Fischerei-Exkursion des Landesfischereiverbands Sachsen-Anhalt in die Oberpfalz
Vom 07. bis 08. Oktober unternahm der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt, gefördert durch Mittel der Fischereiabgabe des Landes Sachsen-Anhalt, seine diesjährige Lehrfahrt. Ziel der Busreise war die Oberpfalz mit seinen 14.000 Teichen und über 10.000 Kilometern Fließgewässern. Derzeit erzeugen noch etwa 2000 Teichwirte, zumeist im Nebenerwerb, ein Viertel der bundesdeutschen Spiegelkarpfenmenge in der Region.
Erstes Ziel war ein Besuch des Teichwirtschaftlichen Beispielbetriebs Wöllershof (Foto), der seit über 50 Jahren Sitz der Fachberatung für Fischerei in Niederbayern ist. Am Standort wird die Fischbrut für die heimischen Teichwirtschaften erzeugt, außerdem finden dort zahlreiche Arterhaltungsprogramme statt. Fischarten, wie Karausche, Schmerle, Schlammpeitzger, Nerfling, Nase und Barbe werden reproduziert, um die genetische Vielfalt in den Gewässern Süddeutschlands zu erhalten. Fischwirtschaftsmeister und Standortleiter Kevin Bäumler erläuterte während einer Führung durch die Teichanlage und des Bruthauses, worauf es unter anderem bei der Zucht und der Fütterung der am stärksten vom Aussterben bedrohte Tiergruppe der Welt, den Stören, ankommt. Dr. vet. Bernhard Feneis, Präsident des Verbands der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur und Tierarzt in der Region, nahm sich ebenfalls Zeit für die Reisegruppe und erklärte unter anderem, wie Karpfenläuse und Kiemenwürmer durch Besatz und Management kontrolliert werden können und wie Salzbäder für verschiedene Störaltersklassen dosiert werden sollten. Zudem konnten sich die Mitglieder untereinander austauschen und mehr über die derzeitige Fischereipolitik auf Bundes- und Europaebene erfahren.
Nach dem Mittagessen startet eine interessante Betriebsbesichtigung im Fischereibetrieb Stier. Neben den Möglichkeiten zur Nutzung von Holzvergasern zur Energiegewinnung, wurde über die halbautomatische Produktion von Schwarzen Soldatenfliegenlarven zur Fischernährung und über die Zander- und Garnelenhaltung referiert. Die Funktionsweise des installierten Holzvergasers, der durch ein 1200°C heißes Pyrolyseverfahren das angeschlossene Blockheizkraftwerk antreibt, wurde an der Anlage erläutert. Durch die Verwendung von acht Schüttmetern Hackschnitzel pro Tag kann eine thermische Abwärme von 140KW erzeugt werden. Diese Energie reicht aus, um eine 30°C Kreislaufanlage für Garnelen, eine 24°C Kreislaufanlage für Zander, eine 34°C warme Klimakammer für Soldatenfliegen sowie eine Warmwasseraufbereitung am Standort zu betreiben. Die Soldatenfliegenlarven werden mit einer Mischung aus Weizenkleien und Fischabfällen ernährt und weisen innerhalb von 7 Tagen eine beeindruckende 250-fache Gewichtszunahme auf. Im Hotel „Zur Alten Post“ in Bärnau ließ die Reisegruppe den Abend bei einem zünftigen Essen und Kamingesprächen, gemütlich ausklingen.
Nach dem Sonntagsfrühstück besuchte die Reisegruppe das Fischereimuseum in Tirschenreuth. Die Führung, geleitet von einer Teichwirtin und einem Fischwirt aus der Region, bot eine umfassende Darstellung der Historie der Karpfenproduktion in der Oberpfalz. Es wurde erklärt, dass der ton-, lehm- und kaolinhaltige Boden sich ideal für die Anlage von Weihern und Teichen eignete. Diese künstlich geschaffenen Gewässer dienten der Sicherung von Siedlungen, dem Betrieb von Wasserkraftanlagen und nicht zuletzt der Fischproduktion. Die Anlage von Teichen begann in der Region im 11. Jahrhundert, und die Blütezeit der Teichwirtschaft erstreckte sich von der Mitte des 14. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Dies war eine Reaktion auf die Agrarkrise des späten Mittelalters, die nach dem Ausbruch der großen Pest von 1347 bis 1351 zu stark gesunkenen Getreidepreisen führte. Der Verkauf von Getreideüberschüssen war wenig profitabel, weshalb Bauern und feudale Grundherren nach neuen Einkommensquellen suchten. Spezialkulturen wie Wein- und Hopfenanbau sowie die Fischzucht boten lukrative Alternativen, die in der Region stark ausgebaut wurden.
Der Besuch wurde durch eine Tour durch das Zisterzienserklosters Waldsassen abgerundet. Die Zisterzienser legten ebenfalls besonderen Wert auf Wasserbau und Gewässernutzung. Jedoch wurde auch der klösterliche Teichbau vor allem betrieben, als der Fisch im Vergleich zum Getreide teuer war. Mit dem Anstieg der Getreidepreise endete die Ära des Teichbaus in der Region. Durch die Teichbewirtschaftung über die Jahrhunderte hinweg konnte „Das Land der tausend Teiche“ bis in unsere Zeit erhalten werden. Das Teichgebiet gilt heute als einzigartige Kulturlandschaft und einer der artenreichsten Lebensräume Deutschlands.
Die Lehrfahrt wurde durch die gemeinsamen Erlebnisse, die interessanten Gespräche und die geteilten Momente zu einer unvergesslichen Erfahrung. Der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt drückt seinen Dank an alle Beteilligten aus und lädt herzlich alle Fischereiinteressierten zur nächsten Lehrfahrt nach Dänemark vom 04. bis 06.10.2024 ein.
Erzeuger
22.11.2023
FEAP-Stellungnahme zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die EU-Aquakulturpolitik
Die Federation of European Aquaculture Producers äußert sich zu dem Bericht des EuRH und der Antwort der Kommission
"Die europäische Aquakultur ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Lebensmittelsicherheit, aber ihr stagnierender Zustand muss innerhalb dieses Jahrzehnts behoben werden."
Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte letzte Woche einen Sonderbericht über die EU-Aquakulturpolitik mit dem Titel "Stagnierende Produktion und unklare Ergebnisse trotz erhöhter EU-Finanzierung "1. Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Kommission eine Antwort2 auf dieses Dokument.
In seinem Bericht untersuchte der ERH, ob die Europäische Kommission (EK) und die Mitgliedstaaten (MS) die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur wirksam gefördert haben. Er kam zu dem Schluss, dass sich der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren zwar verbessert hat, die Aquakultur in der EU jedoch kaum gewachsen ist und es keine zuverlässigen Indikatoren gibt, um die Nachhaltigkeit des Sektors und den Beitrag der erhöhten EU-Finanzierung zur Entwicklung der EU-Aquakultur zu verfolgen.
Der ERH empfiehlt, die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung der Hindernisse für die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur zu unterstützen, die EU-Mittel gezielter einzusetzen und die Überwachung der Leistung der EU-Mittel und der ökologischen Nachhaltigkeit zu verbessern.
In ihrer Antwort an den Rechnungshof, die zur gleichen Zeit veröffentlicht wurde, geht die Kommission auf ihre Arbeit im Bereich der Aquakultur ein, einschließlich der strategischen Leitlinien für 2021, der offenen Koordinierungsmethode, des Unterstützungsmechanismus für die Aquakultur und der teilweisen Überwachung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Europäischen Fonds für die maritime Wirtschaft, Fischerei und Aquakultur (EMFAF). Die Europäische Kommission räumt jedoch ein, dass sie im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung nicht in der Lage ist, die Wirksamkeit der Verwendung von EU-Mitteln oder, noch weiter gefasst, die ökologische Nachhaltigkeit der EU-Aquakultur insgesamt zu überwachen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es eine solide Grundlage gibt, die es dem EU-Aquakultursektor ermöglicht, zu wachsen und sein volles Potenzial im Hinblick auf den Beitrag zu den Zielen des Europäischen Grünen Deals zu erreichen. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass es noch zu früh ist, um die Ergebnisse der neuen Strategie zu bewerten.
Was die Finanzierung der Aquakultur betrifft, so stimmt die Kommission zu, dass eine solide Überwachung notwendig ist. Gleichzeitig ist sie der Ansicht, dass das Kontrollsystem des EMFAF auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem EMFF verbessert und vereinfacht wurde.
Der FEAP ist davon überzeugt, dass die Aquakultur in der EU ein großes Potenzial für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln aus dem Wasser, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen hat, wie dies auch in anderen Teilen der Welt der Fall ist. Außerdem kann die derzeitige Stagnation der Aquakultur in der EU überwunden werden, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.
Abgesehen von einigen Lücken, die der FEAP in dem Sonderbericht* des Rechnungshofs festgestellt hat, ist der FEAP der Ansicht, dass der Rechnungshof im Allgemeinen einen gründlichen Bericht vorgelegt hat, der die Situation, die Herausforderungen und die administrativen Unzulänglichkeiten der Aquakulturentwicklung in der EU beschreibt. Zu unserer größten Besorgnis hält FEAP die Antwort der Europäischen Kommission jedoch für kurzsichtig.
Die Kommission erkennt die wirklichen Gründe, die das Potenzial der Aquakultur in der EU hemmen, nicht an und bietet auch keine Lösungen an.
Der ERH hat auf eine ineffektive Raumplanung für die Aquakultur und komplizierte Genehmigungsverfahren als Gründe hingewiesen, genau wie die EK in ihren strategischen Leitlinien für 2021. In Wirklichkeit sind dies jedoch nur Symptome eines Problems und nicht die eigentlichen Ursachen für die Situation.
