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Fischotterausgleich in Bayern bis zu 100% Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetzt Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtsch
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Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.

Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..

Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.

Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..

Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.

Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..

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Erzeuger Neue Pflichten für Umweltwerbung und Verbraucherinformationen
23.10.2026

Neue Pflichten für Umweltwerbung und Verbraucherinformationen

Am 27. September 2026 ist die EmpCo-Richtlinie in Kraft getreten. Sie soll vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing schützen und verlässlichere Informationen für nachhaltigere Kaufentscheidungen schaffen.

Aus der "EmpCo-Richtlinie (offiziell Richtlinie (EU) 2024/825) zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" ergeben sich neue Regeln für die Darstellung und Werbung von Unternehmen und ihren Produkten sowie zusätzliche Informationspflichten. Sie gelten seit dem 27. September 2026 und betreffen auch Betriebe der Binnenfischerei und Binnenaquakultur, wenn sie sich mit ihren Aussagen an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Die wichtigsten Pflichten stellen wir nachfolgend dar.

1. Aussagen über den Betrieb und seine Produkte
Zu prüfen sind alle geschäftlichen Aussagen – auf Verpackungen und Etiketten, an Verkaufsstellen, auf Websites, in Online-Shops, sozialen Medien, Broschüren und Anzeigen. Auch Produkt- oder Unternehmensnamen, Siegel, Logos, Farben und Bilder können einen Umweltvorteil vermitteln. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten.

Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimafreundlich“ dürfen nur verwendet werden, wenn eine dafür relevante, anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt oder die Aussage auf demselben Medium klar und hervorgehoben konkretisiert wird. Auch konkretisierte Aussagen müssen zutreffen und belegbar sein. Ein Link oder QR-Code allein genügt nicht als Erläuterung.
Aussagen über den gesamten Betrieb oder das gesamte Produkt dürfen nicht auf einem Nachweis beruhen, der lediglich einen einzelnen Teich, Produktionsschritt oder Umweltaspekt betrifft.
 
Der weitreichende Begriff „nachhaltig“ ist besonders sorgfältig zu prüfen: Ein Nachweis zu einem Umweltaspekt belegt nicht automatisch umfassende ökologische und soziale Nachhaltigkeit.
Besonders konfliktträchtig können beispielsweise sein:
  • „nachhaltige Fischerei“ oder „nachhaltige Aquakultur“ ohne klar benannte Kriterien und geeignete Nachweise;
  • „biodiversitätsfördernd“ oder „naturnah“, wenn nur einzelne Flächen oder Maßnahmen erfasst sind;
  • „klimaneutraler Karpfen“ oder „CO₂-neutrale Forelle“, wenn die Aussage auf dem Ausgleich von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht;
  • ein freiwilliges eigenes „Öko-“ oder „Naturteich“-Siegel ohne staatliche Festsetzung oder geeignetes Zertifizierungssystem.

Zukunftsversprechen wie „bis 2035 klimaneutral“ benötigen klare, öffentliche und überprüfbare Verpflichtungen, messbare und zeitgebundene Ziele, einen realistischen Umsetzungsplan, die dafür vorgesehenen Mittel sowie regelmäßige unabhängige Prüfungen. Freiwillige Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel müssen staatlich festgesetzt sein oder auf einem geeigneten Zertifizierungssystem mit öffentlich zugänglichen Kriterien und unabhängiger Überwachung beruhen.
 
Angaben wie „aus regionaler Teichwirtschaft“, „extensiv erzeugt“, „ohne Antibiotika“ oder „Bio“ sind nicht automatisch unzulässig. Sie müssen jedoch zutreffen und dürfen durch Wortwahl oder Gestaltung keine weitergehenden, unbelegten Umweltvorteile nahelegen. Für Bio-, Herkunfts- und sonstige Lebensmittelangaben gelten daneben die einschlägigen Kennzeichnungsvorschriften.

2. Direktverkauf und Onlinehandel
Beim Verkauf eigener Fischprodukte an Verbraucherinnen und Verbraucher muss der Betrieb gut sichtbar auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen.
Dafür ist das harmonisierte EU-Muster zu verwenden, das unten rechts herungtergeladen werden kann:
  • Der Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung muss im Geschäft z.B. als gut sichtbares Plakat oder als Aufsteller neben der Kasse, im Online-Shop als allgemeiner Hinweis auf der Website zu finden sein.
  • Das Muster muss unverändert bleiben; ein Ausdruck muss mindestens DIN A4 groß sein, online muss es in Farbe erscheinen.
  • Es informiert über gesetzliche Rechte bei mangelhafter Ware und ist keine zusätzliche Haltbarkeitszusage.

