Fischotterausgleich in Bayern bis zu 100%Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetztStaatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtsch
Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.
Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.
Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
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Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
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EU
02.08.2026
VDBA Stellungnahme zur öffentlichen EU Konsultation "Forschungs- und Innovationsstrategie für Wasserresilienz"
Mit der Strategie für Wasserresilienz sollen Wissens- und Innovationslücken geschlossen werden, um die Ziele dieser Strategie zu erreichen.
dazu beitragen, Finanzmittel für auf Wasser bezogene Forschung und Innovation einzusetzen und bestehende Lösungen in größerem Maßstab anzuwenden
Wettbewerb und Nachhaltigkeit fördern, indem technologische Fortschritte in Schlüsselsektoren unterstützt werden
die Anwendung des Ansatzes „Von der Quelle bis zum Meer“ sicherstellen und die Umweltverschmutzung bekämpfen
dazu beitragen, die Fragmentierung der wasserbezogenen Forschungs- und Innovationslandschaft in Europa zu überwinden
Frist für Rückmeldungen: 15 Juni 2026 - 02 August 2026
Stellungnahme des Verbandes der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e.V. zum Konsultationsdokument der Europäischen Kommission:
Der VDBA begrüßt das Ziel, Forschung und Innovation für eine klimaresiliente, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wasserwirtschaft besser zu koordinieren. Binnenfischerei und Binnenaquakultur sind unmittelbar von Wasserverfügbarkeit, Wasserqualität, Temperaturentwicklung, Extremereignissen und funktionsfähigen aquatischen Ökosystemen abhängig. Zugleich tragen sie zur regionalen Lebensmittelversorgung, zur Wertschöpfung im ländlichen Raum sowie zur Bewirtschaftung und Erhaltung von Gewässern bei.
Im vorliegenden Ansatz werden Landwirtschaft, Industrie, Energie, Digitalwirtschaft und Gesundheit als wasserabhängige Sektoren benannt, während Binnenfischerei und Binnenaquakultur fehlen. Beide müssen als eigenständige wasserabhängige Wirtschafts- und Lebensmittelbranchen sowie als Partner im Gewässerschutz durch Bewirtschaftung aufgenommen werden.
Die Strategie darf Wasserentnahme nicht pauschal mit Wasserverbrauch gleichsetzen. Für Teichwirtschaften, Durchflussanlagen und andere Aquakultursysteme sind Entnahme, Speicherung, Rückleitung, Verdunstung und Verbrauch getrennt zu bewerten. Traditionelle Teichwirtschaften halten Wasser in der Landschaft, dämpfen Abflussspitzen, schaffen und erhalten geschützte Lebensräume und Kulturlandschaften. Diese Leistungen sollten als naturbasierte bzw. hybride Beiträge zur Wasserresilienz quantifiziert und angemessen honoriert werden.
Forschung zur Wiederherstellung von Süßwasserökosystemen ist wichtig, muss jedoch mit nachhaltiger Nutzung, Ernährungssicherung, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und bestehenden Rechten verbunden werden. Naturbasierte Lösungen dürfen nicht zu pauschalen Nutzungseinschränkungen, zur Entwertung von Wasser- und Fischereirechten oder zur Verdrängung bewährter Bewirtschaftungsformen führen. Erforderlich sind Lösungen, die ökologische Ziele und Nutzung verbinden.
Vorrangige Forschungsfelder sind aus Sicht des VDBA: Anpassung von Teichwirtschaften und Aquakulturanlagen an Dürre, Hitze, Niedrigwasser und Hochwasser; Sicherung ausreichender Wasserzuflüsse; energie- und wassereffiziente Produktionsverfahren; bezahlbare Mess-, Frühwarn- und Steuerungssysteme; Verringerung der Auswirkungen von Rückständen aus Pflanzenschutzmitteln, Arzneimittelrückständen, Mikroplastik u.Ä., sowie Nährstoff- und Sedimenteinträgen auf Fische und Fischereierzeugnisse; Fischgesundheit, Krankheiten, Parasiten und invasive Arten unter Klimawandelbedingungen; Erhaltung und nachhaltige Nutzung natürlicher Fischbestände; sowie Auswirkungen fischfressender Prädatoren auf Bestände, Aquakulturen und Artenschutzmaßnahmen.
Digitale Überwachung und Datenaustausch können Betriebe unterstützen, dürfen aber keine neuen kostenintensiven Berichtspflichten erzeugen. Kosten müssen förderfähig, Datenschutz, Betriebsgeheimnisse und Dateneigentum gesichert sein.
