch pro Jahr.
Gemeldet wurden:
10–30 % der Fische durch Kormorane getötet,
zusätzlich bis zu 25 % beschädigte/verletzte Fische,
Einkommensverluste zwischen 31.000 und 200.000 € je Betrieb/Jahr (durchschnittlich 115.000 €) --> insgesamt 803.000 € Einkommensverlust im Jahr 2024 bei den sieben Betrieben --> hochgerechnet auf gesamte aktive deutsche Teichfläche: 6,4 Mio. € Einkommensverluste pro Jahr für die deutsche Teichwirtschaft.
rund 72 €/ha für Vergrämung, Abschuss, Netze sowie optische und akustische Schutzmaßnahmen --> hochgerechnet 1,5 Mio. € Präventions- und Abwehrkosten pro Jahr.In der europäischen Vergleichstabelle werden für Deutschland 27 Mio. € Schäden der Binnen-/Angelfischerei, mehr als 35 Mio. € Schäden an Binnenfischbeständen insgesamt sowie erhebliche zusätzliche Präventionsausgaben ausgewiesen. Dabei sind Schäden an Küsten- und Meeresfischbeständen ausdrücklich noch nicht enthalten.
Deutschland gehört damit innerhalb der Studie zu den wirtschaftlich stärker betroffenen Staaten. Weiterhin zählt die Studie Deutschland ausdrücklich zu den Staaten, in denen Kormoranprädation zur Aufgabe von Teichwirtschaften bzw. zur Verringerung der Besatzdichten und Extensivierung der Produktion beigetragen habe.
Angelfischerei
Es wurden Angaben von 49 Angelvereinen ausgewertet, die zusammen 11.370 ha Gewässer bewirtschaften. Die Vereine berichteten Kormoranschäden unter anderem bei Plötze, Barsch, Aal, Zander, Bach- und Regenbogenforelle, Äsche, Coregonen, Barbe, Rotfeder, Schleie und Hecht. Mehrere Vereine gaben an, 75–100 % der Fischverluste auf Kormoranprädation zurückzuführen. Besonders hervorgehoben werden Verluste mittlerer Altersklassen sowie Bestandsrückgänge von Äschen und Coregonen. Für zusätzlichen Besatz, Vergrämung, Monitoring und Fischunterstände ergaben sich im Mittel 97 €/ha (2023 gut 1 Mio. €; 2024 rund 1,2 Mio. €) an kormoranbezogenen Aufwendungen bzw. Schäden. 97 €/ha auf die deutschlandweit durch Angelvereine bewirtschafte Gewässerfläche von >275.000 ha übertragen führt zu rund 27 Mio. € Kormoranschaden pro Jahr für die deutsche Binnen-Angelfischerei.
Management und Entschädigungen in Deutschland
Der Bericht nennt für Deutschland etwa 20.000 getötete Kormorane in der Jagdsaison 2023/24. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Probleme der Fischprädation trotz dieser Eingriffe fortbestehen.
Bund und Länder gaben 2024 insgesamt 5,24 Mio. € für Prävention und Ausgleich von Wildtierschäden an Binnenfischbeständen aus. Der Bericht geht davon aus, dass davon der überwiegende Teil mit Kormoranschäden zusammenhängt, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass dies eine Ableitung und keine separat ausgewiesene Kormoranstatistik ist.
Einordnung der Zahlen
Die Ergebnisse sind politisch sehr relevant, sollten aber nicht mit einer vollständig statistisch abgesicherten bundesweiten Schadensbilanz verwechselt werden.
Gerade für Deutschland beruhen wesentliche Hochrechnungen auf relativ kleinen Stichproben (7 Aquakulturbetriebe für die Hochrechnung auf 20.735 ha Teichfläche, 49 Angelvereine für die Hochrechnung auf 275.000 ha, Winterbestände aus MV auf ganz Deutschland hochgerechnet).
Bei vielen europäischen Daten kommen neben Messungen und Betriebsdaten auch Experteneinschätzungen zum Einsatz.
Die Autoren weisen selbst darauf hin, dass die Datenqualität zwischen sehr detaillierten Betriebsaufzeichnungen und bloßen Schätzungen erheblich schwankt und die Methodik künftig verbessert werden müsse.
Besonders wichtig ist außerdem: Die verschiedenen deutschen Schadenswerte dürfen nicht einfach addiert werden. Die rund 25,8 Mio. € aus dem populationsbasierten Verbrauchsmodell, die 27 Mio. € Hochrechnung für die Angelfischerei und die 6,4 Mio. € für die Teichwirtschaft beruhen auf unterschiedlichen Ansätzen und überschneiden sich teilweise. Die vom Bericht selbst gezogene zusammenfassende Größe „mehr als 35 Mio. € jährlich“ ist deshalb die sinnvollste Zahl, wenn man die Aussage der FAO/EIFAAC für Deutschland zitieren möchte.
Karpfenteichwirtschaft zwischen Wassermangel, Prädatorendruck und dem Erhalt einer wertvollen Kulturlandschaft
Am 6. August 2026 fand im Landkreis Forchheim, Bayern das traditionelle Haider Teichgespräch statt. Seit vielen Jahren bringt dieses Format Teichwirte mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Fachbehörden und Verbänden unmittelbar an den Teichen zusammen.
Ein fester Bestandteil der Haider Teichgespräche ist dabei die gemeinsame Begutachtung der Teiche und Fischbestände. Probefänge geben Aufschluss über die Entwicklung der Karpfen und machen gleichzeitig sichtbar, unter welchen Bedingungen die Teichwirte im jeweiligen Jahr wirtschaften müssen. Im anschließenden Austausch werden aktuelle fachliche, politische und wirtschaftliche Fragestellungen diskutiert und Lösungsansätze zwischen Praxis, Verwaltung und Politik erörtert.
Gerade in diesem Jahr zeigte sich ausdrücklich, wie wichtig ein solches Format ist, welches die Fischereifachberatung des Bezirk Oberfranken initiiert. Die Karpfenteichwirtschaft steht vor erheblichen Herausforderungen – und die Folgen der anhaltenden Trockenheit sind an den Teichen unmittelbar sichtbar.
