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Fluss- und Seenfischerei

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Fluss- und Seenfischerei

Fluss- und Seenfischerei

Fluss- und Seenfischerei Statement des VDBA zur Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin Bender zum Ergebnis der Fischereiratssitzung in der Sache "Licht und Schatten beim A
13.12.2023

Statement des VDBA zur Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin Bender zum Ergebnis der Fischereiratssitzung in der Sache "Licht und Schatten beim A

Pressemitteilung des BMEL: hier

Statement des VDBA zur Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin Bender zum Ergebnis der Fischereiratssitzung in der Sache "Licht und Schatten beim Aal"

Die Deutsche Seen- und Flussfischerei freut sich ausdrücklich darüber, dass Fischer und Angler weiter die bislang erfolgreiche Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes fortsetzen kann. Kein anderer verbaler Aalschützer hat dafür so viel privates Geld und Zeit investiert, wie die deutschen Fischer und Angler. Immerhin realisiert Deutschland in Umsetzung der von der Kommission am 08.04.2010 genehmigten Aalmanagementpläne die umfassendsten Aalbesatzprojekte zur Wiederauffüllung des Aallaicherbestandes in der EU. Der inzwischen herangewachsene adulte Aallaicherbestand in den deutschen Aaleinzugsgebieten spricht für den Erfolg der Besatzmaßnahmen. Dabei hervorzuheben ist insbesondere der hohe Bestand laichreifer weiblicher Aale von über 1 kg Stückmasse, was hohe Eizahlen und Reproduktionsraten zur Folge hat. Bestätigt wird diese Erwartung durch die beobachte Zunahme des Glasaalaufkommens insbesondere in Frankreich. Die Fangquoten werden immer schneller abgefischt, d.h. immer mehr Glasaale verbleiben in den Ästuarien ein sog. win-win Effekt. Die Ausweitung der Glasaalfischerei sichert die für die Wiederauffüllungsprogramme benötigten Glasaale und stabile Preise ohne dabei den Bestand zu gefährden, denn diese Maßnahme senkt gleichzeitig die naturgegebene dichteabhängige Mortalität in den Ästuarien erheblich. So erreichen auch mehr Aale die Laichreife. Insofern ist die vom BMEL hierfür postulierte Gefahr nicht gegeben ja sogar unbegründet. Vorsichtiges Vorgehen heißt eben auch ganzheitliche Lösungsansätze herbeizuführen. Der VDBA begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des BMEL für eine einheitliche Schonzeit in der Ostsee. Dabei sollten sich die Ostseeanrainer unbedingt auch auf eine einheitliche Grenze des Geltungsbereichs des Schongebietes einigen. In Übereinstimmung mit Art. 8 (2) der EU-Aal-VO kommt hierfür wohl nur eine Grenze seewärts der von den Anrainern festgelegten Grenze der Aaleinzugsgebiete in Frage. In den Aaleinzugsgebieten sollten ausschließlich die Maßnahmen der genehmigten Aalmanagementpläne greifen und weiter umgesetzt und aktualisiert werden. Eine derartige Regelung hat der VDBA bereits im Ergebnis der Fischereiratssitzung erwartet, allerdings wohl vergeblich. Wir bedanken uns bei den EU-Fischereiministerinnen und -minister, die dem betreffenden Fischereisektor tatsächlich Stabilität bei der weiteren Umsetzung von Aalschutz- und -wiederauffüllungsmaßnahmen gegeben haben und das hoffentlich so langfristig, wie es EU-Aal-VO und Aalmanagementpläne es vorsehen. Wiederholt und unendlich zu rügen ist die schon beschämende Außerachtlassung aller anderen anthropogenen und nicht anthropogenen Mortalitäten.

Brandenburg, 13.12.2023

Ronald Menzel

Vizepräsident
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Fluss- und Seenfischerei EU-Fischereirat legt Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik fest – Fortsetzung der Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aalbestands beschl
13.12.2023

EU-Fischereirat legt Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik fest – Fortsetzung der Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aalbestands beschl

Bender: „Licht und Schatten beim Aal“

Statement des VDBA: hier 

Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben sich nach langen Verhandlungen am Dienstag in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2024 in der Nordsee und im Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt. Zentral in den Verhandlungen waren – wie bereits im Vorjahr – Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals, der sich weiterhin in einem äußerst kritischen Zustand befindet. Die für das laufende Jahr geltenden Maßnahmen sollen daher auch 2024 weitgehend fortgesetzt werden. Hierzu gehört insbesondere eine sechsmonatige Schonzeit und das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im maritimen Bereich. Deutschland hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass für die Ostsee eine einheitliche Schließzeit gilt. Diese wird im Nachgang des Rates von den Anrainerstaaten der Ostsee gemeinsam festgelegt. Sollte es dabei nicht zu einer Einigung zwischen den Anrainern kommen, ist die Schließzeit auf den Zeitraum vom 15. September 2024 bis 14. März 2025 festgelegt.
 