Die Forschungsförderung muss zur kleinteiligen Struktur der Branche passen. Viele Betriebe haben keine Kapazitäten für komplexe EU-Anträge. Notwendig sind vereinfachte Zugänge, kleinere Projektformate, angemessene Eigenanteile und die verbindliche Beteiligung praktischer Betriebe von der Projektentwicklung bis zur Umsetzung. Ergebnisse müssen schneller in wirtschaftlich tragfähige Anwendungen überführt werden. Der VDBA unterstützt einen europäischen, grenzüberschreitenden Ansatz. Innerhalb der gemeinsamen Strategie für Ozeane und Gewässer ist jedoch ein eigenständiger Schwerpunkt für Binnengewässer, Binnenfischerei und Binnenaquakultur erforderlich. Der „Quelle-bis-Meer“-Ansatz darf Binnengewässer nicht lediglich als Vorstufe mariner Systeme behandeln.
Der VDBA fordert, Binnenfischerei und Binnenaquakultur ausdrücklich in die Strategie aufzunehmen, ihre Klima- und Ökosystemleistungen anzuerkennen und Forschung an praktischer Umsetzbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherung auszurichten. Wasserresilienz kann nur gelingen, wenn diejenigen einbezogen werden, die Gewässer täglich bewirtschaften und ihre Veränderungen unmittelbar erfahren.
EU
20.07.2026
VDBA Stellungnahme zur geplanten Änderung der EMFAF-Verordnung
Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission
Über die Initiative:
Die Änderung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds wird die neuen Elemente aus dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Fischereisubventionen sowie Änderungen umfassen, die den Mitgliedstaaten für den verbleibenden Programmplanungszeitraum mehr Flexibilität bei der Durchführung ihrer nationalen Programme einräumen.
Stellungnahme des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. V. zu "Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds – Änderung zur Vereinfachung und zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens"
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die EMFAF-Verordnung gezielt zu vereinfachen und für den verbleibenden Förderzeitraum flexibler auszugestalten. Die bisherige Umsetzung zeigt, dass viele Fördertatbestände zwar fachlich richtig angelegt sind, in der Praxis aber durch komplexe Vorgaben, lange Verfahren, hohe Nachweisanforderungen und enge Auslegungsspielräume an Wirkung verlieren.
Für die deutsche Binnenfischerei & Aquakultur ist der EMFAF kein ergänzendes Randinstrument, sondern ein zentrales Förderinstrument zur Sicherung regionaler Lebensmittelerzeugung, betrieblicher Modernisierung, Energieeffizienz, Verarbeitung, Direktvermarktung, Ausbildung und Fachkräftesicherung. Gerade kleine und familiengeführte Unternehmen können notwendige Investitionen häufig nur dann umsetzen, wenn Förderverfahren planbar, verständlich und wirtschaftlich handhabbar sind.
Der VDBA schlägt deshalb folgende Anpassungen vor:
1. Förderfähigkeit investiver Maßnahmen deutlich erweitern und klarstellen:
Modernisierung, Energieeinsparung, erneuerbare Energien, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Tierwohl, Wasserführung, Hälterung, Schlachtung, Kühlung, Verarbeitung und Direktvermarktung müssen ohne enge Auslegungshürden förderfähig sein. Auch praxiserprobte Investitionen, die bestehende Betriebe stabilisieren und wettbewerbsfähig halten sollten förderfähig sein.
2. Vereinfachte Kostenoptionen verbindlich ermöglichen:
Für kleinere Vorhaben sollten Pauschalen, Standardeinheitskosten und vereinfachte Nachweisverfahren genutzt werden können. Bei wiederkehrenden Investitionen und Standardmaßnahmen sollten detaillierte Einzelbelegprüfungen durch nachvollziehbare Kostenmodelle ersetzt werden. Das reduziert Aufwand bei Betrieben und Verwaltungen gleichermaßen.
3. Kleine Unternehmen gezielt entlasten:
Binnenfischerei und Aquakultur sind in Deutschland überwiegend kleinbetrieblich strukturiert. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sollten höhere Fördersätze, vereinfachte Antragsunterlagen und verkürzte Prüfverfahren vorgesehen werden. Die Förderschwellen müssen so bemessen sein, dass auch kleinere Betriebe Investitionen tatsächlich umsetzen können.
4. Generationswechsel und Fachkräftesicherung als eigene Förderziele verankern:
Betriebsübernahmen, Einstieg junger Unternehmerinnen und Unternehmer, berufliche Ausbildung, Qualifizierung, Beratung sowie Investitionen in bessere Arbeitsbedingungen sollten ausdrücklich förderfähig sein. Ohne gezielte Unterstützung des Generationswechsels verliert der Sektor Produktionskapazität, Wissen und regionale Wertschöpfung.