Der Einladung folgten zahlreiche Teichwirte, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Fachbehörden, darunter Bezirksdirektor Herr Peter Meyer vom Bezirk Oberfranken, die stellvertretende Landrätin Frau Rosi Kraus, der Hallerndorfer Bürgermeister Herr Gerhard Bauer sowie Vertreter der Regierung von Oberfranken und ansässige Fischereiverbände und -vereine.
Präsidentin Isabell Schwegel vertrat den Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. V. vor Ort! YFM-Spartenleiterin Anna Klupp und YoungFishermen Fabian Holtze begleiten sie.
Es fehlen mehr als die Hälfte der Stauhöhe!
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die derzeit äußerst angespannte Wassersituation. An einigen Teichen fehlen gegenüber dem üblichen Wasserstand mehr als 100 Zentimeter. Besonders problematisch ist dies bei den sogenannten Himmelsteichen, deren Wasserversorgung wesentlich von Niederschlägen abhängig ist und bei denen fehlendes Wasser nicht ohne Weiteres ausgeglichen werden kann. Die wertvolle Anlegung der Kulturlandschaft im Aischgrund in der Aneinanderreihung der Teiche im Kettenprinzip verlangt den starken Zusammenhalt der Teichwirte vor Ort ab, welcher in den Gesprächen deutlich sichtbar wurde!
Mit sinkendem Wasserstand reduziert sich der für die Fische verfügbare Lebensraum und der Druck durch Prädatoren wie den Graureiher nehmen auf nicht vertretbare Weise zu! Die daraus resultierenden Verluste und Verletzungen unmittelbar vor den Abfischungen fallen gravierend aus! Die Genehmigung der Verkürzung der Schonzeit des Graureihers ist die Möglichkeit wie die Untere Naturschutzbehörde in den ortsansässigen Landratsämtern den Schutz des Tierbestandes unter der Wasseroberfläche ermöglichen!
Ein weiterer Schritt ist eine Reduzierung des Schutzstatus für den Silberreiher, von dieser wir uns jedoch nicht einmal wagen zu träumen. Der Schutz der Lebewesen unter der Wasseroberfläche darf nicht geringer als deren an Land und in der Luft ausfallen!
Der Prädatorendruck ist inzwischen so angespannt, dass einige Teichwirte bereits vor ersten Notabfischungen stehen. Damit geht es nicht mehr allein um erschwerte Produktionsbedingungen, sondern zunehmend um die Frage, ob und wie die diesjährige Produktion überhaupt bis zur regulären Abfischung erhalten werden kann.
Ausbreitung des Bibers
Neben Wassermangel und Prädationsdruck wurde auch die stark angewachsene Biberpopulation thematisiert. Der Biber ist Teil unserer heimischen Fauna. Gleichzeitig zeigt sich in intensiv durch Teiche, Gräben und wasserwirtschaftliche Strukturen geprägten Kulturlandschaften zunehmend, dass die hohe Zahl an Individuen zu erheblichen Konflikten innerhalb des Bestandes führt.
Dabei muss die Frage gestellt werden; wie viele geeignete Reviere für geschützte Arten tatsächlich zur Verfügung stehen?
Bei einer entsprechend hohen Populationsdichte steigt der Konkurrenzdruck innerhalb der Art, während geeignete freie Reviere fehlen.
Die Folgen sind für die Teichwirte, die tagtäglich im Einklang mit der Natur arbeiten längst sichtbar. Verendete Biber, viele Kilometer entfernt von Gewässern, Verbauung von wasserwirtschaftlichen Einrichtungen und Kämpfe um Reviere die ein Biber nicht führen müsste, wenn der Mensch rechtzeitig erlegte Schutzstatus aufheben würde. Die Balance in der Natur ist der Schlüssel für das Wohlbefinden aller.
Karpfenproduktion und Ökosystemleistungen gehören zusammen
Die aktuellen Probleme machen gleichzeitig deutlich, welchen Stellenwert die Karpfenteichwirtschaft für die Region besitzt. Dabei muss eines klar sein: Die Produktion von Karpfen und anderen heimischen Fischen ist und bleibt die wirtschaftliche Grundlage der Teichwirte.
Die Teiche sind Produktionsflächen. Sie ermöglichen die Erzeugung eines hochwertigen, regionalen Lebensmittels und sichern Einkommen und Betriebe im ländlichen Raum. Ohne eine wirtschaftlich tragfähige Fischproduktion wird mittel- bis langfristig die Pflege und Bewirtschaftung der Teichlandschaften nicht möglich sein.
Die umfangreichen Ökosystemleistungen, welche Teichwirte für die Gesellschaft liefern, halten Wasser in der Landschaft, können Niederschlagsspitzen puffern und zeitweise zurückhalten. Sie schaffen wertvolle Lebensräume und tragen zur Biodiversität sowie zum Erhalt einer über Jahrhunderte entstandenen Kulturlandschaft bei.
Gerade angesichts zunehmender Hitze- und Trockenperioden, aber auch häufiger auftretender Starkregenereignisse, bekommt diese Funktion eine neue Bedeutung. Teichlandschaften wie im Aischgrund können ein wichtiger Baustein sein, um Wasser in der Fläche zu halten und Abflussspitzen bei Starkregen abzumildern.
Die gesellschaftlichen Leistungen der Teichwirtschaft dürfen deshalb nicht losgelöst von ihrer wirtschaftlichen Grundlage betrachtet werden: Nur bewirtschaftete Teiche können dauerhaft diese Funktionen erfüllen. Hierfür brauchen die Teichwirte eine Perspektive für ihre Produktion.
Dialog muss auch dort stattfinden, wo Positionen auseinandergehen
Bedauerlich war vor diesem Hintergrund, dass der Bund Naturschutz der Einladung zum Haider Teichgespräch nicht gefolgt ist. Gerade die Diskussion über den Wert bewirtschafteter Teichlandschaften für Artenvielfalt, Wasserhaushalt und Naturschutz sowie über bestehende Konflikte hätte von einem direkten Austausch mit Naturschutzverbänden und -verwaltung profitiert. Umso wichtiger ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen und die tatsächlichen Bedingungen direkt vor Ort zu betrachten.
