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Gesetze/Verordnungen

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Gesetze/Verordnungen  

Gesetze/Verordnungen

Gesetze/Verordnungen VDBA Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur & Fortentwicklung der naturschutz Eingriffsregelung
11.07.2026

VDBA Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur & Fortentwicklung der naturschutz Eingriffsregelung

Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken, die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beschleunigen

Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund) zu erleichtern.

Das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck enthält das Gesetz Regelungen zu der Identifikation und Sicherung einer Naturflächenkulisse, zur Effektivierung der Eingriffsregelung, zur Bereitstellung von Flächen und Erleichterung der Maßnahmendurchführung und zu Anreizen für private Investitionen in die Natur.

Der VDBA vertritt die Meinung, dass Natur- und Klimaschutz nur gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftern gelingen kann und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. 
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Gesetze/Verordnungen Online-Beteiligung am Nationalen Wiederherstellungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
16.06.2026

Online-Beteiligung am Nationalen Wiederherstellungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Das BMUKN hat eine Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan bis zum 25. Juni 2026 eingerichtet. Der VDBA hat sich zu "Nationaler Kontext", "Übergeordnete Maßnahmen" & "Spezifische Maßnahmen für Artikel 4" positioniert.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will. Das können zum Beispiel konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, die Festlegung von Flächen, Zeitplänen sowie die Bewertung der Klimawirksamkeit und sozio-ökonomischer Auswirkungen sein. Das Format des NWP und die erforderlichen Inhalte sind dabei von der EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten einheitlich vorgegeben worden. In Deutschland wird der NWP vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt. Ein zentrales Element dabei ist eine offene, transparente und inklusive Beteiligung der Öffentlichkeit.
Auf der vom BMUKN eingerichteten Plattform hat man die Möglichkeit, den ersten Entwurf des deutschen NWP zu lesen und direkt an den entsprechenden Stellen des Entwrufs zu kommentieren.
Nach Abschluss der Online-Beteiligung wird der Entwurf überarbeitet. Die eingegangenen Kommentare werden geprüft und soweit möglich in die Überarbeitung einbezogen.
 
Stellungnahme des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur zum Rohentwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) 
  1. Zusammenfassung des nationalen Wiederherstellungsplans
Nationaler Kontext
 
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur sieht den vorliegenden Rohentwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans mit großer Sorge. Der Entwurf wird weder den fachlichen Anforderungen an eine belastbare Planungsgrundlage gerecht noch den praktischen Realitäten der Flächennutzung in Deutschland. In seiner jetzigen Form ist er Ausdruck einer grundlegenden Planungsunsicherheit bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung.
Bereits nach den eigenen Begleitunterlagen zum Plan ist eine bundesweite Ermittlung konkreter Flächen zur Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Habitaten geschützter Arten derzeit nicht möglich gewesen. Stattdessen wurden lediglich „Suchräume“ definiert, deren Konkretisierung erst später erfolgen soll. Damit fehlt eine zentrale Grundlage für jede seriöse Maßnahmenplanung.
Ebenso wird eingeräumt, dass wesentliche Zielgrößen – etwa das „zufriedenstellende Niveau“ vieler Wiederherstellungsziele – noch nicht feststehen oder näher definiert sind und deshalb selbst langfristige Finanzbedarfe bis 2050 nicht angegeben werden konnten. 
Auch die Kostenschätzungen beruhen ausdrücklich auf Grobschätzungen mit erheblicher Unsicherheit. Zugleich steht die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt und ist weder auf EU- noch auf nationaler Ebene gesichert. 
Hinzu kommt, dass die den Behörden vorliegenden Daten zum Zustand und Vorhandensein geschützter Lebensraumtypen oft veraltet sind, Daten entsprechend gar nicht mehr dem aktuellen Zustand entsprechen und erstmal eine flächendeckende Kontrolle der tatsächlichen Gegebenheiten durchgeführt werden müsste. 
Ohne belastbare Kenntnisse über das tatsächliche Vorkommen und den Zustand geschützter Lebensraumtypen, die Habitate und das Vorkommen geschützter Arten sowie weitere Schutzgüter der Naturwiederherstellungsverordnung, ohne eine seriöse Kostenschätzung und ohne eine gesicherte Finanzierung macht dieser Entwurf für den Nationalen Wiederherstellungsplan Deutschlands keinen Sinn. Er ist vielmehr Zeugnis der Planlosigkeit, mit der die Naturwiederherstellungsverordnung von Beginn an erarbeitet, beschlossen und nunmehr umgesetzt werden soll.
Aus Sicht der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur ist der derzeitige Ansatz daher zum Scheitern verurteilt. Die extrem ambitionierten Zielsetzungen der Verordnung können nur erreicht werden, wenn Flächenbewirtschafter und Flächeneigentümer frühzeitig, verbindlich und auf Augenhöhe in Planung und Umsetzung eingebunden werden – nicht erst im Rahmen formaler Öffentlichkeits-beteiligungsschritte.
Die Erfahrungen aus der Umsetzung von Natura 2000 zeigen deutlich, welche Folgen eine unzureichende Beteiligung der betroffenen Nutzergruppen hat. Der damals entstandene Vertrauensverlust gegenüber Politik und Naturschutz wirkt bis heute nach und stellt eine schwere Hypothek für die Umsetzung neuer Naturschutzinstrumente dar. Erfolgreicher Natur- und Artenschutz kann in der Fläche nur gelingen, wenn Flächeneigentümer und Bewirtschafter in jeder Phase der Planung und Umsetzung tatsächlich beteiligt, angehört und mitgenommen werden.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Schutzgüter, deren Erhaltungszustand durch die Wiederherstellungsverordnung verbessert werden soll, unmittelbar auf eine kontinuierliche Nutzung angewiesen sind. Dies gilt für Dauergrünland ebenso wie für Heidelandschaften oder die traditionellen Teichlandschaften Deutschlands. Die dort vorhandene außergewöhnliche Artenvielfalt existiert nicht trotz, sondern gerade wegen der jahrhundertelangen Bewirtschaftung.
Diese Bewirtschaftung wird jedoch seit Jahrzehnten als „Problem“ dargestellt und massiv durch einen überzogenen Artenschutz insbesondere für Kormoran, Biber und Fischotter beeinträchtigt. Die wirtschaftliche Grundlage vieler Teichwirtschaftsbetriebe wird dadurch zunehmend entzogen. Damit gefährdet dieser Ansatz nicht nur die Existenz der Unternehmen, sondern zugleich den Fortbestand der von ihnen gepflegten Teichlandschaften mit ihren geschützten Lebensraumtypen, streng geschützten Arten und vielfältigen Ökosystemleistungen. Hinzu kommt die oft zweifelhafte Festlegung der FFH/Natura 2000 Zielarten, die in aquatischen Lebensräumen oft nur den Fischotter – einen opportunistischen Prädator geschützter Fisch-, Mollusken- und Amphibienarten – als einzig schützenswerte Art benennen.
Ohne ein energisches Gegensteuern droht neben dem Verlust der zumeist familiengeführten Betriebe und ihrer regionalen Wertschöpfung, die auch die Lebensmittelversorgung mit einem sehr hochwertigen, natürlichen Produkt beinhaltet, gleichzeitig der Verlust ganzer Kulturlandschaften, deren Biodiversität bislang wesentlich durch nachhaltige Nutzung gesichert wurde (Verhinderung von Verbuschung / Verwaldung).
Auch die Binnenfischerei leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung aquatischer Ökosysteme. Durch die nachhaltige Entnahme von Fischbiomasse für die lokale Lebensmittelversorgung trägt sie wesentlich zum Nährstoffaustrag aus eutrophierten Gewässern bei. Gleichzeitig führen zunehmende Prädation u.a. durch Kormorane, Reiher, Haubentaucher und Fischotter sowie restriktive artenschutzrechtliche Vorgaben zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen der Betriebe. Der anhaltende Rückgang der Erträge und Betriebszahlen verdeutlicht die dramatische Lage der Branche.
Bei der Planung und Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung müssen solche Zielkonflikte berücksichtigt und aufgelöst werden. Anderenfalls droht eine weitere Verschlechterung der Erhaltungszustände genau jener Lebensraumtypen und Arten, deren Verbesserung Ziel der Verordnung ist. Eine solche Verschlechterung widerspricht ausdrücklich den Vorgaben der Verordnung selbst.
Der Nationale Wiederherstellungsplan und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge seiner Erstellung stellen den ersten Lackmustest für die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung dar. Die bislang vorliegenden Unterlagen und Beteiligungsprozesse bleiben jedoch erschreckend oberflächlich und lassen weder eine belastbare Datengrundlage noch eine realistische Umsetzungsstrategie erkennen.
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans auf Basis belastbarer Datengrundlagen, transparenter Finanzierungsstrategien und einer echten Beteiligung der Flächennutzer. Ohne diese Voraussetzungen ist ein Scheitern der Umsetzung absehbar.

       2. Übergeordnete Maßnahmen
- Er. Nr. 5 Wildnisfonds
„In Deutschland soll wieder mehr Wildnis entstehen. Laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. […]
Fördermittel werden für den Erwerb von geeigneten Flächen und Nutzungsrechten gewährt und damit verbunden die dauerhafte Sicherung der Flächen für die Wildnisentwicklung bzw. eigendynamische Entwicklung gewährleistet.“
VDBA: Der Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel für den Flächenerwerb, mit dem Ziel dauerhafter Nutzungsaufgabe / Sicherung der Flächen für die Wildnisentwicklung bzw. eigendynamische Entwicklung, ist im Bereich der Feuchtgebiet-Ökosysteme, vor allem der Seen, absolut kritisch zu betrachten. Die zur Fischproduktion genutzten Seen/Teiche haben hochgradige Ökosystemleistung und tragen wesentlich zur Grundwasserbildung, zum Wasserrückhalt in der Fläche, zur Klimaregulation und zum Habitat Angebot für geschützte Wildtiere bei.
Teichwirtschaften sind Hot-Spots der Biodiversität (daher meist als FFH oder Natura 200 Gebiete deklariert) und als solche vor Verwilderung, Verbuschung und Sukzession zu schützen, um ihre Schutzziele beibehalten zu können. Auch wenn teichwirtschaftlich genutzte Seen/Teiche Kulturlandschaften sind, die ihren Wert durch Nutzung haben, hat diese teils Jahrhundertelange Nutzung die schützenswerten Habitate geprägt und die Schutzziele hervorgebracht. Die Aufgabe der Bewirtschaftung und das überlassen der Flächen für eigendynamische Entwicklung würde diese Schutzziele durch Sukzession zu nicht machen, da die wertvollen aquatischen Habitate ohne Pflege in kürzester Zeit Verlanden und Verbuschen würden. Dies wäre für die seltenen aquatischen und amphibischen Arten die Teichwirtschaften ihr Zuhause nennen sowie für die Grundwasserspeicherung zur Generierung von Trinkwasser fatal und würde auch für Zugvögel, lokale Wildtiere und Pflanzen den Verlust kompletter Lebensräume bedeuten.
Der Lebensraum würde umgewandelt und letztendlich zu Wald deklariert werden, die wichtigen Ökosystemleistungen von aquatischen Habitaten, sowie die bedrohten und geschützten (semi-)aquatischen Arten, wären jedoch in kürzester Zeit unwiederbringlich verloren, oder nur durch sehr kosten- und arbeitsintensiven Aufwand wiederherzustellen.

- Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV)
„Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. […] Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen:
- Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands (Verantwortungsarten)
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
- Sicherung von Ökosystemleistungen […]“
VDBA: Der VDBA unterstützt das BPBV ausdrücklich, weist jedoch darauf hin, dass es Möglichkeiten der Unterstützung von Teichwirtschaften (Hotspots der Biodiversität und Erbringer wichtiger Ökosystemleistungen) als natürliches Wasserreservoir geben sollte. Als besonders wichtig erachten wir auch, dass eine Finanzierung der nachhaltigen Nutzung und der Pflege von Teichwirtschaften, FFH- und Natura-2000-Gebieten durch Flächenausgleichsprogramme oder zusätzliche Förderung möglich gemacht werden muss. Es kann nicht sein, dass der Erhalt dieser wichtigen Gebiete und der darin vorkommenden schützenswerten Arten durch Mangel an Finanzierungsoptionen für die Instandhaltung und Pflege gefährdet ist.
 
    3. Spezifische Maßnahmen für Artikel 4
- Neu-Etablierung von Amphibien-Habitaten (DE-000031)
VDBA: Der VDBA begrüßt die DE-000031 grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass wichtige aquatische Habitate in der Binnenaquakultur und Teichwirtschaft bereits bestehen, diese aber zunehmend gefährdet sind. Der Verlust familiengeführter Betriebe, da eine Wirtschaftlichkeit durch Prädation (Kormorane, Reiher, Haubentaucher und Fischotter) oft nicht mehr gegeben ist, führt unweigerlich zur Aufgabe der Bewirtschaftung. Dies führt zum Verlust ganzer aquat. Kulturlandschaften durch Sukzession, deren Biodiversität durch Nutzung gesichert wurde. Würde mehr in den Schutz bestehender Habitate investiert und die Ökosystemdienstleistungen der Teichwirtschaften mehr anerkannt, müssten teils gar keine neuen Habitate etabliert werden.
Weiterhin ist wichtig, dass auch neue Habitate für spezifische Amphibien-Arten gepflegt werden müssen um ihren Wert als Habitat für diese Arten zu erhalten (Bsp. Gelbbauchunke/ Sorraia-Wildpferde). Eigendynamische Wildnisentwicklung ist keine Option.
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Gesetze/Verordnungen Referentenentwurf über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
08.06.2026

Referentenentwurf über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

„Nicht ohne meinen Anwalt!“ Mit der geplanten Novelle des Umweltstrafrechts wird die gewöhnliche Bewirtschaftung von Teichen und Gewässern künftig riskant.

Im Oktober 2025 veröffentlichte das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Der VDBA sah den Entwurf kritisch, weil:
  • zentrale Begriffe unklar sind
  • Strafrahmen unnötig verschärft werden
  • EU‑Vorgaben überschossen werden
  • Personal und Fachkompetenz fehlen
  • keine realistische Grundlage für effektive Umsetzung besteht

Der neu gewählte VDBA-Vizepräsident Lars Dettmann hat sich mit dem eingehend Thema befasst:
"Mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Umweltstrafrecht steht Deutschland vor der größten Verschärfung des Umweltkriminalitätsrechts seit Jahrzehnten. Was von Politik und Umweltverbänden als notwendiger Schritt gegen organisierte Umweltkriminalität dargestellt wird, birgt für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erhebliche Risiken – insbesondere dort, wo Bewirtschaftung zwangsläufig mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist. Für die Fischerei, die Teichwirtschaft und die Angelfischerei könnten die geplanten Änderungen weitreichende Folgen haben. Denn die neuen Regelungen verschieben das Umweltstrafrecht zunehmend von der Ahndung klarer Schäden hin zur Bestrafung möglicher oder potenzieller Umweltwirkungen. Damit geraten künftig auch Tätigkeiten in den strafrechtlichen Fokus, die bislang Teil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung waren.
Die neue EU-Richtlinie 2024/1203 verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Umweltstrafrecht deutlich auszuweiten. Der bisherige Fokus auf klassische Umweltkriminalität, wie illegale Giftmüllentsorgung oder schwere Gewässerverunreinigungen, wird erheblich erweitert. Künftig sollen bereits Handlungen strafrechtlich relevant werden, die geeignet sind, erhebliche Schäden an der Umwelt oder Ökosystemen hervorzurufen. Gerade solche Formulierungen sorgen für Kritik. Denn damit verschiebt sich die Strafbarkeit vom tatsächlichen Schadenseintritt hin zur bloßen Möglichkeit eines Schadens. Für die Praxis bedeutet das: Nicht mehr nur der nachweisbare Umweltschaden steht im Fokus, sondern bereits die Behauptung, eine Handlung könne potenziell negative Auswirkungen haben. Dadurch entstehen für Fischereibetriebe, Teichwirte oder Angelvereine neue Risiken und Rechtsunsicherheit.
Teichwirtschaft und Fischzucht greifen zwangsläufig in natürliche Prozesse ein. So werden beispielsweise Wasserstände verändert, Teiche entschlammt, Fischbestände bewirtschaftet, Ufer gepflegt oder technische Anlagen betrieben. Genau diese Tätigkeiten könnten künftig deutlich stärker aus strafrechtlicher Perspektive betrachtet werden. Besonders problematisch ist dabei, dass die neue Richtlinie den Begriff des „Ökosystems“ als eigenständiges Schutzgut etabliert. Bislang standen überwiegend konkrete Umweltmedien wie Boden, Wasser oder Luft im Mittelpunkt. Nun sollen auch komplexe ökologische Zusammenhänge strafrechtlich geschützt werden.
Was das in der Praxis bedeutet, ist derzeit vielfach unklar. Schon heute erleben Teichwirte und Fischereibetriebe regelmäßig Konflikte mit Behörden oder Verbänden, wenn es um alltägliche und notwendige Maßnahmen wie Schilfmahd, die Unterhaltung von Dämmen oder die Vergrämung von Kormoranen, Bibern oder Reihern geht. Künftig könnten solche Konflikte zusätzlich strafrechtlich aufgeladen werden. Das Risiko liegt dabei weniger in spektakulären Strafverfahren als in einem schleichenden Klima permanenter Rechtsunsicherheit. Denn bereits Ermittlungsverfahren können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen – selbst wenn es später nie zu einer Verurteilung kommt.
Auch die organisierte Angelfischerei wäre davon betroffen. Viele Vereine übernehmen heute Aufgaben, die faktisch Gewässerpflege und Artenmanagement darstellen. Dazu gehören Besatzmaßnahmen, Uferpflege, Krautungen oder die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht. Wenn künftig bereits die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf geschützte Arten oder Habitate strafrechtliche Ermittlungen auslösen kann, droht eine erhebliche Verunsicherung der ehrenamtlichen Strukturen. Dies ist besonders kritisch vor dem Hintergrund der ohnehin bereits ausufernden naturschutzrechtlichen Konflikte an vielen Gewässern. Denn gerade im europäischen Naturschutzrecht existieren vielfach unklare oder sehr weit gefasste Begriffe. Wird dieses System nun zusätzlich mit schärferen strafrechtlichen Instrumenten kombiniert, steigt das Risiko, dass alltägliche Bewirtschaftungsmaßnahmen zunehmend kriminalisiert werden.
Welche Ausnahmen sollen künftig für ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, gute fachliche Praxis und unvermeidbare Beeinträchtigungen gelten? Genau hier liegt einer der zentralen Konfliktpunkte. Denn Fischerei, Fischzucht und Gewässerbewirtschaftung sind nur möglich, wenn in natürliche Prozesse eingegriffen wird. Wer Teiche bewirtschaftet, Wasserstände reguliert oder Gewässer unterhält, verändert zwangsläufig Lebensräume. Wenn die strafrechtliche Bewertung bereits auf Grundlage potenzieller Risiken oder hypothetischer Auswirkungen auf Ökosysteme erfolgt, droht eine schleichende Kriminalisierung traditioneller Bewirtschaftungsformen.
Selbstverständlich müssen schwere Umweltstraftaten wirksam verfolgt werden. Illegale Schadstoffeinleitungen, organisierte Umweltkriminalität oder vorsätzliche, massive Gewässerverunreinigungen müssen konsequent bestraft werden. Die aktuelle Entwicklung geht jedoch weit darüber hinaus. Anstelle klarer Abgrenzungen entstehen zunehmend offene und interpretationsfähige Strafbarkeitsräume. Gerade in einem ohnehin hochkomplexen Umweltrecht wächst damit die Gefahr, dass legale und notwendige Bewirtschaftung immer stärker unter Generalverdacht gerät.
Für die Fischerei, die Teichwirtschaft und die Angelfischerei ist es deshalb entscheidend, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie klare Schutzklauseln für eine ordnungsgemäße und fachlich anerkannte Bewirtschaftung schafft. Andernfalls droht eine Entwicklung, bei der nicht mehr die vorsätzliche Umweltzerstörung, sondern die alltägliche Nutzung und Pflege unserer Kulturlandschaften im Mittelpunkt steht."

Kernaussagen der Fischerei- und Wasserrechtskommission zum BMJV-Referentenentwurf
1. Unklare neue strafrechtliche Begriffe

Der Entwurf führt neue Legaldefinitionen ein („Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebietes“, „Ökosystem“). Diese sind nicht hinreichend bestimmt und könnten damit gegen das Bestimmtheitsgebot (§ 1 StGB) verstoßen.
Folge: Bürger und Nutzer (z. B. Bewirtschafter, Pächter, Angler) könnten nicht mehr sicher erkennen, welches Verhalten strafbar ist.
 
2. Strafrahmen wird deutlich über die Mindestanforderungen der EU‑Vorgaben hinaus verschärft
Wesentliche Kritikpunkte:
  • Strafrahmen für bestimmte Umweltdelikte wird auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe erhöht.
  • Kein Strafausschluss für bestimmte CITES‑Verstöße, obwohl EU‑Recht dies zulässt.
  • Erweiterung des Straftatenkatalogs und Einführung neuer Gefährdungsdelikte ohne Schadenseintritt.
  • Versuchstrafbarkeit wird stark ausgeweitet.
Fazit: Die Verschärfungen sind überzogen und nicht durch EU‑Vorgaben gedeckt.
 