5. Verarbeitung und Vermarktung praxistauglich stärken:
Die Förderung darf nicht an der Teichkante oder am Boot enden. Regionale Verarbeitung, mobile und stationäre Verkaufseinrichtungen, Kühlketten, Räuchereien, digitale Vermarktung und Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette sind entscheidend, um höhere Wertschöpfung im Betrieb zu halten.
6. Programmänderungen schneller ermöglichen:
Da mögliche Änderungen frühestens Ende 2026 wirksam werden, müssen die Mitgliedstaaten ihre Programme ohne langwierige Verfahren anpassen können. Andernfalls erreicht die Vereinfachung die Betriebe zu spät.
7. WTO-Umsetzung ohne zusätzliche Belastung nachhaltiger Binnenbetriebe:
Die Umsetzung des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen darf nicht zu pauschalen Einschränkungen für nachhaltige Binnenfischerei und Aquakultur führen. Notwendig ist eine klare Abgrenzung zwischen international relevanten Subventionsverboten und zulässiger Unterstützung regionaler, nachhaltiger Lebensmittelerzeugung.
Der VDBA fordert die Kommission auf, die Änderung der EMFAF-Verordnung konsequent an der betrieblichen Praxis auszurichten. Entscheidend ist nicht eine weitere programmatische Zielbeschreibung, sondern ein Förderrahmen, der Investitionen tatsächlich auslöst, Betriebe entlastet und die Binnenfischerei und Aquakultur als Teil der europäischen Ernährungssicherung stärkt.
Gesetze/Verordnungen
11.07.2026
VDBA Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur & Fortentwicklung der naturschutz Eingriffsregelung
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken, die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beschleunigen
Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund) zu erleichtern.
Das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungsoll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck enthält das Gesetz Regelungen zu der Identifikation und Sicherung einer Naturflächenkulisse, zur Effektivierung der Eingriffsregelung, zur Bereitstellung von Flächen und Erleichterung der Maßnahmendurchführung und zu Anreizen für private Investitionen in die Natur.
Der VDBA vertritt die Meinung, dass Natur- und Klimaschutz nur gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftern gelingen kann und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
EU
24.06.2026
Öffentliche EU Konsultation "Wassersektor – Beschleunigung der Digitalisierung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit"
Die geplante Digitalisierung des Wassersektors hat das Potenzial, das Leben für die Aquakultur teurer und komplizierter zu machen - Entsprechend hat sich der VDBA in dem Verfahren positioniert.
Über die Initiative:
Die Wasserbewirtschaftung in der EU erfordert ein intelligentes, digitales System, um Echtzeit-Vorhersagen zu verbessern und die Kosten zu senken. Die mit dieser Initiative angestrebte Beschleunigung der Digitalisierung wird durch die folgenden drei Säulen gestützt: KI-gestützte Big Data, großmaßstäbliche Nutzung des Internets der Dinge und routinemäßige Erdbeobachtung. Ziel der Initiative ist es, zuverlässige Dienstleistungen zu erbringen, Bürokratie abzubauen und einen wettbewerbsfähigen Markt zu fördern. Durch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Transparenz können bessere Daten für die Öffentlichkeit und eine intelligentere Bewirtschaftung der Wasserressourcen der EU sichergestellt werden.
Frist für Rückmeldungen: 27 Mai 2026 - 24 Juni 2026
Stellungnahme des Verbandes der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e.V. zum Konsultationsdokument der Europäischen Kommission „Wassersektor – Beschleunigung der Digitalisierung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit“
Die deutsche Binnenfischerei und Aquakultur unterstützen grundsätzlich das Ziel, die Wasserbewirtschaftung durch den Einsatz moderner digitaler Technologien effizienter, transparenter und widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu gestalten. Eine verbesserte Datengrundlage kann dazu beitragen, wasserwirtschaftliche Entscheidungen zu objektivieren und vorhandene Wasserressourcen nachhaltiger zu nutzen.
Gleichzeitig weist die Europäische Kommission selbst darauf hin, dass hohe Investitionskosten derzeit zu den wesentlichen Hemmnissen der Digitalisierung im Wassersektor gehören. Für die überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Binnenaquakultur und Binnenfischerei gilt dies in besonderem Maße. Zusätzliche Anforderungen an Mess-, Sensor- und Übertragungstechnik sowie deren laufende Wartung, Kalibrierung, Datenspeicherung und Berichterstattung verursachen erhebliche Kosten. Diese dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Aquakulturunternehmen nicht gefährden und müssen daher durch geeignete Förderinstrumente begleitet werden.
