Fischerei-Exkursion des Landesfischereiverbands Sachsen-Anhalt in die Oberpfalz
Vom 07. bis 08. Oktober unternahm der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt, gefördert durch Mittel der Fischereiabgabe des Landes Sachsen-Anhalt, seine diesjährige Lehrfahrt. Ziel der Busreise war die Oberpfalz mit seinen 14.000 Teichen und über 10.000 Kilometern Fließgewässern. Derzeit erzeugen noch etwa 2000 Teichwirte, zumeist im Nebenerwerb, ein Viertel der bundesdeutschen Spiegelkarpfenmenge in der Region.
Erstes Ziel war ein Besuch des Teichwirtschaftlichen Beispielbetriebs Wöllershof (Foto), der seit über 50 Jahren Sitz der Fachberatung für Fischerei in Niederbayern ist. Am Standort wird die Fischbrut für die heimischen Teichwirtschaften erzeugt, außerdem finden dort zahlreiche Arterhaltungsprogramme statt. Fischarten, wie Karausche, Schmerle, Schlammpeitzger, Nerfling, Nase und Barbe werden reproduziert, um die genetische Vielfalt in den Gewässern Süddeutschlands zu erhalten. Fischwirtschaftsmeister und Standortleiter Kevin Bäumler erläuterte während einer Führung durch die Teichanlage und des Bruthauses, worauf es unter anderem bei der Zucht und der Fütterung der am stärksten vom Aussterben bedrohte Tiergruppe der Welt, den Stören, ankommt. Dr. vet. Bernhard Feneis, Präsident des Verbands der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur und Tierarzt in der Region, nahm sich ebenfalls Zeit für die Reisegruppe und erklärte unter anderem, wie Karpfenläuse und Kiemenwürmer durch Besatz und Management kontrolliert werden können und wie Salzbäder für verschiedene Störaltersklassen dosiert werden sollten. Zudem konnten sich die Mitglieder untereinander austauschen und mehr über die derzeitige Fischereipolitik auf Bundes- und Europaebene erfahren.
Nach dem Mittagessen startet eine interessante Betriebsbesichtigung im Fischereibetrieb Stier. Neben den Möglichkeiten zur Nutzung von Holzvergasern zur Energiegewinnung, wurde über die halbautomatische Produktion von Schwarzen Soldatenfliegenlarven zur Fischernährung und über die Zander- und Garnelenhaltung referiert. Die Funktionsweise des installierten Holzvergasers, der durch ein 1200°C heißes Pyrolyseverfahren das angeschlossene Blockheizkraftwerk antreibt, wurde an der Anlage erläutert. Durch die Verwendung von acht Schüttmetern Hackschnitzel pro Tag kann eine thermische Abwärme von 140KW erzeugt werden. Diese Energie reicht aus, um eine 30°C Kreislaufanlage für Garnelen, eine 24°C Kreislaufanlage für Zander, eine 34°C warme Klimakammer für Soldatenfliegen sowie eine Warmwasseraufbereitung am Standort zu betreiben. Die Soldatenfliegenlarven werden mit einer Mischung aus Weizenkleien und Fischabfällen ernährt und weisen innerhalb von 7 Tagen eine beeindruckende 250-fache Gewichtszunahme auf. Im Hotel „Zur Alten Post“ in Bärnau ließ die Reisegruppe den Abend bei einem zünftigen Essen und Kamingesprächen, gemütlich ausklingen.
Nach dem Sonntagsfrühstück besuchte die Reisegruppe das Fischereimuseum in Tirschenreuth. Die Führung, geleitet von einer Teichwirtin und einem Fischwirt aus der Region, bot eine umfassende Darstellung der Historie der Karpfenproduktion in der Oberpfalz. Es wurde erklärt, dass der ton-, lehm- und kaolinhaltige Boden sich ideal für die Anlage von Weihern und Teichen eignete. Diese künstlich geschaffenen Gewässer dienten der Sicherung von Siedlungen, dem Betrieb von Wasserkraftanlagen und nicht zuletzt der Fischproduktion. Die Anlage von Teichen begann in der Region im 11. Jahrhundert, und die Blütezeit der Teichwirtschaft erstreckte sich von der Mitte des 14. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Dies war eine Reaktion auf die Agrarkrise des späten Mittelalters, die nach dem Ausbruch der großen Pest von 1347 bis 1351 zu stark gesunkenen Getreidepreisen führte. Der Verkauf von Getreideüberschüssen war wenig profitabel, weshalb Bauern und feudale Grundherren nach neuen Einkommensquellen suchten. Spezialkulturen wie Wein- und Hopfenanbau sowie die Fischzucht boten lukrative Alternativen, die in der Region stark ausgebaut wurden.
Der Besuch wurde durch eine Tour durch das Zisterzienserklosters Waldsassen abgerundet. Die Zisterzienser legten ebenfalls besonderen Wert auf Wasserbau und Gewässernutzung. Jedoch wurde auch der klösterliche Teichbau vor allem betrieben, als der Fisch im Vergleich zum Getreide teuer war. Mit dem Anstieg der Getreidepreise endete die Ära des Teichbaus in der Region. Durch die Teichbewirtschaftung über die Jahrhunderte hinweg konnte „Das Land der tausend Teiche“ bis in unsere Zeit erhalten werden. Das Teichgebiet gilt heute als einzigartige Kulturlandschaft und einer der artenreichsten Lebensräume Deutschlands.
Die Lehrfahrt wurde durch die gemeinsamen Erlebnisse, die interessanten Gespräche und die geteilten Momente zu einer unvergesslichen Erfahrung. Der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt drückt seinen Dank an alle Beteilligten aus und lädt herzlich alle Fischereiinteressierten zur nächsten Lehrfahrt nach Dänemark vom 04. bis 06.10.2024 ein.
Erzeuger
22.11.2023
FEAP-Stellungnahme zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die EU-Aquakulturpolitik
Die Federation of European Aquaculture Producers äußert sich zu dem Bericht des EuRH und der Antwort der Kommission
"Die europäische Aquakultur ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Lebensmittelsicherheit, aber ihr stagnierender Zustand muss innerhalb dieses Jahrzehnts behoben werden."
Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte letzte Woche einen Sonderbericht über die EU-Aquakulturpolitik mit dem Titel "Stagnierende Produktion und unklare Ergebnisse trotz erhöhter EU-Finanzierung "1. Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Kommission eine Antwort2 auf dieses Dokument.
In seinem Bericht untersuchte der ERH, ob die Europäische Kommission (EK) und die Mitgliedstaaten (MS) die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur wirksam gefördert haben. Er kam zu dem Schluss, dass sich der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren zwar verbessert hat, die Aquakultur in der EU jedoch kaum gewachsen ist und es keine zuverlässigen Indikatoren gibt, um die Nachhaltigkeit des Sektors und den Beitrag der erhöhten EU-Finanzierung zur Entwicklung der EU-Aquakultur zu verfolgen.
Der ERH empfiehlt, die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung der Hindernisse für die nachhaltige Entwicklung der EU-Aquakultur zu unterstützen, die EU-Mittel gezielter einzusetzen und die Überwachung der Leistung der EU-Mittel und der ökologischen Nachhaltigkeit zu verbessern.
In ihrer Antwort an den Rechnungshof, die zur gleichen Zeit veröffentlicht wurde, geht die Kommission auf ihre Arbeit im Bereich der Aquakultur ein, einschließlich der strategischen Leitlinien für 2021, der offenen Koordinierungsmethode, des Unterstützungsmechanismus für die Aquakultur und der teilweisen Überwachung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Europäischen Fonds für die maritime Wirtschaft, Fischerei und Aquakultur (EMFAF). Die Europäische Kommission räumt jedoch ein, dass sie im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung nicht in der Lage ist, die Wirksamkeit der Verwendung von EU-Mitteln oder, noch weiter gefasst, die ökologische Nachhaltigkeit der EU-Aquakultur insgesamt zu überwachen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es eine solide Grundlage gibt, die es dem EU-Aquakultursektor ermöglicht, zu wachsen und sein volles Potenzial im Hinblick auf den Beitrag zu den Zielen des Europäischen Grünen Deals zu erreichen. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass es noch zu früh ist, um die Ergebnisse der neuen Strategie zu bewerten.
Was die Finanzierung der Aquakultur betrifft, so stimmt die Kommission zu, dass eine solide Überwachung notwendig ist. Gleichzeitig ist sie der Ansicht, dass das Kontrollsystem des EMFAF auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem EMFF verbessert und vereinfacht wurde.
Der FEAP ist davon überzeugt, dass die Aquakultur in der EU ein großes Potenzial für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln aus dem Wasser, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen hat, wie dies auch in anderen Teilen der Welt der Fall ist. Außerdem kann die derzeitige Stagnation der Aquakultur in der EU überwunden werden, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.
Abgesehen von einigen Lücken, die der FEAP in dem Sonderbericht* des Rechnungshofs festgestellt hat, ist der FEAP der Ansicht, dass der Rechnungshof im Allgemeinen einen gründlichen Bericht vorgelegt hat, der die Situation, die Herausforderungen und die administrativen Unzulänglichkeiten der Aquakulturentwicklung in der EU beschreibt. Zu unserer größten Besorgnis hält FEAP die Antwort der Europäischen Kommission jedoch für kurzsichtig.
Die Kommission erkennt die wirklichen Gründe, die das Potenzial der Aquakultur in der EU hemmen, nicht an und bietet auch keine Lösungen an.
Der ERH hat auf eine ineffektive Raumplanung für die Aquakultur und komplizierte Genehmigungsverfahren als Gründe hingewiesen, genau wie die EK in ihren strategischen Leitlinien für 2021. In Wirklichkeit sind dies jedoch nur Symptome eines Problems und nicht die eigentlichen Ursachen für die Situation.
Die FEAP nimmt in dieser Pressemitteilung Stellung zum Sonderbericht des ECA und zur Aquakulturpolitik der EU im Allgemeinen.
FEAP stimmt mit ECA darin überein, dass sich der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren verbessert hat. Da es jedoch noch zu früh ist, um die Ergebnisse einer solchen neuen Strategie zu bewerten, betont dieser Verband, dass die Strategie 2021 der Europäischen Kommission nicht ausreichen wird, um das gleiche Wachstum des Sektors wie in anderen Ländern wie Norwegen, Großbritannien, der Türkei oder in vielen anderen Teilen der Welt zu erreichen.
Der ERH hat zu Recht festgestellt, dass im Zeitraum 2014-2020 in der EU nur sehr wenige neue Aquakulturbetriebe gegründet wurden, obwohl öffentliche Mittel zur Verfügung stehen. Der FEAP kann verstehen, dass der ERH möglicherweise nicht genügend Überblick hat, um diese Situation vollständig zu erklären, aber die Kommission sollte darüber Bescheid wissen. Die EU-Kommission ist sich bewusst, dass das Wachstum der Aquakultur durch übermäßigen Verwaltungsaufwand aufgrund einer übereifrigen Umsetzung von Umweltvorschriften, ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Importen und verwirrenden Informationen für die Verbraucher gebremst wird.
Wenn die EU der Aquakultur wirklich wieder zu einem bedeutenden Wachstum verhelfen und ihre wichtige Rolle in einem nachhaltigen europäischen Lebensmittelsystem, einer blauen Wirtschaft und einer strategischen Lebensmittelautonomie sicherstellen will, müssen grundlegende Fragen sowohl von der Europäischen Kommission als auch darüber hinaus angegangen werden.
FEAP hat zwei Aktionsbereiche identifiziert, um die Situation zu verbessern: Ambition und Kohäsion.
(1) Die Nahrungsmittelproduktion in der EU muss zu einem Ziel mit ähnlichem Stellenwert wie der Umweltschutz werden.
Der europäische Aquakultursektor setzt sich für die Wiederherstellung und den Schutz der natürlichen Umwelt ein. Außerdem kann Aquakultur nur in Gewässern mit einem guten ökologischen Zustand betrieben werden. Aquakultur findet in öffentlichen Gewässern statt, direkt in der natürlichen Umwelt, weshalb die Umsetzung der Umweltgesetze einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Aquakultur hat. Die meisten Mitgliedstaaten (und ihre Regionen) sind jedoch mit der Umsetzung der EU-Umweltpolitik überfordert, so dass für die Entwicklung der Aquakultur in diesen Ökosystemen nur sehr wenig Raum bleibt. Es kommt vor, dass das einzige Ziel der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten derzeit der Naturschutz und die Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen ist. Das Ergebnis ist, dass die Nahrungsmittelproduktion in der natürlichen Umwelt für diese Behörden unwichtig ist, während sie gleichzeitig den Schlüssel für die Genehmigung der Planung und Lizenzierung neuer Aquakulturanlagen in der Hand halten. Aus diesem Grund ist die Zukunft der Aquakultur in der EU düster.
Das Potenzial der Aquakultur in der EU kann nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Nahrungsmittelproduktion in der EU zu einem Ziel mit ähnlichem Stellenwert wie der Umweltschutz wird, einschließlich der Festlegung quantitativer Produktionsziele. Die FEAP ist davon überzeugt, dass beide Ziele miteinander vereinbar sind und betont, dass die Europäische Kommission sich mit der Blauen Transformation3 der FAO befassen sollte, um die vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht aufgezeigten Probleme umfassend anzugehen. Die Verbesserung des derzeitigen Rechtsrahmens und die effiziente und effektive Nutzung des EMFF/EMFAF sind von untergeordneter Bedeutung, um die Stagnation der Aquakulturproduktion in der EU zu lösen. Die wichtigste Lehre, die man von der FAO ziehen kann, ist, dass die Umweltpolitik mit den Zielen der Nahrungsmittelproduktion in Einklang gebracht werden sollte.
(2) Wie die Landwirtschaft braucht auch die Aquakultur eine gemeinsame Politik
In den Verträgen der Europäischen Union wird die Aquakultur in ihrer Bedeutung nicht gleichgesetzt mit anderen Sektoren der primären Nahrungsmittelproduktion wie Landwirtschaft und Fischerei. Aus diesem Grund hat die Union noch nie eine spezifische und wirksame gemeinsame Politik für die Aquakultur definiert oder umgesetzt. Die wichtigsten EU-Instrumente zur Förderung der Entwicklung der Aquakultur sind heute die nicht verbindlichen strategischen Leitlinien, die mehrjährigen nationalen Strategiepläne der Mitgliedstaaten, der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. In diesem Sinne weist der FEAP darauf hin, dass das mangelnde Wachstum des EU-Aquakultursektors seiner Ansicht nach eine direkte Folge des Fehlens einer gemeinsamen Aquakulturpolitik ist.
Die FEAP schlägt kühn vor, die politische und rechtliche Stellung der Aquakultur innerhalb der EU zu ändern und eine gemeinsame Aquakulturpolitik zu schaffen. FEAP ist der Meinung, dass dies auch durch ein spezielles Segment für die Aquakultur in der Gemeinsamen Fischereipolitik, gleichberechtigt mit der Fangfischerei, oder durch einen eigenen Abschnitt in der Gemeinsamen Agrarpolitik erreicht werden könnte. Eine Gemeinsame Aquakulturpolitik könnte den nötigen Druck ausüben, um die öffentlichen Verwaltungen anzugleichen und die technischen Engpässe bei der Raumplanung und den Genehmigungsverfahren zu beseitigen, um nur einige zu nennen.
* FEAP-Stellungnahme zu den Unzulänglichkeiten des ECA-Berichts
Einer der Mängel des ECA-Sonderberichts besteht darin, dass er sich auf die potenziellen negativen Aspekte der Aquakultur konzentriert, es aber versäumt, diese Möglichkeiten gegen die positiven Aspekte abzuwägen, und die positiven Aspekte explizit herauszustellen: effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, geringer Kohlenstoff-Fußabdruck, geringer Verbrauch von Raum und Süßwasser und die Bereitstellung von sehr nahrhaften Lebensmitteln. Die FEAP stimmt mit der Europäischen Kommission darin überein, dass solche negativen Auswirkungen derzeit wahrscheinlich nicht in ausreichendem Maße auftreten, um den guten ökologischen Zustand von großen Meeresgebieten zu beeinträchtigen.
Die FEAP teilt mit dem ERH und der Kommission die gleichen Bedenken hinsichtlich der Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung von EU-Mitteln für die Aquakultur. Dieser Verband versteht jedoch nicht, warum der ERH überrascht ist, dass fast alle förderfähigen Projekte für eine EMFF-Finanzierung ausgewählt werden. Für FEAP wäre es überraschend, dass Projekte, die die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik verfolgen, nicht berücksichtigt werden.
Was schließlich die Indikatoren betrifft, so stimmt der FEAP mit dem ERH und der EK darin überein, dass es derzeit keine offiziellen Indikatoren gibt, um zu überprüfen, ob sich der Sektor nachhaltig entwickelt. In diesem Zusammenhang hat die FEAP zusammen mit dem ASC der EK eine Liste von Indikatoren für die ökologische Nachhaltigkeit 4 vorgelegt. Diese Indikatoren könnten die von der Gemeinsamen Forschungsstelle in ihren "Indikatoren für eine nachhaltige Aquakultur in der Europäischen Union "5 vorgeschlagenen Indikatoren ergänzen. Bei der Betrachtung der sozioökonomischen Indikatoren für die Entwicklung des Aquakultursektors sollten der ERH und die EK jedoch berücksichtigen, dass aufgrund der üblichen Verzögerungen bei der Genehmigung von Aquakulturanlagen und der Tatsache, dass die Fischproduktionszyklen aus biologischen Gründen Jahre dauern, immer eine beträchtliche Zeitspanne von Jahren zwischen der Genehmigung eines Projekts und dem Verkauf der Erzeugnisse auf dem Markt liegt. Es sollten Frühindikatoren für das Wachstum der Aquakultur definiert und verwendet werden, um die Wirksamkeit der Aquakulturpolitik und -finanzierung kurzfristig vorhersehen zu können.