3. Fehlende personelle und fachliche Ausstattung der Behörden
Das Umweltstrafrecht wird schon heute kaum konsequent verfolgt, weil:
  • Behörden nicht genügend Fachpersonal haben
  • Justiz keine spezialisierten Kräfte besitzt
  • Der Entwurf keine zusätzlichen Stellen vorsieht
Konsequenz: Höhere Strafen allein führen nicht zu besserem Vollzug — ohne Personal bleibt das Umweltstrafrecht ein „Randgeschehen“.
 
4. Fehlende fachliche Unterstützung für Justiz und Verwaltung
Der Entwurf enthält keine Regelungen, wie die notwendige Expertise für komplexe Umweltstrafverfahren bereitgestellt werden soll.
Risiko: Strafverfahren könnten scheitern oder gar nicht erst eingeleitet werden.


Am 29. April 2026 hat es einen neuen Regierungsentwurf des BMJV gegeben, der nun vom Parlament (Bundestag) geprüft, debattiert und beschlossen wird.
Die Synopse des aktuellen Entwurfs von April 2026 steht unten rechts zum Download bereit.
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Gesetze/Verordnungen Kritische Betrachtung der Änderung vom Tiergesundheitsgesetz
02.04.2026

Kritische Betrachtung der Änderung vom Tiergesundheitsgesetz

Bekanntmachung der Neufassung des Tiergesundheitsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 93), Tierarzneimittelgesetz, Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz und Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts

Am 1. April 2026 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH, Referat 322) die Bekanntmachung der Neufassung des Tiergesundheitsgesetzes im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 93 verkündet.

VDBA Präsident und Tierarzt Bernhard Feneis gibt hierzu 
Eine kritische Betrachtung der Gesetzesänderungen aus Sicht der Teichwirte 
Die jüngsten Anpassungen am TierGesG, TAMG und TierGesBußG werden von vielen Teichwirt*innen, hier am Beispiel Bayern, durchaus kritisch gesehen. Zwar werden die Ziele – bessere Tiergesundheit und Prävention von Krankheiten – anerkannt, doch in der Praxis führen die neuen Vorgaben zu erheblichen Herausforderungen.
Die verschärften Meldepflichten und die strengeren Dokumentationsanforderungen beim Einsatz von Tierarzneimitteln erhöhen den bürokratischen Aufwand gerade in der Teichwirtschaft erheblich. Vor allem kleinere Betriebe fühlen sich dadurch überfordert, da sie oftmals keine zusätzlichen Ressourcen für Verwaltungsaufgaben haben. Die Angst vor Sanktionen bei unbeabsichtigten Fehlern in der Dokumentation oder Meldepflicht belastet viele Teichwirt*innen und kann zu Unsicherheit führen.
Auch die Vorgaben zum Antibiotikaeinsatz werden kritisch bewertet. Während Teichwirt*innen den Grundgedanken der Resistenzprävention unterstützen, bemängeln wir als Verband, dass die neuen Regelungen häufig wenig Spielraum für die individuellen Besonderheiten der Betriebe lassen. Die Praxis zeigt, dass starre Vorschriften nicht immer den komplexen Bedingungen der Teichwirtschaft gerecht werden. Abwarten bis ein resistenztest vorliegt, bedeutet immer wieder hohe Verluste in der Zwischenzeit und schlechte Prognose bei dadurch zu spät veranlasster Therapie!!!
Die Einführung neuer Bußgeldtatbestände betrachtet der VDBA ebenfalls mit Sorge. Wir  befürchten, dass die Strafen nicht immer verhältnismäßig sind und gerade die kleineren Betriebe unverhältnismäßig hart treffen könnten v.a. bei zweifelhafter Rechtfertigung des Bußgeldes, s.o.
Insgesamt wäre der Ausbau der Beratung und die weitere Unterstützung wesentlich wichtiger,  damit die gesetzlichen Anforderungen praxisnah und mit Augenmaß umgesetzt werden können.
Zusammenfassend: Es bleiben die Gesetzesänderungen zwar ein Schritt in Richtung der Verbesserung von Tiergesundheit und Qualitätssicherung allgemein,
– aus Sicht der Teichwirt*innen bedarf es jedoch einer stärkeren Berücksichtigung der betrieblichen Realität und einer Entlastung, statt weitern bürokratischen Aufwand; damit das Ziel der Erhaltung unserer Branche langfristig und tragfähig erreicht werden.

Das Bundesgesetzblatt kann hier heruntergeladen werden:
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Gesetze/Verordnungen Umsetzung der EU Kontroll-VO zur Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischerzeugnissen
15.12.2025

Umsetzung der EU Kontroll-VO zur Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischerzeugnissen

Europäischer Gesetzgeber definiert Basisstandard und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen

Die überarbeitete europäische Fischereikontrollverordnung bringt ab dem 10.01.2026 neue gesetzliche Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Fischerei und Aquakulturerzeugnissen (für frische, gefrorene und geräucherte Produkte) in der Union. Bisher wurden wichtige Grundlagen zur praktischen Umsetzung dieser Vorgaben vom europäischen Gesetzgeber nicht geregelt. Nach wiederholter Eingabe des Bundesverbandes und der europäischen Partnerverbände hat die Europäische Kommission gestern wichtige Eckpunkte erläutert. Damit wird größerer Schaden abgewendet und Rechtssicherheit für die Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette vom Erzeuger bis zum Handel geschaffen.

Die Unternehmen erhalten die Entwarnung, dass sie ihre bisherigen Verfahren zur Rückverfolgbarkeit nicht fundamental umstellen müssen.
Auch der VDBA begrüßt diese Klarstellung zur Umsetzung der geänderten Fischereikontrollverordnung.

Der Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. fasst dies in seiner PM wie folgt zusammen:
  • Losfassung beginnt am Ursprung: Die Losbildung beginnt im Ursprung, d. h. bei Fischerei und Aquakultur. Damit sind Herkunft und erste Zusammenstellung der Ware miteinander verbunden und bleiben durchgängig nachvollziehbar. Auf Grundlage dieser Informationen können die nachfolgenden Lieferkettenpartner Lose nach ihren Bedürfnissen teilen, mischen und zusammenfassen. Die grundlegenden Losinformationen bleiben davon unberührt.
  • Flexible digitale Formate: Die digitale Bereitstellung der Losinformationen kann in verschiedenen gängigen Formaten erfolgen – zum Beispiel per E-Mail, als elektronische Dateien (wie PDF, XML oder CSV), über Online-Plattformen oder jedes andere elektronische System, das in der Lage ist, Informationen auf digitale, papierlose Weise zu übermitteln. Unternehmen wählen das für ihren Betrieb praktikable Format, solange die Mindestangaben vollständig und nachvollziehbar übermittelt werden. Damit können auch bereits etablierte Dokumentenformate, z. B. Lieferscheine, die Vorgaben erfüllen, wenn sie auf digitalem Weg übermittelt werden und die entsprechenden Losinformationen enthalten.
  • „Ein Schritt vor, ein Schritt zurück“: Die Informationen werden entlang der Lieferkette von Glied zu Glied weitergegeben. Eine übergeordnete Weitergabe, branchenweite Interoperabilitätspflichten oder die verbindliche Nutzung von Drittanbieter Lösungen zur Rückverfolgbarkeit sind nicht gefordert. Entscheidend ist die sichere Übermittlung der Daten an den jeweiligen direkten Geschäftspartner und, auf Verlangen an die zuständige Behörde.

Informationsschreiben EU-KOM im englischen Original als PDF 

Dr. Stefan Meyer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V., hat die Entwicklungen dieses Regelwerks in Berlin und Brüssel intensiv begleitet und merkt hierzu an: „Mit dem Informationsblatt wird das Grundprinzip der Rückverfolgbarkeit – die Eigenverantwortung der Unternehmen auf ihrer jeweiligen Stufe der Lieferkette – klar gestärkt. Die nun vorliegenden Klarstellungen schaffen Rechtssicherheit für die Betriebe und geben ihnen die notwendige Orientierung, um die Vorgaben sachgerecht und praxistauglich umzusetzen.“
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Gesetze/Verordnungen Anhörung zu „Wasserresilienzstrategie“ und „Kormorane“ im European Agriculture and Fisheries Council
25.09.2025

Anhörung zu „Wasserresilienzstrategie“ und „Kormorane“ im European Agriculture and Fisheries Council

Der Europäische Rat für Landwirtschaft und Fischerei (Agriculture and Fisheries Council) hat am 23. September 2025 zu den Themen „Wasserresilienzstrategie“ und „Kormorane“ unter dem Punkt "Any Other Business" eine Anhörung gehabt.
Beide Mitschnitte der öffentlichen Sitzung sind hier in deutscher Sprache als Download abrufbar.

Die Kommission will offensichtlich keine schnellen Lösungen zum Kormoranproblem finden, sondern nur weitere neue Leitlinien entwickeln.
Dabei bedarf es sofortiger Handlung, zum Schutz der Biodiversität, der Gewässergüte, vor Schäden in der Aquakultur und zum Erhalt der fischereilichen Nutzungsfähigkeit unserer Gewässer.
Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, damit die EU das offensichtliche Problem nicht weiter auf die lange Bank schiebt und endlich gehandelt wird.
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Gesetze/Verordnungen Bis 3. Oktober Ideen einbringen: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur!
08.09.2025

Bis 3. Oktober Ideen einbringen: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur!

​Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz laden zur aktiven Mitgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie weitere Interessierte aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben dafür eine Online-Plattform eingerichtet. Dort werden bis 3. Oktober 2025 Hinweise und Anregungen gesammelt. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, Natur und Lebensräume besser zu schützen und wiederherzustellen – als unverzichtbare Grundlage für unsere Lebensqualität und Wirtschaft.
 
Der VDBA empfiehlt dringend, sich auf der Seite umzusehen und sich dort einzubringen. In der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und speziell im Wiederherstellungsplan liegen gleichermaßen Chancen und Risiken für Fischerei und Fischzucht.

Auf der Online-Plattform Beteiligung zur Wiederherstellung der Natur - Dialog BMUV stehen verschiedene Beteiligungsformate zur Verfügung:
  • Umfrage: Für alle, die ihre Wahrnehmungen, Erwartungen und Informationsbedarfe mitteilen möchten.
  • Fachspezifische Beteiligung: Für Stakeholder, die gezielt ihre Einschätzungen und Vorschläge zu einzelnen Themen wie Wäldern, Meeren, Flüssen und Auen, Landwirtschaft oder Natur in der Stadt mitteilen wollen.
  • Ideen-Pinnwand: Für positive Beispiele, Forschungsergebnisse oder Praxisvorschläge zur Wiederherstellung der Natur.