Vor dem Verkauf sind bei einem Online-Angebot wesentliche Produkteigenschaften korrekt anzugeben. Soweit für das jeweilige Produkt relevant, kann dies Umwelt- oder Sozialeigenschaften, Herstellungsweise und Herkunft umfassen. Gibt es umweltfreundlichere Lieferoptionen, muss der Online-Händler darüber informieren.

Bietet ein Hersteller zusätzlich eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt an, muss er das harmonisierte GARAN-Label verwenden. Die Garantiebedingungen sind dem Verbraucher spätestens bei Lieferung dauerhaft, zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, mitzuteilen. Für frische Fischprodukte ist diese Regel typischerweise nicht einschlägig; sie kann jedoch bei anderen vom Betrieb vertriebenen Waren relevant werden.

Die EmpCo-Richtlinie verlangt nicht pauschal einen Umweltpass oder eine vollständige Ökobilanz für jedes Fischprodukt. Sie setzt aber klare Grenzen für werbliche Aussagen und verpflichtet Betriebe, erforderliche Verbraucherinformationen vor dem Kauf bereitzustellen.
Bitte prüfen Sie daher Ihre Verpackungen, Verkaufsunterlagen, Internetauftritte und Werbemittel und halten Sie für jede Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage fest, worauf sie sich bezieht und wodurch sie belegt wird. Bei konkreten Zweifelsfällen sollte die jeweilige Aussage samt Gestaltung und Nachweisen rechtlich geprüft werden.

 
Mehr Informationen auf der offiziellen Seite Nachhaltiger Konsum der EU-Kommission.
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EU Umfrage der GD MARE für Akteure der Aquakultur zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands
17.10.2026

Umfrage der GD MARE für Akteure der Aquakultur zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands

Die GD MARE hat eine Studie gestartet, um den Verwaltungsaufwand zu bewerten, der den Akteuren bei der Einhaltung der EU-Kontrollverordnung und, im weiteren Sinne, des Acquis der Gemeinsamen Fischereipolitik entsteht.

Die Ermittlung unnötiger, doppelter oder übermäßig belastender Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Fischerei und Aquakultur, die im Rahmen der Wettbewerbsagenda der Kommission vereinfacht werden könnten ist Ziel der Studie. Im Rahmen dieser Arbeit sind Akteure und Unternehmen der Aquakultur eingeladen, ihre Erfahrungen über eine kurze Online-Umfrage mitzuteilen. Die Ergebnisse fließen direkt in die Vereinfachungsagenda der Kommission ein.
Wir möchten daher alle Aquakultur-Praktiker ermutigen, an der Umfrage teilzunehmen und/oder sie an relevante Akteure und Unternehmen der Aquakultur in euren Netzwerken weiterzuleiten.

Die Umfrage ist in allen 24 EU-Sprachen verfügbar (man kann die Sprache oben auf der Seite auswählen).
Umfrage: https://survey.questionstar.com/1e86b6f6
Frist: Samstag, 31. Oktober 2026, 23:59 Uhr (MESZ)
⏱️ Dauer: ca. 15 Minuten

Die Umfrage liefert der Kommission einen Überblick über den gesamten Sektor. Hinzukommen „Reality-Check“-Workshops, die der vertieften Diskussion mit einer kleinen Gruppe von Praktikern dienen. Beides fließt in die Vereinfachungsarbeit der Kommission ein.