Die Aquakulturproduktion in der EU stagniert trotz Förderung
EU Rechnungshof moniert diese Entwicklung
Die Aquakultur ist ein wichtiges Element der blauen Wirtschaft in der EU und kann, wenn sie nachhaltig betrieben wird, als Proteinquelle mit einem geringeren CO2-Fußabdruck dienen. Der Rechnungshof stellte fest, dass der strategische Rahmen der EU für die Aquakultur in den letzten Jahren verbessert wurde. Einige wichtige nationale Umweltstrategien tragen der Aquakultur jedoch nicht angemessen Rechnung, und Raumplanung und Genehmigungsverfahren der Mitgliedstaaten behindern nach wie vor das Wachstum der Aquakultur. Auf eine umfangreiche Aufstockung der für die Aquakultur im Zeitraum 2014–2020 verfügbaren EU-Mittel folgten eine relativ geringe Mittelausschöpfung und wenig anspruchsvolle Projektauswahlkriterien. Die Aquakultur in der EU verzeichnete in diesem Zeitraum wenig Wachstum, und es gibt keine zuverlässigen Indikatoren, um die Nachhaltigkeit des Sektors zu überwachen oder den Beitrag der aufgestockten EU-Mittel zu verfolgen.
Der Bericht des Rechnungshofs sowie die Antwort der Kommission sind als Download (deutsch) beigefügt.
Europäischer Meeres-/Fischerei- und Aquakulturfonds wird in Bayern fortgeführt und verbessert
17,7 Mio. € stehen bereit
Erfolgreiches Fischerei-Förderprogramm wird fortgesetzt und weiter verbessert
München – In Bayern hat die Fischereiwirtschaft eine lange Tradition. Rund 10.000 Familienbetriebe bewirtschaften seit Generationen die Gewässer im Freistaat. Neben der Versorgung mit gesunden regionalen Lebensmitteln in hervorragender Qualität hat gerade auch die Teichwirtschaft eine enorme Bedeutung für Biodiversität und Landschaftsbild. Bayern steht seit jeher fest an der Seite seiner Fisch- und Teichwirte. Mit dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist nun ein neues Förderprogramm gestartet.
"Wir unterstützen die Betriebe dabei, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Mit dem erhöhten Fördersatz für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter unter 40 Jahren wollen wir vor allem die junge Generation anspornen, Betriebe zu übernehmen und weiterzuführen. In Bayern ist die traditionelle Fischerei- und Teichwirtschaft fest verwurzelt und das soll auch so bleiben," so Agrarministerin Kaniber.
Der Ministerin zufolge stehen für die Förderung EU- und Landesmittel in Höhe von 17,7 Millionen Euro bereit. Neben der Erhöhung der Förderbeträge pro Betrieb wird vor allem der Fördersatz für Schutzmaßnahmen gegen fischfressende Wildtiere angehoben. Zukünftig werden zum Beispiel für Fischotterzäune oder Abwehrnetze gegen Kormorane 60 Prozent Zuschuss ausbezahlt.
Schutzmaßnahmen sind aber nicht überall möglich oder wirtschaftlich sinnvoll. "Bei ernsten Schäden durch Fischotter müssen wir in Gebieten, in denen der Erhaltungszustand dieser Art nicht gefährdet ist, weitergehende Maßnahmen ergreifen. Indem wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Entnahmen schaffen, ohne dabei den Artenschutz zu missachten, setzen wir ein klares Zeichen. Wir stehen hinter unseren Betrieben und wollen unsere bayerische Teichkulturlandschaft erhalten.", stellte die Ministerin klar.
Der EMFAF ist das Nachfolgeprogramm des jetzt zu Ende gehenden Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), das aus Sicht der Staatsregierung ein großer Erfolg war. So wurden in den Jahren 2016 bis 2023 in Bayern 861 Vorhaben mit einer Investitionssumme von insgesamt über 29 Millionen Euro bewilligt, mit einem Schwerpunkt im Bereich der Aquakultur. Knapp 72 Prozent aller Vorhaben wurden von Fischzucht- und Teichwirtschaftsbetrieben beantragt. Mit dem EMFF-Programm konnten in der vergangenen Förderperiode insgesamt 15 Millionen Euro Zuwendungen für überbetriebliche und betriebliche Vorhaben bewilligt werden. 75 Prozent davon stammen aus EU-Mitteln, 25 Prozent übernimmt der Freistaat. Damit wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um den Fischerei- und Teichwirtschaftsbetrieben zukunftsweisende Investitionen zu ermöglichen, beispielsweise der Aufbau von Direktvermarkungen.
Die Bayerische Staatsregierung hat das EMFF-Programm zudem genutzt, um den Teichwirtschaftsbetrieben mit einer eigens konzipierten "Krisenbeihilfe" zu unterstützen. Damit konnten die Kostensteigerungen, die der Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst hatte, teilweise ausgeglichen werden. Dafür hatte die EU-Kommission die EMFF-Verordnung extra geändert. Bayern hat als eines von sieben Bundesländern diese Möglichkeit ergriffen und eine eigene Richtlinie für derartige Ausgleichszahlungen erlassen.
Neben den betrieblichen Investitionen wurde aus dem EMFF auch die Entwicklung von vier sogenannten Fischwirtschaftsgebieten (FLAG) gefördert, die besonders stark durch Teichwirtschaft geprägt sind. In Bayern waren das in der vergangenen Förderperiode die Landkreise beziehungsweise Fischwirtschaftsgebiete Tirschenreuth, Schwandorf, Ansbach und Aischgrund.
Studie zu Auswirkungen des Klimawandels und generellen Stressfaktoren auf die Karpfenteichwirtschaft
Im Rahmen seiner Doktorarbeit erforscht Hr. Maximilian Brönner die Auswirkungen des Klimawandels und generellen Stressfaktoren auf die Karpfenteichwirtschaft.
Teichwirte/innen sowie alle mit einem erweiterten Fachwissen in Bezug auf die Karpfenteichwirtschaft können ihre Erfahrungen mittels Onlinefragebogen einbringen.
Weitere Infos: Um was geht es: In dieser Online-Befragung werden primär die Auswirkungen des Klimawandels auf die
Karpfenteichwirtschaft in Deutschland und deren mögliche Anpassungsstrategien erhoben. Neben klimatischen
Faktoren stehen auch weitere Stressfaktoren, wie beispielsweise die Prädationsproblematik, im Fokus der
Untersuchung.
Wer führt die Befragung durch? Die Online-Befragung wurde im Rahmen des Promotionsvorhabens von Maximilian Brönner entwickelt, welcher an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Doktorand zu diesen Themen in der Karpfenteichregion Aischgrund forscht.
Wer wird befragt? Diese Befragung richtet sich einerseits an Karpfenteichbewirtschaftende in ganz Deutschland sowie andererseits an Expertinnen/Experten, die in diesem Feld tätig sind. Hier sind jegliche Betriebsformen (z.B. Haupt-, Neben-, Freizeiterwerb) sowie externe fachliche Expertisen rund um das Thema der Karpfenteichwirtschaft erwünscht!
Was passiert mit Ihren Angaben? Ihre Antworten dienen ausschließlich Forschungszwecken. Sie werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Direkte Rückschlüsse auf Ihre Person sind nicht möglich. Diese Erhebung unterliegt der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Wie lange dauert die Befragung? Die Beantwortung dauert ca. 20-30 Minuten.
Sie kennen weitere Personen, die sich für diese Erhebung ebenso interessierten könnten?
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Erzeuger
17.10.2023
Änderung der Deminimis Regelung
Die Europäische Kommission hat eine Änderung der sogenannten "De-minimis"-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor ("Fischerei-De-minimis-Verordnung") angenommen. Die geänderte Verordnung, mit der geringe Beihilfebeträge von der Kontrolle staatlicher Beihilfen ausgenommen werden, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben, tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Entscheidung, ob die Regelung Anwendung findet obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten.
Die Änderung der De-minimis-Verordnung für den Fischereisektor umfasst die folgenden Änderungen:
- Anhebung des Höchstbetrags der De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren von 30.000 € auf 40.000 €, vorbehaltlich der Einrichtung eines zentralen nationalen Registers.
- Nur die Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen fällt weiterhin unter die Fischerei-De-minimis-Verordnung, während die Verarbeitung und Vermarktung dieser Erzeugnisse unter die allgemeine De-minimis-Verordnung fällt.
- Die Verlängerung der Geltungsdauer der überarbeiteten Fischerei-De-minimis-Verordnung bis zum 31. Dezember 2029.
Sechste Internationale Karpfenkonferenz in Ungarn 30.08. bis 02.09.2023
Nach einer coronabedingten Pause findet die internationale Karpfenkonferenz 2023 wieder statt. Veranstaltungsort ist Szarvas in Ungarn. Die Gegend um Szarvas ist seit Jahrhunderten ein wichtiges Teichwirtschaftsgebiet. Die erzeugte Hauptfischart ist natürlich der Karpfen. Neben der Karpfenkonferent findet auch noch das Fischfestival statt, dort können die Besucher ungarische Fischspezialitäten probieren.
Themen sind v.a. die Chancen und Risiken der Karpfenerzeugung sowie die Bedeutung des Karpfens bei internationalen Organisationen wie FAO oder UNESCO.
Eine neue Studie untersucht das Wohlergehen der wichtigsten Fischarten, die in der Europäischen Union gezüchtet werden, und beleuchtet den derzeitigen Wissensstand über das Wohlergehen von Fischen, Wissenslücken, Bedürfnisse von Fischen und Haltungsmethoden, die für das Wohlergehen von Fischen von Bedeutung sind. Die Studie konzentriert sich auf Produktionssysteme und Produktionsphasen in einer artspezifischen Weise. Die Untersuchung umfasst eine Literaturrecherche, eine Bewertung des rechtlichen Rahmens, eine Konsultation der Interessengruppen, Fallstudien und eine SWOT-Analyse. Es werden Schlussfolgerungen und politische Empfehlungen gegeben, die für die Entscheidungsfindung der EU relevant sind.
Die Studie ist im Original (engl.) beigefügt. Eine Zusammenfassung im Original und als deutsche Übersetzung.
Fluss- und Seenfischerei
25.06.2023
Ab 2024 dreijähriges Fangverbot für Felchen am Bodensee
Bayern zieht die Notbremse und setzt Befristung durch!
Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) beschließt aufgrund des massiven Einbruchs des Felchenbestands ein Maßnahmenpaket.
Im Jahr 2022 wurden im Bodensee lediglich 21 Tonnen Felchen gefangen. Dies entspricht einem Einbruch um 80% gegenüber dem Jahr 2021. Der Felchenbestand leidet unter einem Mangel an Nahrung sowie unter dem hohen Prädatorendruck durch Kormorane. Neben dem Fangverbot umfasst das Maßnahmenpaket noch den Besatz mit Jungfelchen und Versuche den gebietsfremden Stichling einzudämmen.
Christian Hierneis und Anna Schwamberger besichtigen die Fischzucht Stier
Die Mitglieder der Grünen Landtagsfraktion Bayern Christian Hierneis und Anna Schwamberger besichtigten am 07.Juni.2023 den Fischzuchtbetrieb Stier. Neben erfahrenen Kollegen aus dem Landkreis Tirschenreuth waren auch die Young Fishermen vertreten, um mit den Abgeordneten über die Zukunft der Fischerei in Bayern zu diskutieren.
Viele Fischereibetriebe stehen vor dem Generationswechsel und für die jungen Betriebsnachfolger stellt sich häufig die Frage, ob die traditionelle Wirtschaftsweise Zukunft hat. Vor den Hintergrund des Prädatorendrucks und Klimawandels müssen sich die Betriebe anpassen. So wird bei der Fischzucht Stier bereits jetzt ein großer Teil der Produktion in Kreislaufanlagen erzeugt.
Andererseits gibt es weiterhin Bestrebungen die traditionellen Teichwirtschaften weiterzuführen, auch um die Kulturlandschaft und die, von Teichen ausgehenden, Ökosystemdienstleistungen zu erhalten.
Den Abgeordneten wurde näher gebracht, dass beide Wirtschaftsweisen (Kreislauftechnik und traditionelle Bewirtschaftung) nötig sind, um weiterhin regionale, hochwertige Lebensmittel zu produzieren und die wertvollen Landschaften rund um die Teiche zu erhalten.
Erzeuger
22.06.2023
Ergebnisse des Nationalen Tierwohlmonitoring vorgestellt
Die nach außen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt
Am 22.Juli hat in Berlin die Abschlußveranstaltung zum Nationalen Tierwohl Monitoring ( NaTiMon) stattgefunden. Dieses Projekt umfaßt alle in Deutschland gehaltenen Nutztierarten. Für die Aquakultur wurde die Forelle und der Karpfen in das Projekt aufgenommen. Die nach aussen gezeigte Zufriedenheit der Projektleiter auf dem Podium wurde von den Zuhörern durchaus nicht geteilt. Für die Fische wurde trotz Hinweis und Nachfrage aus dem Publikum jegliche Einbeziehung des Prädatorendruckes in das System und die Leiden unserer Tiere dadurch, abgelehnt.
Die Anonymisierung der Daten wird von den Praktikern im Auditorium für illusorisch gehalten, d.h. zumindest in den Hauptbereichen des Tierwohlmonitorings wie Geflügelhaltung, Rinder- und Schweinehaltung, wird man diesem Anspruch nicht gerecht werden können. In wieweit die Aquakultur betroffen ist, kann zumindest aus dieser Veranstaltung nicht abschließend beurteilt werden. In jedem Fall handelt es sich um ein Vorhaben, das von Tierschutzverbänden, dem BMEL, in Person der Staastsekretärin (GRÜNE) vorangetrieben wird und auf das man nur sehr wenig Einfluß hat, da es von Bundesforschungseinrichtungen konzipiert, und umgesetzt wird. Ein Grund mehr die Entwicklung im Bereich Aquakultur sehr genau zu verfolgen und auch untereinander rechtzeitig zu kommunizieren. Die Diskussion Tierwohl endet bei den Staatsvertretern und bei den von öffentlichen Geldern bezahlten Forschern, an der Kollision mit dem Naturschutz, die Prädatoren sind heilige Kühe, auch wenn sie an der Spitze der Pyramide des Systems stehen und massive Einbrüche auch in die Bestände anderer geschützter Arten bedeuten, nicht nur in unser Eigentum. - B. Feneis, Präsident VDBA
Als Download finden Sie die Pressemitteilung des BMEL und den Abschlussbericht "Aquakultur"
Weitere Infos zum Nationalen Tierwohlmonitoring gibt es auf der offiziellen Homepage
Nachhaltigkeit
04.06.2023
YFM in Indien
Young Fishermen auf dem Weg zu einem der größten Aquakulturproduzenten der Welt
Als Vertreter der jungen Generation Fischer/innen besuchten Katharina Böckl und Josef Stier, zusammen mit dem VDBA Präsidenten Bernhard Feneis Indien. Der Subkontinent ist einer der größten Aquakulturproduzenten weltweit. In einem internationalen Workshop wurden die Chancen der Aquakultur im Hinblick auf zukünftige Herausforderungen erörtert.
Der ausführliche Bericht ist als Download beigefügt.
Erzeuger
04.06.2023
YFM goes Bayerische Jungbauernschaft
Die BJB informiert sich am Fischhof Hausman über die Teichwirtschaft
Teichwirtschaft – Eine Nische in der Landwirtschaft
Im April durften wir im Rahmen der Vortragsreihe des Arbeitskreis Agrarpolitik der Bayerischen Jungbauernschaft (BJB) auf dem Fischhof der Familie Hausmann zu Gast sein. Bei einer Betriebsführung erklärten Franz und Hans Hausmann (Young Fishermen – VDBA) die Produktion von Speisekarpfen und zeigten uns direkt vor Ort sehr anschaulich, wo und wie die verschiedenen Produktionsschritte ablaufen. Zunächst wird in einer Kreislaufanlage die Fischbrut erzeugt, welche anschließend in Vorstreckteichen heranwächst. Nach dem ersten Sommer haben die sogenannten K1 eine Größe von ca. 8 cm. Im zweiten Jahr können bereits Setzlinge (K2) in Handflächengröße gefischt werden. Nach dem dritten Sommer werden die Speisekarpfen (K3) auf verschiedene Wege verarbeitet und vermarktet. Besonders hervorzuheben sind die Verkaufsautomaten und der eigene Hofladen, in denen die feinsten Fischspezialitäten vom frischen oder geräucherten Fisch bis hin zu Burgerpatties und grillfertigem Filet für den Kunden bereitstehen.