Pressemitteilung BMUKN & BfN:
"Gesunde Wälder, saubere Flüsse, intakte Böden, nasse Moore und städtische Grünflächen sind eine unverzichtbare Grundlage für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität. Sie sorgen für saubere Luft und ausreichend Wasser, speichern Kohlendioxid, schützen vor den Folgen des Klimawandels und sind essenziell für die Produktion von Lebensmitteln. Gleichzeitig fördern sie nachhaltig die Artenvielfalt und bieten Räume für Erholung und Freizeit. Wo Ökosysteme geschädigt sind, gilt es, sie wiederherzustellen und in einen guten Zustand zu versetzen. Das ist das Ziel der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Bis zum 1. September 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Verordnung einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dieser soll gezielte Maßnahmen bündeln, die Wälder, Flüsse und Auen, Böden, Moore, Küsten und städtischen Grünflächen schützen und stärken sollen.

In Deutschland erarbeitet die Bundesregierung den Nationalen Wiederherstellungsplan in enger Abstimmung mit den Ländern. Ziel ist es, wirksame und umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln, die von der Gesellschaft mitgetragen werden.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) laden die Öffentlichkeit und Stakeholder ein, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Beteiligungsplattform eingerichtet."
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Gesetze/Verordnungen Möglichkeit der Stellungnahme zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts
03.09.2025

Möglichkeit der Stellungnahme zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts

In den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin für das Mandat 2024-2029 wird der Umsetzung und Vereinfachung große Bedeutung beigemessen. Die Kommission prüft derzeit Umweltrechtsvorschriften, um Gesetzgebungsakte zu ermitteln, die ein erhebliches Potenzial zur Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben bergen. Der Verwaltungsaufwand soll verringert werden, ohne die im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften vereinbarten Umweltziele zu beeinträchtigen. Weder sollen die Umweltziele der EU abgeschwächt noch der durch das EU-Umweltrecht garantierte Schutz der menschlichen Gesundheit verringert werden.

Bis 10.September.2025 ist es möglich am EU Konsultationsverfahren teilzunehmen unter folgendem Link:

Simplification of administrative burdens in environmental legislation


Damit der Verwaltungsaufwand zukünftig für kleine und mittlere Unternehmen überschaubar bleibt, sollte die EU Initiative zur Entbürokratisierung unterstützt werden.
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Gesetze/Verordnungen Fischottermanagement: Maßnahmengebiete in der Oberpfalz festgelegt
17.02.2025

Fischottermanagement: Maßnahmengebiete in der Oberpfalz festgelegt

Wo sind in der Oberpfalz ab sofort Maßnahmen gegen den Fischotter möglich? Als Höhere Naturschutzbehörde hat die Regierung der Oberpfalz sogenannte Maßnahmengebiete festgelegt. In den entsprechenden Gebieten ist es möglich, Fischotter zu fangen, zu vergrämen oder - als ultima ratio – zu entnehmen. Dadurch sollen ernste fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet und die Teich- und Fischereiwirtschaft geschützt werden.

Am 14. Februar 2025 trat die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Maßnahmengebiete in Kraft. Die Maßnahmengebiete befinden sich in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Amberg-Sulzbach, Amberg, Cham, Neustadt a.d. Waldnaab, Weiden, Schwandorf und Tirschenreuth. Insgesamt können nach Vorgaben des Bayerischen Umweltministeriums jährlich in der Oberpfalz 23 Tiere entnommen werden.

Weitere Informationen hier 
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Gesetze/Verordnungen Statement des VDBA zur Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin Bender zum Ergebnis der Fischereiratssitzung in der Sache "Licht und Schatten beim A
13.12.2023

Statement des VDBA zur Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin Bender zum Ergebnis der Fischereiratssitzung in der Sache "Licht und Schatten beim A

Pressemitteilung des BMEL: hier

Statement des VDBA zur Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin Bender zum Ergebnis der Fischereiratssitzung in der Sache "Licht und Schatten beim Aal"

Die Deutsche Seen- und Flussfischerei freut sich ausdrücklich darüber, dass Fischer und Angler weiter die bislang erfolgreiche Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes fortsetzen kann. Kein anderer verbaler Aalschützer hat dafür so viel privates Geld und Zeit investiert, wie die deutschen Fischer und Angler. Immerhin realisiert Deutschland in Umsetzung der von der Kommission am 08.04.2010 genehmigten Aalmanagementpläne die umfassendsten Aalbesatzprojekte zur Wiederauffüllung des Aallaicherbestandes in der EU. Der inzwischen herangewachsene adulte Aallaicherbestand in den deutschen Aaleinzugsgebieten spricht für den Erfolg der Besatzmaßnahmen. Dabei hervorzuheben ist insbesondere der hohe Bestand laichreifer weiblicher Aale von über 1 kg Stückmasse, was hohe Eizahlen und Reproduktionsraten zur Folge hat. Bestätigt wird diese Erwartung durch die beobachte Zunahme des Glasaalaufkommens insbesondere in Frankreich. Die Fangquoten werden immer schneller abgefischt, d.h. immer mehr Glasaale verbleiben in den Ästuarien ein sog. win-win Effekt. Die Ausweitung der Glasaalfischerei sichert die für die Wiederauffüllungsprogramme benötigten Glasaale und stabile Preise ohne dabei den Bestand zu gefährden, denn diese Maßnahme senkt gleichzeitig die naturgegebene dichteabhängige Mortalität in den Ästuarien erheblich. So erreichen auch mehr Aale die Laichreife. Insofern ist die vom BMEL hierfür postulierte Gefahr nicht gegeben ja sogar unbegründet. Vorsichtiges Vorgehen heißt eben auch ganzheitliche Lösungsansätze herbeizuführen. Der VDBA begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des BMEL für eine einheitliche Schonzeit in der Ostsee. Dabei sollten sich die Ostseeanrainer unbedingt auch auf eine einheitliche Grenze des Geltungsbereichs des Schongebietes einigen. In Übereinstimmung mit Art. 8 (2) der EU-Aal-VO kommt hierfür wohl nur eine Grenze seewärts der von den Anrainern festgelegten Grenze der Aaleinzugsgebiete in Frage. In den Aaleinzugsgebieten sollten ausschließlich die Maßnahmen der genehmigten Aalmanagementpläne greifen und weiter umgesetzt und aktualisiert werden. Eine derartige Regelung hat der VDBA bereits im Ergebnis der Fischereiratssitzung erwartet, allerdings wohl vergeblich. Wir bedanken uns bei den EU-Fischereiministerinnen und -minister, die dem betreffenden Fischereisektor tatsächlich Stabilität bei der weiteren Umsetzung von Aalschutz- und -wiederauffüllungsmaßnahmen gegeben haben und das hoffentlich so langfristig, wie es EU-Aal-VO und Aalmanagementpläne es vorsehen. Wiederholt und unendlich zu rügen ist die schon beschämende Außerachtlassung aller anderen anthropogenen und nicht anthropogenen Mortalitäten.

Brandenburg, 13.12.2023

Ronald Menzel

Vizepräsident
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Gesetze/Verordnungen EU-Fischereirat legt Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik fest – Fortsetzung der Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aalbestands beschl
13.12.2023

EU-Fischereirat legt Fangmöglichkeiten für Nordsee und Nordostatlantik fest – Fortsetzung der Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aalbestands beschl

Bender: „Licht und Schatten beim Aal“

Statement des VDBA: hier 

Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben sich nach langen Verhandlungen am Dienstag in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2024 in der Nordsee und im Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt. Zentral in den Verhandlungen waren – wie bereits im Vorjahr – Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals, der sich weiterhin in einem äußerst kritischen Zustand befindet. Die für das laufende Jahr geltenden Maßnahmen sollen daher auch 2024 weitgehend fortgesetzt werden. Hierzu gehört insbesondere eine sechsmonatige Schonzeit und das Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im maritimen Bereich. Deutschland hat sich in den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass für die Ostsee eine einheitliche Schließzeit gilt. Diese wird im Nachgang des Rates von den Anrainerstaaten der Ostsee gemeinsam festgelegt. Sollte es dabei nicht zu einer Einigung zwischen den Anrainern kommen, ist die Schließzeit auf den Zeitraum vom 15. September 2024 bis 14. März 2025 festgelegt.
 
Dazu erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender: „Mit den Verhandlungsergebnissen kommen wir unserer Verantwortung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Wiederaufbau der Fischbestände nach und geben dem Fischereisektor Stabilität für das kommende Jahr. Die Maßnahmen der Vorjahre zeigen Wirkung. Daher können wir bei vielen Beständen in der Nordsee die Quoten im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen anheben.
 
Beim Aalbestand haben wir uns bis zuletzt für ein vorsichtigeres Vorgehen eingesetzt. Ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr ist die einheitliche Schließzeit in der Ostsee. Es bringt nichts, wenn sich Aale ungehindert aus deutschen Gewässern auf den Weg machen, aber dann in den Meerengen zwischen Ostsee und Nordsee gefangen werden. Das wird jetzt durch die Neuregelung verhindert. Die Ausweitung der Glasaalfischerei hingegen sehen wir kritisch, da sie die Gefahr für den Bestand erhöht. Wir fordern die Kommission daher auf, vor den Verhandlungen im kommenden Jahr eine Folgenabschätzung vorzulegen.“
 
Da die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen rechtzeitig vor der Ratssitzung abgeschlossen werden konnten, besteht für die Fischerei vom Beginn des Jahres 2024 an vollständige Planungssicherheit – erstmalig seit dem Brexit. Die Fangmengen der für Deutschland besonders wichtigen Bestände Hering, Kabeljau, Seelachs, Schellfisch und Scholle steigen in der Nordsee an. Beim Kabeljau hatte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für eine Festsetzung der Fangmengen nach dem Vorsorgeansatz mit Blick auf eine weitere Erholung des Bestands ausgesprochen. Der in den trilateralen Verhandlungen erzielte Kompromiss weicht allerdings davon nach oben ab. Die weiterhin geltende strenge Fangbegrenzung für Hering im Skagerrak und Kattegat ermöglicht eine fortgesetzte Erholung des Herings in der westlichen Ostsee auch im kommenden Jahr. Bei Makrele, die von allen Küstenstaaten des Nordostatlantiks gemeinsam bewirtschaftet wird, sinkt die Fangmenge leicht.
 
Neben den Quoten für die Nordsee und den Nordostatlantik wurden auch Fangmöglichkeiten für das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.
 