Erste Präsenzveranstaltung seit den Weichenstellungen des VDBA
Die erste Präsenzveranstaltung, nachdem die geplante Küstentour mit Bundesminister Alois Rainer in Travemünde kurzfristig abgesagt worden war, führte Isabell Schwegel unmittelbar zu ihren Wurzeln zurück. Im Landkreis Forchheim mit der Karpfenteichwirtschaft aufgewachsen erkenne ich besonders den dringenden Handlungsbedarf der notwendig ist!
„Wir erleben gerade unmittelbar, was Hitze und Wassermangel für unsere Teichwirtschaft bedeuten. Wenn Teichen mehr als ein Meter Wasser fehlt und erste Betriebe vor Notabfischungen stehen, dürfen wir nicht mehr nur über zukünftige Herausforderungen sprechen. Gleichzeitig zeigen uns gerade Kulturlandschaften wie der Aischgrund, welches Potenzial die Teichwirtschaft besitzt. Sie produziert einst der ressourcensparendsten Lebensmittel, hält Wasser in der Landschaft, schafft Lebensräume und kann dazu beitragen, die Folgen von Starkregen und Hochwasser abzumildern. Wer diese Leistungen auch künftig erhalten und ausbauen möchte, muss den Teichwirten ermöglichen, wirtschaftlich zu produzieren. Dafür brauchen wir jetzt tragfähige Lösungen.“
Die Haider Teichgespräche haben erneut gezeigt, wie wertvoll der direkte Austausch zwischen Teichwirtschaft, Politik, Verwaltung und Fachbehörden ist. Probleme werden dort sichtbar, wo sie entstehen – und genau dort müssen auch Lösungsansätze entwickelt werden.
Der Dank des VDBA gilt den Organisatoren, den beteiligten Teichwirten und allen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Fachbehörden, die der Einladung gefolgt sind und sich der Diskussion vor Ort gestellt haben.
Die Karpfenteichwirtschaft braucht gerade jetzt einen starken Rückhalt! Mit jedem wirtschaftlich aufgegebenen Teich verlieren wir nicht nur Produktionsfläche für ein regionales Lebensmittel – wir riskieren zugleich den Verlust einer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft und ihrer vielfältigen Leistungen für unsere Gesellschaft. Isabell Schwegel, Präsidentin des VDBA
Prädatoren
25.07.2026
Schützen oder schießen? Der Streit um den Fischotter
jetzt red i ∙ im Bayerischen Rundfunk stellen sich Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger und der Vorsitzende des Bayrischen BUND Naturschutz, Martin Geilhufe Fragen, Kritik, Wünschen, etc. - zu sehen in der ARD Mediathek
Die einen freuen sich über ihn, die anderen fürchten ihn. Den Fischotter. Vor gut 30 Jahren war er fast ausgerottet, in ganz Deutschland gab es nur noch eine Handvoll Tiere. Deshalb wurde er streng geschützt. Die Bestände haben sich seitdem deutlich erhöht, allein im Freistaat soll es wieder knapp 1.500 Fischotter geben. Eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Aber in vielen Gegenden Bayerns sehen die Menschen das anders, so auch im Landkreis Tirschenreuth in der nördlichen Oberpfalz. Mehr als 4.000 Teiche gibt es in der Region, viele Familien züchten hier seit Generationen Fische. Doch jetzt sehen sie ihre Tradition bedroht – durch den Fischotter. Bis zu 500 Kilo frisst ein ausgewachsenes Tier pro Jahr und das hat Folgen: leere Netze, verletzte Fische, frustrierte Teichwirte. Die Staatsregierung wollte die Fischotterjagd erleichtern. Doch Deutsche Umwelthilfe und BUND Naturschutz haben erfolgreich dagegen geklagt, was den bayerischen Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ärgert. Es sei völlig unverständlich, dass die Verbände "ideologisch verblendet mit ihren ständigen Klagen gegen die Fischotterverordnung die Teichwirte zur Aufgabe treiben." Der BUND Naturschutz sieht das anders und fordert mehr alternative Schutzmaßnahmen wie Zäune: "Statt sich auf den Sündenbock Fischotter zu versteifen, brauchen die Teichwirte praxisnahe Unterstützung." Soll der Otter bejagt werden dürfen? Welche praktikablen Alternativen zum Abschuss gibt es? Und was braucht es, damit die Teichwirtschaft in Bayern eine Zukunft hat? Darüber diskutieren Bürgerinnen und Bürger live in Tirschenreuth mit Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger und Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.
Die interessante Diskussion mit einigen bekannten Gesichtern kann in der ARD Mediathek angeschaut werden.
Video verfügbar bis 22.07.2028 ∙ 21:21 Uhr
Prädatoren
29.05.2026
Treffen zum Aalschutz und Fischbestandsmanagement in Cloppenburg
VDBA trifft Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher in Niedersachsen
Cloppenburg – Am 29.05.2026 trafen sich auf Einladung des Landesfischereiverband Nds e.V. Vertreter:innen aus Politik und Fischerei zu einem Fachgespräch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher rund um den Schutz des Europäischen Aals und die nachhaltige Bewirtschaftung von Fischbeständen. Die Moderation übernahm Torben Heese, Vorsitzender des Landesfischereiverbands Niedersachsen, ergänzt von Ronald Menzel, Vorsitzender der Initiative zum Schutz des europäischen Aals e.V.
Im Mittelpunkt standen aktuelle Berichte zur Aalbestandssituation sowie die Diskussion über bestehende und geplante Aalschutzstrategien, sowie deren mögliche Finanzierung.
Weitere Themen waren die Problematik von Fischprädatoren und potentielle Maßnahmen zum Schutz von Fischbeständen.
Im Anschluss besuchten die Teilnehmer:innen den Aalhof Götting in Cloppenburg. Bei einem ausführlichen Betriebsrundgang erhielten die Gäste Einblicke in die Praxis der Aalaufzucht.