Nach der Führung durften wir im Glaspavillon neben Karpfen auch andere leckere und vor allem hausgemachte Fischprodukte wie Lachsforelle oder Saibling probieren. Im Vortrag von Herrn Bernhard Feneis, dem Präsidenten des Verbands der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA), ging es nun nach der Praxis im Betrieb um die Strukturen in der Fischerei sowie die Zusammenhänge zwischen Fischerei und Landwirtschaft bis zur EU nach Brüssel. Die anschließende Diskussion zeigte, dass die Teichwirtschaft neben den Chancen, wie der naturnahen Fütterung des Karpfens, den Wasserrückhalt der Teiche und deren Beitrag zur Biodiversität auch vor großen Herausforderungen steht. Hierzu zählen vor allem hohe Verluste durch Prädatoren wie den Fischotter oder Kormoran. Auch der Klimawandel und die damit einhergehende Wasserknappheit sowie Sauerstoffmangel bei erhöhten Wassertemperaturen stellen eine zukünftige Herausforderung dar.
Die hohe Teilnehmerzahl der Veranstaltung zeigt, dass die Teichwirtschaft als kleiner und hoch spezialisierter Bereich der Landwirtschaft durchaus auf Interesse trifft und wahrgenommen wird. In den kommenden Monaten plant der Arbeitskreis Agrarpolitik ein Positionspapier zum Thema Teichwirtschaft.
Ein herzliches Dankeschön gilt besonders der Familie Hausmann und Herrn Bernhard Feneis für die vielen neuen Eindrücke und Einblicke in die Karpfenteichwirtschaft.
Angesichts neuer EU-Pläne für eine nachhaltigere Fischerei sehen Fischer an der deutschen Nordseeküste ihre Existenz in Gefahr. Vor allem ein geplantes Verbot von sogenannten Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten, mit denen etwa Krabben gefischt werden, würde aus Sicht der Fischer das Aus vieler Betriebe bedeuten.
Die Landesregierungen in Kiel und Hannover sind sich einig, dass die Pläne nicht nur die Fischerei treffen würde: »Ein Verbot würde nicht nur viele berufliche Existenzen vernichten, sondern auch erhebliche sozioökonomische Auswirkungen weit über die Fischerei hinaus verursachen. Wir brauchen hier einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung«, sagt Fischereiminister Werner Schwarz (CDU).
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben daher bereits ein gemeinsames Ministerschreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet, in dem auf die katastrophalen Folgen eines solchen Verbots für die Küstenfischerei hingewiesen wird. Sie bitten den Bund, sich bei den weiteren Abstimmungen auf EU-Ebene gegen ein pauschales Verbot jeglicher grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten auszusprechen. Auf der Agrarministerkonferenz in Büsum wollen die beiden Länder dazu auch einen Antrag einbringen.
Bild: Fischer Nils Sander zeigt Ministerin Miriam Staudte ein Siebnetz. Quelle: ML
Erzeuger
08.04.2023
Nationales Tierwohl-Monitoring in der Aquakultur
Einladung zur öffentlichen online Veranstaltung
Das Thünen Institut lädt am 21.04.2023, um 14:00 Uhr zu einer öffentlichen online-Veranstaltung. Thema ist das NaTiMon – Ergebnisse und Erfahrungen zur Erhebung von Tierwohl-Indikatoren auf den Betrieben.
Vorgestellt werden sollen eine Auswahl an Indikatoren, die das Tierwohl in der Karpfen- und Forellenproduktion wiederspiegeln sollen.
Den Link zur Teilnahme finden Sie in beigefügtem Dokument.
Erzeuger
08.04.2023
Die Leopoldina veranstaltet einen Workshop zur Nachhaltigen Aquakultur
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sucht acht Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit herausragendem Profil für den Workshop "Sustainable Aquaculture - Environmental Impacts and Food Security", der vom 16. bis 19. Oktober 2023 in Berlin stattfindet. Der Workshop wird gemeinsam mit der Academia Brasileira de Ciências (ABC) organisiert. Ziel des Workshops ist es, aktuelle und neue Herausforderungen und Bedürfnisse im Bereich der nachhaltigen Aquakultur zu untersuchen, zu bewerten und zu diskutieren. Das Ergebnis wird ein Strategiepapier sein, das von beiden Akademien veröffentlicht und verteilt wird.
Details zum Bewerbungsverfahren finden Sie in beigefügtem Dokument (engl.).
Young Fishermen
15.02.2023
Young Fishermen bei Staatsministerin Kaniber
Bild (v.l.n.r.): Kevin Pommerenke, Franz Hausmann, Andreas Wagner, Katharina Böckl, Staatsministerin Michaela Kaniber, Hans Hausmann, Anna Klupp, Dr. Reinhard Reiter, Josef Stier
Einige Mitglieder der Young Fishermen, der Jungendorganisation des VDBA, waren am 31.01.2023 zum Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeladen. Frau Kaniber nahm sich Zeit, um die nächste Generation Teichwirte/-innen kennenzulernen und diskutierte die Anliegen der jungen Generation in Sachen Fischereipolitik.
Die Wünsche der Young Fishermen wurden in einem Positionspapier (s. Download) dargestellt und an Frau Kaniber übergeben.
Erzeuger
12.01.2023
Krisenbeihilfe für Bayerische Fischereibetriebe möglich
m EMFF können Aquakulturbetriebe ab 11.01.2023 bis 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen.
Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.
Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).
Ob ein ähnliches Programm in anderen Bundesländern angeboten wird, muss beim zuständigen Ministerium erfragt werden.
“Münchner Merkur” und “Bild” berichten über die Streichung von Fisch aus dem Münchener KITA Speiseplan
Der VDBA initiiert und koordiniert Stellungnahmen, um falsche Argumentation des Stadtrats zu entkräften
In verschiedenen Artikeln des “Münchner Merkur” und der “BILD” wurde berichtet, dass in Zuge der Neuausschreibung der Münchener KITA Verpflegung Fisch vom Speiseplan genommen werden soll.
Das Referat für Bildung in München und der Stadtrat argumentieren damit, dass Fisch Schwermetalle und Mikroplastik enthalte. Ebenso sei die Überfischung der Meere ein Grund für den zukünftigen Verzicht. Süßwasserfisch käme aufgrund der vorhandenen Gräten nicht in Betracht.
Sowohl das Fischinformationszentrum (FIZ) als auch das Bayerische Institut für Fischerei entkräften diese Argumente (s. beigefügte Downloads).
Fisch ist aufgrund des hohen Eiweißgehalts und den enthaltenen ungesättigten Fettsäuren ein wesentlicher Bestandteil der gesunden Ernährung. So empfiehlt die "Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.", dass Fisch ein-bis zweimal die Woche auf dem Speiseplan stehen soll.
Sowohl das Fischinformationszentrum als auch das Institut für Fischerei legen dar, dass eine Pauschalaussage zur Überfischung der Meere nicht getroffen werden kann. Bei vielen Beständen erfolgt eine nachhaltige Nutzung. Diese kann auch durch Labels wie dem Marine Stwardship Council (MSC) nachvollzogen werden. Ebenso kann nicht pauschal von einer Belastung der Fischerzeugnisse gesprochen werden. Hierbei ist sowohl die Fischart als auch Art und Ort der Erzeugung bzw. des Fangs zu betrachten. Insgesamt kann durch eine engmaschige Kontrolle der Fischprodukte eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden.
Die Argumentation, dass Süßwasserfisch mehr Gräten enthalte als Seefisch ist unzutreffend. Durch eine entsprechende Verarbeitung der Fische können praktisch grätenfreie Endprodukte erzeugt werden, ebenso wie bei Seefisch.
Insgesamt sollte natürlich auch bei der Gemeinschaftsverpflegung in KITAs darauf geachtet werden, dass regionale, nachhaltige Fische auf den Speiseplan kommen.
Bild: Quelle BILD online
Erzeuger
15.12.2022
Internationale Karpfenkonferenz in Ungarn 03.-05.05.2023
Von 03. bis 05. Mai 2023 findet in Szarvas die Internationale Karpfenkonferenz statt. Das Leitthema der Veranstaltung wird sein: "DEM KARPFEN DEN RICHTIGEN PLATZ IN DER AQUAKULTUR VERSCHAFFEN".
Als Vorträge werden u.a. angeboten
• Status und Trends in der Karpfenlieferkette in Asien: Experte von FFRC, China •
Karpfenkultur in Europa, Geschichte und aktuelle Trends: Herr Catalin Platon
• Karpfen in der globalen Aquakultur-Szene: Herr Bela Halasi-Kovacs
• Die Rolle der FAO bei der Entwicklung der Karpfenaquakultur: Herr Haydar Fersoy, FAO
Erzeuger
15.12.2022
Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht in Pöcking am 17. und 18. Januar 2023
Auch 2023 findet die Fortbildungstagung der Fischzüchter der Landesanstalt für Landwirtschaft statt.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an die bayerischen Fischzüchter und Teichwirte und soll Neuerungen, Informationen und Fortschritte in der Aquakultur sowie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vermitteln. Neben Fischzüchtern und Wissenschaftlern aus Bayern, anderen Bundesländern sowie dem benachbarten Ausland besuchen zahlreiche Vertreter der Fischereiverwaltung, der berufsständischen Vertretungen sowie Angehörige verschiedener Hochschulen die Tagung. In diesem Jahr werden aktuelle Entwicklungen zur Teichwirtschaft und Aquakultur und auch innovative Verfahren sowie die geänderten Rahmenbedingungen (Kostensituation, Klimawandel) thematisiert.
Resolution des Deutschen Fischereiverbands zur Biodiversität in Binnengewässern
Derzeit werden auf verschiedenen politischen Ebenen Strategien für den Erhalt der aquatischen Biodiversität ausgearbeitet. Die Biodiversitätsstrategie 2030 der EU setzt Ziele zum Schutz der Natur. Alle Maßnahmen zusammen sollen mindestens 30 % der Landfläche abdecken. Wenn damit die Biodiversität und die Ökosystemleistungen der aquatischen Systeme gestärkt werden können, wäre das auch für die Fischbestände und deren Nutzungspotenzial vorteilhaft. Andererseits besteht seitens der Fischerei die Sorge, dass insbesondere eine pauschale und flächendeckende Unterschutzstellung erheblicher Anteile der bewirtschaftenden Gewässerflächen die wirtschaftenden Fischereibetriebe sowie die Angelfischerei nachhaltig treffen könnten, ohne zwangsläufig zu den Schutzzielen beizutragen.
Der Deutsche Fischereiverband zeigt in seiner Resolution auf wie die Umweltschutzziele im Bereich der Fischerei ausgestaltet werden müssen, um sowohl die Umweltziele zu erreichen als auch die dauerhafte Bewirtschaftung zu sichern.
Verband
29.09.2022
Mitgliederversammlung des VDBA
Prof. Werner Steffens zum Ehrenmitglied ernannt
Die ordentliche Mitgliederversammlung des VDBA fand am 24.08.2022 im Rahmen des Deutschen Fischereitags in Berlin statt. Die Spartenleitung, der Präsident und die Vizepräsidenten wurden im Zuge dessen neu gewählt. Die neuen und alten Vertreter der Fischerei auf Bundesebene sind.
Das Präsidium des VDBA bedankt sich bei den aus der Sparte Fluss- und Seenfischerei ausgeschieden Mitgliedern:
Dr. Peter Wißmath
Ulrich Paetsch
Prof. Werner Steffens
Und heißt gleichzeitig die neuen Mitglieder der Spartenleitung herzlich willkommen. Auf eine gute Zusammenarbeit.
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker
Herr Professor Werner Steffens seine Frau sind der Einladung des Präsidiums auf persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung gefolgt. Herr Prof. Steffens hatte im Vorfeld den Wunsch geäußert, seine Arbeit in der Spartenleitung Fluss- und Seenfischerei aus Altersgründen zu beenden. Das Präsidium hat diesen Wunsch zum Anlass genommen, das permanente Wirken von Prof. Steffens für die Einheit von Berufs- und Angelfischerei sowie seinen maßgeblichen Beitrag bei der Zusammenführung der Berufsfischer von Ost und West in den Jahren nach der Wende angemessen zu würdigen. Im Zuge dessen ernennt das Präsidium Herrn Prof. Steffens in der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied des VDBA.
Das Präsidium des VDBA bedankt sich bei den aus der Sparte Fluss- und Seenfischerei ausgeschieden Mitgliedern:
Dr. Peter Wißmath
Ulrich Paetsch
Prof. Werner Steffens
Und heißt gleichzeitig die neuen Mitglieder der Spartenleitung herzlich willkommen. Auf eine gute Zusammenarbeit.
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker
Herr Professor Werner Steffens seine Frau sind der Einladung des Präsidiums auf persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung gefolgt. Herr Prof. Steffens hatte im Vorfeld den Wunsch geäußert, seine Arbeit in der Spartenleitung Fluss- und Seenfischerei aus Altersgründen zu beenden. Das Präsidium hat diesen Wunsch zum Anlass genommen, das permanente Wirken von Prof. Steffens für die Einheit von Berufs- und Angelfischerei sowie seinen maßgeblichen Beitrag bei der Zusammenführung der Berufsfischer von Ost und West in den Jahren nach der Wende angemessen zu würdigen. Im Zuge dessen ernennt das Präsidium Herrn Prof. Steffens in der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied des VDBA.
Erzeuger
29.09.2022
Neues System zur EU Taxonomie
Die EU Taxonomie legt fest inwieweit wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden. Diese Klassifizierung soll Anlagern orientierung geben und ein ressourcenschonenderes Wirtschaften fördern. Auch die Teichwirtschaft und Aquakultur werden davon erfasst. Hierzu ist der Bericht des AAC beigefügt.
Ein genereller Bericht über die Taxonomie ist ebenfalls als Download beigefügt (engl.).
Was ist die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Das Finanzsystem spielt eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat daher bereits im Juni 2021 erste Kriterien vorgelegt, die dazu beitragen sollen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen.
Rechtlich bildet die EU-Taxonomie-Verordnung die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung. Sie stärkt die Markttransparenz für Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie etabliert ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Anreize für Investoren und Investorinnen zu schaffen, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.
Warum gibt es einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie?
Der erste delegierte Rechtsakt legt weitgehend richtige, angemessene und strenge Maßstäbe an, um nachhaltige Tätigkeiten mit Beiträgen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu klassifizieren. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesumweltministeriums hätte es eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes mit Atomkraft und Erdgas nicht bedurft. Die EU-Kommission hatte sich aber bereits früh im Verfahren öffentlich festgelegt, in einem solchen ergänzenden delegierten Rechtsakt möglicherweise Atomenergie sowie Erdgas aufzunehmen. Diesen ergänzenden delegierten Rechtsakts hat die Europäische Kommission am 9. März 2022 erlassen.
Wie ist das weitere Verfahren zur EU-Taxonomie?
Im Europäischen Parlament hat es bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 keine Mehrheit für einen Einwand gegen die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie gegeben. Im Rat der Europäischen Union ist die erforderliche Mehrheit für einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt ebenfalls nicht gegeben, wobei die Bundesregierung dagegen gestimmt hat. Damit tritt der delegierte Rechtsakt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zu Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen. Darin werden etwa Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie, Wasserkraft oder Forstwirtschaft festgelegt. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten klimafreundlich sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen.
Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren.
Erzeuger
29.09.2022
Fischkochbuch der FAO
Zum Jahr der Aquakultur gibt die FAO ein digitales Kochbuch heraus
Für das Jahr 2022 wurde von der FAO das Jahr der Aquakultur ausgerufen, in diesem Zuge wurde ein Kochbuch mit verschiedensten Rezepten und Fischarten herausgegeben. Vielleicht gibt es dieses Jahr an Weihnachten keinen Karpfen blau, sondern Mboto (Karpfen im Bananenblatt). Guten Appetit!
Erzeuger
29.09.2022
Der Fischotter gefährdet ein Weltkulturerbe
Auch die überregionale Presse berichtet immer häufiger über den Fischotter
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 26.09.2022 über den Fischotter und die Gefahr, die dadurch für die heimische Teichwirtschaft besteht. Laut aktuellen Gutachten gibt es in Bayern inzwischen über 1.000 Fischotter, sodass von einem günstigen Erhaltungszustand gesprochen werden kann. Sogar Naturschutzverbände können sich inzwischen einen Abschuss in Einzelfällen vorstellen. Hoffen wir, dass dieser Sinneswandel noch rechtzeitg kommt.
Bild: Silas Stein, dpa
Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stockt maximale Hilfen für Fischereibetriebe auf Obergrenze wird auf 75.000 Euro angehoben
Neuanträge nicht erforderlich
Im Juli hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Kleinbeihilfeprogramm für Fischereibetriebe gestartet, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Angesichts der andauernden Krisensituation wird das BMEL jetzt die maximal mögliche Hilfe pro Betrieb von 35.000 Euro auf 75.000 Euro deutlich anheben. Vor allem die gestiegenen Betriebskosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee weiterhin hart.
Die Erhöhung wurde erst möglich, nachdem die Europäische Kommission nach dem Start des BMEL-Hilfsprogramms eine Anpassung des Befristeten Krisenrahmens beschlossen hat. So sind in der Fischerei nun Beihilfen bis zu 75.000 Euro je Betrieb zulässig. Das BMEL schöpft damit den vollen Spielraum aus, den das EU-Recht für Fischerei-Kleinbeihilfen zulässt.
Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.
Treibstoffhilfen auch für die Aquakulturbetreiber möglich
Für die Küsten und Meeresfischerei wurden Treibstoffhilfen, (Zuschüsse) eingerichtet. Auf Betreiben des VDBA ist es nun auch für die Aquakulturbetreiber möglich ähnliche Mittel zu bekommen. Im BMEL wurden dazu die Regelungen geändert, nun liegt es an den jeweiligen Bundesländern dies auch umzusetzen. Kritisch könnte sein, dass dort jeweils eine Kofinanzierung wie sie im EMFF gilt erforderlich ist. Die Mittel müssen von der Branche selbst im jeweiligen Länderministerium beantragt werden. Nur gestellte Anträge können zum Ziel führen.
Erzeuger
28.07.2022
FAO Veranstaltung zur „Süßwasser Produktion“
Die FAO sieht die ländliche Teichwirtschaft geradezu als wegwegweisend für andere Gebiete, hinsichtlich Biodiversität, Sozioökonomie, und Nachhaltigkeit.
Zu der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) Veranstaltung in Vigo, Juli `22, wurde von den Gruppen „Süßwasser Produktion“ (VDBA) und „Muschelproduktion“ der FEAP eine Übersicht erarbeitet, welch besondere Bedeutung unserer Teichwirtschaft großräumig für die Regionen hat. Es geht um weit mehr als die Produktion gemessen in Tonnen, die Teichwirtschaft prägt Landschaften und viele Generationen der dort lebenden Bevölkerung. Dies konnten wir dort sehr deutlich machen, durch Vorträge und Redebeträge. Die Gesamtbedeutung unserer Teichwirtschaft wird mehr bei der FAO verstanden und wahrgenommen als in der EU Verwaltung.
Die FAO sieht die ländliche Teichwirtschaft geradezu als wegwegweisend für andere Gebiete, hinsichtlich Biodiversität, Sozioökonomie, und Nachhaltigkeit. Der VDBA betrachtet dies als Rückenstärkung in den Auseinandersetzungen mit den Brüsseler Behörden, wo viel mit diesen Begriffen argumentiert, aber häufig konträr gehandelt wird!
EU
28.07.2022
Schlussfolgerungen des Rates zu neuen strategischen Leitlinien für die Aquakultur in der EU
Im Rahmen der FEAP Freshwater Kommision wurde eine Übersicht über die Bedeutung der europäischen Teichwirtschaft unter der verschiedensten Aspekten erarbeitet. Federführend war diesmal der Kollege aus Tschechien. Diese Arbeit unterstütze die Diskussion die im Juli im Parlament in Brüssel stattfand.
Zitat:
Die Ministerinnen und Minister stellten ferner mit Besorgnis fest, dass die wachsenden Populationen von Prädatoren, insbesondere geschützter Arten wie Kormoran und Fischotter, für Aquakulturbetreiber in den letzten Jahren zu einem ernsthaften Problem geworden sind und viele Unternehmen ernsthaft geschädigt haben. Daher forderten sie die Kommission nachdrücklich auf, wirksame und effiziente EU-weite Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ermitteln, um die durch Prädatoren verursachten Schäden zu verhindern oder zu mindern.
EU
09.07.2022
Notwendigkeit eines FEAP-Positionspapiers zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur veröffentlicht. Ziel dieser Verordnung ist es, durch die Wiederherstellung von Ökosystemen zur kontinuierlichen, langfristigen und nachhaltigen Erholung der biologisch vielfältigen und widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU beizutragen und zur Verwirklichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der Union und zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen beizutragen.
Diese Verordnung ist ein weiteres klares Beispiel dafür, wie sich der Green Deal negativ auf die Entwicklung der Aquakultur in der EU und im EWR auswirken kann, ohne eine positive Seite zu bieten. Unser Haupteinwand ist, dass es ein strategischer Fehler ist, keine spezifischen Verbindungen zwischen den Zielen der Naturwiederherstellung und der Nahrungsmittelproduktion in diesen Gebieten herzustellen.
Wir müssen jetzt den Verlauf dieses Dokuments ändern, wie es im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert wird.
Bitte lesen Sie den Vorschlag der Europäischen Kommission und unseren Entwurf des Positionspapiers und teilen Sie uns Ihre Gedanken mit.
Young Fishermen
09.07.2022
YFM und Naturland: Vortrag über Biofischerzeugung
Nicole Klapstein und Jonathan Schleyken hielt für die YFM einen Vortrag über die Biofischerzeugung. Den interessierten Zuhörern wurden die Anforderungen und Potentiale des Biomarktes dargestellt. Bei einer spannenden Diskussionsrunde wurden noch offene Fragen geklärt.
Vielleicht inspiriert der Vortrag ja den ein oder anderen zum Umstieg auf Bio :)
Young Fishermen
09.07.2022
YFM in Königswartha
Dank der freundlichen Einladung von Dr. Gert Füllner konnten die Young Fishermen auf dem Fachtag Fischerei in Königswartha einen Vortrag halten.
Am 21. und 22. Juni 2022 wurde im Schloss Königswartha über verschiedenste Themen rund um die Fischzucht und Fischerei referiert:
Von aktuellen Neuerungen bezüglich der Förderungen, über Genetische Ressourcen von Zuchtsalmonidenstämmen und dem Stand der Zanderaquakultur,
Vermarktungsinnovationen rund um den Karpen bis hin zum neuen Animal Health Law und der Untersuchung der vertikalen Übertragung von KHV-I.
In Vertretung für die Young Fishermen hielt Lena Bächer am Dienstag einen Impulsvortrag „Young vs. Old Fishermen?!“. Dem bunt gemischten Publikum
stellte sie einige Aspekte der Zusammenarbeit von mehreren Generationen in einer Fischwirtschaft vor sowie Problempotenziale, die gerade bei einer
Übernahme in Erscheinung treten können. Das Resümee allerdings war klar, dass viel mehr „Young & Old Fishermen“ das Ziel sein sollte und kann.
EU
08.07.2022
Informationsveranstaltung der EU-Kommission zum EMFAF
Am 7.Juli hat die Commission zu einem extra Info Meeting zum Thema EMFAF eingeladen. Online.
Dabei wurde eine Präsentation gezeigt, die zwar übersichtlich das Thema darstellt, aber nichts Neues zeigte.
Hauptaussage: was immer mit dem Geld der EU geschieht, ist fast aussschließlich auf den jeweiligen Nationalen Strategieplan zurückzuführen!
Die Frage wie die Hauptprobleme, ständig wachsende Bürokratie, sowie kontinuierliche Einschränkung der Verfügbarkeit von Wasser und Wasserflächen
der Commission gegenwärtig sind ,und wie sie mittels EMFAF dem Rechnung trägt, wurde so beantwortet:
dafür stehen keine Daten zur Verfügung, Die Frage wird an die Kommission weitergegeben.
Direkte Finanzielle Unterstützung ist in geringem Umfang (max 6%) möglich jedoch wendet kein MS dieses Instrument an.
Die Frage nach transnationalen Projekten wurde so konfus beantwortet, dass man daraus nichts ableiten kann.
Es wurde darauf hingewiesen: Es gibt auch ein Budget das direkt von der Commission verwaltet wird, dieses betrifft jedoch ausschließlich den Marinen Sektor.
Schlussfolgerung viel Wind um (fast) nicht Neues, nur dieses Mal von jemandem vorgetragen, den man bislang nicht kannte.
Eine Veranstaltung die unserer Vorbehalte gegenüber der Kommission bestätigt und um so mehr Arbeit am Nationalen Strategieplan erfordert durch das Gespräch mit den jeweils Verantwortlichen in den Bundesländern.
Die bayerischen Empfehlungen für den Teichbau sind überarbeitet und an neue Herausforderungen angepasst worden. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber haben jetzt die neue Fassung der „Empfehlungen für Bau und Betrieb von Fischteichen“ vorgestellt.
„Fischteiche sind ein wichtiger Bestandteil unserer bayerischen Landeskultur und prägen seit Jahrhunderten in vielen Regionen das Landschaftsbild. Bereits im Mittelalter wurden hier in Bayern Karpfen gehalten, seit vielen Jahrzehnten auch Forellen und weitere Nebenfische. Mit der Novellierung passen wir die Rahmenbedingungen an und schaffen damit die Basis für eine wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung. Nur so können wir die naturnahe Fischerzeugung in Bayern erhalten und weiter fördern“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Eine Expertengruppe aus beiden Ministerien, Vertretern der Fischerei, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landesanstalt für Landwirtschaft, Landesamt für Umwelt sowie weiterer Behörden haben über mehrere Jahre hinweg die Novellierung gemeinsam erarbeitet. Ab sofort können die Behörden, aber auch die Praktiker und viele Interessierte das neue Werk nutzen. Es gibt, wie bisher, einen praxisgerechten Rahmen vor und bietet den Teichwirten Hinweise innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die neuen Teichbauempfehlungen sind hier zu finden
Erzeuger
23.05.2022
Teichwirtschaft Thema in Brüssel
Als Reaktion zum Austausch vom 01.02.2022 hat der EU Umweltkomissar Virginijus Sinkevi?ius in einem Brief geantwortet. Die traditionelle Teichwirtschaft genießt auch auf EU-Ebene hohes Ansehen. Entsprechend soll diese Bewirtschaftsform in Zukunft erhalten und gefördert werden. Das Schreiben finden Sie als Download beigefügt.
Hier zeigt sich, dass die enge Zusammenarbeit von Verbänden, wie dem VDBA, Politik, Praktikern und Verwaltung der Teichwirtschaft Gehör verschaffen kann.
Über das Treffen zwischen den Praktikern, Verbandsvertretern, EU Parlamentsabgeordneten und den Vertretern der Kommission haben wir berichtet: Biodiversitäts-Strategie der EU (vdba.org)
Erzeuger
22.05.2022
Teichwirte und Fischzüchtertagung im Waldviertel
Bei der Teichwirte und Fischzüchtertagung im Waldviertel wurde die enge zusammen Arbeit zwischen Deutschl. Und Österreich auf Verbandsebenebetont. Was häufig die Arbeit ergänzt und auch erleichtert.
Als weiteren Beitrag des VDBA wurden die Young Fishermen vorgestellt. Das Engagemant der jungen Truppe wurde mit großem Interesse wahrgenommen.
Weitere Interessante Beiträge waren u.a.
Ein Projekt zur Herstellung von Fischmehl aus Hauseigenen Schlachtabfällen
Praxisbeispielen die großen Unterschiede innerhalb der EU gezeigt: wie man mit Prädatoren (Otter) um geht, (in CZ gibt es das Thema nicht) wie man neue Teiche genehmigt bekommt, in CZ muss man sie einfach nur bauen. Jeder neue Teich ist willkommen und es wird ein Neubau nur unterstützt und nichts in den Weg gelegt.
! obwohl das AHL auch in Österreich noch nicht gilt, werden Maßnahmen aus der alten, noch offiziell geltenden Gesetzeslage nicht um gesetzt, wenn sie in der Neuen Version hinfällig sind ( KHV Teichdesinfektion z.B. was in Bayern immer noch umgesetzt wird! )
Erzeuger
23.04.2022
Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV
Am 04. April 2022 hat der BUND ein neues Standpunktpapier mit dem Titel: „Gefährdet und gejagt: Warum ein Fangverbot für den Europäischen Aal jetzt notwendig ist“[1] veröffentlicht. Trotz überwiegend gut recherchierter Hintergrundinformationen zur Gesamtsituation werden Quellen fehlgedeutet und falsche Schlüsse gezogen.
EU
06.04.2022
Die Produktionskosten für Fisch(erzeugnisse) steigen weiter an
Finanzhilfen, um die Folgen des Ukrainekriegs für Fischerzeuger/innen abzumildern
Die Folgen des Ukrainekriegs sind auch für Fischerzeuger/innen spürbar. Die Kosten für Futter- und Betriebsmittel steigen stetig an. Die Ukraine und auch Russalnd sind sowohl Lieferanten für Getreide als auch für Düngemittel und Energie. Durch Sanktionen auf seitens der EU und Russlands ist der Import wichtiger Güter erschwert bis unmöglich.
Auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen Mittel aus dem EMFAF zur Verfügung zu stellen, um betroffenen Betrieben zu helfen. Aktuell gibt es unglücklicherweise noch keine Umsetzungsstrategie für Deutschland.
Verband
08.03.2022
Anfrage private Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine
Der VDBA verurteilt den von Russlands Staatspräsidenten Putin getriebenen Angriffskrieg gegen die Ukraine aufs Schärfste – Anfrage über unbürokratische Aufnahme
Der von Putin befohlene Angriff Russlands auf die Ukraine erschüttert uns zutiefst. Unsere Gedanken sind bei den Menschen, in deren Heimat sich Schreckliches ereignet.
Seitens des Ukrainischen Landwirtschaftsministeriums und des Ukrainischen Fischereiverbands kamen bereits Anfragen, ob eine unbürokratische Aufnahme von Geflüchteten aus ukrainischen Fischwirtschaftsgebieten durch Kollegen aus Deutschland möglich sei. Der VDBA bittet seine Mitglieder zu überlegen, ob eine Aufnahme möglich ist. Uns ist bewusst, dass dies eine erhebliche private Herausforderung ist und dass es sicherlich nicht in jeden Fall möglich sein wird. Falls Sie und Ihre Familien sich entscheiden einer Fischerfamilie vorübergehend Obdach zu bieten, so wenden Sie sich bitte an info@vdba.org
Erzeuger
08.03.2022
Copa Coegca Zur russischen Invasion in der Ukraine und ihre Auswirkungen auf die EU-Landwirtschaft,
Die gesamte europäische Landwirtschaft betrachtet die Entwicklung des Konflikts in der Ukraine mit großer Sorge. Auf den Treffen von Copa und Cogeca Vorstandssitzungen in der vergangenen Woche brachten alle Mitglieder ihre Solidarität mit dem ukrainischen Volk zum Ausdruck, wobei unsere besonderen Gedanken in diesen schwierigen Zeiten bei unseren Landwirten, Teichwirten und Kollegen der Agrargenossenschaften sind. Unsere Solidarität erschöpft sich nicht in Worten, Copa und Cogeca werden in den kommenden Tagen und Wochen je nach der Entwicklung des Konflikts konkrete Maßnahmen ergreifen.
In Kriegszeiten ist die Ernährungssicherheit von entscheidender Bedeutung, und es ist wichtig, frühzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die am stärksten betroffenen Menschen in der Ukraine und auf der ganzen Welt weiterhin mit Nahrungsmitteln versorgt werden. Dies ist der Moment, um die vereinte europäische und internationale Zusammenarbeit weiter zu stärken.
Die Destabilisierung der Ukraine durch die russische Invasion hat bereits erhebliche globale Folgen ausgelöst. Die Russen und Ukrainer sind wichtige internationale Agrarexporteure. Die Ukraine ist der viertgrößte externe Lebensmittellieferant der EU und beliefert die EU mit einem Viertel ihrer Getreide- und Pflanzenölimporte, einschließlich fast der Hälfte ihres Maisbedarfs.
Während also die Frage der Energieversorgung heute in aller Munde ist, ist die Landwirtschaft von ebenso großer strategischer Bedeutung. Für die Landwirte in der EU, die während der Pandemie eine Schlüsselrolle gespielt und ihre Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, kommt diese Krise zu der Covid-Krise und dem drastischen Preisanstieg bei allen wichtigen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (d. h. Energie, Futtermittel, Düngemittel) in den letzten Monaten hinzu.
Um ein starkes und friedliches Europa zu erhalten, ist die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der Lieferketten von grundlegender Bedeutung. Dies ist eine Lektion, die wir von den Gründervätern Europas gelernt haben. In den kommenden Tagen und Wochen müssen sich die EU-Entscheidungsträger zwar in erster Linie auf die laufende Konfliktlösung konzentrieren, aber auch deren Auswirkungen auf wichtige Wirtschaftssektoren berücksichtigen. Die europäische Landwirtschaft ist ein zentraler Pfeiler unserer strategischen Autonomie. Die EU-Entscheidungsträger müssen entschlossen und schnell handeln, um sie zu erhalten.
Erzeuger
08.03.2022
Kosten für Betriebsmittel steigen sprunghaft an
Ukraine-Krieg: Hunderttausende Menschen sind auf der Flucht. Die Auswirkungen der Invasion, die der russische Staatspräsident Wladimir Putin begonnen hat, werden die Welt dauerhaft verändern. Auch in der europäischen Agrarpolitik werden sie Spuren hinterlassen, denn die Bedeutung von Nahrungssicherheit wird deutlicher.
Wie die Agrarmärkte aktuell reagieren und was noch zu erwarten ist wird im beigefügten Artiekl erläutert.
Erzeuger
TOP
08.03.2022
Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtsch
Die Europäische Kommission ruft alle Interessenträger auf, zu den vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor Stellung zu nehmen. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung sollen die derzeitigen Vorschriften an die aktuellen strategischen Prioritäten der EU angepasst werden, insbesondere an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) und den europäischen Grünen Deal. Die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger können bis zum 13. März 2022 an der Konsultation teilnehmen.
Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren
für die durch in der Fischerei und in Aquakulturen entstehenden Schäden beispielsweise. durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben (sogenannte Prädatoren) kann Deutschland künftig höhere Ausgleichszahlungen leisten. Die EU-Kommission hat zugestimmt, dass für diese Schäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann.. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf 7 Millionen Euro.
Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel bzw. nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten beihilfefähig.
Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakulturkönnen" können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Begünstigten sind daher die Länder.
Erzeuger
21.02.2022
Biodiversitäts-Strategie der EU
Fischerei-Vertreter aus Verwaltung, Verbänden und Praxis das Gespräch mit der Kabinettschefin Frau Preising
Die geplante EU-Biodiversitäts-Strategie fordert den Schutz von 30% der Land- und Meeresfläche der EU-Staaten. 10% der Fläche sollen sogar streng geschützt werden und der menschliche Einfluss und die Nutzung dort unterbleiben.
Die Teichwirte und Berufsfischer befürchten, dass dabei die traditionellen, nachhaltigen Nutzungen in Teichgebieten, Flüssen und Seen erheblich beeinträchtigt werden. Schon jetzt sind diese Regionen oft NATURA 2000-Gebiete.
Um den Generaldirektion Umwelt die Besonderheiten der bayerischen Teichwirtschaft und Berufsfischerei zu vermitteln, suchten Fischerei-Vertreter aus Verwaltung (Dr, Reiter, Dr. Oberle), Verbänden (VDBA-Präsident Feneis) und Praxis (Hans Klupp) das Gespräch mit der Kabinettschefin Frau Preising. In der sehr konstruktiven Diskussion stellten die Bayern die Biodiversität der Teichgebiete und Wasserlandschaften dar und erklärten, dass nur eine Fortführung der traditionellen Nutzungsformen die herausragende Arten- und Habitatvielfalt bewahren kann.
Die Kabinettschefin der DG Umwelt hörte interessiert zu, unterstützte die Fortführung traditioneller Nutzung und versicherte diese Zusammenhänge in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen.
Erzeuger
02.02.2022
Vorträge der Fortbildungstagung des Instituts für Fischerei
Am 19.01.2022 fand die Fortbildungstagung des Instituts für Fischerei online statt. Es wurden viele interessante Themen vorgestellt. Folgende Vorträge sind hier online verfügbar
Begrüßung und Tätigkeitsbericht
Aktuelles aus der Fischereifachverwaltung
Aktuelles aus der Fischereirechtsverwaltung
Erste Ergebnisse bei der Aufzucht von Forellenbrut in einer Kaltwasser-(Teil)Kreislaufanlage
Flavobakterien und Forellen – Erkenntnisse aus dem Bakteriosen-Projekt
Klimawandel: Welchen Beitrag leistet das Fischfutter
Erfahrungen mit der Verwendung von Insekten als Futtermittel für Forellen und andere Fischarten
Deutschlands Aquakultur im Vergleich zur Situation und den Perspektiven in Europa
Erzeuger
14.01.2022
Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht am 19. Januar 2022
Die alljährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung richtet sich an Teichwirte und Betreiber von Aquakulturanlagen. Das Programm besteht aus Beiträgen zu aktuellen Neuerungen aus der Fischereiverwaltung, zur Entwicklung der Aquakultur in Deutschland sowie zu neuen Ergebnissen aus der anwendungsorientierten Forschung. In Fachvorträgen werden neue Möglichkeiten für die Aquakultur in Bayern mit praktischen Aspekten der Teichwirtschaft, Fischfütterung sowie zu Fischkrankheiten präsentiert.
Organisation und Hinweise zur TagungAufgrund der aktuellen Situation wird die Januartagung vom Institut für Fischerei online über die Plattform Cisco Webex durchgeführt.
Anmeldungen sind bis 16.01.2022 möglich.
Anmeldung:LfL/IFI-Januartagung "Fischhaltung und Fischzucht",
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie zwei Tage vor der Veranstaltung eine E-Mail mit dem Zugangslink.
Es wird empfohlen, sich etwa 10 Minuten vor Beginn der Tagung einzuwählen.
Programm
(9:00 - 16:00 Uhr)
Eröffnung
Stephan Sedlmayer, Präsident der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Freising
Begrüßung und Tätigkeitsbericht
Dr. H. Wedekind, LfL / Institut für Fischerei, Starnberg
Aktuelles aus der Fischereiverwaltung
Dr. R. Reiter, Dr. B. Darsow, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München
Umsetzung des neuen Tierseuchenrechts (AHL) im Bereich der Aquakultur
Dr. M. Ruhs, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München
50 Jahre VBB - was hat uns das gebracht?
A. Deß und H. Siller, Verband Bayerischer Berufsfischer e. V., Nürnberg
Deutschlands Aquakultur im Vergleich zur Situation und den Perspektiven in Europa
Dr. U. Brämick, Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow, Potsdam
Perspektiven und Herausforderungen für die Aquakultur - Nationaler Strategieplan Aquakultur Deutschland, NASTAQ 2021 - 2030
Th. Schiller und U. Weniger, Sächsisches Staatsministerium f. Energie, Klimaschutz, Umwelt u. Landwirtschaft
Mittagspause (12.00 – 13.00 Uhr)
Erste Ergebnisse bei der Aufzucht von Forellenbrut in einer Kaltwasser-(Teil)Kreislaufanlage
G. Schmidt, LfL / Institut für Fischerei, Starnberg
Flavobakterien und Forellen – Erkenntnisse aus dem Bakteriosen-Projekt
Dr. P. Steinbauer, Tiergesundheitsdienst Bayern, Abteilung Fischgesundheitsdienst, Poing
Einfluss organischer Düngung auf Fischertrag, Wasser- und Bodenqualität in Karpfenteichen
PhD J. Másilko, LfL / Institut für Fischerei, Außenstelle für Karpfenteichwirtschaft, Höchstadt
Klimawandel: Welchen Beitrag leistet das Fischfutter?
E. Schneeberger, Garant-Tiernahrung, Pöchlarn/Österreich
Regionale Erzeugung von Insekten (Fliegenmaden, Hermetia illuscens) zur Verwendung in der Tierernährung
W. Westermeier, Farminsect, Bergkirchen
Erfahrungen mit der Verwendung von Insekten als Futtermittel für Forellen und andere Fischarten
Dr. H. Wedekind, LfL / Institut für Fischerei,
StarnbergVeranstaltung FELSOnline-Versammlung des „Fördervereins der Ehemaligen der Landesanstalt e. V.“ (FELS)
18.00 – 19.30 Uhr (gleiche Zugangsdaten; ausschließlich für Mitglieder)
Quelle: Institut für Fischerei
Erzeuger
14.01.2022
Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Fischerei, Land- und Forstwirtschaft
Gleich zu Jahresbeginn hat die EU-Kommission mit heutigem Tag eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Vorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor gestartet. Siehe hierzu nachfolgenden Link:
Durch die Überarbeitung der Beihilferegelungen sollen notwendige Anpassungen an den „Green Deal“ in Kombination mit der Gemeinsamen Agrar-Politik der EU (GAP) erfolgen.
Im Rahmen der Konsultation können Mitgliedstaaten und andere Interessenträger bis zum 13.03.2022 eine Stellungnahme bei der EU-Kommission einreichen.
Fischgesundheit
14.01.2022
Dramatischer Ausbruch von Geflügelpest in Israel
Im Hulatal, einem Hauptplatz für die Rast bei Vogelzug führte die Vogelgrippe H5N1 bislang zu mehr als 5000 toten Kranichen. Rückkehrende Zugvögel wie Schelladler, Wespenbussard, etc., stellen eine Gefahr für unsere heimische Vogelwelt, vornehmlich auch in den Teichgebieten, dar. Beim Handling mit toten Vögeln besteht auch die Ansteckungsgefahr für den Menschen. Tote Vögel, und Risse daher entsprechend geschützt handhaben! Das FLI spricht vom stärksten Ausbruch in Europa
NeueImpfleitlinie für Fische zum Jahreswechsel veröffentlicht. Grundlagen, Techniken und verfügbare Stoffe werden beschrieben. Die gut beschriebene Situation bei den jeweiligen Krankheiten und Fischen, hebt aber auch die sehr geringe tatsächliche Möglichkeit Fische durch Impfung zu schützen mangels Impfstoff-Angebot hervor.
Bild: msn.com
Fluss- und Seenfischerei
15.12.2021
Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt
Wie am 14. Dezember 2021 bekannt wurde, haben sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fortsetzung des 3-monatigen Aal-Fangverbots geeinigt. Die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, wurde nicht umgesetzt.
Die Einigung gewährleist eine Fortführung der europäischen Strategie zum Schutz des Europäischen Aals inklusive der nationalen Aal-Managementpläne. In den nationalen Aalmanagementplänen sind die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) definiert. Diese Maßnahmen umfassen in Deutschland auch den Besatz mit Jungaalen, der ohne Glasaalfischerei nicht möglich wäre.
Gleichzeitig wird durch die Entscheidung sichergestellt, dass illegale Fänge und Exporte von Glasaalen nach Asien durch die Aufrechterhaltung eines legalen Marktes effektiv gehemmt werden. Es wurde befürchtet, dass die negativen Effekte eines Fangverbots überwiegen würden. Im Falle eines Fangverbots bestände die akute Gefahr, dass durch die Abwesenheit der Freizeit- und Berufsfischerei, Wilderei und illegale Exporte nach Asien den legalen Markt ersetzen und sehr viel schlimmere Folgen hätten, als ein verantwortungsvoll agierender und gut kontrollierter Markt in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung.
Position des Ostseebeirats – Baltic Sea Advisory Council (BSAC)
Zur Einbindung der verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurden von der Europäischen Kommission regionale Beiräte eingeführt. Für die Angelfischerei in Deutschland ist dabei der Ostseebeirat (Baltic Sea Advisory Council = BSAC) von zentraler Bedeutung. In Bezug auf das vom ICES geforderte Aalfangverbot konnte der BSAC bisher keine gemeinsame Position finden. Allerdings haben sich die BSAC-Mitglieder unter Mitwirkung des DAFV auf gemeinsame Positionen bezüglich illegaler Aalfang und Exportverbot, Gewässerverbauung und andere menschliche Einflüsse sowie die Notwendigkeit einer besseren Datenerhebung, geeinigt.
Wie geht es weiter?
Die Europäische Kommission wird im Jahr 2022 eine umfassende Konsultation mit den Interessengruppen einleiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur weiteren Verringerung der Aal-Sterblichkeit.
Quelle: Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt - Deutscher Angelfischerverband e.V. (dafv.de)
Erzeuger
07.12.2021
Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.
Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!
Fisch zu Weihnachten? Ja, bitte!
Obwohl mittlerweile von verschiedener Seite her suggeriert wird, dass Fischkonsum per se falsch und umweltschädlich ist, können wir euch beruhigen: „Guter“ Fisch gehört sich auf den Teller, für eine gesunde Ernährung ein- bis zweimal die Woche (1). Was ist denn jetzt „gut“? Laut Greenpeace zum Beispiel Karpfen aus extensiver Teichwirtschaft. (2)
Der Weihnachtskarpfen ist also gesichert! Lieber nicht? Warum man mit den alten Vorurteilen längst aufräumen kann und ihr auf jeden Fall zum Klassiker greifen solltet, erklären wir euch gerne.
Weil es nicht egal ist, wo der Fisch herkommt.
Regional = Verantwortungsvolle Fischzucht
Ein*e Fischzüchter*in hat vor allem ein Ziel: den Tieren soll es so gut gehen, wie nur irgend möglich. Die gute fachliche Praxis der extensiven Karpfenzucht erfüllt dies aus sich selbst heraus. Im natürlichen Lebensraum Teich hat ein Satzkarpfen 20 m³ Platz, um sein arttypisches Verhalten auszuleben: schwimmend Naturnahrung fangen und im Teichboden nach Kleinstlebewesen gründeln. Eine Zufütterung findet, wenn dann, mit Körnerfrüchten, wie Getreide oder Hülsenfrüchten, aus regionaler Landwirtschaft statt.
Die Fische brauchen nicht mit Antibiotika behandelt werden und das Ende Ihres Lebens bekommen sie nicht einmal mit, da die elektrische Betäubung im Wasserbecken so schnell geht.
Alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Fischen ein Maximum an Tierwohl zu garantieren, sind Teil der Ausbildung. Nur mit dieser ist man berechtigt, Fische auch zum Speisefisch zu verarbeiten. Kontrollen auf strengem Niveau garantieren gesunde Fische in hoher Qualität und ein hygienisch einwandfreies Produkt.
Regional = Erhalt der Kulturlandschaft
Süßwasser wird in Deutschland nicht nur in Flüssen und Seen gespeichert, sondern auch in den Teichen, die für die Fischzucht angelegt wurden. Dies ist aber mitunter schon vor 1000 Jahren geschehen (3), sodass die Teiche vielmehr an natürliche Gewässer erinnern. Damit ist deren Bedeutung als Standort für unzählige Pflanzenarten sowie Habitat für Amphibien, Reptilien, Insekten (und deren Larven), Vögeln und Säugetieren sehr hoch. Laubfrösche beispielsweise profitieren von der Nutzung des Gewässers als strukturreicher Karpfenteich. „Eine (extensive) Bewirtschaftung ist den Zielen des Naturschutzes generell dienlich“. Aber nicht nur der einzelne Teich spielt eine Rolle, sondern die Kulturlandschaft als Ganzes. Mit der Vielzahl vernetzter Teiche haben (mobile) Tierarten die Möglichkeit, das für sie optimale Gewässer als Lebensraum zu wählen (4). Daher ist gerade die Aufteilung großer Fischwirtschaftsgebiete durch viele kleine Teichwirte bedeutsam. Das traditionell weitergegebene Wissen zur extensiven Bewirtschaftung der artenreichen Teiche wurde 2021 durch die Auszeichnung als UNESCO Immaterielles Kulturerbe geehrt (in Bayern; 5).
Die größte Ehrung sollte allerdings der Karpfen selbst erhalten. Durch seine gründelnde Tätigkeit erhält er die stofflichen Vorgänge, auf die das Ökosystem „Stehendes Binnengewässer“ basiert. Ohne Karpfen verlanden Teiche und sind dann kein wertvolles aquatisches Habitat mehr. Daher ist der aktive Schutz von Karpfen gleichzeitig Artenschutz für den ganzen Lebensraum.
Fischhof Bächer
Regional = Niedriger CO2-Footprint
Nachdem die Biodiversität durch Karpfenteichwirtschaft gestärkt wird, wird auch unser
Klima geschont. Auch wenn es sowieso in aller Munde ist, und man zum Teil auch gezwungen wird, seinen Konsum zu überdenken; beim Fisch ist es doch am einfachsten.
Karpfen, Forellen, Zander und Co. von regionalen Fischzüchtern werden genau so weit transportiert, wie ihr vom Fischladen entfernt wohnt. Das können vielleicht einmal 50 km sein, mit Sicherheit aber weniger als beim Thunfisch aus dem Pazifik oder Pangasius aus vietnamesischer Intensivzucht. Regional eingekaufter Fisch fördert kleine Betriebe und deren Leistungen für unsere Kulturlandschaft - und man weiß, wo der Fisch herkommt.
Regional = Gut für Dich
Am Schluss geht’s halt doch um die Wurst .. äh, den Fisch: Wenn ich halt einfach ein Seefisch-Fan bin und mich dessen Nährwerte überzeugen, was will ich dann mit Karpfen?
Ganz beruhigt genießen! Eine Portion (ca. 200 g) Karpfenfilet pro Woche versorgt uns bereits mit den benötigten Mengen an ungesättigten Omega-3-Fettsäuren. Außerdem hat man bereits 2/3 des täglichen Eiweißbedarfs gedeckt, und das mit hochwertigen Aminosäuren. Wirkstoffe wie Phosphor, Selen, Vitamin E und C unterstützen unser Immunsystem (6). Schwermetalle sind außerdem kein Thema.
Karpfen wird seit einigen Jahrzehnten filetiert, enthäutet und grätengeschnitten angeboten. Damit hat man ein einfach zu verarbeitendes Fischfilet, das weder den Kindern noch den empfindlichen Menschen im Hals stecken bleibt. Der Fettgehalt wird durch artgerechte Fütterung unter 10 % gehalten, kontrolliert durch staatliche Beratungsstellen.
Auch um den modrigen Beigeschmack muss man sich keine Gedanken mehr machen: Die Fische werden nach der Abfischung erst einige Zeit im sauberen Wasser „gehältert“. In dieser Zeit scheiden sie die natürlichen Moderstoffe aus. Dadurch bleibt nur der dezent nussige, sehr feine Eigengeschmack übrig. Ein Gedicht!
Neugierig geworden? Dann frage einfach beim Fischzüchter in deiner Nähe nach,
für Genuss mit gutem Gewissen.
Young Fishermen (Lena Bächer), Dezember 2021
Weihnachtskarpfen modern: Filet mit Bratmandeln
Für 4 Personen (Rezeptquelle: Ursula Knutzen. Vereinfacht durch Lena Bächer)
Ca. 800 g Karpfenfilet grätengeschnitten salzen und pfeffern. Danach in Mehl wenden, sodass sie vollständig bedeckt sind.
2 Knoblauchzehen pressen oder fein hacken, 1 Bund Petersilie hacken. ½ kleine Zitrone auspressen. Ca. 100 g Mandelblättchen vorbereiten.