Warum das für die Aquakultur wichtig ist: Es geht weit über die GFP hinaus
Für Aquakulturproduzenten fragt die Umfrage, wie kostspielig und wie schwierig (auf einer Skala von 1 bis 5) jede dieser Verpflichtungen ist:
  • Betrieb: Registrierung der Anlagen, Aquakultur-Genehmigungen, Aufzeichnungen zu Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung, jährliche Produktionsdaten
  • Kontrollen und Datenmeldung: Vorbereitung auf Kontrollen, jährliche wirtschaftliche und biologische Daten
  • Umwelt: Umweltverträglichkeitsprüfungen, Genehmigungen zur Wassernutzung, Überwachung der Wasserqualität, Aufzeichnungen zu gefährlichen Abfällen, Lagerung von Tierarzneimitteln, CSRD-Berichterstattung
  • Lebensmittelsicherheit und Hygiene: HACCP, Hygieneaudits
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit, Bio-Zertifizierung
  • Steuern: Körperschaftssteuer und Jahresabschlüsse, Mehrwertsteuer
  • Beschäftigung und Sicherheit: Arbeitszeitaufzeichnungen, Gesundheits- und Sicherheitsrisikobewertungen, Sicherheitsschulungen, Sozialversicherungsbeiträge
  • Datenschutz und Unternehmensstruktur: Datenschutz, Beschwerdeverfahren, Whistleblower-Kanäle 
Genau das ist der Punkt: Ein Großteil des Verwaltungsaufwands in der Aquakultur entsteht durch Vorschriften außerhalb der GFP.
In der Umfrage wird auch gefragt, ob dieselben Daten mehrmals im Jahr gemeldet werden müssen, wie viel Zeit das Unternehmen jährlich für Verwaltungsaufgaben aufwendet und wie viel Zeit die Kontrollen in den Jahren 2023–2025 in Anspruch genommen haben.
 
Ein paar Tipps zum ausfüllen der Umfrage:
  1. Wähle bei der ersten Frage Aquakultur aus, damit du die aquakulturspezifischen Fragen erhältst.
  2. Am Ende gibt es eine offene Frage zu sonstigen, nicht aufgeführten belastenden Verpflichtungen (max. 500 Zeichen). Hier kann man die Themen ansprechen, die einem am wichtigsten sind – es lohnt sich also, im Voraus ein paar Zeilen vorzubereiten.
  3. Bitte fülle den Fragebogen bis zum Ende aus, sonst werden deine Antworten möglicherweise nicht berücksichtigt.
  4. Die Umfrage ist vollständig anonym und die Antworten werden nach 18 Monaten gelöscht. Am Ende kann man seine Kontaktdaten hinterlassen, falls man für ein Folgeinterview in Betracht gezogen werden möchte. 

Bei Fragen zur Umfrage: Alexander K. Demeter (Studienkoordinator, ademeter@deloitte.nl) oder Alexander Anokhin (Umfragekoordinator, aanokhin@multiculturalinsights.net).
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Fluss- und Seenfischerei Mitgliederinformation des VDBA zur erwarteten Klimakrise durch ein El‑Niño‑Ereignis mit »Super‑Ausmaßen«
08.09.2026

Mitgliederinformation des VDBA zur erwarteten Klimakrise durch ein El‑Niño‑Ereignis mit »Super‑Ausmaßen«

Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) blickt mit großer Sorge auf die aktuellen Warnungen internationaler Organisationen, die ein El‑Niño‑Ereignis mit außergewöhnlicher Intensität prognostizieren.

Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) warnt vor einem außergewöhnlich starken El‑Niño‑Ereignis, das das Risiko für Extremwetter bis ins Jahr 2027 erhöht.
Ein solches „Super‑El‑Niño“ hätte erhebliche Auswirkungen auf das globale und europäische Klima – insbesondere durch extreme Trockenheit, langanhaltende Hitzeperioden und hydrologische Extremzustände. Die deutsche Binnenfischerei & Aquakultur muss sich auf zusätzliche Belastungen und ggf. gravierende Folgen einstellen.
 
1. Zunehmende Wasserknappheit gefährdet Produktion und Tierwohl
Bereits die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie empfindlich die Betriebe auf ausbleibende Niederschläge reagieren. Ein Super‑El‑Niño könnte diese Entwicklung massiv verschärfen:
  • Sinkende Wasserstände in Flüssen und Seen beeinträchtigen die Bewirtschaftung, den Fischbesatz (Tierwohl) und die ökologische Stabilität.
  • Teichwirtschaften geraten unter Druck, da Zuflüsse versiegen und Wasserverluste nicht mehr ausgeglichen werden können.
  • Erhöhte Wassertemperaturen führen zu Sauerstoffmangel, Stressreaktionen und erhöhtem Krankheitsdruck bei Fischen.
Viele Betriebe stehen bereits heute an der Belastungsgrenze. Ein extremes El‑Niño‑Jahr könnte die Situation weiter zuspitzen und auch zu Totalausfällen führen.