EU- und deutsche Quoten für das Jahr 2024 bei wichtigen Beständen – in der vierten Spalte der prozentuale Wert im Vergleich zu den Quoten für das Jahr 2023



 
Bestand EU-Quote
(in Tonnen)
Deutsche Quote
(in Tonnen)
Veränderung DEU-Quote 2024/2023 (%)
Hering (Nordsee) 209.457 48.595 + 30 %
Seelachs (Nordsee) 22.870 5.991 + 18 %
Kabeljau (Nordsee) 9.054 2.212 + 12 %
Schellfisch (Nordsee) 12.768 2.630 + 66 %
Scholle (Nordsee) 67.525 5.446 +23 %
Makrele (Nordostatlantik – westliche Gewässer) 93.464 14.268 - 9 %

 

 
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Gesetze/Verordnungen FEAP-Stellungnahme zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die EU-Aquakulturpolitik
22.11.2023

FEAP-Stellungnahme zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die EU-Aquakulturpolitik

Die Federation of European Aquaculture Producers äußert sich zu dem Bericht des EuRH und der Antwort der Kommission

"Die europäische Aquakultur ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Lebensmittelsicherheit, aber ihr stagnierender Zustand muss innerhalb dieses Jahrzehnts behoben werden."
Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte letzte Woche einen Sonderbericht über die EU-Aquakulturpolitik mit dem Titel "Stagnierende Produktion und unklare Ergebnisse trotz erhöhter EU-Finanzierung "1. Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Kommission eine Antwort2 auf dieses Dokument.
In seinem Bericht untersuchte der ERH, ob die Europäische Kommission (EK) und die Mitgliedstaaten (MS) die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur wirksam gefördert haben. Er kam zu dem Schluss, dass sich der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren zwar verbessert hat, die Aquakultur in der EU jedoch kaum gewachsen ist und es keine zuverlässigen Indikatoren gibt, um die Nachhaltigkeit des Sektors und den Beitrag der erhöhten EU-Finanzierung zur Entwicklung der EU-Aquakultur zu verfolgen.
Der ERH empfiehlt, die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung der Hindernisse für die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur zu unterstützen, die EU-Mittel gezielter einzusetzen und die Überwachung der Leistung der EU-Mittel und der ökologischen Nachhaltigkeit zu verbessern.
In ihrer Antwort an den Rechnungshof, die zur gleichen Zeit veröffentlicht wurde, geht die Kommission auf ihre Arbeit im Bereich der Aquakultur ein, einschließlich der strategischen Leitlinien für 2021, der offenen Koordinierungsmethode, des Unterstützungsmechanismus für die Aquakultur und der teilweisen Überwachung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Europäischen Fonds für die maritime Wirtschaft, Fischerei und Aquakultur (EMFAF). Die Europäische Kommission räumt jedoch ein, dass sie im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung nicht in der Lage ist, die Wirksamkeit der Verwendung von EU-Mitteln oder, noch weiter gefasst, die ökologische Nachhaltigkeit der EU-Aquakultur insgesamt zu überwachen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es eine solide Grundlage gibt, die es dem EU-Aquakultursektor ermöglicht, zu wachsen und sein volles Potenzial im Hinblick auf den Beitrag zu den Zielen des Europäischen Grünen Deals zu erreichen. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass es noch zu früh ist, um die Ergebnisse der neuen Strategie zu bewerten.
Was die Finanzierung der Aquakultur betrifft, so stimmt die Kommission zu, dass eine solide Überwachung notwendig ist. Gleichzeitig ist sie der Ansicht, dass das Kontrollsystem des EMFAF auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem EMFF verbessert und vereinfacht wurde.
Der FEAP ist davon überzeugt, dass die Aquakultur in der EU ein großes Potenzial für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln aus dem Wasser, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen hat, wie dies auch in anderen Teilen der Welt der Fall ist. Außerdem kann die derzeitige Stagnation der Aquakultur in der EU überwunden werden, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.
Abgesehen von einigen Lücken, die der FEAP in dem Sonderbericht* des Rechnungshofs festgestellt hat, ist der FEAP der Ansicht, dass der Rechnungshof im Allgemeinen einen gründlichen Bericht vorgelegt hat, der die Situation, die Herausforderungen und die administrativen Unzulänglichkeiten der Aquakulturentwicklung in der EU beschreibt. Zu unserer größten Besorgnis hält FEAP die Antwort der Europäischen Kommission jedoch für kurzsichtig.

Die Kommission erkennt die wirklichen Gründe, die das Potenzial der Aquakultur in der EU hemmen, nicht an und bietet auch keine Lösungen an.
Der ERH hat auf eine ineffektive Raumplanung für die Aquakultur und komplizierte Genehmigungsverfahren als Gründe hingewiesen, genau wie die EK in ihren strategischen Leitlinien für 2021. In Wirklichkeit sind dies jedoch nur Symptome eines Problems und nicht die eigentlichen Ursachen für die Situation.
Die FEAP nimmt in dieser Pressemitteilung Stellung zum Sonderbericht des ECA und zur Aquakulturpolitik der EU im Allgemeinen.
FEAP stimmt mit ECA darin überein, dass sich der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren verbessert hat. Da es jedoch noch zu früh ist, um die Ergebnisse einer solchen neuen Strategie zu bewerten, betont dieser Verband, dass die Strategie 2021 der Europäischen Kommission nicht ausreichen wird, um das gleiche Wachstum des Sektors wie in anderen Ländern wie Norwegen, Großbritannien, der Türkei oder in vielen anderen Teilen der Welt zu erreichen.
Der ERH hat zu Recht festgestellt, dass im Zeitraum 2014-2020 in der EU nur sehr wenige neue Aquakulturbetriebe gegründet wurden, obwohl öffentliche Mittel zur Verfügung stehen. Der FEAP kann verstehen, dass der ERH möglicherweise nicht genügend Überblick hat, um diese Situation vollständig zu erklären, aber die Kommission sollte darüber Bescheid wissen. Die EU-Kommission ist sich bewusst, dass das Wachstum der Aquakultur durch übermäßigen Verwaltungsaufwand aufgrund einer übereifrigen Umsetzung von Umweltvorschriften, ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Importen und verwirrenden Informationen für die Verbraucher gebremst wird.
Wenn die EU der Aquakultur wirklich wieder zu einem bedeutenden Wachstum verhelfen und ihre wichtige Rolle in einem nachhaltigen europäischen Lebensmittelsystem, einer blauen Wirtschaft und einer strategischen Lebensmittelautonomie sicherstellen will, müssen grundlegende Fragen sowohl von der Europäischen Kommission als auch darüber hinaus angegangen werden.
FEAP hat zwei Aktionsbereiche identifiziert, um die Situation zu verbessern: Ambition und Kohäsion.

(1) Die Nahrungsmittelproduktion in der EU muss zu einem Ziel mit ähnlichem Stellenwert wie der Umweltschutz werden.
Der europäische Aquakultursektor setzt sich für die Wiederherstellung und den Schutz der natürlichen Umwelt ein. Außerdem kann Aquakultur nur in Gewässern mit einem guten ökologischen Zustand betrieben werden. Aquakultur findet in öffentlichen Gewässern statt, direkt in der natürlichen Umwelt, weshalb die Umsetzung der Umweltgesetze einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Aquakultur hat. Die meisten Mitgliedstaaten (und ihre Regionen) sind jedoch mit der Umsetzung der EU-Umweltpolitik überfordert, so dass für die Entwicklung der Aquakultur in diesen Ökosystemen nur sehr wenig Raum bleibt. Es kommt vor, dass das einzige Ziel der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten derzeit der Naturschutz und die Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen ist. Das Ergebnis ist, dass die Nahrungsmittelproduktion in der natürlichen Umwelt für diese Behörden unwichtig ist, während sie gleichzeitig den Schlüssel für die Genehmigung der Planung und Lizenzierung neuer Aquakulturanlagen in der Hand halten. Aus diesem Grund ist die Zukunft der Aquakultur in der EU düster.
Das Potenzial der Aquakultur in der EU kann nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Nahrungsmittelproduktion in der EU zu einem Ziel mit ähnlichem Stellenwert wie der Umweltschutz wird, einschließlich der Festlegung quantitativer Produktionsziele. Die FEAP ist davon überzeugt, dass beide Ziele miteinander vereinbar sind und betont, dass die Europäische Kommission sich mit der Blauen Transformation3 der FAO befassen sollte, um die vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht aufgezeigten Probleme umfassend anzugehen. Die Verbesserung des derzeitigen Rechtsrahmens und die effiziente und effektive Nutzung des EMFF/EMFAF sind von untergeordneter Bedeutung, um die Stagnation der Aquakulturproduktion in der EU zu lösen. Die wichtigste Lehre, die man von der FAO ziehen kann, ist, dass die Umweltpolitik mit den Zielen der Nahrungsmittelproduktion in Einklang gebracht werden sollte.

(2) Wie die Landwirtschaft braucht auch die Aquakultur eine gemeinsame Politik
In den Verträgen der Europäischen Union wird die Aquakultur in ihrer Bedeutung nicht gleichgesetzt mit anderen Sektoren der primären Nahrungsmittelproduktion wie Landwirtschaft und Fischerei. Aus diesem Grund hat die Union noch nie eine spezifische und wirksame gemeinsame Politik für die Aquakultur definiert oder umgesetzt. Die wichtigsten EU-Instrumente zur Förderung der Entwicklung der Aquakultur sind heute die nicht verbindlichen strategischen Leitlinien, die mehrjährigen nationalen Strategiepläne der Mitgliedstaaten, der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. In diesem Sinne weist der FEAP darauf hin, dass das mangelnde Wachstum des EU-Aquakultursektors seiner Ansicht nach eine direkte Folge des Fehlens einer gemeinsamen Aquakulturpolitik ist.
Die FEAP schlägt kühn vor, die politische und rechtliche Stellung der Aquakultur innerhalb der EU zu ändern und eine gemeinsame Aquakulturpolitik zu schaffen. FEAP ist der Meinung, dass dies auch durch ein spezielles Segment für die Aquakultur in der Gemeinsamen Fischereipolitik, gleichberechtigt mit der Fangfischerei, oder durch einen eigenen Abschnitt in der Gemeinsamen Agrarpolitik erreicht werden könnte. Eine Gemeinsame Aquakulturpolitik könnte den nötigen Druck ausüben, um die öffentlichen Verwaltungen anzugleichen und die technischen Engpässe bei der Raumplanung und den Genehmigungsverfahren zu beseitigen, um nur einige zu nennen.

* FEAP-Stellungnahme zu den Unzulänglichkeiten des ECA-Berichts
Einer der Mängel des ECA-Sonderberichts besteht darin, dass er sich auf die potenziellen negativen Aspekte der Aquakultur konzentriert, es aber versäumt, diese Möglichkeiten gegen die positiven Aspekte abzuwägen, und die positiven Aspekte explizit herauszustellen: effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, geringer Kohlenstoff-Fußabdruck, geringer Verbrauch von Raum und Süßwasser und die Bereitstellung von sehr nahrhaften Lebensmitteln. Die FEAP stimmt mit der Europäischen Kommission darin überein, dass solche negativen Auswirkungen derzeit wahrscheinlich nicht in ausreichendem Maße auftreten, um den guten ökologischen Zustand von großen Meeresgebieten zu beeinträchtigen.