Filet mit der eingeschnittenen Seite in das vorgeheizte (!) Fett in eine Pfanne geben. Gut verwenden kann man Butterschmalz oder Sonnenblumenöl. Olivenöl ist nicht geeignet.
Nach ca. 4 Minuten (bei dicken Filets etwas länger) wenden. Auf der anderen Seite genauso lange fertig braten. Könnte die Mehlkruste zu schwarz werden, Fett nachgeben bzw. die Hitze leicht regulieren.
Während das Filet brät, die Mandelblättchen in Butterschmalz mit dem feingehackten Knoblauch goldbraun braten. Rühren nicht vergessen! Feingehackte Petersilie, Salz, Pfeffer, etwas braunen Zucker und zum Schluss einen Spritzer Zitronensaft dazugeben.
Als Beilage passen beispielsweise Kartoffelpüree, Spitzkohlgemüse mit Karotte, gemischter Salat.
Guten Appetit und ein frohes Weihnachtsfest!
Fischhof Bächer
Fisch ist immer gesund : Zwei Mal pro Woche darf er ruhig auf dem Speiseplan stehen - Rhein-Neckar-Zeitung Regionalnachrichten - RNZ
Einkaufsratgeber Fisch, Greenpeace, 2016
Heimat der Rekorde : Das älteste Fischzuchtgebiet Europas (br.de)
Ber-Bayer-Akad-f-Natursch-u-Landschaftspfl_28_0129-0141.pdf (zobodat.at)
Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe | Deutsche UNESCO-Kommission
Köstliche Karpfen. ARGE Fisch, 2010.
Erzeuger
26.11.2021
Auszug aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Fischerei
Kommentar des VDBA Präsidenten Bernhard Feneis
Ich sehe das so ,dass wir garnicht in den Köpfen der künftigen Politik vorkommen. Einerseit sind wir nicht wichtig genug dass man sich damit befasst, andererseits sind jetzt auch keine direkten Einschränkungen zu erwarten. Kann man ja auch als Chance sehen. - B. Feneis
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
Meeresschutz
Intakte Meere sind maßgeblich für Klimaschutz und Biodiversität. Schutz, Sicherheit und nachhaltige Nutzung der Ozeane wollen wir miteinander in Einklang bringen. Wir starten eine Meeresoffensive zum Schutz der Meeresnatur, erarbeiten eine kohärente und verbindliche Meeresstrategie, richten eine Meereskoordination unter Leitung eines Meeresbeauftragten ein und etablieren eine Nationale Meereskonferenz. Wir wollen die Ökosystemleistungen von Nord- und Ostsee erhalten. Dafür werden wir die Schutzgebiete in der deutschen Außenwirtschaftszone (AWZ) effektiv managen, und die dafür notwendigen personellen und infrastrukturellen Ressourcen zur Verfügung stellen. 10 Prozent der AWZ werden wir gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie streng schützen und dort Zonen frei von schädlicher Nutzung ausweisen. Wir setzen uns für den zügigen Abschluss eines VN-Abkommens zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See, für ein international verbindliches Rahmenwerk gegen die Vermüllung der Meere und für die Einrichtung von internationalen Schutzgebieten, insbesondere dem Weddellmeer, ein. Wir setzen uns für ein Verbot von Scheuerfäden (sogenannten Dolly Ropes) auf europäischer Ebene ein. Für die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee wird ein Sofortprogramm aufgelegt sowie ein Bund-Länderfonds für die mittel- und langfristige Bergung eingerichtet und solide finanziert. Wir setzen uns international für strenge Umweltstandards und die verbindliche Überprüfung der Umweltverträglichkeit im Tiefseebergbau ein und werden die Meeresforschung fortführen, um das Wissen über die Tiefsee auszuweiten. Wir wollen keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen jenseits der erteilten Rahmenbetriebserlaubnisse für die deutsche Nord- und Ostsee erteilen.
Fischerei
Wir setzen uns für den Erhalt der Fischerei an unseren Küsten ein. Wir werden auf europäischer und internationaler Ebene eine faire, wissenschaftsbasierte Ermittlung und Zuteilung der Fangquoten einfordern. Dazu werden wir eine "Zukunftskommission Fischerei" initiieren, um Empfehlungen für eine nachhaltige Fischerei und Aquakultur, Binnen- und Hochseefischerei zu erarbeiten. Wir wollen die Grundschleppnetz-Fischerei beschränken und Fangtechniken artenspezifisch anpassen sowie eine naturschutzgerechte Regulierung von Stellnetzen. Wir erkennen die Leistung der Anglerinnen und Angler für den Natur- und Artenschutz an.
Erzeuger
26.11.2021
Mitgliederrundschreiben zum ICES advice zum Aal
Liebe Mitglieder des VDBA,
der ICES Advice zum Aal vom 04.11.2021, der eine Einstellung der Fischerei und von Besatzmaßnahmen für 2022 fordert, macht ein konzertiertes und zeitnahes Handeln aller Fischereiverbände, Mitglieder und Einzelmitglieder erforderlich. Wir bitten unsere Mitglieder um Unterstützung für eine konsequente Abwendung dieser Empfehlung!
Landesfischereiverband NS, DFV, DAFV, VDBA, IFEA u.a. Mitstreiter haben bereits erste Stellungnahmen und Aufrufe um Unterstützung gemeinsam erarbeitet und versendet. Die Adressaten sind in den in der Anlage beigefügten Dokumenten ersichtlich.
Bitte nutzen und verwenden Sie nach Bedarf alle beigefügten Dokumente, die darin aufgeführten Befürchtungen, Argumente und Konsequenzen original oder auszugsweise für die Übermittlung an Ihre Ministerpräsidenten, zuständigen Ministerien, Fischereireferenten sowie an bekannte unser Anliegen unterstützende Europa-, Bundes-, und Landesabgeordnete und weitere. Dabei ist ein kurzfristiges Handeln unablässig, denn folgen Kommission und Rat der Empfehlung des ICES vielleicht schon in der Ratssitzung im Dezember wird alles zu Nichte gemacht, was bislang in Umsetzung der EU-Aal-Verordnung 1100/2007 für die Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes geleistet wurde....
(weiter im Text siehe Anlage)
Deshalb müssen wir alle Kräfte mobilisieren, damit sich unsere deutsche Vertretung in Brüssel und insbesondere im Fischereirat für die weitere Umsetzung der EU-Aal-VO und der genehmigten Aalmanagementpläne zur Wiederauffüllung des europäischen Aalbestandes und dessen nachhaltige Nutzung einsetzt.
Alle, die seit 2007 europaweit aktiv an der Umsetzung der Ziele der EU-Aal-Verordnung arbeiten, haben einen Anspruch auf einen Vertrauensschutz, die Würdigung ihrer Leistungen und eine Teilhabe am sich abzeichnenden Erfolg. Dazu zählt auch das BMEL, dass sich seinerzeit im Jahr 2007 unter Minister Seehofer für die Verabschiedung der EU-Aal-VO eingesetzt und bis heute deren Umsetzung aktiv unterstützt hat.
Viel Erfolg und Danke für die Unterstützung
Ronald Menzel
Vizepräsident
Spartenleiter Seen- und Flussfischerei
Erzeuger
25.11.2021
Traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern – Immaterielles Kulturerbe!
UNESCO erkennt Karpfenteichbewirtschaftung als schützenswertes Kulturgut an
Traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern – Immaterielles Kulturerbe!
Karpfen und Teiche prägen Bayern, vor allem Franken und die Oberpfalz, seit mehr als 1000 Jahren. Seit vielen Generationen arbeiten Teichwirte in Einklang mit der Natur, sie erzeugen Karpfen und verdienen damit ihren Lebensunterhalt. Erst durch die Arbeit des Menschen und die traditionelle Bewirtschaftung entstanden dabei die Teichgebiete, die heute zu den ökologisch wertvollsten und artenreichsten Kultur-Landschaften unserer bayerischen Heimat zählen. Nachhaltigkeit, Schutz der Umwelt und das Tierwohl waren und sind in der Teichwirtschaft immer selbstverständlich. Umfangreiches Wissen, Erfahrungen und Können zur Teichwirtschaft wurden über Jahrhunderte in den Fischerfamilien erarbeitet, bewahrt und von Generation zu Generation weitergegeben.
Bräuche, Feste und Traditionen, Naturerlebnis und Genuss rund um die Teichwirtschaft und den Karpfen haben sich im Lauf der Zeit entwickelt und bereichern das Leben in Bayern.
Die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern wurde deshalb im Jahr 2020 in die Liste „Immaterielles Kulturerbe in Bayern“ und im Jahr 2021 sogar in die UNESCO-Liste „Immaterielles Kulturerbe in Deutschland“ aufgenommen.
Auftrag und Verpflichtung muss es sein, das Kulturerbe Karpfenteichwirtschaft zu erhalten!
Bild (v.l.n.r.): Prof. Dr. Christoph Wulf (Deutsche UNESCO-Kommission) und Dr. Hildegard Kaluza (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW), Alfred Stier und Hans Klupp (Karpfenzüchter)
Fallstudie Portionsforellen in der EU, Vergleich Polen, Deutschland, Italien
EUMOFA über die Preisstrukturen innerhalb der Lieferketten
Die EUMOFA (Europäische Marktbeobachtungsstelle für Fischerei und Aquakultur) hat eine Fallstudie erstellt, die die Unterschiede in der Kostenstruktur der Forellenproduktion in Polen, Deutschland und Italien beschreibt. Ebenso wird eine Prognose der Markttendenzen für die europäische Forellenproduktion abgegeben.
Corona
20.11.2021
Bestimmungen zur Coronapandemie vom 18.11.2021
Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zu den Coronaschutzmaßnahmen
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 18.11.2021 umfassende Änderungen hinsichtlich der Coronaschutzmaßnahmen beschlossen. Im beigefügten Dokument finden Sie die bundesweiten Bestimmungen. Für einzelne Bundesländer gelten ggf. noch weitere Einschränkungen.
EU
17.11.2021
Fokusgruppe Prädatoren gegründet
Neue Arbeitsgruppe des AAC (Aquaculture Advisory Council)
Auf Initiative des VDBA wurde auf europäischer Ebene, unter dem Dach des AAC (Aquaculture Advisory Council) eine neue Fokusgruppe zum Thema Prädatoren und deren Auswirkungen auf die Fischzucht, gegründet. Zusammen mit Vertretern unserer Branche aus Österreich, Rumänien und Tschechien haben wir nun eine Papier verfasst, das die brisante aktuelle Situation der Teichwirtschaft und die künftige Entwicklung betrachtet. Es dient als Grundlage für die anstehenden Diskussionen mit der GD Umwelt und GD Mare bezüglich Biodiversitätsstrategie und ähnlichen brisanten Themen.
Bei dem AAC handelt es sich um eine Gruppierung die zu 40% von NGOs besetzt ist, 60% stellen die Branchenvertreter. Da immer Konsens erforderlich ist, sind mache Forderungen nicht so dringlich formuliert wie es uns Branchenvertretern wichtig gewesen wäre.
Erzeuger
12.11.2021
Gemeinsamer Aufruf des DFV, des VDBA, des DAFV und der IFEA zur Weiterführung der Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestand
Am 04. November 2021 veröffentlichte der Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES) eine sehr fragwürdige und drastische Empfehlung für den Europäischen Aal. Darin wird für 2022 die vollständige Schließung aller Aalfischereien auf alle Lebensstadien, sowohl für marine als auch für Binnengewässer empfohlen, de facto also die Einstellung der Berufs- und der Freizeit-fischerei. Der ICES empfiehlt damit ausdrücklich auch die Einstellung jeglicher Aalbesatzmaßnahmen.
Verband
29.10.2021
ABGESAGT!! 23.-24.11.2021 Mitgliederversammlung anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des VDBA in Oberschleißheim.
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des VDBA (gegründet am 22.10.1971 als VBDI) findet von 23 bis 24.November 2021 eine Mitgliederversammlung sowie ein Einzelmitgliedertreffen in Oberschleißheim statt. Die Anmeldung kann bis 05. November 2021 an info@VDBA.org oder per Fax an 03381 403245 erfolgen (Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf legitimierte Vertreter der Mitgliedsverbände und Einzelmitglieder).
Neben organisatorischen Programmpunkten werden die Young Fishermen sowie die überarbeitete Homepage des VDBA vorgestellt. Ebenso werden aktuelle Themen wie die Umsetzung der Richtlinien zum Schadensausgleich durch Otter und Kormoran oder das neue EU-Tiergeseundheitsgesetz besprochen.
Neben diesen Programmpunkten kommen auch das gemütliche Beisammensein und der informelle Austausch mit den Kollegen nicht zu kurz. Die Flugwerft Oberschleißheim, eine Außenstelle des Deutschen Museums, wird am nach dem offiziellen Programm besichtigt. Im Anschluss daran folgt ein gemeinsames Abendessen. Am 24.November folgt ein Rundgang durch die Münchner Innenstadt, bei dem natürlich das Jagd- und Fischereimuseum nicht fehlen darf.
Bitte beachten: Die Adresse ist Mittenheimer Straße 4 in 85764 Oberschleißheim.
Anreise mit dem Auto: Einige Navigationsgeräte leiten Sie in den Ortsteil Mittenheim, deshalb ist es wichtig, die gesamte Adresse inklusive Postleitzahl einzugeben.
Außerdem ist die Ortsdurchfahrt Oberschleißheim derzeit wegen Brückenbauarbeiten gesperrt. Am einfachsten fahren Sie von der A92, A9 oder A99 über die B471 bis nach Oberschleißheim.
Anreise mit Zug oder Flugzeug: Sie erreichen Oberschleißheim auch einfach per S-Bahn (Linie S1) aus dem Stadtzentrum von München oder direkt vom Münchner Flughafen.
Verband
27.10.2021
Deutscher Fischereitag 2021 in Emden
02.11.2021 - 04.11.2021
Der Deutsche Fischereitag 2021 wird wie geplant als Präsenzveranstaltung vom 02. bis 04. November 2021 in Emden stattfinden. Es werden auch einige Veranstaltungen als Hybrid-Veranstaltungen zur Verfügung stehen, d.h. es wird neben der persönlichen Teilnahme auch die Möglichkeit geben, diese Veranstaltungen online zu verfolgen. Diese Veranstaltungen sind im Programm gekennzeichnet.
Wichtige Hinweise
Anmeldung:
Es wird gebeten, sich für die anmeldepflichtigen Veranstaltungen am Deutschen Fischereitag (Eröffnung, Landestypischer Abend und Begleitprogramm) bei der Geschäftsstelle des Deutschen Fischerei-Verbandes, Venusberg 36, 20459 Hamburg, entweder per beigefügter Postkarte (Gelber Zettel) oder per E-Mail:
info@deutscher-fischerei-verband.de bis zum 25.10.2021 (Einsendeschluss) verbindlich anzumelden.
Leitsätze der Bay. Landesanstalt zum Abfischen in Zeiten der Corona- Pandemie
Leitsätze beim Abfischen in der Teichwirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Stand: 17.12.2020
Derzeit laufen zahlreiche Abfischungen von Fischteichen. Die Abfischungen sind aus betrieblichen und tierschutzrechtlichen Gründen durchzuführen. Gleichzeitig steigen allerorts die Corona-Infektionszahlen. Damit die Abfischungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden, sind die nachfolgenden Leitsätze zu beachten. Vergleichbares gilt auch für alle anderen Fischerzeugungsbetriebe.
Zum Schutz der Gesundheit der Menschen sind vor dem Hintergrund der Corona-Krise die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) aktuell verfügten Bestimmungen (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen) und eventuelle weitere Allgemeinverfügungen der örtlichen Behörden zu beachten. Gegebenenfalls ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen, ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Außerdem sind stets die derzeit allgemein gültigen Schutzmaßnahmen, insbesondere Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, zu beachten.
Abfischen:
Abfischen mit so wenigen Personen wie möglich.
Die Helfer stammen möglichst aus einer häuslichen Gemeinschaft. In jedem Fall soll der Helferkreis auf ein Minimum beschränkt werden.
Wo immer möglich den Abstand von 1,5 m einhalten.
Falls der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Nicht am Abfischen beteiligte Personen sind aufzufordern, den notwendigen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Fischverkauf:
Kunden sollen nach Möglichkeit zeitlich getrennt bedient werden und zumindest örtlich getrennt voneinander mit Abstand von mindestens 1,5 m warten.
Kunden sollen am Teichdamm am besten in den jeweiligen Fahrzeugen sitzen bleiben.
Immer wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Beim Kundenkontakt besteht Maskenpflicht bei Kunden und Verkäufer.
Bargeldloser Zahlungsverkehr ist anzustreben.
Bei notwendiger Barzahlung direkten menschlichen Kontakt vermeiden.
Wir bitten alle Teichwirte, darauf zu achten, dass diese Regeln eingehalten werden!
Bitte bleiben Sie gesund!
herausgegeben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Institut für Fischerei, Starnberg.
Verband
19.12.2020
Die Jahreshauptversammlung des VDBA fand 2020 virtuell statt.
Jahrshauptversammlung VDBA 2020
Die Jahreshauptversammlung 2020 des VDBA wurde, wie so viele andere Veranstaltungen „ins Web“ verlegt.
die Agenda inclusive der anstehenden Wahlen, wurde unproblematisch abgearbeitet.