Vor diesem Hintergrund müssen sich mögliche Vorgaben zur Datenerfassung und Digitalisierung in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Einfluss des jeweiligen Produktionsverfahrens auf den Landschaftswasserhaushalt bewegen. Eine pauschale Erfassung sämtlicher Wasserströme würde den sehr unterschiedlichen Produktionssystemen innerhalb der Aquakultur nicht gerecht. Erfasst werden sollten ausschließlich solche Wasserparameter, die durch den jeweiligen Betrieb tatsächlich beeinflusst werden können und zugleich für wasserwirtschaftliche Entscheidungen von relevanter Bedeutung sind. Die Datenerhebung muss sich auf einen klar definierten wasserwirtschaftlichen Mehrwert stützen und darf nicht zum Selbstzweck werden.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Bewertung von Wasserverlusten zu. Verdunstung und insbesondere Versickerung dürfen nicht als Wasserverbrauch eingestuft werden. Beide Vorgänge sind integrale Bestandteile des natürlichen Landschaftswasserhaushalts. Während Verdunstung zum atmosphärischen Wasserkreislauf beiträgt, stellt die Versickerung einen wesentlichen Prozess der Grundwasserneubildung dar. Dies gilt insbesondere für Teichgebiete, deren Wasserflächen und durchströmte Böden einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung regionaler Wasserhaushalte leisten. Gerade vor dem Hintergrund vielerorts rückläufiger Grundwasserneubildungsraten wäre es fachlich nicht nachvollziehbar, die für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung unentbehrlichen Versickerungsprozesse als Wasserverbrauch zu bewerten oder daraus finanzielle Belastungen für die Betriebe abzuleiten.
Mit Sorge sehen wir daher mögliche Entwicklungen, bei denen die durch die Digitalisierung geschaffene Datengrundlage künftig zur Ausweitung von Wassernutzungsentgelten oder vergleichbaren Abgaben auf bislang privilegierte Nutzungsformen herangezogen werden könnte. Die Erhebung von Wasserentgelten darf nicht auf Bilanzierungsansätzen beruhen, die natürliche Prozesse wie Versickerung oder Speicherwirkungen von Gewässern als Verbrauch behandeln. Vielmehr müssen die tatsächlichen Wirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt differenziert bewertet werden.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass mögliche Systeme zur Priorisierung von Wasserzuteilungen in Trocken- und Dürreperioden nicht ausschließlich auf Basis von Entnahmemengen oder kurzfristigen Wasserbilanzen erfolgen. Insbesondere die Teichwirtschaft erbringt vielfältige wasserwirtschaftliche und ökologische Leistungen, die in entsprechende Entscheidungen einbezogen werden müssen. Hierzu zählen die Wasserrückhaltung in der Landschaft, die Verzögerung von Abflussspitzen, die Förderung der Grundwasserneubildung durch Versickerungsprozesse sowie die Bereitstellung wertvoller Lebensräume für zahlreiche wassergebundene Tier- und Pflanzenarten.
Die europäische Teichwirtschaft zählt zu den artenreichsten und ökologisch wertvollsten Formen der Landnutzung. Ihre positiven Wirkungen auf Biodiversität, Landschaftswasserhaushalt und Klimaanpassung müssen bei künftigen wasserwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten angemessen berücksichtigt und gegen konkurrierende Nutzungsansprüche abgewogen werden. Eine Priorisierung allein anhand technischer Effizienzkennzahlen würde den tatsächlichen Leistungen dieser Bewirtschaftungsform nicht gerecht.
Die Digitalisierung des Wassersektors kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wasserresillienz Europas leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch ein verhältnismäßiger Ansatz, der die unterschiedlichen Funktionen und Wirkungen der einzelnen Wassernutzer berücksichtigt, zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen vermeidet und die vielfältigen positiven Beiträge der Binnenfischerei und Aquakultur für Wasserhaushalt, Klimaanpassung und Biodiversität angemessen würdigt.
Wichtige branchenrelevante Webseiten
Aquakulturinfo - Das Informationsportal zur Aquakultur des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei
Copa Cogeca (General Confederation of Agricultural Cooperatives) vertritt die Interessen der Agrar-, Forst- und Fischereigenossenschaften bei der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene.
AAC (Aquaculture Advisory Council) berät die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten in allen Rechtsfragen rund um Fischerei und Aquakultur.
FEAP (Federation of European Aquaculture Producers) ist die Stimme der professionellen Fischerei und Aquakultur in Europa.
Im Mittelpunkt der Arbeiten des FLI stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d. h. zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen.
Young fishermen
2020 war alles anders. 2020 haben sich viele (gezwungene) Veränderungen und Innovationen ergeben. Dazu zählt im Fischereibereich die Gründung der Arbeitsgruppe Young Fishermen (YFM). Seit 2025 als offizielle Sparte im Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) stehen sie in den Startlöchern, um ihre Zukunft in der Fischzucht & Fischerei selbst mitzugestalten.