Die FEAP teilt mit dem ERH und der Kommission die gleichen Bedenken hinsichtlich der Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung von EU-Mitteln für die Aquakultur. Dieser Verband versteht jedoch nicht, warum der ERH überrascht ist, dass fast alle förderfähigen Projekte für eine EMFF-Finanzierung ausgewählt werden. Für FEAP wäre es überraschend, dass Projekte, die die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik verfolgen, nicht berücksichtigt werden.
Was schließlich die Indikatoren betrifft, so stimmt der FEAP mit dem ERH und der EK darin überein, dass es derzeit keine offiziellen Indikatoren gibt, um zu überprüfen, ob sich der Sektor nachhaltig entwickelt. In diesem Zusammenhang hat die FEAP zusammen mit dem ASC der EK eine Liste von Indikatoren für die ökologische Nachhaltigkeit 4 vorgelegt. Diese Indikatoren könnten die von der Gemeinsamen Forschungsstelle in ihren "Indikatoren für eine nachhaltige Aquakultur in der Europäischen Union "5 vorgeschlagenen Indikatoren ergänzen. Bei der Betrachtung der sozioökonomischen Indikatoren für die Entwicklung des Aquakultursektors sollten der ERH und die EK jedoch berücksichtigen, dass aufgrund der üblichen Verzögerungen bei der Genehmigung von Aquakulturanlagen und der Tatsache, dass die Fischproduktionszyklen aus biologischen Gründen Jahre dauern, immer eine beträchtliche Zeitspanne von Jahren zwischen der Genehmigung eines Projekts und dem Verkauf der Erzeugnisse auf dem Markt liegt. Es sollten Frühindikatoren für das Wachstum der Aquakultur definiert und verwendet werden, um die Wirksamkeit der Aquakulturpolitik und -finanzierung kurzfristig vorhersehen zu können.

​

1 https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2023-25/SR-2023-25_EN.pdf
2 https://www.eca.europa.eu/Lists/ECAReplies/COM-Replies-SR-2023-25/COM-Replies-SR-2023-25_EN.pdf 
3 https://www.fao.org/3/cc0459en/cc0459en.pdf
4 https://www.dropbox.com/scl/fi/owvvhy3t1ulb52toefmto/221208-FEAP-Fishfarming-Technical-screening-criteria.pdf?rlkey=xpq6ycmoh9srhpoy5sqjm2p82&dl=0
5 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC75891


Originalkommentar (engl.): FEAP’s opinion about the ECA special report on the EU aquaculture policy – FEAP
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Gesetze/Verordnungen Europäischer Meeres-/Fischerei- und Aquakulturfonds wird in Bayern fortgeführt und verbessert
02.11.2023

Europäischer Meeres-/Fischerei- und Aquakulturfonds wird in Bayern fortgeführt und verbessert

17,7 Mio. € stehen bereit

Erfolgreiches Fischerei-Förderprogramm wird fortgesetzt und weiter verbessert
 
München – In Bayern hat die Fischereiwirtschaft eine lange Tradition. Rund 10.000 Familienbetriebe bewirtschaften seit Generationen die Gewässer im Freistaat. Neben der Versorgung mit gesunden regionalen Lebensmitteln in hervorragender Qualität hat gerade auch die Teichwirtschaft eine enorme Bedeutung für Biodiversität und Landschaftsbild. Bayern steht seit jeher fest an der Seite seiner Fisch- und Teichwirte. Mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist nun ein neues Förderprogramm gestartet.
"Wir unterstützen die Betriebe dabei, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Mit dem erhöhten Fördersatz für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter unter 40 Jahren wollen wir vor allem die junge Generation anspornen, Betriebe zu übernehmen und weiterzuführen. In Bayern ist die traditionelle Fischerei- und Teichwirtschaft fest verwurzelt und das soll auch so bleiben," so Agrarministerin Kaniber.
 
Der Ministerin zufolge stehen für die Förderung EU- und Landesmittel in Höhe von 17,7 Millionen Euro bereit. Neben der Erhöhung der Förderbeträge pro Betrieb wird vor allem der Fördersatz für Schutzmaßnahmen gegen fischfressende Wildtiere angehoben. Zukünftig werden zum Beispiel für Fischotterzäune oder Abwehrnetze gegen Kormorane 60 Prozent Zuschuss ausbezahlt.
Schutzmaßnahmen sind aber nicht überall möglich oder wirtschaftlich sinnvoll. "Bei ernsten Schäden durch Fischotter müssen wir in Gebieten, in denen der Erhaltungszustand dieser Art nicht gefährdet ist, weitergehende Maßnahmen ergreifen. Indem wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Entnahmen schaffen, ohne dabei den Artenschutz zu missachten, setzen wir ein klares Zeichen. Wir stehen hinter unseren Betrieben und wollen unsere bayerische Teichkulturlandschaft erhalten.", stellte die Ministerin klar.
 
Der EMFAF ist das Nachfolgeprogramm des jetzt zu Ende gehenden Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), das aus Sicht der Staatsregierung ein großer Erfolg war. So wurden in den Jahren 2016 bis 2023 in Bayern 861 Vorhaben mit einer Investitionssumme von insgesamt über 29 Millionen Euro bewilligt, mit einem Schwerpunkt im Bereich der Aquakultur. Knapp 72 Prozent aller Vorhaben wurden von Fischzucht- und Teichwirtschaftsbetrieben beantragt. Mit dem EMFF-Programm konnten in der vergangenen Förderperiode insgesamt 15 Millionen Euro Zuwendungen für überbetriebliche und betriebliche Vorhaben bewilligt werden. 75 Prozent davon stammen aus EU-Mitteln, 25 Prozent übernimmt der Freistaat. Damit wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um den Fischerei- und Teichwirtschaftsbetrieben zukunftsweisende Investitionen zu ermöglichen, beispielsweise der Aufbau von Direktvermarkungen.
 
Die Bayerische Staatsregierung hat das EMFF-Programm zudem genutzt, um den Teichwirtschaftsbetrieben mit einer eigens konzipierten "Krisenbeihilfe" zu unterstützen. Damit konnten die Kostensteigerungen, die der Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst hatte, teilweise ausgeglichen werden. Dafür hatte die EU-Kommission die EMFF-Verordnung extra geändert. Bayern hat als eines von sieben Bundesländern diese Möglichkeit ergriffen und eine eigene Richtlinie für derartige Ausgleichszahlungen erlassen.
 
Neben den betrieblichen Investitionen wurde aus dem EMFF auch die Entwicklung von vier sogenannten Fischwirtschaftsgebieten (FLAG) gefördert, die besonders stark durch Teichwirtschaft geprägt sind. In Bayern waren das in der vergangenen Förderperiode die Landkreise beziehungsweise Fischwirtschaftsgebiete Tirschenreuth, Schwandorf, Ansbach und Aischgrund.
 
Weitere Informationen zum EMFAF erhalten Sie unter folgendem Link: www.stmelf.bayern.de/foerderung/europaeischer-meeres-fischerei-und/index.html
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Gesetze/Verordnungen Änderung der Deminimis Regelung
17.10.2023

Änderung der Deminimis Regelung

Die Europäische Kommission hat eine Änderung der sogenannten "De-minimis"-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor ("Fischerei-De-minimis-Verordnung") angenommen. Die geänderte Verordnung, mit der geringe Beihilfebeträge von der Kontrolle staatlicher Beihilfen ausgenommen werden, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben, tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Entscheidung, ob die Regelung Anwendung findet obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
 
Die Änderung der De-minimis-Verordnung für den Fischereisektor umfasst die folgenden Änderungen:
- Anhebung des Höchstbetrags der De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren von 30.000 € auf 40.000 €, vorbehaltlich der Einrichtung eines zentralen nationalen Registers.
- Nur die Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen fällt weiterhin unter die Fischerei-De-minimis-Verordnung, während die Verarbeitung und Vermarktung dieser Erzeugnisse unter die allgemeine De-minimis-Verordnung fällt.
- Die Verlängerung der Geltungsdauer der überarbeiteten Fischerei-De-minimis-Verordnung bis zum 31. Dezember 2029.


Weitere Infos: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_23_4728?pk_source=ec_newsroom&pk_medium=email&pk_campaign=MARE%20Newsletter
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Gesetze/Verordnungen Ergebnisse des Nationalen Tierwohlmonitoring vorgestellt
22.06.2023

Ergebnisse des Nationalen Tierwohlmonitoring vorgestellt

Die nach außen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt

Am 22.Juli hat in Berlin die Abschlußveranstaltung zum Nationalen Tierwohl Monitoring ( NaTiMon) stattgefunden.  Dieses Projekt umfaßt alle in Deutschland gehaltenen Nutztierarten. Für die Aquakultur wurde die Forelle und der Karpfen in das Projekt aufgenommen. Die nach aussen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt. Für die Fische wurde trotz Hinweis und Nachfrage aus dem Publikum jegliche Einbeziehung des Prädatorendruckes in das System und die Leiden unserer Tiere dadurch, abgelehnt.
Die Anonymisierung der Daten wird von den Praktikern im Auditorium für illusorisch gehalten, d.h. zumindest in den Hauptbereichen des Tierwohlmonitorings wie Geflügelhaltung, Rinder- und Schweinehaltung, wird man diesem Anspruch nicht gerecht werden können. In wieweit die Aquakultur betroffen ist, kann zumindest aus dieser Veranstaltung nicht abschließend beurteilt werden. In jedem Fall handelt es sich um ein Vorhaben, das von Tierschutzverbänden, dem BMEL, in Person der Staastsekretärin (GRÜNE) vorangetrieben wird und auf das man nur sehr wenig Einfluß hat, da es von Bundesforschungseinrichtungen konzipiert, und umgesetzt wird. Ein Grund mehr die Entwicklung im Bereich Aquakultur sehr genau zu verfolgen und auch untereinander rechtzeitig zu kommunizieren. Die Diskussion Tierwohl endet bei den Staatsvertretern und bei den von öffentlichen Geldern bezahlten Forschern, an der Kollision mit dem Naturschutz, die Prädatoren sind heilige Kühe, auch wenn sie an der Spitze der Pyramide des Systems stehen und massive Einbrüche auch in die Bestände anderer geschützter Arten bedeuten, nicht nur in unser Eigentum. - B. Feneis, Präsident VDBA

Als Download finden Sie die Pressemitteilung des BMEL und den Abschlussbericht "Aquakultur"
Weitere Infos zum Nationalen Tierwohlmonitoring gibt es auf der offiziellen Homepage
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Gesetze/Verordnungen Grundschleppnetzverbot: Landwirtschaftsminister unterstützen Küstenfischer
08.04.2023

Grundschleppnetzverbot: Landwirtschaftsminister unterstützen Küstenfischer

Angesichts neuer EU-Pläne für eine nachhaltigere Fischerei sehen Fischer an der deutschen Nordseeküste ihre Existenz in Gefahr. Vor allem ein geplantes Verbot von sogenannten Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten, mit denen etwa Krabben gefischt werden, würde aus Sicht der Fischer das Aus vieler Betriebe bedeuten.
Die Landesregierungen in Kiel und Hannover sind sich einig, dass die Pläne nicht nur die Fischerei treffen würde: »Ein Verbot würde nicht nur viele berufliche Existenzen vernichten, sondern auch erhebliche sozioökonomische Auswirkungen weit über die Fischerei hinaus verursachen. Wir brauchen hier einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung«, sagt Fischereiminister Werner Schwarz (CDU).
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben daher bereits ein gemeinsames Ministerschreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet, in dem auf die katastrophalen Folgen eines solchen Verbots für die Küstenfischerei hingewiesen wird. Sie bitten den Bund, sich bei den weiteren Abstimmungen auf EU-Ebene gegen ein pauschales Verbot jeglicher grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten auszusprechen. Auf der Agrarministerkonferenz in Büsum wollen die beiden Länder dazu auch einen Antrag einbringen.