Titelfoto (von li nach re):
Christoph Eilers, CDU - Wahlkreis Cloppenburg;
Ronald Menzel, Vorsitzender der Initiative zum Schutz des europäischen Aals e.V., Geschäftsführer und Vizepräsident VDBA;
Gerd Götting, sen. Chef Aalhof Götting;
PStS Silvia Breher;
Carsten Brauer, Geschäftsführer Landesfischereiverband Nds e.V.;
Dr. Anja Oest, Geschäftsführerin VDBA e.V.;
Manfred Tannen, Stellv. Präsident Landwirtschaftskammer Niedersachsen;
Steffen Göckemeyer, Fischereiberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen;
Torben Heese, Vorsitzender Landesfischereiverband Nds e.V.;
Jan Götting, jun. Chef / Geschäftsleiter Aalhof Götting
Prädatoren
26.01.2026
Auswirkungen der Kormoranprädation auf die Fischerei und Aquakultur in der EU
Aktuelle Übersicht zur Kormoranprädation in der EU
Briefing vom 20.01.2026
Der Kormoran hat erhebliche und weitreichende Auswirkungen auf Fischbestände und Aquakulturanlagen. Aufgrund seiner Prädationstätigkeit wurde der Kormoran im 19. und frühen 20. Jahrhundert stark verfolgt, steht aber seit Inkrafttreten der EU-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 unter Schutz. Seine Population hat sich seitdem deutlich erholt. Obwohl die Jagd auf den Vogel verboten ist, erlaubt die Vogelschutzrichtlinie Ausnahmeregelungen, um schwere Schäden an Wildfischbeständen und Fischzuchten zu verhindern. Diese Ausnahmeregelungen werden von den Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlicher Weise genutzt.
Das Europäische Parlament forderte 2008 die Annahme eines europäischen Kormoranmanagementplans, um die zunehmenden Auswirkungen der Kormorane auf Fischbestände, Fischerei und Aquakultur zu minimieren. Diese Forderung wurde in den Entschließungen des Parlaments zur Aquakultur von 2018 und 2022 bekräftigt. Auch auf den Ratssitzungen im September und Oktober 2025 forderten mehrere Mitgliedstaaten die Europäische Kommission nachdrücklich auf, das EU-weite Management der Kormoranpopulationen zu koordinieren.
Im Anschluss an die jüngsten Gespräche führte die Kommission im Oktober 2025 einen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Kommission aktualisierte Leitlinien zur Anwendung von Ausnahmeregelungen gemäß der Vogelschutzrichtlinie. Im November 2025 veröffentlichte die Europäische Binnenfischerei- und Aquakultur-Beratungskommission, ein zwischenstaatliches Beratungsgremium für Fischereifragen, ihren endgültigen Rahmen für einen Managementplan im Rahmen eines von der EU kofinanzierten Projekts.
Ziel dieser Initiative ist es, den günstigen Erhaltungszustand des Kormorans zu erhalten und gleichzeitig Fischarten und Aquakulturanlagen zu schützen.
Hierzu ist nun ein umfagnreicher „Briefing“-Artikel in Englischer Sprache erschienen.
Eine deutsche Übersetzung kann unten rechts heruntergeladen werden.
(„Briefing“-Artikel bieten forschungsbasierte Handlungsempfehlungen zu drängenden wirtschaftlichen Herausforderungen und sind in einer für Laien verständlichen Sprache verfasst. Sie sollen so kurz wie möglich sein, aber dennoch ausreichend ausführlich, um ein politisches Problem eingehend zu beleuchten)
Prädatoren
16.11.2025
Fischotter: Süß, streng geschützt – doch für Fischwirte fatal
Sehenswerter Bericht des Bayrischen Fernsehens zum "Fischotter-Teichwirtschaftsproblem"
Für Teichwirte keine Neuigkeit: der Fischotter richtet weiterhin große Schäden an.
Dies zeigt auch der neue, sehenswerte Bericht Fischotter: Süß, streng geschützt – doch für Fischwirte fatal des Bayrischen Fernsehens.
Seit dem Jahr 2016 gibt es in Bayern ein Fischottermanagement, das auf Beratung, Zaunbau und Entschädigung setzt. Doch Elektro- und feste Schutzzäune werden nur mit 60 Prozent gefördert. Dies basiert auf der Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur.
Die Errichtung von Schutzzäunen ist oft jedoch nicht praktikabel (Größe und Terrain der Teichflächen), sehr teuer und würde das wichtige aquatische Habitat und die Wasserversorgung auch für andere Tiere versperren. Auch Ausgleichszahlungen wie durch den Freistaat Bayern (im vergangenen Jahr in Höhe von 2,25 Mio. Euro – 97 Prozent der den Betrieben entstandenen Verluste) sind keine dauerhafte Lösung und der finanzielle Bedarf steigt jährlich.
So ist es nicht überraschend, dass Otter-Schäden Fischzüchter zur Betriebsaufgabe bewegen.
Anhand der Zahlen des Statistischen Berichts der Aquakultur lässt sich ein deutlicher Rückgang an Betrieben belegen. So gab es im Jahr 2011 noch 2.984 Betriebe mit Erzeugung von Fischen in Teichen (Fachserie 3 Reihe 4.6 - Erzeugung in Aquakulturbetrieben - 2011), während es 2024 nur noch 1.310 Betriebe waren (Statistischer Bericht - Aquakultur - 2024).
Dieser sehr deutliche Rückgang von 1.674 Betrieben (56.1 %) in den letzten 13 Jahren ist hochgradig besorgniserregend und teilweise auch auf die allgemeine Prädatoren-Problematik zurückzuführen.
Zu der Diskussion über den Umgang mit Prädatoren gibt es ein interessantes Interview mit Prof Dr. Sven Herzog, Dozent für Wildökologie und Jagdwirtschaft an der TU Dresden: „ln den letzten 100 Jahren ist keine Art, die dem Jagd recht unterlag, ausgestorben" zum download.
Prädatoren
28.10.2025
Young Fishermen im Austausch mit der Staatssekretärin des BMLEH Martina Englhardt-Kopf
Die Fischerei in Deutschland wird nach wie vor massiv durch Prädatoren unter Druck gesetzt. Um zu sehen welche Folgen dies für die Natur und die Fischereibetriebe hat besuchte die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Fr. Martina Englhardt-Kopf das Fischwirtschaftsgebiet Tirschenreuth (Oberpfalz, Bayern).