Die FEAP nimmt in dieser Pressemitteilung Stellung zum Sonderbericht des ECA und zur Aquakulturpolitik der EU im Allgemeinen.
FEAP stimmt mit ECA darin überein, dass sich der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren verbessert hat. Da es jedoch noch zu früh ist, um die Ergebnisse einer solchen neuen Strategie zu bewerten, betont dieser Verband, dass die Strategie 2021 der Europäischen Kommission nicht ausreichen wird, um das gleiche Wachstum des Sektors wie in anderen Ländern wie Norwegen, Großbritannien, der Türkei oder in vielen anderen Teilen der Welt zu erreichen.
Der ERH hat zu Recht festgestellt, dass im Zeitraum 2014-2020 in der EU nur sehr wenige neue Aquakulturbetriebe gegründet wurden, obwohl öffentliche Mittel zur Verfügung stehen. Der FEAP kann verstehen, dass der ERH möglicherweise nicht genügend Überblick hat, um diese Situation vollständig zu erklären, aber die Kommission sollte darüber Bescheid wissen. Die EU-Kommission ist sich bewusst, dass das Wachstum der Aquakultur durch übermäßigen Verwaltungsaufwand aufgrund einer übereifrigen Umsetzung von Umweltvorschriften, ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Importen und verwirrenden Informationen für die Verbraucher gebremst wird.
Wenn die EU der Aquakultur wirklich wieder zu einem bedeutenden Wachstum verhelfen und ihre wichtige Rolle in einem nachhaltigen europäischen Lebensmittelsystem, einer blauen Wirtschaft und einer strategischen Lebensmittelautonomie sicherstellen will, müssen grundlegende Fragen sowohl von der Europäischen Kommission als auch darüber hinaus angegangen werden.
FEAP hat zwei Aktionsbereiche identifiziert, um die Situation zu verbessern: Ambition und Kohäsion.
(1) Die Nahrungsmittelproduktion in der EU muss zu einem Ziel mit ähnlichem Stellenwert wie der Umweltschutz werden.
Der europäische Aquakultursektor setzt sich für die Wiederherstellung und den Schutz der natürlichen Umwelt ein. Außerdem kann Aquakultur nur in Gewässern mit einem guten ökologischen Zustand betrieben werden. Aquakultur findet in öffentlichen Gewässern statt, direkt in der natürlichen Umwelt, weshalb die Umsetzung der Umweltgesetze einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Aquakultur hat. Die meisten Mitgliedstaaten (und ihre Regionen) sind jedoch mit der Umsetzung der EU-Umweltpolitik überfordert, so dass für die Entwicklung der Aquakultur in diesen Ökosystemen nur sehr wenig Raum bleibt. Es kommt vor, dass das einzige Ziel der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten derzeit der Naturschutz und die Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen ist. Das Ergebnis ist, dass die Nahrungsmittelproduktion in der natürlichen Umwelt für diese Behörden unwichtig ist, während sie gleichzeitig den Schlüssel für die Genehmigung der Planung und Lizenzierung neuer Aquakulturanlagen in der Hand halten. Aus diesem Grund ist die Zukunft der Aquakultur in der EU düster.
Das Potenzial der Aquakultur in der EU kann nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Nahrungsmittelproduktion in der EU zu einem Ziel mit ähnlichem Stellenwert wie der Umweltschutz wird, einschließlich der Festlegung quantitativer Produktionsziele. Die FEAP ist davon überzeugt, dass beide Ziele miteinander vereinbar sind und betont, dass die Europäische Kommission sich mit der Blauen Transformation3 der FAO befassen sollte, um die vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht aufgezeigten Probleme umfassend anzugehen. Die Verbesserung des derzeitigen Rechtsrahmens und die effiziente und effektive Nutzung des EMFF/EMFAF sind von untergeordneter Bedeutung, um die Stagnation der Aquakulturproduktion in der EU zu lösen. Die wichtigste Lehre, die man von der FAO ziehen kann, ist, dass die Umweltpolitik mit den Zielen der Nahrungsmittelproduktion in Einklang gebracht werden sollte.
(2) Wie die Landwirtschaft braucht auch die Aquakultur eine gemeinsame Politik
In den Verträgen der Europäischen Union wird die Aquakultur in ihrer Bedeutung nicht gleichgesetzt mit anderen Sektoren der primären Nahrungsmittelproduktion wie Landwirtschaft und Fischerei. Aus diesem Grund hat die Union noch nie eine spezifische und wirksame gemeinsame Politik für die Aquakultur definiert oder umgesetzt. Die wichtigsten EU-Instrumente zur Förderung der Entwicklung der Aquakultur sind heute die nicht verbindlichen strategischen Leitlinien, die mehrjährigen nationalen Strategiepläne der Mitgliedstaaten, der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. In diesem Sinne weist der FEAP darauf hin, dass das mangelnde Wachstum des EU-Aquakultursektors seiner Ansicht nach eine direkte Folge des Fehlens einer gemeinsamen Aquakulturpolitik ist.
Die FEAP schlägt kühn vor, die politische und rechtliche Stellung der Aquakultur innerhalb der EU zu ändern und eine gemeinsame Aquakulturpolitik zu schaffen. FEAP ist der Meinung, dass dies auch durch ein spezielles Segment für die Aquakultur in der Gemeinsamen Fischereipolitik, gleichberechtigt mit der Fangfischerei, oder durch einen eigenen Abschnitt in der Gemeinsamen Agrarpolitik erreicht werden könnte. Eine Gemeinsame Aquakulturpolitik könnte den nötigen Druck ausüben, um die öffentlichen Verwaltungen anzugleichen und die technischen Engpässe bei der Raumplanung und den Genehmigungsverfahren zu beseitigen, um nur einige zu nennen.
* FEAP-Stellungnahme zu den Unzulänglichkeiten des ECA-Berichts
Einer der Mängel des ECA-Sonderberichts besteht darin, dass er sich auf die potenziellen negativen Aspekte der Aquakultur konzentriert, es aber versäumt, diese Möglichkeiten gegen die positiven Aspekte abzuwägen, und die positiven Aspekte explizit herauszustellen: effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, geringer Kohlenstoff-Fußabdruck, geringer Verbrauch von Raum und Süßwasser und die Bereitstellung von sehr nahrhaften Lebensmitteln. Die FEAP stimmt mit der Europäischen Kommission darin überein, dass solche negativen Auswirkungen derzeit wahrscheinlich nicht in ausreichendem Maße auftreten, um den guten ökologischen Zustand von großen Meeresgebieten zu beeinträchtigen.
Die FEAP teilt mit dem ERH und der Kommission die gleichen Bedenken hinsichtlich der Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung von EU-Mitteln für die Aquakultur. Dieser Verband versteht jedoch nicht, warum der ERH überrascht ist, dass fast alle förderfähigen Projekte für eine EMFF-Finanzierung ausgewählt werden. Für FEAP wäre es überraschend, dass Projekte, die die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik verfolgen, nicht berücksichtigt werden.
Was schließlich die Indikatoren betrifft, so stimmt der FEAP mit dem ERH und der EK darin überein, dass es derzeit keine offiziellen Indikatoren gibt, um zu überprüfen, ob sich der Sektor nachhaltig entwickelt. In diesem Zusammenhang hat die FEAP zusammen mit dem ASC der EK eine Liste von Indikatoren für die ökologische Nachhaltigkeit 4 vorgelegt. Diese Indikatoren könnten die von der Gemeinsamen Forschungsstelle in ihren "Indikatoren für eine nachhaltige Aquakultur in der Europäischen Union "5 vorgeschlagenen Indikatoren ergänzen. Bei der Betrachtung der sozioökonomischen Indikatoren für die Entwicklung des Aquakultursektors sollten der ERH und die EK jedoch berücksichtigen, dass aufgrund der üblichen Verzögerungen bei der Genehmigung von Aquakulturanlagen und der Tatsache, dass die Fischproduktionszyklen aus biologischen Gründen Jahre dauern, immer eine beträchtliche Zeitspanne von Jahren zwischen der Genehmigung eines Projekts und dem Verkauf der Erzeugnisse auf dem Markt liegt. Es sollten Frühindikatoren für das Wachstum der Aquakultur definiert und verwendet werden, um die Wirksamkeit der Aquakulturpolitik und -finanzierung kurzfristig vorhersehen zu können.
Die Aquakulturproduktion in der EU stagniert trotz Förderung
EU Rechnungshof moniert diese Entwicklung
Die Aquakultur ist ein wichtiges Element der blauen Wirtschaft in der EU und kann, wenn sie nachhaltig betrieben wird, als Proteinquelle mit einem geringeren CO2-Fußabdruck dienen. Der Rechnungshof stellte fest, dass der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren verbessert wurde. Einige wichtige nationale Umweltstrategien tragen der Aquakultur jedoch nicht angemessen Rechnung, und Raumplanung und Genehmigungsverfahren der Mitgliedstaaten behindern nach wie vor das Wachstum der Aquakultur. Auf eine umfangreiche Aufstockung der für die Aquakultur im Zeitraum 2014–2020 verfügbaren EU-Mittel folgten eine relativ geringe Mittelausschöpfung und wenig anspruchsvolle Projektauswahlkriterien. Die Aquakultur in der EU verzeichnete in diesem Zeitraum wenig Wachstum, und es gibt keine zuverlässigen Indikatoren, um die Nachhaltigkeit des Sektors zu überwachen oder den Beitrag der aufgestockten EU-Mittel zu verfolgen.
Der Bericht des Rechnungshofs sowie die Antwort der Kommission sind als Download (deutsch) beigefügt.