Weitere Infos: Verbot von Grundschleppnetzen: Beschließt Europa das Ende der Krabbenbrötchen? - DER SPIEGEL


Bild: Fischer Nils Sander zeigt Ministerin Miriam Staudte ein Siebnetz. Quelle: ML
 
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Gesetze/Verordnungen Krisenbeihilfe für Bayerische Fischereibetriebe möglich
12.01.2023

Krisenbeihilfe für Bayerische Fischereibetriebe möglich

m EMFF können Aquakulturbetriebe ab 11.01.2023 bis 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen. 
Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.
 
Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Ob ein ähnliches Programm in anderen Bundesländern angeboten wird, muss beim zuständigen Ministerium erfragt werden.


Förderrichtlinie
Antragsformulare
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Gesetze/Verordnungen Neues System zur EU Taxonomie
29.09.2022

Neues System zur EU Taxonomie

Die EU Taxonomie legt fest inwieweit wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden. Diese Klassifizierung soll Anlagern orientierung geben und ein ressourcenschonenderes Wirtschaften fördern. Auch die Teichwirtschaft und Aquakultur werden davon erfasst. Hierzu ist der Bericht des AAC beigefügt. 
Ein genereller Bericht über die Taxonomie ist ebenfalls als Download beigefügt (engl.).  

Was ist die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Das Finanzsystem spielt eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat daher bereits im Juni 2021 erste Kriterien vorgelegt, die dazu beitragen sollen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen.

Rechtlich bildet die EU-Taxonomie-Verordnung die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung. Sie stärkt die Markttransparenz für Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie etabliert ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Anreize für Investoren und Investorinnen zu schaffen, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.

Warum gibt es einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie?
Der erste delegierte Rechtsakt legt weitgehend richtige, angemessene und strenge Maßstäbe an, um nachhaltige Tätigkeiten mit Beiträgen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu klassifizieren. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesumweltministeriums hätte es eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes mit Atomkraft und Erdgas nicht bedurft. Die EU-Kommission hatte sich aber bereits früh im Verfahren öffentlich festgelegt, in einem solchen ergänzenden delegierten Rechtsakt möglicherweise Atomenergie sowie Erdgas aufzunehmen. Diesen ergänzenden delegierten Rechtsakts hat die Europäische Kommission am 9. März 2022 erlassen.

Wie ist das weitere Verfahren zur EU-Taxonomie?
Im Europäischen Parlament hat es bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 keine Mehrheit für einen Einwand gegen die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie gegeben. Im Rat der Europäischen Union ist die erforderliche Mehrheit für einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt ebenfalls nicht gegeben, wobei die Bundesregierung dagegen gestimmt hat. Damit tritt der delegierte Rechtsakt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zu Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen. Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.
Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.
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Gesetze/Verordnungen Notwendigkeit eines FEAP-Positionspapiers zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
09.07.2022

Notwendigkeit eines FEAP-Positionspapiers zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur veröffentlicht. Ziel dieser Verordnung ist es, durch die Wiederherstellung von Ökosystemen zur kontinuierlichen, langfristigen und nachhaltigen Erholung der biologisch vielfältigen und widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU beizutragen und zur Verwirklichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der Union und zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen beizutragen.

Diese Verordnung ist ein weiteres klares Beispiel dafür, wie sich der Green Deal negativ auf die Entwicklung der Aquakultur in der EU und im EWR auswirken kann, ohne eine positive Seite zu bieten. Unser Haupteinwand ist, dass es ein strategischer Fehler ist, keine spezifischen Verbindungen zwischen den Zielen der Naturwiederherstellung und der Nahrungsmittelproduktion in diesen Gebieten herzustellen.
Wir müssen jetzt den Verlauf dieses Dokuments ändern, wie es im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert wird. 

Bitte lesen Sie den Vorschlag der Europäischen Kommission und unseren Entwurf des Positionspapiers und teilen Sie uns Ihre Gedanken mit.

 
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Gesetze/Verordnungen Informationsveranstaltung der EU-Kommission zum EMFAF
08.07.2022

Informationsveranstaltung der EU-Kommission zum EMFAF

Am 7.Juli hat die Commission zu einem extra Info Meeting zum Thema EMFAF eingeladen. Online.
Dabei wurde eine Präsentation gezeigt, die zwar übersichtlich das Thema darstellt, aber nichts Neues zeigte.
Hauptaussage: was immer mit dem Geld der EU geschieht, ist fast aussschließlich auf den jeweiligen Nationalen Strategieplan zurückzuführen!
Die Frage wie die Hauptprobleme, ständig wachsende Bürokratie, sowie kontinuierliche Einschränkung der Verfügbarkeit von Wasser und Wasserflächen
der Commission gegenwärtig sind ,und wie sie mittels EMFAF dem Rechnung trägt, wurde so beantwortet:
dafür stehen keine Daten zur Verfügung, Die Frage wird an die Kommission weitergegeben.  
 
Direkte Finanzielle Unterstützung ist in geringem Umfang (max 6%) möglich jedoch wendet kein MS dieses Instrument an.
Die Frage nach transnationalen Projekten wurde so konfus beantwortet, dass man daraus nichts ableiten kann.
Es wurde darauf hingewiesen: Es gibt auch ein Budget das direkt von der Commission verwaltet wird, dieses betrifft jedoch ausschließlich den Marinen Sektor.
Schlussfolgerung viel Wind um (fast) nicht Neues, nur dieses Mal von jemandem vorgetragen, den man bislang nicht kannte.
Eine Veranstaltung die unserer Vorbehalte gegenüber der Kommission bestätigt und um so mehr Arbeit am Nationalen Strategieplan erfordert durch das Gespräch mit den jeweils Verantwortlichen in den Bundesländern.
 
https://aac-europe.org/components/com_rseventspro/assets/images/files/EMFAF%20implementation%20-%20a%20guide%20to%20shared%20management.pdf
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Gesetze/Verordnungen Bayerische Teichbauempfehlungen novelliert
27.06.2022

Bayerische Teichbauempfehlungen novelliert

Die bayerischen Empfehlungen für den Teichbau sind überarbeitet und an neue Herausforderungen angepasst worden. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber haben jetzt die neue Fassung der „Empfehlungen für Bau und Betrieb von Fischteichen“ vorgestellt.
„Fischteiche sind ein wichtiger Bestandteil unserer bayerischen Landeskultur und prägen seit Jahrhunderten in vielen Regionen das Landschaftsbild. Bereits im Mittelalter wurden hier in Bayern Karpfen gehalten, seit vielen Jahrzehnten auch Forellen und weitere Nebenfische. Mit der Novellierung passen wir die Rahmenbedingungen an und schaffen damit die Basis für eine wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung. Nur so können wir die naturnahe Fischerzeugung in Bayern erhalten und weiter fördern“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Eine Expertengruppe aus beiden Ministerien, Vertretern der Fischerei, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landesanstalt für Landwirtschaft, Landesamt für Umwelt sowie weiterer Behörden haben über mehrere Jahre hinweg die Novellierung gemeinsam erarbeitet. Ab sofort können die Behörden, aber auch die Praktiker und viele Interessierte das neue Werk nutzen. Es gibt, wie bisher, einen praxisgerechten Rahmen vor und bietet den Teichwirten Hinweise innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die neuen Teichbauempfehlungen sind hier zu finden 
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Gesetze/Verordnungen Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV
23.04.2022

Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV

Am 04. April 2022 hat der BUND ein neues Standpunktpapier mit dem Titel: „Gefährdet und gejagt: Warum ein Fangverbot für den Europäischen Aal jetzt notwendig ist“[1] veröffentlicht. Trotz überwiegend gut recherchierter Hintergrundinformationen zur Gesamtsituation werden Quellen fehlgedeutet und falsche Schlüsse gezogen.
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Gesetze/Verordnungen Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren
22.02.2022

Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren

für die durch in der Fischerei und in Aquakulturen entstehenden Schäden beispielsweise. durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben (sogenannte Prädatoren) kann Deutschland künftig höhere Ausgleichszahlungen leisten. Die EU-Kommission hat zugestimmt, dass für diese Schäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann.. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf 7 Millionen Euro.
 
Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind  nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel bzw. nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten beihilfefähig.
 
Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakulturkönnen" können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah  gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Begünstigten sind daher die Länder.
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Gesetze/Verordnungen Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Fischerei, Land- und Forstwirtschaft
14.01.2022

Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Fischerei, Land- und Forstwirtschaft

Gleich zu Jahresbeginn hat die EU-Kommission mit heutigem Tag eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor gestartet. Siehe hierzu nachfolgenden Link:
 
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/uberarbeitung-der-eu-beihilfevorschriften-fur-fischerei-land-und-forstwirtschaft-kommission-bittet-2022-01-11_de
 
Durch die Überarbeitung der Beihilferegelungen sollen notwendige Anpassungen an den „Green Deal“ in Kombination mit der Gemeinsamen Agrar-Politik der EU (GAP) erfolgen.
 
Im Rahmen der Konsultation können Mitgliedstaaten und andere Interessenträger bis zum 13.03.2022 eine Stellungnahme bei der EU-Kommission einreichen.
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Gesetze/Verordnungen Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt
15.12.2021

Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt

Wie am 14. Dezember 2021 bekannt wurde, haben sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fortsetzung des 3-monatigen Aal-Fangverbots geeinigt. Die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, wurde nicht umgesetzt.

Die Einigung gewährleist eine Fortführung der europäischen Strategie zum Schutz des Europäischen Aals inklusive der nationalen Aal-Managementpläne. In den nationalen Aalmanagementplänen sind die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) definiert. Diese Maßnahmen umfassen in Deutschland auch den Besatz mit Jungaalen, der ohne Glasaalfischerei nicht möglich wäre.

