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Fischotterausgleich in Bayern bis zu 100% Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetzt Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtsch
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Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.

Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..

Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.

Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..

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Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..

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EU EIFAAC Tagungsdokumente zu Managementempfehlungen zu Kormoranprädation
17.09.2025

EIFAAC Tagungsdokumente zu Managementempfehlungen zu Kormoranprädation

Das Sekretariat der EIFAAC (European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission) hat die Tagungsdokumente der Konferenz „Managementempfehlungen zur Reduzierung der Auswirkungen der Fischräuberei durch Kormorane“ vom 3. Juni 2025 veröffentlicht.

Die englischen Tagungsdokumente können unter https://doi.org/10.4060/cd6718en herunterladen werden.
Anhang D des Protokolls enthält die neueste, überarbeitete Fassung des Rahmens für einen europäischen Managementplan für den Kormoran. Er basiert auf den Stellungnahmen, die im Juni 2025 während und nach der Konferenz eingegangen sind. 
 
Zusammenfassung: Die Konferenz zum Thema „Managementempfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen der Kormoran-Prädation” fand am 3. Juni 2025 in Brüssel, Belgien, statt. Sie wurde von der polnischen EU-Ratspräsidentschaft ausgerichtet und von der Europäischen Beratenden Kommission für Binnenfischerei und Aquakultur (EIFAAC) organisiert. An der Konferenz nahmen 230 Teilnehmer aus 31 Ländern teil, darunter nationale Behörden, die Europäische Kommission, Vertreter des Europäischen Parlaments und ein breites Spektrum von Interessengruppen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur, Vogel- und Fischschutz sowie Beratungsorganisationen. Ziel der Konferenz war es, die Teilnehmer über die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kormoranjagd zu informieren, den Entwurf eines europäischen Managementplans für den Kormoran vorzustellen und den Dialog über mögliche Managementlösungen zu fördern. In den Eröffnungsreden wurde der grenzüberschreitende Charakter der Auswirkungen des Kormorans und die seit langem bestehenden Forderungen nach koordinierten europäischen Maßnahmen hervorgehoben. Die polnische Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und die FAO betonten die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Grundlagen und der Angleichung an bestehende EU-Rechtsrahmen. In den Diskussionen wurde die weitgehende Übereinstimmung mit dem Rahmenplan für den europäischen Managementplan für den Kormoran und die Notwendigkeit praktischer, koordinierter Lösungen zur Eindämmung der Kormoran-Raubzüge unter Wahrung des ökologischen Gleichgewichts und der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften hervorgehoben. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehörten: die Straffung der Ausnahmeregelungen im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie, die Festlegung von Referenzwerten und Schwellenwerten für nachhaltige Kormoran- und Fischpopulationen, die Verbesserung der grenzüberschreitenden Datenerhebung und -überwachung sowie die Einrichtung harmonisierter Entschädigungsregelungen für Schäden in der Fischerei und Aquakultur. Die Interessengruppen betonten die Dringlichkeit, gegen den Raubdruck vorzugehen, da sich die derzeitigen Maßnahmen oft als fragmentiert oder unwirksam erwiesen haben. Es wurden schnellere Maßnahmen zur Unterstützung von Fischern und Fischzüchtern gefordert, die mit unmittelbaren Herausforderungen konfrontiert sind. Der Aquakultursektor betonte sein Recht und seine Verantwortung, die Gesundheit und das Wohlergehen der Fische zu schützen, und sprach sich für vereinfachte, längerfristige Ausnahmeregelungen und Entschädigungen aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums oder aus Umweltfonds statt aus Mitteln für die Entwicklung der Aquakultur aus. Naturschutzverbände hoben die Notwendigkeit hervor, die ökologische Integrität zu erhalten, und warnten davor, Kormorane unverhältnismäßig für den Rückgang der Fischbestände verantwortlich zu machen. Sie drängten darauf, den Fokus auf umfassendere Stressfaktoren für das Ökosystem wie die Verschlechterung der Lebensräume zu legen. Die Teilnehmer aus europäischen Ländern wiesen auf die Bedeutung der Integration von Managementmaßnahmen in die nationalen Rechtssysteme und den Wert standardisierter Begründungen für Ausnahmeregelungen hin. Der von EIFAAC-Experten vorgestellte Entwurf eines Rahmenplans gliedert sich in fünf adaptive Schritte: Systembewertung, Entwicklung und Auswahl von Managementmaßnahmen, Politikformulierung und -koordinierung, Umsetzung und Überwachung sowie Bewertung und Anpassung. Der Plan zielt darauf ab, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Kormorane und einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur zu schaffen, den Dialog zwischen den Interessengruppen zu fördern und die Ziele der EU-Biodiversitäts- und Wasserrahmenrichtlinie zu unterstützen. Die Konferenz endete mit einem Aufruf zur weiteren Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den Interessengruppen, um den Rahmen für die Managementplanung fertigzustellen. Die Teilnehmer wurden gebeten, bis zum 17. Juni 2025 Kommentare zum Planentwurf einzureichen. Der endgültige Plan wird den zuständigen europäischen Gremien zur Prüfung vorgelegt und spiegelt die gemeinsamen Beiträge und wissenschaftlichen Erkenntnisse wider, die im Laufe dieses Konsultationsprozesses gesammelt wurden.
 