Europäischer Meeres-/Fischerei- und Aquakulturfonds wird in Bayern fortgeführt und verbessert
17,7 Mio. € stehen bereit
Erfolgreiches Fischerei-Förderprogramm wird fortgesetzt und weiter verbessert
München – In Bayern hat die Fischereiwirtschaft eine lange Tradition. Rund 10.000 Familienbetriebe bewirtschaften seit Generationen die Gewässer im Freistaat. Neben der Versorgung mit gesunden regionalen Lebensmitteln in hervorragender Qualität hat gerade auch die Teichwirtschaft eine enorme Bedeutung für Biodiversität und Landschaftsbild. Bayern steht seit jeher fest an der Seite seiner Fisch- und Teichwirte. Mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist nun ein neues Förderprogramm gestartet.
"Wir unterstützen die Betriebe dabei, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Mit dem erhöhten Fördersatz für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter unter 40 Jahren wollen wir vor allem die junge Generation anspornen, Betriebe zu übernehmen und weiterzuführen. In Bayern ist die traditionelle Fischerei- und Teichwirtschaft fest verwurzelt und das soll auch so bleiben," so Agrarministerin Kaniber.
Der Ministerin zufolge stehen für die Förderung EU- und Landesmittel in Höhe von 17,7 Millionen Euro bereit. Neben der Erhöhung der Förderbeträge pro Betrieb wird vor allem der Fördersatz für Schutzmaßnahmen gegen fischfressende Wildtiere angehoben. Zukünftig werden zum Beispiel für Fischotterzäune oder Abwehrnetze gegen Kormorane 60 Prozent Zuschuss ausbezahlt.
Schutzmaßnahmen sind aber nicht überall möglich oder wirtschaftlich sinnvoll. "Bei ernsten Schäden durch Fischotter müssen wir in Gebieten, in denen der Erhaltungszustand dieser Art nicht gefährdet ist, weitergehende Maßnahmen ergreifen. Indem wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Entnahmen schaffen, ohne dabei den Artenschutz zu missachten, setzen wir ein klares Zeichen. Wir stehen hinter unseren Betrieben und wollen unsere bayerische Teichkulturlandschaft erhalten.", stellte die Ministerin klar.
Der EMFAF ist das Nachfolgeprogramm des jetzt zu Ende gehenden Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), das aus Sicht der Staatsregierung ein großer Erfolg war. So wurden in den Jahren 2016 bis 2023 in Bayern 861 Vorhaben mit einer Investitionssumme von insgesamt über 29 Millionen Euro bewilligt, mit einem Schwerpunkt im Bereich der Aquakultur. Knapp 72 Prozent aller Vorhaben wurden von Fischzucht- und Teichwirtschaftsbetrieben beantragt. Mit dem EMFF-Programm konnten in der vergangenen Förderperiode insgesamt 15 Millionen Euro Zuwendungen für überbetriebliche und betriebliche Vorhaben bewilligt werden. 75 Prozent davon stammen aus EU-Mitteln, 25 Prozent übernimmt der Freistaat. Damit wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um den Fischerei- und Teichwirtschaftsbetrieben zukunftsweisende Investitionen zu ermöglichen, beispielsweise der Aufbau von Direktvermarkungen.
Die Bayerische Staatsregierung hat das EMFF-Programm zudem genutzt, um den Teichwirtschaftsbetrieben mit einer eigens konzipierten "Krisenbeihilfe" zu unterstützen. Damit konnten die Kostensteigerungen, die der Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst hatte, teilweise ausgeglichen werden. Dafür hatte die EU-Kommission die EMFF-Verordnung extra geändert. Bayern hat als eines von sieben Bundesländern diese Möglichkeit ergriffen und eine eigene Richtlinie für derartige Ausgleichszahlungen erlassen.
Neben den betrieblichen Investitionen wurde aus dem EMFF auch die Entwicklung von vier sogenannten Fischwirtschaftsgebieten (FLAG) gefördert, die besonders stark durch Teichwirtschaft geprägt sind. In Bayern waren das in der vergangenen Förderperiode die Landkreise beziehungsweise Fischwirtschaftsgebiete Tirschenreuth, Schwandorf, Ansbach und Aischgrund.
Studie zu Auswirkungen des Klimawandels und generellen Stressfaktoren auf die Karpfenteichwirtschaft
Im Rahmen seiner Doktorarbeit erforscht Hr. Maximilian Brönner die Auswirkungen des Klimawandels und generellen Stressfaktoren auf die Karpfenteichwirtschaft.
Teichwirte/innen sowie alle mit einem erweiterten Fachwissen in Bezug auf die Karpfenteichwirtschaft können ihre Erfahrungen mittels Onlinefragebogen einbringen.
Weitere Infos: Um was geht es: In dieser Online-Befragung werden primär die Auswirkungen des Klimawandels auf die
Karpfenteichwirtschaft in Deutschland und deren mögliche Anpassungsstrategien erhoben. Neben klimatischen
Faktoren stehen auch weitere Stressfaktoren, wie beispielsweise die Prädationsproblematik, im Fokus der
Untersuchung.
Wer führt die Befragung durch? Die Online-Befragung wurde im Rahmen des Promotionsvorhabens von Maximilian Brönner entwickelt, welcher an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Doktorand zu diesen Themen in der Karpfenteichregion Aischgrund forscht.
Wer wird befragt? Diese Befragung richtet sich einerseits an Karpfenteichbewirtschaftende in ganz Deutschland sowie andererseits an Expertinnen/Experten, die in diesem Feld tätig sind. Hier sind jegliche Betriebsformen (z.B. Haupt-, Neben-, Freizeiterwerb) sowie externe fachliche Expertisen rund um das Thema der Karpfenteichwirtschaft erwünscht!
Was passiert mit Ihren Angaben? Ihre Antworten dienen ausschließlich Forschungszwecken. Sie werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Direkte Rückschlüsse auf Ihre Person sind nicht möglich. Diese Erhebung unterliegt der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Wie lange dauert die Befragung? Die Beantwortung dauert ca. 20-30 Minuten.
Sie kennen weitere Personen, die sich für diese Erhebung ebenso interessierten könnten?
Helfen Sie bei der Verbreitung dieses Fragebogens und leiten Sie diese Anfrage einfach weiter.
Erzeuger
17.10.2023
Änderung der Deminimis Regelung
Die Europäische Kommission hat eine Änderung der sogenannten "De-minimis"-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor ("Fischerei-De-minimis-Verordnung") angenommen. Die geänderte Verordnung, mit der geringe Beihilfebeträge von der Kontrolle staatlicher Beihilfen ausgenommen werden, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben, tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Entscheidung, ob die Regelung Anwendung findet obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Die Änderung der De-minimis-Verordnung für den Fischereisektor umfasst die folgenden Änderungen:
- Anhebung des Höchstbetrags der De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren von 30.000 € auf 40.000 €, vorbehaltlich der Einrichtung eines zentralen nationalen Registers.
- Nur die Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen fällt weiterhin unter die Fischerei-De-minimis-Verordnung, während die Verarbeitung und Vermarktung dieser Erzeugnisse unter die allgemeine De-minimis-Verordnung fällt.
- Die Verlängerung der Geltungsdauer der überarbeiteten Fischerei-De-minimis-Verordnung bis zum 31. Dezember 2029.
Sechste Internationale Karpfenkonferenz in Ungarn 30.08. bis 02.09.2023
Nach einer coronabedingten Pause findet die internationale Karpfenkonferenz 2023 wieder statt. Veranstaltungsort ist Szarvas in Ungarn. Die Gegend um Szarvas ist seit Jahrhunderten ein wichtiges Teichwirtschaftsgebiet. Die erzeugte Hauptfischart ist natürlich der Karpfen. Neben der Karpfenkonferent findet auch noch das Fischfestival statt, dort können die Besucher ungarische Fischspezialitäten probieren.
Themen sind v.a. die Chancen und Risiken der Karpfenerzeugung sowie die Bedeutung des Karpfens bei internationalen Organisationen wie FAO oder UNESCO.
Ergebnisse des Nationalen Tierwohlmonitoring vorgestellt
Die nach außen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt
Am 22.Juli hat in Berlin die Abschlußveranstaltung zum Nationalen Tierwohl Monitoring ( NaTiMon) stattgefunden. Dieses Projekt umfaßt alle in Deutschland gehaltenen Nutztierarten. Für die Aquakultur wurde die Forelle und der Karpfen in das Projekt aufgenommen. Die nach aussen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt. Für die Fische wurde trotz Hinweis und Nachfrage aus dem Publikum jegliche Einbeziehung des Prädatorendruckes in das System und die Leiden unserer Tiere dadurch, abgelehnt.