Dazu erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender: „Mit den Verhandlungsergebnissen kommen wir unserer Verantwortung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Wiederaufbau der Fischbestände nach und geben dem Fischereisektor Stabilität für das kommende Jahr. Die Maßnahmen der Vorjahre zeigen Wirkung. Daher können wir bei vielen Beständen in der Nordsee die Quoten im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen anheben.
 
Beim Aalbestand haben wir uns bis zuletzt für ein vorsichtigeres Vorgehen eingesetzt. Ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr ist die einheitliche Schließzeit in der Ostsee. Es bringt nichts, wenn sich Aale ungehindert aus deutschen Gewässern auf den Weg machen, aber dann in den Meerengen zwischen Ostsee und Nordsee gefangen werden. Das wird jetzt durch die Neuregelung verhindert. Die Ausweitung der Glasaalfischerei hingegen sehen wir kritisch, da sie die Gefahr für den Bestand erhöht. Wir fordern die Kommission daher auf, vor den Verhandlungen im kommenden Jahr eine Folgenabschätzung vorzulegen.“
 
Da die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen rechtzeitig vor der Ratssitzung abgeschlossen werden konnten, besteht für die Fischerei vom Beginn des Jahres 2024 an vollständige Planungssicherheit – erstmalig seit dem Brexit. Die Fangmengen der für Deutschland besonders wichtigen Bestände Hering, Kabeljau, Seelachs, Schellfisch und Scholle steigen in der Nordsee an. Beim Kabeljau hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine Festsetzung der Fangmengen nach dem Vorsorgeansatz mit Blick auf eine weitere Erholung des Bestands ausgesprochen. Der in den trilateralen Verhandlungen erzielte Kompromiss weicht allerdings davon nach oben ab. Die weiterhin geltende strenge Fangbegrenzung für Hering im Skagerrak und Kattegat ermöglicht eine fortgesetzte Erholung des Herings in der westlichen Ostsee auch im kommenden Jahr. Bei Makrele, die von allen Küstenstaaten des Nordostatlantiks gemeinsam bewirtschaftet wird, sinkt die Fangmenge leicht.
 
Neben den Quoten für die Nordsee und den Nordostatlantik wurden auch Fangmöglichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.
 
EU- und deutsche Quoten für das Jahr 2024 bei wichtigen Beständen – in der vierten Spalte der prozentuale Wert im Vergleich zu den Quoten für das Jahr 2023



 
Bestand EU-Quote
(in Tonnen)
Deutsche Quote
(in Tonnen)
Veränderung DEU-Quote 2024/2023 (%)
Hering (Nordsee) 209.457 48.595 + 30 %
Seelachs (Nordsee) 22.870 5.991 + 18 %
Kabeljau (Nordsee) 9.054 2.212 + 12 %
Schellfisch (Nordsee) 12.768 2.630 + 66 %
Scholle (Nordsee) 67.525 5.446 +23 %
Makrele (Nordostatlantik – westliche Gewässer) 93.464 14.268 - 9 %

 

 
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Fluss- und Seenfischerei Ab 2024 dreijähriges Fangverbot für Felchen am Bodensee
25.06.2023

Ab 2024 dreijähriges Fangverbot für Felchen am Bodensee

Bayern zieht die Notbremse und setzt Befristung durch!

Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) beschließt aufgrund des massiven Einbruchs des Felchenbestands ein Maßnahmenpaket.
Im Jahr 2022 wurden im Bodensee lediglich 21 Tonnen Felchen gefangen. Dies entspricht einem Einbruch um 80% gegenüber dem Jahr 2021. Der Felchenbestand leidet unter einem Mangel an Nahrung sowie unter dem hohen Prädatorendruck durch Kormorane. Neben dem Fangverbot umfasst das Maßnahmenpaket noch den Besatz mit Jungfelchen und Versuche den gebietsfremden Stichling einzudämmen. 