Neben Anna Klupp als Vertreterin der Young Fishermen waren auch Ely Eibisch, Wolfgang Stock (BBV), Landrat Roland Grillmeier und Thomas Beer (ARGE Fisch) vor Ort, um die drastische Situation zu schildern.
Neben den Prädatoren wurde auch angesprochen welche Weichen gestellt werden müssen, um Betriebe in die nächste Generation zu führen. Das Positionspapier der YFMwurde Frau Englhard-Kopf im Nachgang übermittelt.
Foto (vlnr): Wolfgang Stock, Martina Englhard-Kopf, Anna Klupp, Thomas Beer
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Titelfoto links oben: Anna Klupp, Thomas Beer, Roland Grillmeier, Martina Englhard-Kopf und Ely Eibsich im Gespräch im Land der 1000 Teiche
Prädatoren
25.09.2025
Anhörung zu „Wasserresilienzstrategie“ und „Kormorane“ im European Agriculture and Fisheries Council
Der Europäische Rat für Landwirtschaft und Fischerei (Agriculture and Fisheries Council) hat am 23. September 2025 zu den Themen „Wasserresilienzstrategie“ und „Kormorane“ unter dem Punkt "Any Other Business" eine Anhörung gehabt.
Beide Mitschnitte der öffentlichen Sitzung sind hier in deutscher Sprache als Download abrufbar.
Die Kommission will offensichtlich keine schnellen Lösungen zum Kormoranproblem finden, sondern nur weitere neue Leitlinien entwickeln.
Dabei bedarf es sofortiger Handlung, zum Schutz der Biodiversität, der Gewässergüte, vor Schäden in der Aquakultur und zum Erhalt der fischereilichen Nutzungsfähigkeit unserer Gewässer.
Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, damit die EU das offensichtliche Problem nicht weiter auf die lange Bank schiebt und endlich gehandelt wird.
Prädatoren
17.09.2025
EIFAAC Tagungsdokumente zu Managementempfehlungen zu Kormoranprädation
Das Sekretariat der EIFAAC (European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission) hat die Tagungsdokumente der Konferenz „Managementempfehlungen zur Reduzierung der Auswirkungen der Fischräuberei durch Kormorane“ vom 3. Juni 2025 veröffentlicht.
Die englischen Tagungsdokumente können unter https://doi.org/10.4060/cd6718enherunterladen werden.
Anhang D des Protokolls enthält die neueste, überarbeitete Fassung des Rahmens für einen europäischen Managementplan für den Kormoran. Er basiert auf den Stellungnahmen, die im Juni 2025 während und nach der Konferenz eingegangen sind.
Zusammenfassung: Die Konferenz zum Thema „Managementempfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen der Kormoran-Prädation” fand am 3. Juni 2025 in Brüssel, Belgien, statt. Sie wurde von der polnischen EU-Ratspräsidentschaft ausgerichtet und von der Europäischen Beratenden Kommission für Binnenfischerei und Aquakultur (EIFAAC) organisiert. An der Konferenz nahmen 230 Teilnehmer aus 31 Ländern teil, darunter nationale Behörden, die Europäische Kommission, Vertreter des Europäischen Parlaments und ein breites Spektrum von Interessengruppen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur, Vogel- und Fischschutz sowie Beratungsorganisationen. Ziel der Konferenz war es, die Teilnehmer über die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kormoranjagd zu informieren, den Entwurf eines europäischen Managementplans für den Kormoran vorzustellen und den Dialog über mögliche Managementlösungen zu fördern. In den Eröffnungsreden wurde der grenzüberschreitende Charakter der Auswirkungen des Kormorans und die seit langem bestehenden Forderungen nach koordinierten europäischen Maßnahmen hervorgehoben. Die polnische Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und die FAO betonten die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Grundlagen und der Angleichung an bestehende EU-Rechtsrahmen. In den Diskussionen wurde die weitgehende Übereinstimmung mit dem Rahmenplan für den europäischen Managementplan für den Kormoran und die Notwendigkeit praktischer, koordinierter Lösungen zur Eindämmung der Kormoran-Raubzüge unter Wahrung des ökologischen Gleichgewichts und der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften hervorgehoben. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehörten: die Straffung der Ausnahmeregelungen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie, die Festlegung von Referenzwerten und Schwellenwerten für nachhaltige Kormoran- und Fischpopulationen, die Verbesserung der grenzüberschreitenden Datenerhebung und -überwachung sowie die Einrichtung harmonisierter Entschädigungsregelungen für Schäden in der Fischerei und Aquakultur. Die Interessengruppen betonten die Dringlichkeit, gegen den Raubdruck vorzugehen, da sich die derzeitigen Maßnahmen oft als fragmentiert oder unwirksam erwiesen haben. Es wurden schnellere Maßnahmen zur Unterstützung von Fischern und Fischzüchtern gefordert, die mit unmittelbaren Herausforderungen konfrontiert sind. Der Aquakultursektor betonte sein Recht und seine Verantwortung, die Gesundheit und das Wohlergehen der Fische zu schützen, und sprach sich für vereinfachte, längerfristige Ausnahmeregelungen und Entschädigungen aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums oder aus Umweltfonds statt aus Mitteln für die Entwicklung der Aquakultur aus. Naturschutzverbände hoben die Notwendigkeit hervor, die ökologische Integrität zu erhalten, und warnten davor, Kormorane unverhältnismäßig für den Rückgang der Fischbestände verantwortlich zu machen. Sie drängten darauf, den Fokus auf umfassendere Stressfaktoren für das Ökosystem wie die Verschlechterung der Lebensräume zu legen. Die Teilnehmer aus europäischen Ländern wiesen auf die Bedeutung der Integration von Managementmaßnahmen in die nationalen Rechtssysteme und den Wert standardisierter Begründungen für Ausnahmeregelungen hin. Der von EIFAAC-Experten vorgestellte Entwurf eines Rahmenplans gliedert sich in fünf adaptive Schritte: Systembewertung, Entwicklung und Auswahl von Managementmaßnahmen, Politikformulierung und -koordinierung, Umsetzung und Überwachung sowie Bewertung und Anpassung. Der Plan zielt darauf ab, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Kormorane und einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur zu schaffen, den Dialog zwischen den Interessengruppen zu fördern und die Ziele der EU-Biodiversitäts- und Wasserrahmenrichtlinie zu unterstützen. Die Konferenz endete mit einem Aufruf zur weiteren Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den Interessengruppen, um den Rahmen für die Managementplanung fertigzustellen. Die Teilnehmer wurden gebeten, bis zum 17. Juni 2025 Kommentare zum Planentwurf einzureichen. Der endgültige Plan wird den zuständigen europäischen Gremien zur Prüfung vorgelegt und spiegelt die gemeinsamen Beiträge und wissenschaftlichen Erkenntnisse wider, die im Laufe dieses Konsultationsprozesses gesammelt wurden.