2. Steigende Risiken für Fischsterben und Produktionsausfälle
Hitze und Trockenheit wirken unmittelbar auf die Produktionsbedingungen:
  • Sauerstoffeinbrüche in stehenden Gewässern können innerhalb weniger Stunden zu massiven Fischverlusten führen.
  • Algenblüten und Schadstoffkonzentrationen nehmen bei niedrigen Wasserständen zu.
  • Transport und Vermarktung werden erschwert, wenn Fische nicht mehr unter stabilen Bedingungen gehalten werden können.
Betriebe müssen kurzfristig reagieren können, um Tierverluste zu vermeiden. Die wirtschaftlichen Schäden wären erheblich – besonders für familiengeführte Betriebe, die keine finanziellen Reserven für klimabedingte Ausfälle haben.

3. Ökologische Folgen für aquatische Lebensräume
Die Binnenfischerei trägt wesentlich zu Erhalt, Stabilisierung und Pflege von Gewässerökosystemen bei. Extreme Trockenheit gefährdet diese Leistungen:
  • Austrocknung kleiner Gewässer und Teiche beschleunigt deren Verlandungsprozesse
  • Artenreiche Kulturlandschaften – Hotspots der Biodiversität – die durch jahrhundertelange Nutzung entstanden sind, drohen verloren zu gehen.
  • Wanderfischarten und Amphibien leiden unter unterbrochenen Wasserwegen und ausgetrockneten Laichhabitaten.
Ein Super‑El‑Niño würde bestehende ökologische Probleme verstärken die Bewirtschaftung erschweren und ökologische Leistungen unter Druck geraten lassen. Dies würde die Ziele des Natur- und Artenschutzes gefährden.
 
4. Steigende Futtermittelpreise durch Ernteausfälle
Ein extremes El‑Niño‑Jahr kann weltweit zu massiven Ernteausfällen führen – insbesondere bei Mais, Weizen, Soja und anderen Grundrohstoffen der Futtermittelindustrie.
Konsequenzen für Fischerei und Aquakultur:
  • Deutliche Preissteigerungen bei Fischfutter und Ergänzungsfuttermitteln
  • Unsichere Verfügbarkeit bestimmter Futtersorten
  • Höhere Produktionskosten, die viele Betriebe wirtschaftlich stark belasten
  • Planungsunsicherheit für Besatz- und Produktionszyklen
Damit verschärft El Niño nicht nur die ökologischen, sondern auch die ökonomischen Risiken für die Branche.
Der VDBA hat diesen Aspekt bereits mit großer Sorge beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, sowie auf europäischer Ebene beim Verband der europäischen Aquakulturproduzenten (FEAP) in Diskussion gebracht.

5. Gefahr von Hochwasserereignissen durch extreme Niederschlagsmuster
Während ein Super‑El Niño in Mitteleuropa überwiegend mit Trockenheit und Hitze in Verbindung gebracht wird, können die globalen atmosphärischen Verschiebungen zugleich Phasen intensiver Starkregenereignisse auslösen. Diese hydrologischen Extreme bergen für Binnenfischerei und Aquakultur erhebliche Risiken:
  • Plötzliche Hochwasser können Teichanlagen überfluten, Dämme beschädigen und Fischbestände ausschwemmen.
  • Eintrag von Sedimenten, Nährstoffen und Schadstoffen belastet Produktionsgewässer und führt zu akuten Qualitätsproblemen.
  • Starkregenereignisse destabilisieren Gewässerstrukturen, verändern Strömungsregime und beeinträchtigen Laich- und Rückzugsräume.
  • In Fließgewässern steigt das Risiko, dass Besatzmaßnahmen zunichtegemacht werden, wenn Jungfische durch Hochwasser verdriftet oder Lebensräume zerstört werden.
Für viele Betriebe bedeutet dies eine doppelte Belastung: Trockenheit und Wasserknappheit auf der einen Seite – zerstörerische Hochwasser auf der anderen. Die zunehmende Unberechenbarkeit hydrologischer Extreme erschwert Planung, Bewirtschaftung und Investitionsentscheidungen erheblich.
 