Weitere Infos:
Willkommen | Landespressestelle Land Vorarlberg
Ab 2024: Fangverbot für Felchen im Bodensee - BLINKER
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Fluss- und Seenfischerei Nationales Tierwohl-Monitoring in der Aquakultur
08.04.2023

Nationales Tierwohl-Monitoring in der Aquakultur

Einladung zur öffentlichen online Veranstaltung

Das Thünen Institut lädt am 21.04.2023, um 14:00 Uhr zu einer öffentlichen online-Veranstaltung. Thema ist das NaTiMon – Ergebnisse und Erfahrungen zur Erhebung von Tierwohl-Indikatoren auf den Betrieben.
Vorgestellt werden sollen eine Auswahl an Indikatoren, die das Tierwohl in der Karpfen- und Forellenproduktion wiederspiegeln sollen.

Den Link zur Teilnahme finden Sie in beigefügtem Dokument.
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Fluss- und Seenfischerei Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stockt maximale Hilfen für Fischereibetriebe auf  Obergrenze wird auf 75.000 Euro angehoben
17.08.2022

Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stockt maximale Hilfen für Fischereibetriebe auf Obergrenze wird auf 75.000 Euro angehoben

Neuanträge nicht erforderlich

Im Juli hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Kleinbeihilfeprogramm für Fischereibetriebe gestartet, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Angesichts der andauernden Krisensituation wird das BMEL jetzt die maximal mögliche Hilfe pro Betrieb von 35.000 Euro auf 75.000 Euro deutlich anheben. Vor allem die gestiegenen Betriebskosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee weiterhin hart.


Die Erhöhung wurde erst möglich, nachdem die Europäische Kommission nach dem Start des BMEL-Hilfsprogramms eine Anpassung des Befristeten Krisenrahmens beschlossen hat. So sind in der Fischerei nun Beihilfen bis zu 75.000 Euro je Betrieb zulässig. Das BMEL schöpft damit den vollen Spielraum aus, den das EU-Recht für Fischerei-Kleinbeihilfen zulässt. 
 
Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.

Weitere Infos hier
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Fluss- und Seenfischerei Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV
23.04.2022

Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV

Am 04. April 2022 hat der BUND ein neues Standpunktpapier mit dem Titel: „Gefährdet und gejagt: Warum ein Fangverbot für den Europäischen Aal jetzt notwendig ist“[1] veröffentlicht. Trotz überwiegend gut recherchierter Hintergrundinformationen zur Gesamtsituation werden Quellen fehlgedeutet und falsche Schlüsse gezogen.
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Fluss- und Seenfischerei Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt
15.12.2021

Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt

Wie am 14. Dezember 2021 bekannt wurde, haben sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fortsetzung des 3-monatigen Aal-Fangverbots geeinigt. Die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, wurde nicht umgesetzt.

Die Einigung gewährleist eine Fortführung der europäischen Strategie zum Schutz des Europäischen Aals inklusive der nationalen Aal-Managementpläne. In den nationalen Aalmanagementplänen sind die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) definiert. Diese Maßnahmen umfassen in Deutschland auch den Besatz mit Jungaalen, der ohne Glasaalfischerei nicht möglich wäre.

Gleichzeitig wird durch die Entscheidung sichergestellt, dass illegale Fänge und Exporte von Glasaalen nach Asien durch die Aufrechterhaltung eines legalen Marktes effektiv gehemmt werden. Es wurde befürchtet, dass die negativen Effekte eines Fangverbots überwiegen würden. Im Falle eines Fangverbots bestände die akute Gefahr, dass durch die Abwesenheit der Freizeit- und Berufsfischerei, Wilderei und illegale Exporte nach Asien den legalen Markt ersetzen und sehr viel schlimmere Folgen hätten, als ein verantwortungsvoll agierender und gut kontrollierter Markt in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung.

Position des Ostseebeirats – Baltic Sea Advisory Council (BSAC)

Zur Einbindung der verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurden von der Europäischen Kommission regionale Beiräte eingeführt. Für die Angelfischerei in Deutschland ist dabei der Ostseebeirat (Baltic Sea Advisory Council = BSAC) von zentraler Bedeutung. In Bezug auf das vom ICES geforderte Aalfangverbot konnte der BSAC bisher keine gemeinsame Position finden. Allerdings haben sich die BSAC-Mitglieder unter Mitwirkung des DAFV auf gemeinsame Positionen bezüglich illegaler Aalfang und Exportverbot, Gewässerverbauung und andere menschliche Einflüsse sowie die Notwendigkeit einer besseren Datenerhebung, geeinigt.

Wie geht es weiter?