Neben den üblichen, notwendigen Regularien wurden folgende Themen diskutiert:
inzwischen hat der Runde Tisch Aquakultur am BMEL ebenfalls virtuell statt gefunden. Dazu gibt es demnächst eine eigene Mitteilung. Dort wird v.a. ausführlich auf den Beitrag von Dr. Heinrich hinsichtlich des neuen Tiergesundheitgesetzes eingegangen!
Nachdem heuer unser langjähriges Präsidiumsmitglied Wolfgang Stiehler verstarb, wurde Torben Heese als stellvertretender Spartenleiter , Karpfenteichwirtschaft, nachgewählt.
Für T. Heese rückte durch Wahl in der Vollversammlung Frau Anna Klupp in die Sparte Karpfentw. nach.
Glückwunsch an Beide zur Wahl! (s. auch Bild oben)
— der Präsident berichtete über einige Aktivitäten hinsichtlich des künftigen Internetauftrittes:
Ziel ist es, dass der VDBA mit seinem Webauftritt nicht nur für Mitglieder unserer Branche interessant sein soll. Auch Verbraucher, Presse, und Politiker sollen bei uns seriöse Informationen erhalten.
Dazu wird
die gesamte Website wird durch eine Agentur inhaltlich und optisch neu aufgebaut, sowie der Provider gewechselt.
der Newsletter wird graphisch aufbereitet und mit neuer Software so gestaltet, dass er auf allen Medien gut lesbar sein wird.
die Themen werden ausgeweitet und künftig wird mit mehreren Agenturen und Institutionen die Arbeit ausgetauscht. Die Ergebnisse werden jeweils gemeinsam veröffentlicht. Dies erhöht unsere Sichtbarkeit im Netz.
im Jahr 2021 werden wir mit einem extra NL auf die Neue Website Bezug nehmen!
Fischgesundheit
18.12.2020
So verbessert der Karpfen die Welt! ein Video Beitrag von Dr. Kainz, Österreich
Alleine im Waldviertel werden jährlich 500 Tonnen Karpfen abgefischt. Dr. Martin Kainz, Ökologe am Forschungszentrum WasserCluster Lunz, erforscht die Karpfenteiche Österreichs. „Denn die Teiche, so das Ergebnis seiner Untersuchungen, tragen maßgeblich zum Klimaschutz und zur Biodiversität in ihrer Umgebung bei.“
Von Dr. Kainz wird demnächst die gesamte Studie zur ökologischen Bedeutung der Karpfenteichwirtschaft veröffentlicht.Sie wird natürlich umgehend auch hier zu finden sein.
Prädatoren
02.12.2020
Otter, das Tier des Jahres 2021, die Einschätzung aus Brandenburg
Zum Thema Otter unter dem Aspekt, dass dieser zum Tier des Jahres
Zum Thema Otter unter dem Aspekt, dass dieser zum Tier des Jahres gewählt wurde.
Ein Beitrag aus dem soeben erschienenen Jahresbericht 2019 des DFV.
Interview mit Lars De ttmann, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Berlin Brandenburg
Sind Otter inzwischen flächendeckend in Deutschland vorhanden?
Noch nicht. Anfang der 90’er Jahre war der Fischotter in Deutschland nur noch im Nordosten in den heutigen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Norden Sachsens vertreten. Der Straßenverkehr und Umweltgifte in der Landschaft hatten die Bestände zuvor massiv reduziert und die Ottervorkommen in weiten Teilen Deutschlands ausgelöscht. Der gezielte Umbau von Brücken und Durchlässen, über die Straßen Gewässer kreuzen, half bei der Reduzierung der Verkehrsopfer, während strenger Auflagen beim Gebrauch giftiger Chemikalien deren Konzentration in der Umwelt und damit auch die schädliche Wirkung auf den Fischotter drastisch verringerten. Im Ergebnis breitet sich die Fischotter seit nunmehr 30 Jahren vor allem entlang von Flussläufen wieder gen Westen und Norden aus. Inzwischen hat er über Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrheinwestfahlen und Niedersachsen die Grenze zu den Niederlanden erreicht und im Norden die Lücke zu den Ottervorkommen in Dänemark geschlossen. Auch Thüringen und Hessen haben wieder Ottervorkommen. Zugleich erfolgt ausgehend von tschechischen Fi- schottervorkommen über den Bayerischen Wald und die Oberpfalz die Westausbreitung in Süddeutschland. Lediglich im Saarland und Rheinlandpfalz gibt es nach derzeitigem Stand bisher noch keine Otter- nachweise.
Wo sind die „Hotspots“ und welche Konflikte gibt es?
Ein Blick auf die Verbreitungskarte zeigt, dass im Nordosten Deutschlands nahezu flächendeckend Fischotter unterwegs sind. Ähnlich sieht es inzwischen im Bayerischen Wald und der Oberpfalz aus. Wahre
„Hotspots“ sind dabei stets die Regionen, in denen es noch Karpftenteichwirtschaft und damit Teichgebiete gibt. Fischteiche in der Landschaft erhöhen die Lebensraumka-
pazität für den Fischotter, so dass die Vorkommen dort entsprechend dichter sind. Das führt zu erheblichen Schäden in den Fischbeständen sowohl in Teichen, als auch in umliegenden natürlichen Gewässern und damit zu entsprechenden Konflikten mit Teichwirten und Sportfischern. Für die Erwerbsfischerei in Flüssen und Seen war der Fischotter an sich bislang nie ein Problem. Das änderte sich, als Otterschützer zur Selbstdarstellung und Spendenakquise eine Kampagne gegen die Reusenfischerei starteten. Obwohl sich nur extrem selten Fischotter in eine Reuse verirren und dort verenden, wurde dieses Risiko in der Kam- pagne als extreme Gefahr für die Fischotter dargestellt. Dass ausgerechnet im Nordosten Deutschlands, wo der Fischotter nie wirklich gefährdet war, auch die höchste Dichte an Fischereibetrieben mit entsprechend intensiver Reusenfischerei in ganz Deutschland besteht und sich der Fischotter von hier aus vorbei an den Reusen der Fischer wieder ausbreitet, wurde von den Machern der Kampagne unterschlagen. Gleiches gilt für den Umstand, dass auch heute noch der Straßenverkehr für 80 bis 90% der Totfunde von Fischottern verant- wortlich ist. Erst unter den übrigen Todesursachen taucht dann unter anderem auch das Ertrinken in Fischreusen auf. In dieser Statistik wird jedoch nicht zwischen den Reusen der Erwerbsfischerei und den von Fischwilderern gestellten Kleinreusen unterschieden. Im Ergebnis wird heute verbreitet versucht, unter Berufung auf das europäische Artenschutzrecht die Reusenfischerei „zum Schutz des Fischotters“ einzuschränken.
Welche Schäden sind schwerwiegender: Der Befall von Teichwirtschaften und die daraus resultierenden Fraßschäden oder der Minderfang in der Fluss- und Seenfischerei u.a. durch otterabweisende Konstruktionen in Reusen („Otterkreuze“)?
Beide gefährden die wirtschaftliche Existenz von Betrieben, sind aber nur schwer miteinander zu vergleichen. Während in Teichwirtschaften der Fischotter selbst massive Verluste verursacht, leidet die Fluss- und Seenfischerei unter den überzogenen Auslegungen europäischer Vorschriften zum Artenschutz. Letztere gehen so weit, dass Vertreter von Behörden und Naturschutzverbänden eine vorsätzliche Tötungsabsicht unterstellen, sofern der Fischer in einer Reuse einen Fischotter fangen sollte. Inzwischen entwickelte „Ausstiegshilfen“ für Kleinreusen entschärfen den Konflikt nur teilweise, weil z. B. das Land Berlin im Entwurf zur Novelle der Landesfischereiordnung verlangt, dass der Fischer das Einschwimmen von Fischottern verhindern oder das Überleben einschwimmender Otter „gewährleisten“ muss. In dieser Absolutheit ist das auch mit den derzeit zur Verfügung stehenden Ausstiegshilfen nicht machbar und der Fischer müsste sei- ne Reusen im Schuppen hängen lassen.
Wie bewähren sich Ausstiegsmöglichkeiten („Reißnaht“) in der praktischen Fischerei?
Der Einbau der in Tierversuchen mit Fi- schottern unter eher realitätsfernen Bedingungen getesteten Ausstieghilfen verursacht neben den Kosten für Beschaffung und Einbau natürlich Probleme im Handling der Reusen. Am Steinhuder Meer hat der Haupterwerbsfischer vor dem Hintergrund der Vorgaben auf die Fortführung des Fischereipachtverhältnisses verzichtet. Damit dürfte die Frage hinreichend beantwortet sein.
Es ist unstrittig, dass viel mehr Otter im Straßenverkehr sterben als in Fanggerä- ten der Fischerei, und der Bestand wächst trotzdem. Macht es da Sinn, die Fischerei- betriebe so zu schwächen?
Wie zuvor schon erwähnt, wird in den Totfundstatistiken jeder ertrunkene Fischotter als „Reusenopfer“ geführt, ohne zu differenzieren, ob er in legal gestellten Reusen oder in unsachgemäß aufgestellten Reusen von Fischwilderern verendet ist. Selbst in Summe bewegt sich der Anteil der „Reusenopfer“ im Bereich von 5 bis 10 % aller getöteten Fischotter, während allein der Straßenverkehr für rund 90 % verantwortlich ist. Jetzt interessieren sich Fischwilderer mit ihren illegal gestellten Reusen ebenso wenig für die Vorschriften des Fischereirechts, wie sie auch rechtliche Regelungen des Arten- schutzrechtes ignorieren. Sie nutzen weiter die im Handel frei verkäuflichen Reusenmodelle für ihr illegales Treiben, ohne sich um den Otterschutz zu scheren.
Reuse mit Reißnaht als Ausstiegshilfe für Fischotter
Im Gegensatz zu den deutlich größer dimensionierten Reusen der Erwerbsfischer sind die zur Fischwilderei verwendeten Kleinreusen für Fischotter gefährlich, weil bereits gefangene Fische hier für ihn vom Reuseneingang aus sichtbar sind und wie Köder wirken. Die in solchen illegal gestellten Reusen verendeten Otter landen als Reusenopfer in der Statitik und dienen als Argument für die Beschränkungen von Erwerbsfischern. Dem Fischotter hilft das nicht – im Gegenteil. Wo derart überzogene Vorgaben den Erwerbsfischern den Rest geben und sie vom Wasser verdrängen, sinkt für die Fischwilderer das Risiko entdeckt zu werden, ganz dramatisch. Die logische Folge: eher mehr illegal und dilettantisch gestellte Kleinreusen, womit das Risiko für die Fischotter zwangsläufig zunimmt.
Bei den Teichwirtschaften können massive, aufwendige Zaunkonstruktionen gebaut werden, um den Ottern den Zugang zu den Teichen unmöglich zu machen. Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten sind von der Art des Zaunes und von den Geländebedingungen vor Ort abhängig. Um Fischotter wirklich dauerhaft und sicher aus Teichen heraus zu halten, sind entsprechend stabile Anlagen erforderlich, die zudem ausreichend tief in den Boden eingelassen werden müssen. Eine solche Zaunanlage zum Schutz von insgesamt 3,2 ha Teichflächen hat im brandenburgischen Fünfeichen insgesamt 124.000 € gekostet. Das entspricht Kosten pro Hektar Teichfläche von 38.750 € und vermittelt, in welchen Dimensionen man sich bewegen würde, wenn man die insgesamt mehr als 23.000 ha Teichflächen in Deutschland ottersicher einzäunen wollte.
Das bayerische Ottermanagement mit spezifischen Otterberatern und hohem Einsatz von Geldmitteln ist bundesweit am besten entwickelt, läuft das erfolgreich?
Im Freistaat Bayern hat man frühzeitig reagiert und die zum Thema Fischotter streitenden Parteien an einen Tisch geholt. Im Bewusstsein, dass Teichwirtschaft nicht nur ein Stück Kulturgut und Wertschöpfung ist, sondern auch die Grundlage für die große Artenvielfalt in den Teichgebieten bildet, wurde und wird nach gangbaren Lösungen gesucht. Entschädigungsregelungen, die finanzielle Förderung von Zaunanlagen und die Beratung der betroffenen Teichwirte sind durchaus Erfolge. Am Ende kuriert man damit aber noch immer nur am Symptom, weil tatsächlich zufriedenstellende Lösungen ohne gezielte, lokale Eingriffe in die Ottervorkommen allein aus finanziellen Gründen – siehe Kosten für die Einzäunung – nicht flächendeckend umsetzbar sind. Der Versuch der Verwaltung, in der Oberpfalz einzelne Fischotter in Teichgebieten entnehmen zu lassen, wird derzeit von zwei anerkannten Naturschutzverbänden per Klage blockiert. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie diese juristische Auseinandersetzung ausgeht.
Gibt es eine wachsende Zahl von Betriebsaufgaben?
Ja! Der Begriff Teichwirtschaft an sich sagt ja schon, dass es um das Erwirtschaften von letztlich finanziellen Erträgen geht. Anders sind die Teichgebiete als Betriebsanlagen, Landschaftselemente und wichtige Habitate für geschützte Arten nicht zu erhalten. Das erwirtschaften nachhaltiger Erträge gelingt inzwischen flächendeckend nicht mehr, so- fern die öffentliche Hand nicht mit finanziellen Beihilfen unterstützt. Kernproblem sind die insgesamt enormen Fischverluste durch Prädation. Dabei ist der Fischotter neben Kormoran, Silberreiher und vielen anderen Fischliebhabern nur einer von vielen Akteuren am und im Teich. In der Summe ist die Teichwirtschaft deshalb in- zwischen zur Fütterung von geschützten Arten mit Fisch verkommen. Dieser Um- stand, die entsprechende Frustration bei den Teichwirten und finanzielle Zwänge führten inzwischen zur Aufgabe einer Vielzahl von Teichen und Teichgebieten. Damit verschwinden neben der Wertschöpfung gerade im ländlichen Raum auch Biotope, auf die eine Vielzahl gefährdeter Tier und Pflanzenarten angewiesen sind. Wir erleben gerade, wie die zu unflexiblen Regelungen des europäischen Artenschutzrechts an ihrem eigenen Erfolg scheitern. Die ambitionierten Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030, die von der EU-Kommission in die- sem Ausgegeben wurden, werden wir nicht nur in Deutschland schon allein wegen dem Verschwinden einer Vielzahl von Teichen/Teichgebieten und den dort lebenden, nach EU-Recht geschützten Arten, sicher verfehlen.
Wie ist die Stimmungslage in den Betrieben, die von Otterschäden betroffen sind?
Natürlich verstärkt die Problematik den ohnehin schon vorhandenen Frust auf die teils weltfremden Schutzbestimmungen der EU und die Verwaltungsstrukturen, die diese Bestimmungen umsetzen müssen. Zu sehen, wie der eigene und tatsächlich erhebliche Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Form der Teichbewirtschaftung ausgerechnet durch absolut dogmatische Schutzvorschriften aus Brüssel zunichte- gemacht wird, lässt die Menschen schlicht verzweifeln.
Was wäre konkret zu tun, um das Otterproblem so einzugrenzen, dass nachhaltige Fischerei und Aquakultur hier weiter eine Zukunftsperspektive haben?
Ursprung nicht nur des „Otterproblems“ ist ein Geburtsfehler der europäischen Artenschutzrichtlinien. Sowohl der Vogelschutz- als auch der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fehlt der an sich zwingend notwendige Automatismus, mit dem sich der Schutzstatus für eine Art umgehend an die tatsächliche Gefährdungssituation dieser Art anpasst. Wo der Schutz erfolgreich war und damit sogar massive Schäden verbunden sind, muss der Schutzstatus regional angepasst und ggf. auch eine Regulierung der betreffenden Art möglich werden. Damit wäre nicht nur der Konflikt um den Fischotter augenblicklich entschärft. Auch bei Kormoran, Biber, Wolf oder Silberreiher würden sich so die nötigen Spielräume eröffnen, die derzeit von interessierten Kreisen mit Ver- weis auf die EU-Vorgaben juristisch blockiert werden. Zugleich würde so verhindert, dass wie bei der Reusenfischerei völlig überzogene Schutzvorschriften eine nach- haltige Befischung be- bzw. verhindern und zugleich die Akzeptanz für Maßnahmen des Artenschutzes ruinieren.
Verband
16.11.2020
VDBA Jahreshauptversammlung 2020
Mitteilung über die Jahreshauptversammlung des VDBA 2020
für das Jahr 2020 wurde durch das Präsidium beschlossen die jährliche Mitgliederversammlung als Webkonferenz abzuhalten. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen. Die schriftliche Einladung erfolgte bereits, fristgerecht.
Zugangsdaten werden rechtzeitig per e-mail mitgeteilt.
! technische Fragen zur Teilnahme können gerne im Vorfeld individuell nach Absprache erörtert werden!