Gleichzeitig wird durch die Entscheidung sichergestellt, dass illegale Fänge und Exporte von Glasaalen nach Asien durch die Aufrechterhaltung eines legalen Marktes effektiv gehemmt werden. Es wurde befürchtet, dass die negativen Effekte eines Fangverbots überwiegen würden. Im Falle eines Fangverbots bestände die akute Gefahr, dass durch die Abwesenheit der Freizeit- und Berufsfischerei, Wilderei und illegale Exporte nach Asien den legalen Markt ersetzen und sehr viel schlimmere Folgen hätten, als ein verantwortungsvoll agierender und gut kontrollierter Markt in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung.

Position des Ostseebeirats – Baltic Sea Advisory Council (BSAC)

Zur Einbindung der verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurden von der Europäischen Kommission regionale Beiräte eingeführt. Für die Angelfischerei in Deutschland ist dabei der Ostseebeirat (Baltic Sea Advisory Council = BSAC) von zentraler Bedeutung. In Bezug auf das vom ICES geforderte Aalfangverbot konnte der BSAC bisher keine gemeinsame Position finden. Allerdings haben sich die BSAC-Mitglieder unter Mitwirkung des DAFV auf gemeinsame Positionen bezüglich illegaler Aalfang und Exportverbot, Gewässerverbauung und andere menschliche Einflüsse sowie die Notwendigkeit einer besseren Datenerhebung, geeinigt.

Wie geht es weiter?

Die Europäische Kommission wird im Jahr 2022 eine umfassende Konsultation mit den Interessengruppen einleiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur weiteren Verringerung der Aal-Sterblichkeit. 

Quelle: Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt - Deutscher Angelfischerverband e.V. (dafv.de)
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Gesetze/Verordnungen Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.
07.12.2021

Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.

Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!

Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!

Obwohl mittlerweile von verschiedener Seite her suggeriert wird, dass Fischkonsum per se falsch und umweltschädlich ist, können wir euch beruhigen: „Guter“ Fisch gehört sich auf den Teller, für eine gesunde Ernährung ein- bis zweimal die Woche (1). Was ist denn jetzt „gut“? Laut Greenpeace zum Beispiel Karpfen aus extensiver Teichwirtschaft. (2)
Der Weihnachtskarpfen ist also gesichert! Lieber nicht? Warum man mit den alten Vorurteilen längst aufräumen kann und ihr auf jeden Fall zum Klassiker greifen solltet, erklären wir euch gerne.

Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.

Regional = Verantwortungsvolle Fischzucht
Ein*e Fischzüchter*in hat vor allem ein Ziel: den Tieren soll es so gut gehen, wie nur irgend möglich. Die gute fachliche Praxis der extensiven Karpfenzucht erfüllt dies aus sich selbst heraus. Im natürlichen Lebensraum Teich hat ein Satzkarpfen 20 m³ Platz, um sein arttypisches Verhalten auszuleben: schwimmend Naturnahrung fangen und im Teichboden nach Kleinstlebewesen gründeln. Eine Zufütterung findet, wenn dann, mit Körnerfrüchten, wie Getreide oder Hülsenfrüchten, aus regionaler Landwirtschaft statt.
Die Fische brauchen nicht mit Antibiotika behandelt werden und das Ende Ihres Lebens bekommen sie nicht einmal mit, da die elektrische Betäubung im Wasserbecken so schnell geht.

Alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Fischen ein Maximum an Tierwohl zu garantieren, sind Teil der Ausbildung. Nur mit dieser ist man berechtigt, Fische auch zum Speisefisch zu verarbeiten. Kontrollen auf strengem Niveau garantieren gesunde Fische in hoher Qualität und ein hygienisch einwandfreies Produkt.


Regional = Erhalt der Kulturlandschaft

Süßwasser wird in Deutschland nicht nur in Flüssen und Seen gespeichert, sondern auch in den Teichen, die für die Fischzucht angelegt wurden. Dies ist aber mitunter schon vor 1000 Jahren geschehen (3), sodass die Teiche vielmehr an natürliche Gewässer erinnern. Damit ist deren Bedeutung als Standort für unzählige Pflanzenarten sowie Habitat für Amphibien, Reptilien, Insekten (und deren Larven), Vögeln und Säugetieren sehr hoch. Laubfrösche beispielsweise profitieren von der Nutzung des Gewässers als strukturreicher Karpfenteich. „Eine (extensive) Bewirtschaftung ist den Zielen des Naturschutzes generell dienlich“. Aber nicht nur der einzelne Teich spielt eine Rolle, sondern die Kulturlandschaft als Ganzes. Mit der Vielzahl vernetzter Teiche haben (mobile) Tierarten die Möglichkeit, das für sie optimale Gewässer als Lebensraum zu wählen (4). Daher ist gerade die Aufteilung großer Fischwirtschaftsgebiete durch viele kleine Teichwirte bedeutsam. Das traditionell weitergegebene Wissen zur extensiven Bewirtschaftung der artenreichen Teiche wurde 2021 durch die Auszeichnung als UNESCO Immaterielles Kulturerbe geehrt (in Bayern; 5).
Die größte Ehrung sollte allerdings der Karpfen selbst erhalten. Durch seine gründelnde Tätigkeit erhält er die stofflichen Vorgänge, auf die das Ökosystem „Stehendes Binnengewässer“ basiert. Ohne Karpfen verlanden Teiche und sind dann kein wertvolles aquatisches Habitat mehr. Daher ist der aktive Schutz von Karpfen gleichzeitig Artenschutz für den ganzen Lebensraum.
 

Fischhof Bächer


Regional = Niedriger CO2-Footprint

Nachdem die Biodiversität durch Karpfenteichwirtschaft gestärkt wird, wird auch unser
Klima geschont. Auch wenn es sowieso in aller Munde ist, und man zum Teil auch gezwungen wird, seinen Konsum zu überdenken; beim Fisch ist es doch am einfachsten.
Karpfen, Forellen, Zander und Co. von regionalen Fischzüchtern werden genau so weit transportiert, wie ihr vom Fischladen entfernt wohnt. Das können vielleicht einmal 50 km sein, mit Sicherheit aber weniger als beim Thunfisch aus dem Pazifik oder Pangasius aus vietnamesischer Intensivzucht. Regional eingekaufter Fisch fördert kleine Betriebe und deren Leistungen für unsere Kulturlandschaft - und man weiß, wo der Fisch herkommt.

Regional = Gut für Dich

Am Schluss geht’s halt doch um die Wurst .. äh, den Fisch: Wenn ich halt einfach ein Seefisch-Fan bin und mich dessen Nährwerte überzeugen, was will ich dann mit Karpfen?
Ganz beruhigt genießen! Eine Portion (ca. 200 g) Karpfenfilet pro Woche versorgt uns bereits mit den benötigten Mengen an ungesättigten Omega-3-Fettsäuren. Außerdem hat man bereits 2/3 des täglichen Eiweißbedarfs gedeckt, und das mit hochwertigen Aminosäuren. Wirkstoffe wie Phosphor, Selen, Vitamin E und C unterstützen unser Immunsystem (6). Schwermetalle sind außerdem kein Thema.
Karpfen wird seit einigen Jahrzehnten filetiert, enthäutet und grätengeschnitten angeboten. Damit hat man ein einfach zu verarbeitendes Fischfilet, das weder den Kindern noch den empfindlichen Menschen im Hals stecken bleibt. Der Fettgehalt wird durch artgerechte Fütterung unter 10 % gehalten, kontrolliert durch staatliche Beratungsstellen.
Auch um den modrigen Beigeschmack muss man sich keine Gedanken mehr machen: Die Fische werden nach der Abfischung erst einige Zeit im sauberen Wasser „gehältert“. In dieser Zeit scheiden sie die natürlichen Moderstoffe aus. Dadurch bleibt nur der dezent nussige, sehr feine Eigengeschmack übrig. Ein Gedicht!
 
Neugierig geworden? Dann frage einfach beim Fischzüchter in deiner Nähe nach,
für Genuss mit gutem Gewissen.

 
Young Fishermen (Lena Bächer), Dezember 2021
 
 

 
Weihnachtskarpfen modern: Filet mit Bratmandeln
Für 4 Personen (Rezeptquelle: Ursula Knutzen. Vereinfacht durch Lena Bächer)
 
Ca. 800 g Karpfenfilet grätengeschnitten salzen und pfeffern. Danach in Mehl wenden, sodass sie vollständig bedeckt sind.
2 Knoblauchzehen pressen oder fein hacken, 1 Bund Petersilie hacken. ½ kleine Zitrone auspressen. Ca. 100 g Mandelblättchen vorbereiten.
Filet mit der eingeschnittenen Seite in das vorgeheizte (!) Fett in eine Pfanne geben. Gut verwenden kann man Butterschmalz oder Sonnenblumenöl. Olivenöl ist nicht geeignet.
Nach ca. 4 Minuten (bei dicken Filets etwas länger) wenden. Auf der anderen Seite genauso lange fertig braten. Könnte die Mehlkruste zu schwarz werden, Fett nachgeben bzw. die Hitze leicht regulieren.
Während das Filet brät, die Mandelblättchen in Butterschmalz mit dem feingehackten Knoblauch goldbraun braten. Rühren nicht vergessen! Feingehackte Petersilie, Salz, Pfeffer, etwas braunen Zucker und zum Schluss einen Spritzer Zitronensaft dazugeben.
Als Beilage passen beispielsweise Kartoffelpüree, Spitzkohlgemüse mit Karotte, gemischter Salat. 

Guten Appetit und ein frohes Weihnachtsfest!
 
Fischhof Bächer


 Fisch ist immer gesund : Zwei Mal pro Woche darf er ruhig auf dem Speiseplan stehen - Rhein-Neckar-Zeitung Regionalnachrichten - RNZ
Einkaufsratgeber Fisch, Greenpeace, 2016
Heimat der Rekorde : Das älteste Fischzuchtgebiet Europas (br.de)
Ber-Bayer-Akad-f-Natursch-u-Landschaftspfl_28_0129-0141.pdf (zobodat.at)
Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe | Deutsche UNESCO-Kommission
Köstliche Karpfen. ARGE Fisch, 2010.
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Gesetze/Verordnungen Bestimmungen zur Coronapandemie vom 18.11.2021
20.11.2021

Bestimmungen zur Coronapandemie vom 18.11.2021

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zu den Coronaschutzmaßnahmen

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 18.11.2021 umfassende Änderungen hinsichtlich der Coronaschutzmaßnahmen beschlossen. Im beigefügten Dokument finden Sie die bundesweiten Bestimmungen. Für einzelne Bundesländer gelten ggf. noch weitere Einschränkungen.
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Gesetze/Verordnungen Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
19.10.2020

Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen

Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:

Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC,  diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!








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Stellvertreter: Torben Heese

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Stellvertreterin: Sabine Schwarten

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Young Fishermen

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