Die Europäische Kommission wird im Jahr 2022 eine umfassende Konsultation mit den Interessengruppen einleiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur weiteren Verringerung der Aal-Sterblichkeit. 

Quelle: Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt - Deutscher Angelfischerverband e.V. (dafv.de)
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Fluss- und Seenfischerei Mitgliederrundschreiben zum ICES advice zum Aal
26.11.2021

Mitgliederrundschreiben zum ICES advice zum Aal

Liebe Mitglieder des VDBA,

der ICES Advice zum Aal vom 04.11.2021, der eine Einstellung der Fischerei und von Besatzmaßnahmen für 2022 fordert, macht ein konzertiertes und zeitnahes Handeln aller Fischereiverbände, Mitglieder und Einzelmitglieder erforderlich. Wir bitten unsere Mitglieder um Unterstützung für eine konsequente Abwendung dieser Empfehlung!
Landesfischereiverband NS, DFV, DAFV, VDBA, IFEA u.a. Mitstreiter haben bereits erste Stellungnahmen und Aufrufe um Unterstützung gemeinsam erarbeitet und versendet. Die Adressaten sind in den in der Anlage beigefügten Dokumenten ersichtlich.
Bitte nutzen und verwenden Sie nach Bedarf alle beigefügten Dokumente, die darin aufgeführten Befürchtungen, Argumente und Konsequenzen original oder auszugsweise für die Übermittlung an Ihre Ministerpräsidenten, zuständigen Ministerien, Fischereireferenten sowie an bekannte unser Anliegen unterstützende Europa-, Bundes-, und Landesabgeordnete und weitere. Dabei ist ein kurzfristiges Handeln unablässig, denn folgen Kommission und Rat der Empfehlung des ICES vielleicht schon in der Ratssitzung im Dezember wird alles zu Nichte gemacht, was bislang in Umsetzung der EU-Aal-Verordnung 1100/2007 für die Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes geleistet wurde....

(weiter im Text siehe Anlage)

Deshalb müssen wir alle Kräfte mobilisieren, damit sich unsere deutsche Vertretung in Brüssel und insbesondere im Fischereirat für die weitere Umsetzung der EU-Aal-VO und der genehmigten Aalmanagementpläne zur Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes und dessen nachhaltige Nutzung einsetzt.
Alle, die seit 2007 europaweit aktiv an der Umsetzung der Ziele der EU-Aal-Verordnung arbeiten, haben einen Anspruch auf einen Vertrauensschutz, die Würdigung ihrer Leistungen und eine Teilhabe am sich abzeichnenden Erfolg. Dazu zählt auch das BMEL, dass sich seinerzeit im Jahr 2007 unter Minister Seehofer für die Verabschiedung der EU-Aal-VO eingesetzt und bis heute deren Umsetzung aktiv unterstützt hat.

Viel Erfolg und Danke für die Unterstützung

Ronald Menzel
Vizepräsident
Spartenleiter Seen- und Flussfischerei
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Fluss- und Seenfischerei Gemeinsamer Aufruf des DFV, des VDBA, des DAFV und der IFEA zur Weiterführung der Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestand
12.11.2021

Gemeinsamer Aufruf des DFV, des VDBA, des DAFV und der IFEA zur Weiterführung der Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestand

Am 04. November 2021 veröffentlichte der Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) eine sehr fragwürdige und drastische Empfehlung für den Europäischen Aal. Darin wird für 2022 die vollständige Schließung aller Aalfischereien auf alle Lebensstadien, sowohl für marine als auch für Binnengewässer empfohlen, de facto also die Einstellung der Berufs- und der Freizeit-fischerei. Der ICES empfiehlt damit ausdrücklich auch die Einstellung jeglicher Aalbesatzmaßnahmen.
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Fluss- und Seenfischerei Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
19.10.2020

Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen

Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:

Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC,  diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!








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Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

Präsidium

Präsident: Bernhard Feneis
Vizepräsident: Peter Grimm und Ronald Menzel

Weiterhin:
​Stefan Hofer
Sabine Schwarten
Torben Heese

Forellenzucht

Spartenleiter: Peter Grimm
Stellvertreter: Stephan Hofer

weitere Mitglieder:
Elmar Mohnen
Markus Lichtenecker
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Bernhard Feneis
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Gunnar Reese
Alfred Stier
Anna Klupp 

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Ronald Menzel
Stellvertreter: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Carsten Brauer
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker
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VERBAND DER DEUTSCHEN BINNENFISCHEREI UND AQUAKULTUR E. V.
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