Fazit: Betriebe müssen sich vorbereiten – Politik muss unterstützen
Die deutsche Binnenfischerei und Aquakultur muss sich auf weitere extreme Wetterereignisse einstellen. Dazu gehören:
  • Anpassung der Bewirtschaftungsstrategien
  • Investitionen in Wasserhaltung, Beschattung und Sauerstofftechnik
  • Entwicklung klimaresilienter Produktionskonzepte
Doch diese Maßnahmen sind kostenintensiv und für viele Betriebe allein nicht zu stemmen.
Der VDBA fordert daher:
  • Gezielte Förderprogramme für klimaangepasste Infrastruktur
  • Schnelle und unbürokratische Hilfen bei klimabedingten Produktionsausfällen
  • Einbindung der Betriebe in nationale Klimaanpassungsstrategien
  • Verlässliche Rahmenbedingungen, die die Bewirtschaftung und Pflege von Gewässern sichern
Ein El‑Niño‑Ereignis mit „Super‑Ausmaßen“ wäre eine ernste Bedrohung für die deutsche Binnenfischerei und Aquakultur. Die Branche ist bereit, sich anzupassen – doch sie braucht politische Unterstützung, Planungssicherheit und Anerkennung ihrer Rolle als unverzichtbarer Partner für Ernährungssicherheit, Gewässerökologie und regionale Wertschöpfung.

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EU Die EIFAAC (European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission) hat die Ergebnisse der Erfassung von Kormoranschäden in Europa veröffentlic
12.08.2026

Die EIFAAC (European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission) hat die Ergebnisse der Erfassung von Kormoranschäden in Europa veröffentlic

Der Bericht bewertet den Kormoran nicht mehr lediglich als lokales fischereiliches Konfliktthema, sondern als europaweiten, erheblichen ökologischen und ökonomischen Belastungsfaktor

Für Deutschland beziffert der Bericht die fischereilichen Schäden auf mehr als 35 Mio. € jährlich und sieht trotz rund 20.000 getöteter Kormorane pro Jahr weiterhin erheblichen Handlungsbedarf für ein koordiniertes europäisches Bestandsmanagement.
 
Die am 12/08/2026 veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Kormorane in Europa erhebliche wirtschaftliche Schäden in Binnenfischerei und Aquakultur verursachen. Berücksichtigt werden nicht nur unmittelbar gefressene Fische, sondern auch Verletzungen, Stress, verringerte Nahrungsaufnahme und Wachstumseinbußen sowie zusätzliche Aufwendungen für Vergrämung, Netze, Bewachung und Besatz. Für die Schadensberechnung wird grundsätzlich mit 0,5 kg Fischaufnahme je Kormoran und Tag, einem durchschnittlichen Fischwert von 4 €/kg sowie einem zusätzlichen Stressfaktor von 25 % gerechnet. Daraus ergeben sich modellhaft 2,50 € Schaden je Kormoran und Tag.
Für die 26 untersuchten Staaten werden rund 825.000 Brutvögel und 843.000 Nichtbrüter/Wintergäste angegeben. Die auf dieser Basis ermittelten Schäden an Fischbeständen belaufen sich auf rund 672 Mio. € jährlich.

Die wichtigsten europäischen Größenordnungen sind:
Aquakultur: mindestens rund 138 Mio. € dokumentierte Schäden/Jahr; unter Einbeziehung nicht oder unvollständig erfasster Länder schätzt der Bericht den tatsächlichen europäischen Schaden auf etwa 250 Mio. €/Jahr. Besonders betroffen sind Teichwirtschaften. Übliche Produktionsverluste liegen bei 10–30 %, in Extremfällen deutlich höher.
Binnenfischerei einschließlich Angelfischerei: geschätzt 150–220 Mio. €/Jahr, zentraler Schätzwert etwa 180 Mio. €. Das entspräche 21–31 % des Anlandewertes der europäischen Binnenfischerei.
Die tatsächlich gezahlten Entschädigungen decken nach Schätzung der Studie lediglich 4–6 % der wirtschaftlichen Verluste.Die FAO/EIFAAC empfiehlt deshalb ausdrücklich einen koordinierten europäischen Kormoran-Managementplan, vereinheitlichtes Monitoring, einfachere Verfahren für Managementmaßnahmen sowie bessere Entschädigungsregelungen.