Die Anonymisierung der Daten wird von den Praktikern im Auditorium für illusorisch gehalten, d.h. zumindest in den Hauptbereichen des Tierwohlmonitorings wie Geflügelhaltung, Rinder- und Schweinehaltung, wird man diesem Anspruch nicht gerecht werden können. In wieweit die Aquakultur betroffen ist, kann zumindest aus dieser Veranstaltung nicht abschließend beurteilt werden. In jedem Fall handelt es sich um ein Vorhaben, das von Tierschutzverbänden, dem BMEL, in Person der Staastsekretärin (GRÜNE) vorangetrieben wird und auf das man nur sehr wenig Einfluß hat, da es von Bundesforschungseinrichtungen konzipiert, und umgesetzt wird. Ein Grund mehr die Entwicklung im Bereich Aquakultur sehr genau zu verfolgen und auch untereinander rechtzeitig zu kommunizieren. Die Diskussion Tierwohl endet bei den Staatsvertretern und bei den von öffentlichen Geldern bezahlten Forschern, an der Kollision mit dem Naturschutz, die Prädatoren sind heilige Kühe, auch wenn sie an der Spitze der Pyramide des Systems stehen und massive Einbrüche auch in die Bestände anderer geschützter Arten bedeuten, nicht nur in unser Eigentum. - B. Feneis, Präsident VDBA
Als Download finden Sie die Pressemitteilung des BMEL und den Abschlussbericht "Aquakultur"
Weitere Infos zum Nationalen Tierwohlmonitoring gibt es auf der offiziellen Homepage
Erzeuger
04.06.2023
YFM goes Bayerische Jungbauernschaft
Die BJB informiert sich am Fischhof Hausman über die Teichwirtschaft
Teichwirtschaft – Eine Nische in der Landwirtschaft
Im April durften wir im Rahmen der Vortragsreihe des Arbeitskreis Agrarpolitik der Bayerischen Jungbauernschaft (BJB) auf dem Fischhof der Familie Hausmann zu Gast sein. Bei einer Betriebsführung erklärten Franz und Hans Hausmann (Young Fishermen – VDBA) die Produktion von Speisekarpfen und zeigten uns direkt vor Ort sehr anschaulich, wo und wie die verschiedenen Produktionsschritte ablaufen. Zunächst wird in einer Kreislaufanlage die Fischbrut erzeugt, welche anschließend in Vorstreckteichen heranwächst. Nach dem ersten Sommer haben die sogenannten K1 eine Größe von ca. 8 cm. Im zweiten Jahr können bereits Setzlinge (K2) in Handflächengröße gefischt werden. Nach dem dritten Sommer werden die Speisekarpfen (K3) auf verschiedene Wege verarbeitet und vermarktet. Besonders hervorzuheben sind die Verkaufsautomaten und der eigene Hofladen, in denen die feinsten Fischspezialitäten vom frischen oder geräucherten Fisch bis hin zu Burgerpatties und grillfertigem Filet für den Kunden bereitstehen.
Nach der Führung durften wir im Glaspavillon neben Karpfen auch andere leckere und vor allem hausgemachte Fischprodukte wie Lachsforelle oder Saibling probieren. Im Vortrag von Herrn Bernhard Feneis, dem Präsidenten des Verbands der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA), ging es nun nach der Praxis im Betrieb um die Strukturen in der Fischerei sowie die Zusammenhänge zwischen Fischerei und Landwirtschaft bis zur EU nach Brüssel. Die anschließende Diskussion zeigte, dass die Teichwirtschaft neben den Chancen, wie der naturnahen Fütterung des Karpfens, den Wasserrückhalt der Teiche und deren Beitrag zur Biodiversität auch vor großen Herausforderungen steht. Hierzu zählen vor allem hohe Verluste durch Prädatoren wie den Fischotter oder Kormoran. Auch der Klimawandel und die damit einhergehende Wasserknappheit sowie Sauerstoffmangel bei erhöhten Wassertemperaturen stellen eine zukünftige Herausforderung dar.
Die hohe Teilnehmerzahl der Veranstaltung zeigt, dass die Teichwirtschaft als kleiner und hoch spezialisierter Bereich der Landwirtschaft durchaus auf Interesse trifft und wahrgenommen wird. In den kommenden Monaten plant der Arbeitskreis Agrarpolitik ein Positionspapier zum Thema Teichwirtschaft.
Ein herzliches Dankeschön gilt besonders der Familie Hausmann und Herrn Bernhard Feneis für die vielen neuen Eindrücke und Einblicke in die Karpfenteichwirtschaft.
Angesichts neuer EU-Pläne für eine nachhaltigere Fischerei sehen Fischer an der deutschen Nordseeküste ihre Existenz in Gefahr. Vor allem ein geplantes Verbot von sogenannten Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten, mit denen etwa Krabben gefischt werden, würde aus Sicht der Fischer das Aus vieler Betriebe bedeuten.
Die Landesregierungen in Kiel und Hannover sind sich einig, dass die Pläne nicht nur die Fischerei treffen würde: »Ein Verbot würde nicht nur viele berufliche Existenzen vernichten, sondern auch erhebliche sozioökonomische Auswirkungen weit über die Fischerei hinaus verursachen. Wir brauchen hier einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung«, sagt Fischereiminister Werner Schwarz (CDU).
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben daher bereits ein gemeinsames Ministerschreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet, in dem auf die katastrophalen Folgen eines solchen Verbots für die Küstenfischerei hingewiesen wird. Sie bitten den Bund, sich bei den weiteren Abstimmungen auf EU-Ebene gegen ein pauschales Verbot jeglicher grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten auszusprechen. Auf der Agrarministerkonferenz in Büsum wollen die beiden Länder dazu auch einen Antrag einbringen.
Bild: Fischer Nils Sander zeigt Ministerin Miriam Staudte ein Siebnetz. Quelle: ML
Erzeuger
08.04.2023
Nationales Tierwohl-Monitoring in der Aquakultur
Einladung zur öffentlichen online Veranstaltung
Das Thünen Institut lädt am 21.04.2023, um 14:00 Uhr zu einer öffentlichen online-Veranstaltung. Thema ist das NaTiMon – Ergebnisse und Erfahrungen zur Erhebung von Tierwohl-Indikatoren auf den Betrieben.
Vorgestellt werden sollen eine Auswahl an Indikatoren, die das Tierwohl in der Karpfen- und Forellenproduktion wiederspiegeln sollen.
Den Link zur Teilnahme finden Sie in beigefügtem Dokument.
Erzeuger
08.04.2023
Die Leopoldina veranstaltet einen Workshop zur Nachhaltigen Aquakultur
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sucht acht Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit herausragendem Profil für den Workshop "Sustainable Aquaculture - Environmental Impacts and Food Security", der vom 16. bis 19. Oktober 2023 in Berlin stattfindet. Der Workshop wird gemeinsam mit der Academia Brasileira de Ciências (ABC) organisiert. Ziel des Workshops ist es, aktuelle und neue Herausforderungen und Bedürfnisse im Bereich der nachhaltigen Aquakultur zu untersuchen, zu bewerten und zu diskutieren. Das Ergebnis wird ein Strategiepapier sein, das von beiden Akademien veröffentlicht und verteilt wird.
Details zum Bewerbungsverfahren finden Sie in beigefügtem Dokument (engl.).
Erzeuger
12.01.2023
Krisenbeihilfe für Bayerische Fischereibetriebe möglich
m EMFF können Aquakulturbetriebe ab 11.01.2023 bis 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen.
Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.
Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).
Ob ein ähnliches Programm in anderen Bundesländern angeboten wird, muss beim zuständigen Ministerium erfragt werden.
“Münchner Merkur” und “Bild” berichten über die Streichung von Fisch aus dem Münchener KITA Speiseplan
Der VDBA initiiert und koordiniert Stellungnahmen, um falsche Argumentation des Stadtrats zu entkräften
In verschiedenen Artikeln des “Münchner Merkur” und der “BILD” wurde berichtet, dass in Zuge der Neuausschreibung der Münchener KITA Verpflegung Fisch vom Speiseplan genommen werden soll.
Das Referat für Bildung in München und der Stadtrat argumentieren damit, dass Fisch Schwermetalle und Mikroplastik enthalte. Ebenso sei die Überfischung der Meere ein Grund für den zukünftigen Verzicht. Süßwasserfisch käme aufgrund der vorhandenen Gräten nicht in Betracht.
Sowohl das Fischinformationszentrum (FIZ) als auch das Bayerische Institut für Fischerei entkräften diese Argumente (s. beigefügte Downloads).
Fisch ist aufgrund des hohen Eiweißgehalts und den enthaltenen ungesättigten Fettsäuren ein wesentlicher Bestandteil der gesunden Ernährung. So empfiehlt die "Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.", dass Fisch ein-bis zweimal die Woche auf dem Speiseplan stehen soll.
Sowohl das Fischinformationszentrum als auch das Institut für Fischerei legen dar, dass eine Pauschalaussage zur Überfischung der Meere nicht getroffen werden kann. Bei vielen Beständen erfolgt eine nachhaltige Nutzung. Diese kann auch durch Labels wie dem Marine Stwardship Council (MSC) nachvollzogen werden. Ebenso kann nicht pauschal von einer Belastung der Fischerzeugnisse gesprochen werden. Hierbei ist sowohl die Fischart als auch Art und Ort der Erzeugung bzw. des Fangs zu betrachten. Insgesamt kann durch eine engmaschige Kontrolle der Fischprodukte eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden.
Die Argumentation, dass Süßwasserfisch mehr Gräten enthalte als Seefisch ist unzutreffend. Durch eine entsprechende Verarbeitung der Fische können praktisch grätenfreie Endprodukte erzeugt werden, ebenso wie bei Seefisch.
Insgesamt sollte natürlich auch bei der Gemeinschaftsverpflegung in KITAs darauf geachtet werden, dass regionale, nachhaltige Fische auf den Speiseplan kommen.
Bild: Quelle BILD online
Erzeuger
15.12.2022
Internationale Karpfenkonferenz in Ungarn 03.-05.05.2023
Von 03. bis 05. Mai 2023 findet in Szarvas die Internationale Karpfenkonferenz statt. Das Leitthema der Veranstaltung wird sein: "DEM KARPFEN DEN RICHTIGEN PLATZ IN DER AQUAKULTUR VERSCHAFFEN".
Als Vorträge werden u.a. angeboten
• Status und Trends in der Karpfenlieferkette in Asien: Experte von FFRC, China •
Karpfenkultur in Europa, Geschichte und aktuelle Trends: Herr Catalin Platon
• Karpfen in der globalen Aquakultur-Szene: Herr Bela Halasi-Kovacs
• Die Rolle der FAO bei der Entwicklung der Karpfenaquakultur: Herr Haydar Fersoy, FAO
Erzeuger
15.12.2022
Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht in Pöcking am 17. und 18. Januar 2023
Auch 2023 findet die Fortbildungstagung der Fischzüchter der Landesanstalt für Landwirtschaft statt.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an die bayerischen Fischzüchter und Teichwirte und soll Neuerungen, Informationen und Fortschritte in der Aquakultur sowie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vermitteln. Neben Fischzüchtern und Wissenschaftlern aus Bayern, anderen Bundesländern sowie dem benachbarten Ausland besuchen zahlreiche Vertreter der Fischereiverwaltung, der berufsständischen Vertretungen sowie Angehörige verschiedener Hochschulen die Tagung. In diesem Jahr werden aktuelle Entwicklungen zur Teichwirtschaft und Aquakultur und auch innovative Verfahren sowie die geänderten Rahmenbedingungen (Kostensituation, Klimawandel) thematisiert.