Naturschutzinitiative klagt gegen Fischotterabschuss in Bayern
Die Regierung der Oberpfalz hat im Februar Gebiete festgelegt, in denen Fischotter vergrämt und ggf abgeschossen werden dürfen. Gegen die Abschussverfügung klagt jetzt die Naturschutzinitiative (NI) und hat laut Pressemitteilung Eilantrag beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht.
Die Naturschützer halten die Rechtsverordnung für einen „Formverstoß“.
Seit 2016 gewährt die Staatsregierung Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden. Die Zahl der Anträge und die Schadenssumme haben sich seitdem massiv erhöht. Die Staatsregierung hat aufgrund der großen Bedeutung der Fischerei die Mittel für die Ausgleichzahlungen auf nunmehr 2,2 Mio. Euro angehoben. Ab dem Schadensjahr 2024 ist grundsätzlich ein bis zu 100 %-iger Schadensausgleich möglich, wenn die bereitgestellten Mittel ausreichen.
Das Merkblatt sowie die Richtlinie sind als Download beigefügt.
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06.12.2023
Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetzt
Mit Entscheidung vom 30.November.2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung zur Entnahme von Fischottern außer Kraft gesetzt. Gegen die Ausnahme-Verordnungen hatten sich drei Umweltverbände mit einem Normenkontrollantrag und einem Eilantrag gewandt. Der BayVGH hat den Eilanträgen nun stattgegeben und beide Verordnungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug gesetzt. Fischotter dürfen damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden.
Auch die überregionale Presse berichtet immer häufiger über den Fischotter
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 26.09.2022 über den Fischotter und die Gefahr, die dadurch für die heimische Teichwirtschaft besteht. Laut aktuellen Gutachten gibt es in Bayern inzwischen über 1.000 Fischotter, sodass von einem günstigen Erhaltungszustand gesprochen werden kann. Sogar Naturschutzverbände können sich inzwischen einen Abschuss in Einzelfällen vorstellen. Hoffen wir, dass dieser Sinneswandel noch rechtzeitg kommt.
Bild: Silas Stein, dpa
Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren
für die durch in der Fischerei und in Aquakulturen entstehenden Schäden beispielsweise. durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben (sogenannte Prädatoren) kann Deutschland künftig höhere Ausgleichszahlungen leisten. Die EU-Kommission hat zugestimmt, dass für diese Schäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann.. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf 7 Millionen Euro.
Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel bzw. nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten beihilfefähig.
Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakulturkönnen" können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Begünstigten sind daher die Länder.
Prädatoren
17.11.2021
Fokusgruppe Prädatoren gegründet
Neue Arbeitsgruppe des AAC (Aquaculture Advisory Council)
Auf Initiative des VDBA wurde auf europäischer Ebene, unter dem Dach des AAC (Aquaculture Advisory Council) eine neue Fokusgruppe zum Thema Prädatoren und deren Auswirkungen auf die Fischzucht, gegründet. Zusammen mit Vertretern unserer Branche aus Österreich, Rumänien und Tschechien haben wir nun eine Papier verfasst, das die brisante aktuelle Situation der Teichwirtschaft und die künftige Entwicklung betrachtet. Es dient als Grundlage für die anstehenden Diskussionen mit der GD Umwelt und GD Mare bezüglich Biodiversitätsstrategie und ähnlichen brisanten Themen.
Bei dem AAC handelt es sich um eine Gruppierung die zu 40% von NGOs besetzt ist, 60% stellen die Branchenvertreter. Da immer Konsens erforderlich ist, sind mache Forderungen nicht so dringlich formuliert wie es uns Branchenvertretern wichtig gewesen wäre.
Prädatoren
02.12.2020
Otter, das Tier des Jahres 2021, die Einschätzung aus Brandenburg
Zum Thema Otter unter dem Aspekt, dass dieser zum Tier des Jahres
Zum Thema Otter unter dem Aspekt, dass dieser zum Tier des Jahres gewählt wurde.
Ein Beitrag aus dem soeben erschienenen Jahresbericht 2019 des DFV.
Interview mit Lars Dettmann, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Berlin Brandenburg
Sind Otter inzwischen flächendeckend in Deutschland vorhanden?
Noch nicht. Anfang der 90’er Jahre war der Fischotter in Deutschland nur noch im Nordosten in den heutigen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Norden Sachsens vertreten. Der Straßenverkehr und Umweltgifte in der Landschaft hatten die Bestände zuvor massiv reduziert und die Ottervorkommen in weiten Teilen Deutschlands ausgelöscht. Der gezielte Umbau von Brücken und Durchlässen, über die Straßen Gewässer kreuzen, half bei der Reduzierung der Verkehrsopfer, während strenger Auflagen beim Gebrauch giftiger Chemikalien deren Konzentration in der Umwelt und damit auch die schädliche Wirkung auf den Fischotter drastisch verringerten. Im Ergebnis breitet sich die Fischotter seit nunmehr 30 Jahren vor allem entlang von Flussläufen wieder gen Westen und Norden aus. Inzwischen hat er über Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrheinwestfahlen und Niedersachsen die Grenze zu den Niederlanden erreicht und im Norden die Lücke zu den Ottervorkommen in Dänemark geschlossen. Auch Thüringen und Hessen haben wieder Ottervorkommen. Zugleich erfolgt ausgehend von tschechischen Fi- schottervorkommen über den Bayerischen Wald und die Oberpfalz die Westausbreitung in Süddeutschland. Lediglich im Saarland und Rheinlandpfalz gibt es nach derzeitigem Stand bisher noch keine Otter- nachweise.