Zentrale Aussagen für Deutschland
Deutschland ist ein bedeutendes Durchzugs- und Verteilungsgebiet.
Kormoranbestand (Jungvögel, Nichtbrüter und Durchzügler NICHT enthalten):
   2023 – ca. 24.517 Brutpaare (= ~ 49.034 adulte Brutvögel)
   2024 – ca. 22.230 Brutpaare (= ~ 44.460 adulte Brutvögel)
Mecklenburg-Vorpommern beherbergt etwa die Hälfte des deutschen Brutbestandes.
Für die Winterpopulation werden 2023 modellhaft (die jeweiligen Mittwinterzahlen Mecklenburg-Vorpommerns wurden verdoppelt, um eine nationale Größenordnung zu erhalten) etwa 31.334 Kormorane und 2024 ca. 41.024 Kormorane angesetzt.
Aus den angenommenen Vogelzahlen errechnen sich
→ mindestens 5.100 t gefressener Fisch/Jahr
→ rund 14 t Fisch pro Tag
→ geschätzter Wert der Fischverluste: 25,3 Mio. € für 2023; 25,8 Mio. € für 2024
Der Bericht hält diese Werte ausdrücklich für wahrscheinlich deutlich zu niedrig, unter anderem weil Durchzügler und Teile der Nichtbrüterpopulation nicht vollständig berücksichtigt werden.

Teichwirtschaft und Aquakultur
Deutschland verfügt laut Bericht insgesamt über etwa 40.000 ha Teichfläche (einschl. extensiv oder nur teilweise genutzter Teiche) und etwa 20.735 ha aktiv bewirtschaftete Aquakulturteiche. Sieben Teichwirtschaften aus fünf Bundesländern lieferten detaillierte Daten. Zusammen bewirtschafteten sie 2.587 ha und produzierten mehr als 1.300 t Fisch pro Jahr.
Gemeldet wurden:
  • 10–30 % der Fische durch Kormorane getötet,
  • zusätzlich bis zu 25 % beschädigte/verletzte Fische,
  • Einkommensverluste zwischen 31.000 und 200.000 € je Betrieb/Jahr (durchschnittlich 115.000 €) --> insgesamt 803.000 € Einkommensverlust im Jahr 2024 bei den sieben Betrieben --> hochgerechnet auf gesamte aktive deutsche Teichfläche: 6,4 Mio. € Einkommensverluste pro Jahr für die deutsche Teichwirtschaft.
  • rund 72 €/ha für Vergrämung, Abschuss, Netze sowie optische und akustische Schutzmaßnahmen --> hochgerechnet 1,5 Mio. € Präventions- und Abwehrkosten pro Jahr.In der europäischen Vergleichstabelle werden für Deutschland 27 Mio. € Schäden der Binnen-/Angelfischerei, mehr als 35 Mio. € Schäden an Binnenfischbeständen insgesamt sowie erhebliche zusätzliche Präventionsausgaben ausgewiesen. Dabei sind Schäden an Küsten- und Meeresfischbeständen ausdrücklich noch nicht enthalten.
Deutschland gehört damit innerhalb der Studie zu den wirtschaftlich stärker betroffenen Staaten. Weiterhin zählt die Studie Deutschland ausdrücklich zu den Staaten, in denen Kormoranprädation zur Aufgabe von Teichwirtschaften bzw. zur Verringerung der Besatzdichten und Extensivierung der Produktion beigetragen habe.
 
Angelfischerei
Es wurden Angaben von 49 Angelvereinen ausgewertet, die zusammen 11.370 ha Gewässer bewirtschaften. Die Vereine berichteten Kormoranschäden unter anderem bei Plötze, Barsch, Aal, Zander, Bach- und Regenbogenforelle, Äsche, Coregonen, Barbe, Rotfeder, Schleie und Hecht. Mehrere Vereine gaben an, 75–100 % der Fischverluste auf Kormoranprädation zurückzuführen. Besonders hervorgehoben werden Verluste mittlerer Altersklassen sowie Bestandsrückgänge von Äschen und Coregonen. Für zusätzlichen Besatz, Vergrämung, Monitoring und Fischunterstände ergaben sich im Mittel 97 €/ha (2023 gut 1 Mio. €; 2024 rund 1,2 Mio. €) an kormoranbezogenen Aufwendungen bzw. Schäden. 97 €/ha auf die deutschlandweit durch Angelvereine bewirtschafte Gewässerfläche von >275.000 ha übertragen führt zu rund 27 Mio. € Kormoranschaden pro Jahr für die deutsche Binnen-Angelfischerei.