Resolution des Deutschen Fischereiverbands zur Biodiversität in Binnengewässern
Derzeit werden auf verschiedenen politischen Ebenen Strategien für den Erhalt der aquatischen Biodiversität ausgearbeitet. Die Biodiversitätsstrategie 2030 der EU setzt Ziele zum Schutz der Natur. Alle Maßnahmen zusammen sollen mindestens 30 % der Landfläche abdecken. Wenn damit die Biodiversität und die Ökosystemleistungen der aquatischen Systeme gestärkt werden können, wäre das auch für die Fischbestände und deren Nutzungspotenzial vorteilhaft. Andererseits besteht seitens der Fischerei die Sorge, dass insbesondere eine pauschale und flächendeckende Unterschutzstellung erheblicher Anteile der bewirtschaftenden Gewässerflächen die wirtschaftenden Fischereibetriebe sowie die Angelfischerei nachhaltig treffen könnten, ohne zwangsläufig zu den Schutzzielen beizutragen.
Der Deutsche Fischereiverband zeigt in seiner Resolution auf wie die Umweltschutzziele im Bereich der Fischerei ausgestaltet werden müssen, um sowohl die Umweltziele zu erreichen als auch die dauerhafte Bewirtschaftung zu sichern.
Erzeuger
29.09.2022
Neues System zur EU Taxonomie
Die EU Taxonomie legt fest inwieweit wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden. Diese Klassifizierung soll Anlagern orientierung geben und ein ressourcenschonenderes Wirtschaften fördern. Auch die Teichwirtschaft und Aquakultur werden davon erfasst. Hierzu ist der Bericht des AAC beigefügt.
Ein genereller Bericht über die Taxonomie ist ebenfalls als Download beigefügt (engl.).
Was ist die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Das Finanzsystem spielt eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat daher bereits im Juni 2021 erste Kriterien vorgelegt, die dazu beitragen sollen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen.
Rechtlich bildet die EU-Taxonomie-Verordnung die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung. Sie stärkt die Markttransparenz für Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie etabliert ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Anreize für Investoren und Investorinnen zu schaffen, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.
Warum gibt es einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie?
Der erste delegierte Rechtsakt legt weitgehend richtige, angemessene und strenge Maßstäbe an, um nachhaltige Tätigkeiten mit Beiträgen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu klassifizieren. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesumweltministeriums hätte es eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes mit Atomkraft und Erdgas nicht bedurft. Die EU-Kommission hatte sich aber bereits früh im Verfahren öffentlich festgelegt, in einem solchen ergänzenden delegierten Rechtsakt möglicherweise Atomenergie sowie Erdgas aufzunehmen. Diesen ergänzenden delegierten Rechtsakts hat die Europäische Kommission am 9. März 2022 erlassen.
Wie ist das weitere Verfahren zur EU-Taxonomie?
Im Europäischen Parlament hat es bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 keine Mehrheit für einen Einwand gegen die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie gegeben. Im Rat der Europäischen Union ist die erforderliche Mehrheit für einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt ebenfalls nicht gegeben, wobei die Bundesregierung dagegen gestimmt hat. Damit tritt der delegierte Rechtsakt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zu Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen. Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.
Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.
Erzeuger
29.09.2022
Fischkochbuch der FAO
Zum Jahr der Aquakultur gibt die FAO ein digitales Kochbuch heraus
Für das Jahr 2022 wurde von der FAO das Jahr der Aquakultur ausgerufen, in diesem Zuge wurde ein Kochbuch mit verschiedensten Rezepten und Fischarten herausgegeben. Vielleicht gibt es dieses Jahr an Weihnachten keinen Karpfen blau, sondern Mboto (Karpfen im Bananenblatt). Guten Appetit!
Erzeuger
29.09.2022
Der Fischotter gefährdet ein Weltkulturerbe
Auch die überregionale Presse berichtet immer häufiger über den Fischotter
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 26.09.2022 über den Fischotter und die Gefahr, die dadurch für die heimische Teichwirtschaft besteht. Laut aktuellen Gutachten gibt es in Bayern inzwischen über 1.000 Fischotter, sodass von einem günstigen Erhaltungszustand gesprochen werden kann. Sogar Naturschutzverbände können sich inzwischen einen Abschuss in Einzelfällen vorstellen. Hoffen wir, dass dieser Sinneswandel noch rechtzeitg kommt.
Bild: Silas Stein, dpa
Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stockt maximale Hilfen für Fischereibetriebe auf Obergrenze wird auf 75.000 Euro angehoben
Neuanträge nicht erforderlich
Im Juli hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Kleinbeihilfeprogramm für Fischereibetriebe gestartet, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Angesichts der andauernden Krisensituation wird das BMEL jetzt die maximal mögliche Hilfe pro Betrieb von 35.000 Euro auf 75.000 Euro deutlich anheben. Vor allem die gestiegenen Betriebskosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee weiterhin hart.
Die Erhöhung wurde erst möglich, nachdem die Europäische Kommission nach dem Start des BMEL-Hilfsprogramms eine Anpassung des Befristeten Krisenrahmens beschlossen hat. So sind in der Fischerei nun Beihilfen bis zu 75.000 Euro je Betrieb zulässig. Das BMEL schöpft damit den vollen Spielraum aus, den das EU-Recht für Fischerei-Kleinbeihilfen zulässt.
Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.
Die FAO sieht die ländliche Teichwirtschaft geradezu als wegwegweisend für andere Gebiete, hinsichtlich Biodiversität, Sozioökonomie, und Nachhaltigkeit.
Zu der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) Veranstaltung in Vigo, Juli `22, wurde von den Gruppen „Süßwasser Produktion“ (VDBA) und „Muschelproduktion“ der FEAP eine Übersicht erarbeitet, welch besondere Bedeutung unserer Teichwirtschaft großräumig für die Regionen hat. Es geht um weit mehr als die Produktion gemessen in Tonnen, die Teichwirtschaft prägt Landschaften und viele Generationen der dort lebenden Bevölkerung. Dies konnten wir dort sehr deutlich machen, durch Vorträge und Redebeträge. Die Gesamtbedeutung unserer Teichwirtschaft wird mehr bei der FAO verstanden und wahrgenommen als in der EU Verwaltung.
Die FAO sieht die ländliche Teichwirtschaft geradezu als wegwegweisend für andere Gebiete, hinsichtlich Biodiversität, Sozioökonomie, und Nachhaltigkeit. Der VDBA betrachtet dies als Rückenstärkung in den Auseinandersetzungen mit den Brüsseler Behörden, wo viel mit diesen Begriffen argumentiert, aber häufig konträr gehandelt wird!
Erzeuger
27.06.2022
Bayerische Teichbauempfehlungen novelliert
Die bayerischen Empfehlungen für den Teichbau sind überarbeitet und an neue Herausforderungen angepasst worden. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber haben jetzt die neue Fassung der „Empfehlungen für Bau und Betrieb von Fischteichen“ vorgestellt.
„Fischteiche sind ein wichtiger Bestandteil unserer bayerischen Landeskultur und prägen seit Jahrhunderten in vielen Regionen das Landschaftsbild. Bereits im Mittelalter wurden hier in Bayern Karpfen gehalten, seit vielen Jahrzehnten auch Forellen und weitere Nebenfische. Mit der Novellierung passen wir die Rahmenbedingungen an und schaffen damit die Basis für eine wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung. Nur so können wir die naturnahe Fischerzeugung in Bayern erhalten und weiter fördern“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Eine Expertengruppe aus beiden Ministerien, Vertretern der Fischerei, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landesanstalt für Landwirtschaft, Landesamt für Umwelt sowie weiterer Behörden haben über mehrere Jahre hinweg die Novellierung gemeinsam erarbeitet. Ab sofort können die Behörden, aber auch die Praktiker und viele Interessierte das neue Werk nutzen. Es gibt, wie bisher, einen praxisgerechten Rahmen vor und bietet den Teichwirten Hinweise innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die neuen Teichbauempfehlungen sind hier zu finden
Erzeuger
23.05.2022
Teichwirtschaft Thema in Brüssel
Als Reaktion zum Austausch vom 01.02.2022 hat der EU Umweltkomissar Virginijus Sinkevi?ius in einem Brief geantwortet. Die traditionelle Teichwirtschaft genießt auch auf EU-Ebene hohes Ansehen. Entsprechend soll diese Bewirtschaftsform in Zukunft erhalten und gefördert werden. Das Schreiben finden Sie als Download beigefügt.
Hier zeigt sich, dass die enge Zusammenarbeit von Verbänden, wie dem VDBA, Politik, Praktikern und Verwaltung der Teichwirtschaft Gehör verschaffen kann.
Über das Treffen zwischen den Praktikern, Verbandsvertretern, EU Parlamentsabgeordneten und den Vertretern der Kommission haben wir berichtet: Biodiversitäts-Strategie der EU (vdba.org)
Erzeuger
22.05.2022
Teichwirte und Fischzüchtertagung im Waldviertel
Bei der Teichwirte und Fischzüchtertagung im Waldviertel wurde die enge zusammen Arbeit zwischen Deutschl. Und Österreich auf Verbandsebenebetont. Was häufig die Arbeit ergänzt und auch erleichtert.