Wo sind die „Hotspots“ und welche Konflikte gibt es?
Ein Blick auf die Verbreitungskarte zeigt, dass im Nordosten Deutschlands nahezu flächendeckend Fischotter unterwegs sind. Ähnlich sieht es inzwischen im Bayerischen Wald und der Oberpfalz aus. Wahre
„Hotspots“ sind dabei stets die Regionen, in denen es noch Karpftenteichwirtschaft und damit Teichgebiete gibt. Fischteiche in der Landschaft erhöhen die Lebensraumka-
pazität für den Fischotter, so dass die Vorkommen dort entsprechend dichter sind. Das führt zu erheblichen Schäden in den Fischbeständen sowohl in Teichen, als auch in umliegenden natürlichen Gewässern und damit zu entsprechenden Konflikten mit Teichwirten und Sportfischern. Für die Erwerbsfischerei in Flüssen und Seen war der Fischotter an sich bislang nie ein Problem. Das änderte sich, als Otterschützer zur Selbstdarstellung und Spendenakquise eine Kampagne gegen die Reusenfischerei starteten. Obwohl sich nur extrem selten Fischotter in eine Reuse verirren und dort verenden, wurde dieses Risiko in der Kam- pagne als extreme Gefahr für die Fischotter dargestellt. Dass ausgerechnet im Nordosten Deutschlands, wo der Fischotter nie wirklich gefährdet war, auch die höchste Dichte an Fischereibetrieben mit entsprechend intensiver Reusenfischerei in ganz Deutschland besteht und sich der Fischotter von hier aus vorbei an den Reusen der Fischer wieder ausbreitet, wurde von den Machern der Kampagne unterschlagen. Gleiches gilt für den Umstand, dass auch heute noch der Straßenverkehr für 80 bis 90% der Totfunde von Fischottern verant- wortlich ist. Erst unter den übrigen Todesursachen taucht dann unter anderem auch das Ertrinken in Fischreusen auf. In dieser Statistik wird jedoch nicht zwischen den Reusen der Erwerbsfischerei und den von Fischwilderern gestellten Kleinreusen unterschieden. Im Ergebnis wird heute verbreitet versucht, unter Berufung auf das europäische Artenschutzrecht die Reusenfischerei „zum Schutz des Fischotters“ einzuschränken.
Welche Schäden sind schwerwiegender: Der Befall von Teichwirtschaften und die daraus resultierenden Fraßschäden oder der Minderfang in der Fluss- und Seenfischerei u.a. durch otterabweisende Konstruktionen in Reusen („Otterkreuze“)?
Beide gefährden die wirtschaftliche Existenz von Betrieben, sind aber nur schwer miteinander zu vergleichen. Während in Teichwirtschaften der Fischotter selbst massive Verluste verursacht, leidet die Fluss- und Seenfischerei unter den überzogenen Auslegungen europäischer Vorschriften zum Artenschutz. Letztere gehen so weit, dass Vertreter von Behörden und Naturschutzverbänden eine vorsätzliche Tötungsabsicht unterstellen, sofern der Fischer in einer Reuse einen Fischotter fangen sollte. Inzwischen entwickelte „Ausstiegshilfen“ für Kleinreusen entschärfen den Konflikt nur teilweise, weil z. B. das Land Berlin im Entwurf zur Novelle der Landesfischereiordnung verlangt, dass der Fischer das Einschwimmen von Fischottern verhindern oder das Überleben einschwimmender Otter „gewährleisten“ muss. In dieser Absolutheit ist das auch mit den derzeit zur Verfügung stehenden Ausstiegshilfen nicht machbar und der Fischer müsste sei- ne Reusen im Schuppen hängen lassen.
Wie bewähren sich Ausstiegsmöglichkeiten („Reißnaht“) in der praktischen Fischerei?
Der Einbau der in Tierversuchen mit Fi- schottern unter eher realitätsfernen Bedingungen getesteten Ausstieghilfen verursacht neben den Kosten für Beschaffung und Einbau natürlich Probleme im Handling der Reusen. Am Steinhuder Meer hat der Haupterwerbsfischer vor dem Hintergrund der Vorgaben auf die Fortführung des Fischereipachtverhältnisses verzichtet. Damit dürfte die Frage hinreichend beantwortet sein.
Es ist unstrittig, dass viel mehr Otter im Straßenverkehr sterben als in Fanggerä- ten der Fischerei, und der Bestand wächst trotzdem. Macht es da Sinn, die Fischerei- betriebe so zu schwächen?
Wie zuvor schon erwähnt, wird in den Totfundstatistiken jeder ertrunkene Fischotter als „Reusenopfer“ geführt, ohne zu differenzieren, ob er in legal gestellten Reusen oder in unsachgemäß aufgestellten Reusen von Fischwilderern verendet ist. Selbst in Summe bewegt sich der Anteil der „Reusenopfer“ im Bereich von 5 bis 10 % aller getöteten Fischotter, während allein der Straßenverkehr für rund 90 % verantwortlich ist. Jetzt interessieren sich Fischwilderer mit ihren illegal gestellten Reusen ebenso wenig für die Vorschriften des Fischereirechts, wie sie auch rechtliche Regelungen des Arten- schutzrechtes ignorieren. Sie nutzen weiter die im Handel frei verkäuflichen Reusenmodelle für ihr illegales Treiben, ohne sich um den Otterschutz zu scheren.
Reuse mit Reißnaht als Ausstiegshilfe für Fischotter
Im Gegensatz zu den deutlich größer dimensionierten Reusen der Erwerbsfischer sind die zur Fischwilderei verwendeten Kleinreusen für Fischotter gefährlich, weil bereits gefangene Fische hier für ihn vom Reuseneingang aus sichtbar sind und wie Köder wirken. Die in solchen illegal gestellten Reusen verendeten Otter landen als Reusenopfer in der Statitik und dienen als Argument für die Beschränkungen von Erwerbsfischern. Dem Fischotter hilft das nicht – im Gegenteil. Wo derart überzogene Vorgaben den Erwerbsfischern den Rest geben und sie vom Wasser verdrängen, sinkt für die Fischwilderer das Risiko entdeckt zu werden, ganz dramatisch. Die logische Folge: eher mehr illegal und dilettantisch gestellte Kleinreusen, womit das Risiko für die Fischotter zwangsläufig zunimmt.