Management und Entschädigungen in Deutschland
Der Bericht nennt für Deutschland etwa 20.000 getötete Kormorane in der Jagdsaison 2023/24. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Probleme der Fischprädation trotz dieser Eingriffe fortbestehen.
Bund und Länder gaben 2024 insgesamt 5,24 Mio. € für Prävention und Ausgleich von Wildtierschäden an Binnenfischbeständen aus. Der Bericht geht davon aus, dass davon der überwiegende Teil mit Kormoranschäden zusammenhängt, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass dies eine Ableitung und keine separat ausgewiesene Kormoranstatistik ist.

Einordnung der Zahlen
Die Ergebnisse sind politisch sehr relevant, sollten aber nicht mit einer vollständig statistisch abgesicherten bundesweiten Schadensbilanz verwechselt werden.
Gerade für Deutschland beruhen wesentliche Hochrechnungen auf relativ kleinen Stichproben (7 Aquakulturbetriebe für die Hochrechnung auf 20.735 ha Teichfläche, 49 Angelvereine für die Hochrechnung auf 275.000 ha, Winterbestände aus MV auf ganz Deutschland hochgerechnet).
Bei vielen europäischen Daten kommen neben Messungen und Betriebsdaten auch Experteneinschätzungen zum Einsatz.
Die Autoren weisen selbst darauf hin, dass die Datenqualität zwischen sehr detaillierten Betriebsaufzeichnungen und bloßen Schätzungen erheblich schwankt und die Methodik künftig verbessert werden müsse.
Besonders wichtig ist außerdem: Die verschiedenen deutschen Schadenswerte dürfen nicht einfach addiert werden. Die rund 25,8 Mio. € aus dem populationsbasierten Verbrauchsmodell, die 27 Mio. € Hochrechnung für die Angelfischerei und die 6,4 Mio. € für die Teichwirtschaft beruhen auf unterschiedlichen Ansätzen und überschneiden sich teilweise. Die vom Bericht selbst gezogene zusammenfassende Größe „mehr als 35 Mio. € jährlich“ ist deshalb die sinnvollste Zahl, wenn man die Aussage der FAO/EIFAAC für Deutschland zitieren möchte.
 
Download des englischen Originals unter: EIFAAC Occasional Paper No. 60, FAO 2026 
Eine durch deepl übersetzte deutsche Version des 141 Seiten starken Dokuments kann hier unten rechts heruntergeladen werden.
Den aktuellen Rahmen für einen europäischen Managementplan für den Kormoran vom 28/05/2026 findet man im englischen Original unter: Framework for a European Management Plan for the great cormorant
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Wichtige branchenrelevante Webseiten

Aquakulturinfo
Aquakulturinfo - Das Informationsportal zur Aquakultur des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei
Copa Cogeca
Copa Cogeca (General Confederation of Agricultural Cooperatives) vertritt die Interessen der Agrar-, Forst- und Fischereigenossenschaften bei der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene.
AAC
AAC (Aquaculture Advisory Council) berät die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten in allen Rechtsfragen rund um Fischerei und Aquakultur. 
FEAP
FEAP (Federation of European Aquaculture Producers) ist die Stimme der professionellen Fischerei und Aquakultur in Europa.
FLI
Im Mittelpunkt der Arbeiten des FLI stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d. h. zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen.

Young fishermen 

2020 war alles anders. 2020 haben sich viele (gezwungene) Veränderungen und Innovationen ergeben. Dazu zählt im Fischereibereich die Gründung der Arbeitsgruppe Young Fishermen (YFM). Seit 2025 als offizielle Sparte im Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) stehen sie in den Startlöchern, um ihre Zukunft in der Fischzucht & Fischerei selbst mitzugestalten.
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Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

Präsidium

Präsidentin: Isabell Schwegel
Vizepräsidenten: Philipp Mohnen und Lars Dettmann

Alfred Stier
Peter Grimm
Sabine Schwarten
Torben Heese
​Anna Klupp

Forellenzucht

Spartenleiter: Philipp Mohnen
Stellvertreter: Peter Grimm

weitere Mitglieder:
​Max Hoersen
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Alfred Stier
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Peter Oberle
Bernhard Feneis

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Lars Dettmann
Stellvertreterin: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker

Young Fishermen

Spartenleiterin: Anna Klupp
Stellvertreterin: Isabell Schwegel

weitere Mitglieder:
Marinus Bogner
Gero Weinhardt
Martin Weierich
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