Als weiteren Beitrag des VDBA wurden die Young Fishermen vorgestellt. Das Engagemant der jungen Truppe wurde mit großem Interesse wahrgenommen.
Weitere Interessante Beiträge waren u.a.
Ein Projekt zur Herstellung von Fischmehl aus Hauseigenen Schlachtabfällen
Praxisbeispielen die großen Unterschiede innerhalb der EU gezeigt: wie man mit Prädatoren (Otter) um geht, (in CZ gibt es das Thema nicht) wie man neue Teiche genehmigt bekommt, in CZ muss man sie einfach nur bauen. Jeder neue Teich ist willkommen und es wird ein Neubau nur unterstützt und nichts in den Weg gelegt.
! obwohl das AHL auch in Österreich noch nicht gilt, werden Maßnahmen aus der alten, noch offiziell geltenden Gesetzeslage nicht um gesetzt, wenn sie in der Neuen Version hinfällig sind ( KHV Teichdesinfektion z.B. was in Bayern immer noch umgesetzt wird! )
Erzeuger
23.04.2022
Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV
Am 04. April 2022 hat der BUND ein neues Standpunktpapier mit dem Titel: „Gefährdet und gejagt: Warum ein Fangverbot für den Europäischen Aal jetzt notwendig ist“[1] veröffentlicht. Trotz überwiegend gut recherchierter Hintergrundinformationen zur Gesamtsituation werden Quellen fehlgedeutet und falsche Schlüsse gezogen.
Erzeuger
08.03.2022
Copa Coegca Zur russischen Invasion in der Ukraine und ihre Auswirkungen auf die EU-Landwirtschaft,
Die gesamte europäische Landwirtschaft betrachtet die Entwicklung des Konflikts in der Ukraine mit großer Sorge. Auf den Treffen von Copa und Cogeca Vorstandssitzungen in der vergangenen Woche brachten alle Mitglieder ihre Solidarität mit dem ukrainischen Volk zum Ausdruck, wobei unsere besonderen Gedanken in diesen schwierigen Zeiten bei unseren Landwirten, Teichwirten und Kollegen der Agrargenossenschaften sind. Unsere Solidarität erschöpft sich nicht in Worten, Copa und Cogeca werden in den kommenden Tagen und Wochen je nach der Entwicklung des Konflikts konkrete Maßnahmen ergreifen.
In Kriegszeiten ist die Ernährungssicherheit von entscheidender Bedeutung, und es ist wichtig, frühzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die am stärksten betroffenen Menschen in der Ukraine und auf der ganzen Welt weiterhin mit Nahrungsmitteln versorgt werden. Dies ist der Moment, um die vereinte europäische und internationale Zusammenarbeit weiter zu stärken.
Die Destabilisierung der Ukraine durch die russische Invasion hat bereits erhebliche globale Folgen ausgelöst. Die Russen und Ukrainer sind wichtige internationale Agrarexporteure. Die Ukraine ist der viertgrößte externe Lebensmittellieferant der EU und beliefert die EU mit einem Viertel ihrer Getreide- und Pflanzenölimporte, einschließlich fast der Hälfte ihres Maisbedarfs.
Während also die Frage der Energieversorgung heute in aller Munde ist, ist die Landwirtschaft von ebenso großer strategischer Bedeutung. Für die Landwirte in der EU, die während der Pandemie eine Schlüsselrolle gespielt und ihre Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, kommt diese Krise zu der Covid-Krise und dem drastischen Preisanstieg bei allen wichtigen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (d. h. Energie, Futtermittel, Düngemittel) in den letzten Monaten hinzu.
Um ein starkes und friedliches Europa zu erhalten, ist die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der Lieferketten von grundlegender Bedeutung. Dies ist eine Lektion, die wir von den Gründervätern Europas gelernt haben. In den kommenden Tagen und Wochen müssen sich die EU-Entscheidungsträger zwar in erster Linie auf die laufende Konfliktlösung konzentrieren, aber auch deren Auswirkungen auf wichtige Wirtschaftssektoren berücksichtigen. Die europäische Landwirtschaft ist ein zentraler Pfeiler unserer strategischen Autonomie. Die EU-Entscheidungsträger müssen entschlossen und schnell handeln, um sie zu erhalten.
Erzeuger
08.03.2022
Kosten für Betriebsmittel steigen sprunghaft an
Ukraine-Krieg: Hunderttausende Menschen sind auf der Flucht. Die Auswirkungen der Invasion, die der russische Staatspräsident Wladimir Putin begonnen hat, werden die Welt dauerhaft verändern. Auch in der europäischen Agrarpolitik werden sie Spuren hinterlassen, denn die Bedeutung von Nahrungssicherheit wird deutlicher.
Wie die Agrarmärkte aktuell reagieren und was noch zu erwarten ist wird im beigefügten Artiekl erläutert.
Erzeuger
TOP
08.03.2022
Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtsch
Die Europäische Kommission ruft alle Interessenträger auf, zu den vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor Stellung zu nehmen. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung sollen die derzeitigen Vorschriften an die aktuellen strategischen Prioritäten der EU angepasst werden, insbesondere an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) und den europäischen Grünen Deal. Die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger können bis zum 13. März 2022 an der Konsultation teilnehmen.
Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren
für die durch in der Fischerei und in Aquakulturen entstehenden Schäden beispielsweise. durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben (sogenannte Prädatoren) kann Deutschland künftig höhere Ausgleichszahlungen leisten. Die EU-Kommission hat zugestimmt, dass für diese Schäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann.. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf 7 Millionen Euro.
Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel bzw. nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten beihilfefähig.
Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakulturkönnen" können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Begünstigten sind daher die Länder.
Erzeuger
21.02.2022
Biodiversitäts-Strategie der EU
Fischerei-Vertreter aus Verwaltung, Verbänden und Praxis das Gespräch mit der Kabinettschefin Frau Preising
Die geplante EU-Biodiversitäts-Strategie fordert den Schutz von 30% der Land- und Meeresfläche der EU-Staaten. 10% der Fläche sollen sogar streng geschützt werden und der menschliche Einfluss und die Nutzung dort unterbleiben.
Die Teichwirte und Berufsfischer befürchten, dass dabei die traditionellen, nachhaltigen Nutzungen in Teichgebieten, Flüssen und Seen erheblich beeinträchtigt werden. Schon jetzt sind diese Regionen oft NATURA 2000-Gebiete.
Um den Generaldirektion Umwelt die Besonderheiten der bayerischen Teichwirtschaft und Berufsfischerei zu vermitteln, suchten Fischerei-Vertreter aus Verwaltung (Dr, Reiter, Dr. Oberle), Verbänden (VDBA-Präsident Feneis) und Praxis (Hans Klupp) das Gespräch mit der Kabinettschefin Frau Preising. In der sehr konstruktiven Diskussion stellten die Bayern die Biodiversität der Teichgebiete und Wasserlandschaften dar und erklärten, dass nur eine Fortführung der traditionellen Nutzungsformen die herausragende Arten- und Habitatvielfalt bewahren kann.
Die Kabinettschefin der DG Umwelt hörte interessiert zu, unterstützte die Fortführung traditioneller Nutzung und versicherte diese Zusammenhänge in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen.
Erzeuger
02.02.2022
Vorträge der Fortbildungstagung des Instituts für Fischerei
Am 19.01.2022 fand die Fortbildungstagung des Instituts für Fischerei online statt. Es wurden viele interessante Themen vorgestellt. Folgende Vorträge sind hier online verfügbar
Begrüßung und Tätigkeitsbericht
Aktuelles aus der Fischereifachverwaltung
Aktuelles aus der Fischereirechtsverwaltung
Erste Ergebnisse bei der Aufzucht von Forellenbrut in einer Kaltwasser-(Teil)Kreislaufanlage
Flavobakterien und Forellen – Erkenntnisse aus dem Bakteriosen-Projekt
Klimawandel: Welchen Beitrag leistet das Fischfutter
Erfahrungen mit der Verwendung von Insekten als Futtermittel für Forellen und andere Fischarten
Deutschlands Aquakultur im Vergleich zur Situation und den Perspektiven in Europa
Erzeuger
14.01.2022
Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht am 19. Januar 2022
Die alljährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Teichwirte und Betreiber von Aquakulturanlagen. Das Programm besteht aus Beiträgen zu aktuellen Neuerungen aus der Fischereiverwaltung, zur Entwicklung der Aquakultur in Deutschland sowie zu neuen Ergebnissen aus der anwendungsorientierten Forschung. In Fachvorträgen werden neue Möglichkeiten für die Aquakultur in Bayern mit praktischen Aspekten der Teichwirtschaft, Fischfütterung sowie zu Fischkrankheiten präsentiert.
Organisation und Hinweise zur TagungAufgrund der aktuellen Situation wird die Januartagung vom Institut für Fischerei online über die Plattform Cisco Webex durchgeführt.
Anmeldungen sind bis 16.01.2022 möglich.
Anmeldung:LfL/IFI-Januartagung "Fischhaltung und Fischzucht",
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung eine E-Mail mit dem Zugangslink.
Es wird empfohlen, sich etwa 10 Minuten vor Beginn der Tagung einzuwählen.