Bei den Teichwirtschaften können massive, aufwendige Zaunkonstruktionen gebaut werden, um den Ottern den Zugang zu den Teichen unmöglich zu machen. Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten sind von der Art des Zaunes und von den Geländebedingungen vor Ort abhängig. Um Fischotter wirklich dauerhaft und sicher aus Teichen heraus zu halten, sind entsprechend stabile Anlagen erforderlich, die zudem ausreichend tief in den Boden eingelassen werden müssen. Eine solche Zaunanlage zum Schutz von insgesamt 3,2 ha Teichflächen hat im brandenburgischen Fünfeichen insgesamt 124.000 € gekostet. Das entspricht Kosten pro Hektar Teichfläche von 38.750 € und vermittelt, in welchen Dimensionen man sich bewegen würde, wenn man die insgesamt mehr als 23.000 ha Teichflächen in Deutschland ottersicher einzäunen wollte.
Das bayerische Ottermanagement mit spezifischen Otterberatern und hohem Einsatz von Geldmitteln ist bundesweit am besten entwickelt, läuft das erfolgreich?
Im Freistaat Bayern hat man frühzeitig reagiert und die zum Thema Fischotter streitenden Parteien an einen Tisch geholt. Im Bewusstsein, dass Teichwirtschaft nicht nur ein Stück Kulturgut und Wertschöpfung ist, sondern auch die Grundlage für die große Artenvielfalt in den Teichgebieten bildet, wurde und wird nach gangbaren Lösungen gesucht. Entschädigungsregelungen, die finanzielle Förderung von Zaunanlagen und die Beratung der betroffenen Teichwirte sind durchaus Erfolge. Am Ende kuriert man damit aber noch immer nur am Symptom, weil tatsächlich zufriedenstellende Lösungen ohne gezielte, lokale Eingriffe in die Ottervorkommen allein aus finanziellen Gründen – siehe Kosten für die Einzäunung – nicht flächendeckend umsetzbar sind. Der Versuch der Verwaltung, in der Oberpfalz einzelne Fischotter in Teichgebieten entnehmen zu lassen, wird derzeit von zwei anerkannten Naturschutzverbänden per Klage blockiert. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie diese juristische Auseinandersetzung ausgeht.
Gibt es eine wachsende Zahl von Betriebsaufgaben?
Ja! Der Begriff Teichwirtschaft an sich sagt ja schon, dass es um das Erwirtschaften von letztlich finanziellen Erträgen geht. Anders sind die Teichgebiete als Betriebsanlagen, Landschaftselemente und wichtige Habitate für geschützte Arten nicht zu erhalten. Das erwirtschaften nachhaltiger Erträge gelingt inzwischen flächendeckend nicht mehr, so- fern die öffentliche Hand nicht mit finanziellen Beihilfen unterstützt. Kernproblem sind die insgesamt enormen Fischverluste durch Prädation. Dabei ist der Fischotter neben Kormoran, Silberreiher und vielen anderen Fischliebhabern nur einer von vielen Akteuren am und im Teich. In der Summe ist die Teichwirtschaft deshalb in- zwischen zur Fütterung von geschützten Arten mit Fisch verkommen. Dieser Um- stand, die entsprechende Frustration bei den Teichwirten und finanzielle Zwänge führten inzwischen zur Aufgabe einer Vielzahl von Teichen und Teichgebieten. Damit verschwinden neben der Wertschöpfung gerade im ländlichen Raum auch Biotope, auf die eine Vielzahl gefährdeter Tier und Pflanzenarten angewiesen sind. Wir erleben gerade, wie die zu unflexiblen Regelungen des europäischen Artenschutzrechts an ihrem eigenen Erfolg scheitern. Die ambitionierten Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030, die von der EU-Kommission in die- sem Ausgegeben wurden, werden wir nicht nur in Deutschland schon allein wegen dem Verschwinden einer Vielzahl von Teichen/Teichgebieten und den dort lebenden, nach EU-Recht geschützten Arten, sicher verfehlen.
Wie ist die Stimmungslage in den Betrieben, die von Otterschäden betroffen sind?
Natürlich verstärkt die Problematik den ohnehin schon vorhandenen Frust auf die teils weltfremden Schutzbestimmungen der EU und die Verwaltungsstrukturen, die diese Bestimmungen umsetzen müssen. Zu sehen, wie der eigene und tatsächlich erhebliche Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Form der Teichbewirtschaftung ausgerechnet durch absolut dogmatische Schutzvorschriften aus Brüssel zunichte- gemacht wird, lässt die Menschen schlicht verzweifeln.
Was wäre konkret zu tun, um das Otterproblem so einzugrenzen, dass nachhaltige Fischerei und Aquakultur hier weiter eine Zukunftsperspektive haben?
Ursprung nicht nur des „Otterproblems“ ist ein Geburtsfehler der europäischen Artenschutzrichtlinien. Sowohl der Vogelschutz- als auch der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fehlt der an sich zwingend notwendige Automatismus, mit dem sich der Schutzstatus für eine Art umgehend an die tatsächliche Gefährdungssituation dieser Art anpasst. Wo der Schutz erfolgreich war und damit sogar massive Schäden verbunden sind, muss der Schutzstatus regional angepasst und ggf. auch eine Regulierung der betreffenden Art möglich werden. Damit wäre nicht nur der Konflikt um den Fischotter augenblicklich entschärft. Auch bei Kormoran, Biber, Wolf oder Silberreiher würden sich so die nötigen Spielräume eröffnen, die derzeit von interessierten Kreisen mit Ver- weis auf die EU-Vorgaben juristisch blockiert werden. Zugleich würde so verhindert, dass wie bei der Reusenfischerei völlig überzogene Schutzvorschriften eine nach- haltige Befischung be- bzw. verhindern und zugleich die Akzeptanz für Maßnahmen des Artenschutzes ruinieren.
Prädatoren
19.10.2020
Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:
Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC, diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!