Tagesordnung
Begrüßung und Gedenken an Dr. Wolfgang Stiehler
Bestätigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 21.2019
Bericht des Präsidenten
Bericht der Kassenprüfer (Anlage 1)
Feststellung Haushaltsabschluss 2019 (Anlage 2)
Genehmigung Haushaltsvoranschlag 2020 (Anlage 3)
Entlastung Vorstand und Kassenprüfer, Nachwahl von Torben Heese zum Stellvertreter Spartenleiter Karpfenteichwirtschaft und damit zum Präsidiumsmitglied sowie Nachwahl von Anna Klupp zum Mitglied der Spartenleitung Karpfenteichwirtschaft, soweit bis dato keine weiteren Kandidaturen vorliegen
Vorstellung der Initiative Young Fishermen
Diskussion und Festlegungen zu aktuellen Themen
CORONA – Auswirkungen auf Bifi und Aquakultur
Tiergesundheitsrecht
Hochwasserschutz versus Teichdämme
Kormoran, Otter, Biber
Aal
EMFAF
Perspektive des VDBA
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Feneis Präsident,
im Auftrag und Namen des gesamten Präsidiums
Sitz des Verbandes:
Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. V.
Breslauer Str. 406, 90471 Nürnberg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Vereinsregister-Nr.: 2552
Präsident: Bernhard Feneis, Vizepräsident: Peter Grimm Vizepräsident: Ronald Menzel
Corona
30.10.2020
Lockdown, die Wissenschaft erklärt die Daten und die Maßnahmen
Dieser Text (erhalten am 29.10.20) zur Info, ohne Stellungnahme des für den Newsletter Verantwortlichen, B Feneis
Gemeinsame Erklärung der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Präsidenten der Fraunhofer- Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
Coronavirus-Pandemie: Es ist ernst
Zusammenfassung
Seit einigen Wochen ist ein dramatischer Anstieg der COVID-19-Fallzahlen in Europa zu verzeichnen (siehe Abbildungen 1 und 2). Am 21. Oktober 2020 hat die Anzahl neuer Infektionen innerhalb von 24 Stunden in Deutschland erstmals die Marke von 10.000 überstiegen. Dieser Anstieg ist aufgrund der hohen Fallzahlen an vielen Orten nicht mehr kontrollierbar. Dies kann eine beträchtliche Zahl von Behandlungsbedürftigen in den Krankenhäusern und einen starken Anstieg der Sterbezahlen zur Folge haben (siehe Abbildung 3). Eine solche Entwicklung findet in mehreren Nachbarstaaten bereits statt. Um einen ähnlichen Verlauf der Pandemie in Deutschland noch verhindern zu können, müssen jetzt klare Entscheidungen getroffen und schnell umgesetzt werden.
Aktuell kann die Ausbreitung des Virus in vielen Regionen von den Gesundheitsämtern aus Kapazitätsgründen nicht mehr adäquat nachverfolgt werden. Um diese Nachverfolgung wieder zu ermöglichen, müssen Kontakte, die potentiell zu einer Infektion führen, systematisch reduziert werden. Nur so werden eine Unterbrechung der Infektionsketten und ein Einhegen der Situation wieder möglich. Je früher und konsequenter alle Kontakte, die ohne die aktuell geltenden Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen stattfinden, eingeschränkt werden, desto kürzer können diese Beschränkungen sein (siehe Abbildung 5). Die hier getroffenen Aussagen basieren im Wesentlichen auf Modellrechnungen. Weitere Aspekte, insbesondere aus den Bereichen Virologie, Infektionsepidemiologie und Medizin, sollen in einer nachfolgenden Stellungnahme umfassender beleuchtet werden.
Abbildung 1: Zahl der täglich gemeldeten COVID-19-Fälle pro 1 Million Einwohner in Deutschland und europäischen Ländern.
Abbildung 2: Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner und Woche in Deutschland seit dem 1. Oktober 2020 und Fortsetzung der Exponentialfunktion bis Ende November 2020. Die beobachtete Zahl der Fälle (Punkte) lässt sich durch eine einfache Exponentialfunktion beschreiben. Diese kann als grobe Näherung für ein Worst-Case-Szenario der Fallzahlen betrachtet werden, falls keine wirksamen Maßnahmen getroffen
Wenn die Gesundheitsämter überlastet sind, gerät die Pandemie außer Kontrolle.
Die Gesundheitsämter spielen in der Bekämpfung der Pandemie eine zentrale Rolle. Sie reagieren auf eine Infektion mit der Nachverfolgung von Kontakten der infizierten Person und der Isolation der Kontaktpersonen. Damit können Infektionsketten unterbrochen werden. Wenn die Fallzahlen oder die Anzahl der Kontakte infizierter Personen in einer Größenordnung liegen, bei der die Quarantäne von Kontaktpersonen vollständig gelingt, lässt sich das Infektionsgeschehen kontrollieren. Doch jeder infizierte Kontakt, der den Gesundheitsämtern entgeht, ist der Keim einer neuen Infektionskette, die sich dann der Kontrolle entzieht. Steigt die Zahl der unerkannten Virusträger weiter signifikant, dann geben immer mehr Personen das Virus weiter, ohne davon zu wissen, und treiben das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen an. Eine Überlastung der Gesundheitsämter kann daher zu einer immer höheren Dunkelziffer und schließlich zu einem unkontrollierten exponentiellen Wachstum der Fallzahlen führen.
Die Gesundheitsämter sind bereits in vielen Kreisen überlastet.
Die Anzahl täglicher Neuinfektionen, ab der die Gesundheitsämter die Infektionsketten nicht mehr kontrollieren können – der sogenannte Kipppunkt –, ist in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands überschritten. Dies zeigt sich in der wachsenden Anzahl der Gesundheitsämter, die eine Überlastung melden. Sie können das Infektionsgeschehen nicht mehr eindämmen.
Die Fallzahlen müssen reduziert werden, bevor die Bettenauslastung in den Kliniken kritisch wird.
Im In- und Ausland ist zu beobachten, dass die unkontrollierte Ausbreitung des Virus in der jungen Bevölkerung auf die ältere übergreift und zu einer Überlastung des Gesundheitssystems zu führen droht. Dadurch werden zusätzliche Krankenhausbetten belegt und andere Erkrankte können nicht mehr adäquat behandelt werden. Dieser Trend kann sich in den nächsten Wochen bei unverändertem Verhalten fortsetzen (siehe Abbildung 3). Auf eine hohe Auslastung der Intensivbetten zu warten, bevor konsequente Maßnahmen gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 umgesetzt werden, führt zu einer Krisensituation in der Krankenversorgung.
Abbildung 3: Erwartete Sterbezahlen (grün) bei unverändertem Verhalten, bei einer Kontaktreduktion auf die Hälfte ab dem 28.10. (orange) und bei einer Kontaktreduktion auf 25% ab dem 28.10. (blau).
Abbildung 4: Entwicklung der täglichen Neuinfektionen. Für die Beurteilung der täglichen Neuinfektionen in den kommenden Wochen wurden drei Szenarien angenommen. Die Fallzahlen steigen mit demselben R-Wert wie in den vergangenen Wochen (rot), alternativ wird für 3 Wochen eine wirksame Kontaktreduzierung ab 1. November (grün) oder ab 15. November (orange) durchgeführt. Die Datenpunkte sind RKI Meldedaten. Modell nach Dehning et al. arXiv:2004.01105
Eine unkontrollierte Ausbreitung in einzelnen Landkreisen und Städten gefährdet die Kontrolle in der ganzen Region.
Einen geringen Eintrag neuer Infektionen aus Nachbargemeinden können Gesundheitsämter normalerweise kompensieren. Breitet sich das Virus jedoch in zu vielen Landkreisen und Städten einer Region gleichzeitig unkontrolliert aus, werden unerkannte Träger das Virus vermehrt in Landkreise mit einer stabilen Infektionslage eintragen und sie destabilisieren. Dies spricht dafür, dass konzertierte Maßnahmen in betroffenen Landkreisen und Städten sowie den angrenzenden Landkreisen synchron durchgeführt werden müssen, wenn in einer Region zu viele Landkreise und Städte gleichzeitig eine unkontrollierte Ausbreitung haben.
Die Anzahl ungeschützter Kontakte zwischen Menschen und die konsequente Befolgung der AHAL-Regeln sind der Schlüssel zur Kontrolle.
Die wissenschaftliche Analyse des exponentiellen Anstiegs der COVID-19-Fallzahlen weist eindeutig darauf hin, dass es gegenwärtig ein Hauptinstrument gibt, um die Kontrolle über die Pandemie zurückzugewinnen: Die Anzahl der Kontakte zwischen Personen ohne adäquate Vorsichtsmaßnahmen muss konsequent reduziert werden (siehe Abbildungen 3 bis 5). Das Infektionspotenzial der zufälligen ungeschützten Kontakte muss durch Befolgung der AHAL- Regeln verringert werden.
Abbildung 5: Simulation der Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern und Woche in einer repräsentativen Großstadt in Deutschland, die Anfang Oktober 2020 mit niedrigen Fallzahlen startet. Die Zahl der Kontakte wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf ein Viertel reduziert. Es ist zu erkennen, dass die Dauer der Reduktion von Kontakten ohne Vorsichtsmaßnahmen, die benötigt wird, um den Schwellenwert von 35 (horizontale Line) zu erreichen, bei einer späten Kontaktreduktion unverhältnismäßig zunimmt. Der blau skizzierte Verlauf ist schon nicht mehr zu erreichen.
Es ist entscheidend, deutlich zu reagieren.
Eine Halbierung der Kontakte ohne Vorsichtsmaßnahmen eines jeden Einzelnen reicht laut wissenschaftlichen Simulationen des möglichen Pandemieverlaufs gegenwärtig nicht aus, um die Zahl von Neuinfizierten pro Woche zu senken. Die notwendige Reduktion von Kontakten ohne Vorsichtsmaßnahmen auf ein Viertel sollten in allen Bundesländern sowie in allen Landkreisen und Städten nach bundesweit einheitlichen Regeln durchgeführt werden.
Es ist entscheidend, schnell zu reagieren.
Je früher eine konsequente Reduktion von Kontakten ohne Vorsichtsmaßnahmen erfolgt, desto kürzer können diese andauern und desto weniger psychische, soziale und wirtschaftliche Kollateralschäden werden diese verursachen. Mit einer drastischen Reduktion der Kontakte ohne Vorsichtsmaßnahmen eines jeden Einzelnen auf ein Viertel kann die Pandemie eingedämmt werden (siehe Abbildung 5). Da sich Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn in einer etwas früheren Phase des Anstiegs der Fallzahlen befindet, besteht jetzt noch die Chance, früher zu reagieren.
Es ist entscheidend, nachhaltig zu reagieren.
Das Ziel muss es sein, die Fallzahlen so weit zu senken, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung wieder vollständig durchführen können. Sobald dies möglich ist, können die Beschränkungen vorsichtig gelockert werden, ohne dass unmittelbar eine erneute Pandemiewelle droht. Das muss aber bereits jetzt vorbereitet werden. Nach etwa 3 Wochen deutlicher Reduktion von Kontakten ohne Vorsichtsmaßnahmen wird es entscheidend sein, die nachfolgenden Maßnahmen bundesweit einheitlich und konsequent durchzusetzen, um die dann erreichte niedrige Fallzahl zu halten. Hierfür ist eine breit angelegte Kommunikations- Anstrengung notwendig, die in ganz Deutschland an allen öffentlichen Orten die AHA+L+A (Abstands-, Hygiene-und Alltagsmasken, Lüften, Corona-Warn-App)-Regeln unzweideutig und bundesweit einheitlich kommuniziert. Die Einhaltung dieser fundamentalen Regeln sollte besser kontrolliert und bei Nichtbeachtung konsequent geahndet werden. Das beinhaltet die stringente Einhaltung der Maskenpflicht sowie eine Kontrolle der Hygiene-Konzepte z.B. in Hotels, Restaurants und auf Veranstaltungen.
Darüber hinaus sollen als weitere Schutzmaßnahmen für den gesamten Winter gelten:
konsequenter Schutz von Risikogruppen durch gezielte Maßnahmen,
eine verbesserte Kommunikation der Vorsichtsmaßnahmen in der Bevölkerung mit konkreten Verhaltensempfehlungen und Beispielen,
das konsequente Tragen von Masken auch in Schulen,
die konsequente Nutzung der Corona-Warn-App,
im privaten Bereich Feiern zu vermeiden und Kontakte weiterhin möglichst einzuschränken sowie privaten Treffen im Freien (z.B. gemeinsame Spaziergänge) den Vorzug vor Treffen in geschlossenen Räumen zu geben,
die Schärfung und Kontrolle von Hygiene-Konzepten.
Partizipative Ansätze sollten besonders Personengruppen mit einbeziehen, von denen bekannt ist, dass sie sich seltener an die geltenden Regeln halten. Sie sollten in die Ausarbeitung der konkreten Umsetzungen der geltenden Regeln (z.B. am Arbeitsplatz, beim Sport, in der Kirche) mit einbezogen werden, um die Akzeptanz zu erhöhen.
Fischgesundheit
27.10.2020
GD Sante EU: Veröffentlichung zum Thema „Fishwelfare“
Bei der GD Sante ist nun eine Broschüre veröffentlicht zum Thema Fishwelfare.
Bei der GD Sante ist nun eine Broschüre veröffentlicht zum Thema Fishwelfare. Im Rahmen des großen Projektes Animalwelfare hatte sich eine Gruppe auf meine Initiative hin zusammengefunden, die sich dem Thema „Wohlbefinden, Fisch“ widmete. Für die Fischzüchter ist das leider nicht so gelaufen wie ursprünglich beabsichtigt. Eine Kommunikation mit der GD Sante wurde generell abgelehnt. Auch wurden wir weder durch Sachmittel noch finanziell unterstützt.
Die GD Sante hat sich einem Dialog bezüglich des Leidens unserer Fische durch Prädatoren völlig verweigert, und die Aufnahme dieses Themas in die Publikation strikt abgelehnt. (siehe Titelbild)
Viel mehr wollte man publikumswirksam zeigen, dass die DG Sante den Tierschutz im Focus hat. Also hat man das Einfachste gemacht was möglich war, man hat versucht der Branche zu sagen, wie Fische transportiert und geschlachtet werden sollen. Das teils lebenslange Leiden durch Prädatoren gehört jedenfalls in der EU nicht zu den Belangen des Tierschutzes!
Es wurde von uns dann wenigstens soviel Einfluß genommen, dass nicht ausschließlich branchenfremde Gruppierungen die für uns geltenden Richtlinien bestimmen. Herausgekommen ist eine Handlungsanweisung für Europäische Aquakulturbetriebe, mit dem Schwerpunkt auf Wasserparameter und Transportbedingungen.
Für die Überlassung der Booklets zum Fisch-Transport und –Schlachtung als Grundlage für den Teil „Süßwasserfische“, Dank an Präsident Jakob Opperer und Dr. Helmut Wedekind, Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei Starnberg,
Dank für die Überlasssung des Titelbildes an Alexander Horn
Fischgesundheit
24.10.2020
FEAP Positionspapier zum Thema Fishwelfare
Nicht nur in Deutschland wird Fish Welfare heiß diskutiert.
Der europäische Verband der Aquakuturproduzenten FEAP, positioniert sich gegenüber der DG MARE und der DG Sante zum Thema Fishwelfare.
Als Vizepräsident der FEAP, möchte ich hier den für ganz Europa von uns formulierten Text vorstellen:
The FEAP is the united voice of the European aquaculture producers,
representing 22 members out of 21 countries. FEAP represents a wide range of farmed species that include Atlantic salmon, rainbow trout, seabass, seabream, carp, catfish, turbot, cod, sturgeon and meagre.
The FEAP strives to assure the welfare of fish farmed in Europe. Fish farmers are the owners of their fish stocks and are responsible for them.
FEAP’s position:
Fish are not a single species but many and with considerable biological differences between them, including welfare needs. Furthermore, fish farming in Europe is a very diverse activity taking place both in marine and fresh waters and using different production systems such as tanks, ponds and sea
FEAP promotes a holistic approach to fish welfare in which specific welfare issues must be considered alongside the limitations of the physical farming environment, workers safety, environmental protection, product quality and economic
European fish farmers follow rules and regulations on health and animal welfare that apply to fish.
FEAP understands that Good Practice at farm level is key to ensuring the adequate welfare of fish and, for this reason, promotes their uptake within the
The farming of fish is a young activity when compared to other livestock production. For this reason, even today important gaps exist in scientific knowledge on this matter. Furthermore, reference centres such as those used in the agriculture sector should be created for the aquaculture sector. FEAP recommends the promotion of further scientific research on fish welfare, in particular welfare
FEAP considers that when addressing fish welfare, the whole life cycle of the fish has to be addressed.
FEAP recognises the importance of adequate training for fish farm workers on this
FEAP wishes to highlight that fish welfare should not contribute towards the un-level playing field with respect to other fish products, both imported into Europe or caught by fishing fleets.
FEAP understands the relevance of communication to make society aware of how European farmed fish are treated. FEAP is concerned with the misleading communication actions on fish welfare which have recently appeared in the media.
Corona
24.10.2020
Leitlinien zur Abfischung unter „Corona Bedingungen“, (Bay.)
Merkblatt für das Abfischen und den Verkauf von Fischen
Merkblatt für das Abfischen und den Verkauf von Fischen in Zeiten, da große Unsicherheit besteht wer in welch großen Gruppen sich treffen, oder arbeiten darf.
Corona
19.10.2020
Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:
Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC, diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!