Programm
(9:00 - 16:00 Uhr)
Eröffnung
Stephan Sedlmayer, Präsident der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Freising
Begrüßung und Tätigkeitsbericht
Dr. H. Wedekind, LfL / Institut für Fischerei, Starnberg
Aktuelles aus der Fischereiverwaltung
Dr. R. Reiter, Dr. B. Darsow, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München
Umsetzung des neuen Tierseuchenrechts (AHL) im Bereich der Aquakultur
Dr. M. Ruhs, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München
50 Jahre VBB - was hat uns das gebracht?
A. Deß und H. Siller, Verband Bayerischer Berufsfischer e. V., Nürnberg
Deutschlands Aquakultur im Vergleich zur Situation und den Perspektiven in Europa
Dr. U. Brämick, Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow, Potsdam
Perspektiven und Herausforderungen für die Aquakultur - Nationaler Strategieplan Aquakultur Deutschland, NASTAQ 2021 - 2030
Th. Schiller und U. Weniger, Sächsisches Staatsministerium f. Energie, Klimaschutz, Umwelt u. Landwirtschaft
Mittagspause (12.00 – 13.00 Uhr)
Erste Ergebnisse bei der Aufzucht von Forellenbrut in einer Kaltwasser-(Teil)Kreislaufanlage
G. Schmidt, LfL / Institut für Fischerei, Starnberg
Flavobakterien und Forellen – Erkenntnisse aus dem Bakteriosen-Projekt
Dr. P. Steinbauer, Tiergesundheitsdienst Bayern, Abteilung Fischgesundheitsdienst, Poing
Einfluss organischer Düngung auf Fischertrag, Wasser- und Bodenqualität in Karpfenteichen
PhD J. Másilko, LfL / Institut für Fischerei, Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft, Höchstadt
Klimawandel: Welchen Beitrag leistet das Fischfutter?
E. Schneeberger, Garant-Tiernahrung, Pöchlarn/Österreich
Regionale Erzeugung von Insekten (Fliegenmaden, Hermetia illuscens) zur Verwendung in der Tierernährung
W. Westermeier, Farminsect, Bergkirchen
Erfahrungen mit der Verwendung von Insekten als Futtermittel für Forellen und andere Fischarten
Dr. H. Wedekind, LfL / Institut für Fischerei,
StarnbergVeranstaltung FELSOnline-Versammlung des „Fördervereins der Ehemaligen der Landesanstalt e. V.“ (FELS)
18.00 – 19.30 Uhr (gleiche Zugangsdaten; ausschließlich für Mitglieder)
Quelle: Institut für Fischerei
Erzeuger
14.01.2022
Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Fischerei, Land- und Forstwirtschaft
Gleich zu Jahresbeginn hat die EU-Kommission mit heutigem Tag eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor gestartet. Siehe hierzu nachfolgenden Link:
Durch die Überarbeitung der Beihilferegelungen sollen notwendige Anpassungen an den „Green Deal“ in Kombination mit der Gemeinsamen Agrar-Politik der EU (GAP) erfolgen.
Im Rahmen der Konsultation können Mitgliedstaaten und andere Interessenträger bis zum 13.03.2022 eine Stellungnahme bei der EU-Kommission einreichen.
Erzeuger
07.12.2021
Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.
Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!
Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!
Obwohl mittlerweile von verschiedener Seite her suggeriert wird, dass Fischkonsum per se falsch und umweltschädlich ist, können wir euch beruhigen: „Guter“ Fisch gehört sich auf den Teller, für eine gesunde Ernährung ein- bis zweimal die Woche (1). Was ist denn jetzt „gut“? Laut Greenpeace zum Beispiel Karpfen aus extensiver Teichwirtschaft. (2)
Der Weihnachtskarpfen ist also gesichert! Lieber nicht? Warum man mit den alten Vorurteilen längst aufräumen kann und ihr auf jeden Fall zum Klassiker greifen solltet, erklären wir euch gerne.
Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.
Regional = Verantwortungsvolle Fischzucht
Ein*e Fischzüchter*in hat vor allem ein Ziel: den Tieren soll es so gut gehen, wie nur irgend möglich. Die gute fachliche Praxis der extensiven Karpfenzucht erfüllt dies aus sich selbst heraus. Im natürlichen Lebensraum Teich hat ein Satzkarpfen 20 m³ Platz, um sein arttypisches Verhalten auszuleben: schwimmend Naturnahrung fangen und im Teichboden nach Kleinstlebewesen gründeln. Eine Zufütterung findet, wenn dann, mit Körnerfrüchten, wie Getreide oder Hülsenfrüchten, aus regionaler Landwirtschaft statt.
Die Fische brauchen nicht mit Antibiotika behandelt werden und das Ende Ihres Lebens bekommen sie nicht einmal mit, da die elektrische Betäubung im Wasserbecken so schnell geht.
Alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Fischen ein Maximum an Tierwohl zu garantieren, sind Teil der Ausbildung. Nur mit dieser ist man berechtigt, Fische auch zum Speisefisch zu verarbeiten. Kontrollen auf strengem Niveau garantieren gesunde Fische in hoher Qualität und ein hygienisch einwandfreies Produkt.
Regional = Erhalt der Kulturlandschaft
Süßwasser wird in Deutschland nicht nur in Flüssen und Seen gespeichert, sondern auch in den Teichen, die für die Fischzucht angelegt wurden. Dies ist aber mitunter schon vor 1000 Jahren geschehen (3), sodass die Teiche vielmehr an natürliche Gewässer erinnern. Damit ist deren Bedeutung als Standort für unzählige Pflanzenarten sowie Habitat für Amphibien, Reptilien, Insekten (und deren Larven), Vögeln und Säugetieren sehr hoch. Laubfrösche beispielsweise profitieren von der Nutzung des Gewässers als strukturreicher Karpfenteich. „Eine (extensive) Bewirtschaftung ist den Zielen des Naturschutzes generell dienlich“. Aber nicht nur der einzelne Teich spielt eine Rolle, sondern die Kulturlandschaft als Ganzes. Mit der Vielzahl vernetzter Teiche haben (mobile) Tierarten die Möglichkeit, das für sie optimale Gewässer als Lebensraum zu wählen (4). Daher ist gerade die Aufteilung großer Fischwirtschaftsgebiete durch viele kleine Teichwirte bedeutsam. Das traditionell weitergegebene Wissen zur extensiven Bewirtschaftung der artenreichen Teiche wurde 2021 durch die Auszeichnung als UNESCO Immaterielles Kulturerbe geehrt (in Bayern; 5).
Die größte Ehrung sollte allerdings der Karpfen selbst erhalten. Durch seine gründelnde Tätigkeit erhält er die stofflichen Vorgänge, auf die das Ökosystem „Stehendes Binnengewässer“ basiert. Ohne Karpfen verlanden Teiche und sind dann kein wertvolles aquatisches Habitat mehr. Daher ist der aktive Schutz von Karpfen gleichzeitig Artenschutz für den ganzen Lebensraum.
Fischhof Bächer
Regional = Niedriger CO2-Footprint
Nachdem die Biodiversität durch Karpfenteichwirtschaft gestärkt wird, wird auch unser
Klima geschont. Auch wenn es sowieso in aller Munde ist, und man zum Teil auch gezwungen wird, seinen Konsum zu überdenken; beim Fisch ist es doch am einfachsten.
Karpfen, Forellen, Zander und Co. von regionalen Fischzüchtern werden genau so weit transportiert, wie ihr vom Fischladen entfernt wohnt. Das können vielleicht einmal 50 km sein, mit Sicherheit aber weniger als beim Thunfisch aus dem Pazifik oder Pangasius aus vietnamesischer Intensivzucht. Regional eingekaufter Fisch fördert kleine Betriebe und deren Leistungen für unsere Kulturlandschaft - und man weiß, wo der Fisch herkommt.
Regional = Gut für Dich
Am Schluss geht’s halt doch um die Wurst .. äh, den Fisch: Wenn ich halt einfach ein Seefisch-Fan bin und mich dessen Nährwerte überzeugen, was will ich dann mit Karpfen?
Ganz beruhigt genießen! Eine Portion (ca. 200 g) Karpfenfilet pro Woche versorgt uns bereits mit den benötigten Mengen an ungesättigten Omega-3-Fettsäuren. Außerdem hat man bereits 2/3 des täglichen Eiweißbedarfs gedeckt, und das mit hochwertigen Aminosäuren. Wirkstoffe wie Phosphor, Selen, Vitamin E und C unterstützen unser Immunsystem (6). Schwermetalle sind außerdem kein Thema.
Karpfen wird seit einigen Jahrzehnten filetiert, enthäutet und grätengeschnitten angeboten. Damit hat man ein einfach zu verarbeitendes Fischfilet, das weder den Kindern noch den empfindlichen Menschen im Hals stecken bleibt. Der Fettgehalt wird durch artgerechte Fütterung unter 10 % gehalten, kontrolliert durch staatliche Beratungsstellen.
Auch um den modrigen Beigeschmack muss man sich keine Gedanken mehr machen: Die Fische werden nach der Abfischung erst einige Zeit im sauberen Wasser „gehältert“. In dieser Zeit scheiden sie die natürlichen Moderstoffe aus. Dadurch bleibt nur der dezent nussige, sehr feine Eigengeschmack übrig. Ein Gedicht!
Neugierig geworden? Dann frage einfach beim Fischzüchter in deiner Nähe nach,
für Genuss mit gutem Gewissen.
Young Fishermen (Lena Bächer), Dezember 2021
Weihnachtskarpfen modern: Filet mit Bratmandeln
Für 4 Personen (Rezeptquelle: Ursula Knutzen. Vereinfacht durch Lena Bächer)
Ca. 800 g Karpfenfilet grätengeschnitten salzen und pfeffern. Danach in Mehl wenden, sodass sie vollständig bedeckt sind.
2 Knoblauchzehen pressen oder fein hacken, 1 Bund Petersilie hacken. ½ kleine Zitrone auspressen. Ca. 100 g Mandelblättchen vorbereiten.
Filet mit der eingeschnittenen Seite in das vorgeheizte (!) Fett in eine Pfanne geben. Gut verwenden kann man Butterschmalz oder Sonnenblumenöl. Olivenöl ist nicht geeignet.
Nach ca. 4 Minuten (bei dicken Filets etwas länger) wenden. Auf der anderen Seite genauso lange fertig braten. Könnte die Mehlkruste zu schwarz werden, Fett nachgeben bzw. die Hitze leicht regulieren.
Während das Filet brät, die Mandelblättchen in Butterschmalz mit dem feingehackten Knoblauch goldbraun braten. Rühren nicht vergessen! Feingehackte Petersilie, Salz, Pfeffer, etwas braunen Zucker und zum Schluss einen Spritzer Zitronensaft dazugeben.
Als Beilage passen beispielsweise Kartoffelpüree, Spitzkohlgemüse mit Karotte, gemischter Salat.
Guten Appetit und ein frohes Weihnachtsfest!
Fischhof Bächer
Fisch ist immer gesund : Zwei Mal pro Woche darf er ruhig auf dem Speiseplan stehen - Rhein-Neckar-Zeitung Regionalnachrichten - RNZ
Einkaufsratgeber Fisch, Greenpeace, 2016
Heimat der Rekorde : Das älteste Fischzuchtgebiet Europas (br.de)
Ber-Bayer-Akad-f-Natursch-u-Landschaftspfl_28_0129-0141.pdf (zobodat.at)
Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe | Deutsche UNESCO-Kommission
Köstliche Karpfen. ARGE Fisch, 2010.
Erzeuger
26.11.2021
Auszug aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Fischerei
Kommentar des VDBA Präsidenten Bernhard Feneis
Ich sehe das so ,dass wir garnicht in den Köpfen der künftigen Politik vorkommen. Einerseit sind wir nicht wichtig genug dass man sich damit befasst, andererseits sind jetzt auch keine direkten Einschränkungen zu erwarten. Kann man ja auch als Chance sehen. - B. Feneis
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
Meeresschutz
Intakte Meere sind maßgeblich für Klimaschutz und Biodiversität. Schutz, Sicherheit und nachhaltige Nutzung der Ozeane wollen wir miteinander in Einklang bringen. Wir starten eine Meeresoffensive zum Schutz der Meeresnatur, erarbeiten eine kohärente und verbindliche Meeresstrategie, richten eine Meereskoordination unter Leitung eines Meeresbeauftragten ein und etablieren eine Nationale Meereskonferenz. Wir wollen die Ökosystemleistungen von Nord- und Ostsee erhalten. Dafür werden wir die Schutzgebiete in der deutschen Außenwirtschaftszone (AWZ) effektiv managen, und die dafür notwendigen personellen und infrastrukturellen Ressourcen zur Verfügung stellen. 10 Prozent der AWZ werden wir gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie streng schützen und dort Zonen frei von schädlicher Nutzung ausweisen. Wir setzen uns für den zügigen Abschluss eines VN-Abkommens zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See, für ein international verbindliches Rahmenwerk gegen die Vermüllung der Meere und für die Einrichtung von internationalen Schutzgebieten, insbesondere dem Weddellmeer, ein. Wir setzen uns für ein Verbot von Scheuerfäden (sogenannten Dolly Ropes) auf europäischer Ebene ein. Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee wird ein Sofortprogramm aufgelegt sowie ein Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung eingerichtet und solide finanziert. Wir setzen uns international für strenge Umweltstandards und die verbindliche Überprüfung der Umweltverträglichkeit im Tiefseebergbau ein und werden die Meeresforschung fortführen, um das Wissen über die Tiefsee auszuweiten. Wir wollen keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen jenseits der erteilten Rahmenbetriebserlaubnisse für die deutsche Nord- und Ostsee erteilen.
Fischerei
Wir setzen uns für den Erhalt der Fischerei an unseren Küsten ein. Wir werden auf europäischer und internationaler Ebene eine faire, wissenschaftsbasierte Ermittlung und Zuteilung der Fangquoten einfordern. Dazu werden wir eine "Zukunftskommission Fischerei" initiieren, um Empfehlungen für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur, Binnen- und Hochseefischerei zu erarbeiten. Wir wollen die Grundschleppnetz-Fischerei beschränken und Fangtechniken artenspezifisch anpassen sowie eine naturschutzgerechte Regulierung von Stellnetzen. Wir erkennen die Leistung der Anglerinnen und Angler für den Natur- und Artenschutz an.
Erzeuger
26.11.2021
Mitgliederrundschreiben zum ICES advice zum Aal
Liebe Mitglieder des VDBA,
der ICES Advice zum Aal vom 04.11.2021, der eine Einstellung der Fischerei und von Besatzmaßnahmen für 2022 fordert, macht ein konzertiertes und zeitnahes Handeln aller Fischereiverbände, Mitglieder und Einzelmitglieder erforderlich. Wir bitten unsere Mitglieder um Unterstützung für eine konsequente Abwendung dieser Empfehlung!
Landesfischereiverband NS, DFV, DAFV, VDBA, IFEA u.a. Mitstreiter haben bereits erste Stellungnahmen und Aufrufe um Unterstützung gemeinsam erarbeitet und versendet. Die Adressaten sind in den in der Anlage beigefügten Dokumenten ersichtlich.
Bitte nutzen und verwenden Sie nach Bedarf alle beigefügten Dokumente, die darin aufgeführten Befürchtungen, Argumente und Konsequenzen original oder auszugsweise für die Übermittlung an Ihre Ministerpräsidenten, zuständigen Ministerien, Fischereireferenten sowie an bekannte unser Anliegen unterstützende Europa-, Bundes-, und Landesabgeordnete und weitere. Dabei ist ein kurzfristiges Handeln unablässig, denn folgen Kommission und Rat der Empfehlung des ICES vielleicht schon in der Ratssitzung im Dezember wird alles zu Nichte gemacht, was bislang in Umsetzung der EU-Aal-Verordnung 1100/2007 für die Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes geleistet wurde....
(weiter im Text siehe Anlage)
Deshalb müssen wir alle Kräfte mobilisieren, damit sich unsere deutsche Vertretung in Brüssel und insbesondere im Fischereirat für die weitere Umsetzung der EU-Aal-VO und der genehmigten Aalmanagementpläne zur Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes und dessen nachhaltige Nutzung einsetzt.
Alle, die seit 2007 europaweit aktiv an der Umsetzung der Ziele der EU-Aal-Verordnung arbeiten, haben einen Anspruch auf einen Vertrauensschutz, die Würdigung ihrer Leistungen und eine Teilhabe am sich abzeichnenden Erfolg. Dazu zählt auch das BMEL, dass sich seinerzeit im Jahr 2007 unter Minister Seehofer für die Verabschiedung der EU-Aal-VO eingesetzt und bis heute deren Umsetzung aktiv unterstützt hat.
Viel Erfolg und Danke für die Unterstützung
Ronald Menzel
Vizepräsident
Spartenleiter Seen- und Flussfischerei
Erzeuger
25.11.2021
Traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern – Immaterielles Kulturerbe!
UNESCO erkennt Karpfenteichbewirtschaftung als schützenswertes Kulturgut an
Traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern – Immaterielles Kulturerbe!
Karpfen und Teiche prägen Bayern, vor allem Franken und die Oberpfalz, seit mehr als 1000 Jahren. Seit vielen Generationen arbeiten Teichwirte in Einklang mit der Natur, sie erzeugen Karpfen und verdienen damit ihren Lebensunterhalt. Erst durch die Arbeit des Menschen und die traditionelle Bewirtschaftung entstanden dabei die Teichgebiete, die heute zu den ökologisch wertvollsten und artenreichsten Kultur-Landschaften unserer bayerischen Heimat zählen. Nachhaltigkeit, Schutz der Umwelt und das Tierwohl waren und sind in der Teichwirtschaft immer selbstverständlich. Umfangreiches Wissen, Erfahrungen und Können zur Teichwirtschaft wurden über Jahrhunderte in den Fischerfamilien erarbeitet, bewahrt und von Generation zu Generation weitergegeben.
Bräuche, Feste und Traditionen, Naturerlebnis und Genuss rund um die Teichwirtschaft und den Karpfen haben sich im Lauf der Zeit entwickelt und bereichern das Leben in Bayern.
Die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern wurde deshalb im Jahr 2020 in die Liste „Immaterielles Kulturerbe in Bayern“ und im Jahr 2021 sogar in die UNESCO-Liste „Immaterielles Kulturerbe in Deutschland“ aufgenommen.
Auftrag und Verpflichtung muss es sein, das Kulturerbe Karpfenteichwirtschaft zu erhalten!
Bild (v.l.n.r.): Prof. Dr. Christoph Wulf (Deutsche UNESCO-Kommission) und Dr. Hildegard Kaluza (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW), Alfred Stier und Hans Klupp (Karpfenzüchter)
Fallstudie Portionsforellen in der EU, Vergleich Polen, Deutschland, Italien
EUMOFA über die Preisstrukturen innerhalb der Lieferketten
Die EUMOFA (Europäische Marktbeobachtungsstelle für Fischerei und Aquakultur) hat eine Fallstudie erstellt, die die Unterschiede in der Kostenstruktur der Forellenproduktion in Polen, Deutschland und Italien beschreibt. Ebenso wird eine Prognose der Markttendenzen für die europäische Forellenproduktion abgegeben.
Erzeuger
12.11.2021
Gemeinsamer Aufruf des DFV, des VDBA, des DAFV und der IFEA zur Weiterführung der Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestand
Am 04. November 2021 veröffentlichte der Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) eine sehr fragwürdige und drastische Empfehlung für den Europäischen Aal. Darin wird für 2022 die vollständige Schließung aller Aalfischereien auf alle Lebensstadien, sowohl für marine als auch für Binnengewässer empfohlen, de facto also die Einstellung der Berufs- und der Freizeit-fischerei. Der ICES empfiehlt damit ausdrücklich auch die Einstellung jeglicher Aalbesatzmaßnahmen.
Erzeuger
19.10.2020
Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:
Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC, diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!