Die auf der Konferenz gehaltenen Vorträge und die Rückmeldungen zum Entwurf des Plans sind unter https://www.fao.org/fishery/en/meeting/41505 auf Englisch verfügbar.
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Gesetze/Verordnungen Bis 3. Oktober Ideen einbringen: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur!
08.09.2025

Bis 3. Oktober Ideen einbringen: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur!

​Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz laden zur aktiven Mitgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie weitere Interessierte aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben dafür eine Online-Plattform eingerichtet. Dort werden bis 3. Oktober 2025 Hinweise und Anregungen gesammelt. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, Natur und Lebensräume besser zu schützen und wiederherzustellen – als unverzichtbare Grundlage für unsere Lebensqualität und Wirtschaft.
 
Der VDBA empfiehlt dringend, sich auf der Seite umzusehen und sich dort einzubringen. In der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und speziell im Wiederherstellungsplan liegen gleichermaßen Chancen und Risiken für Fischerei und Fischzucht.

Auf der Online-Plattform Beteiligung zur Wiederherstellung der Natur - Dialog BMUV stehen verschiedene Beteiligungsformate zur Verfügung:
  • Umfrage: Für alle, die ihre Wahrnehmungen, Erwartungen und Informationsbedarfe mitteilen möchten.
  • Fachspezifische Beteiligung: Für Stakeholder, die gezielt ihre Einschätzungen und Vorschläge zu einzelnen Themen wie Wäldern, Meeren, Flüssen und Auen, Landwirtschaft oder Natur in der Stadt mitteilen wollen.
  • Ideen-Pinnwand: Für positive Beispiele, Forschungsergebnisse oder Praxisvorschläge zur Wiederherstellung der Natur.

Pressemitteilung BMUKN & BfN:
"Gesunde Wälder, saubere Flüsse, intakte Böden, nasse Moore und städtische Grünflächen sind eine unverzichtbare Grundlage für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität. Sie sorgen für saubere Luft und ausreichend Wasser, speichern Kohlendioxid, schützen vor den Folgen des Klimawandels und sind essenziell für die Produktion von Lebensmitteln. Gleichzeitig fördern sie nachhaltig die Artenvielfalt und bieten Räume für Erholung und Freizeit. Wo Ökosysteme geschädigt sind, gilt es, sie wiederherzustellen und in einen guten Zustand zu versetzen. Das ist das Ziel der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Bis zum 1. September 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Verordnung einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dieser soll gezielte Maßnahmen bündeln, die Wälder, Flüsse und Auen, Böden, Moore, Küsten und städtischen Grünflächen schützen und stärken sollen.

In Deutschland erarbeitet die Bundesregierung den Nationalen Wiederherstellungsplan in enger Abstimmung mit den Ländern. Ziel ist es, wirksame und umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln, die von der Gesellschaft mitgetragen werden.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) laden die Öffentlichkeit und Stakeholder ein, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Beteiligungsplattform eingerichtet."
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Erzeuger Neuigkeiten der YOUNG FISHERMEN
03.09.2025

Neuigkeiten der YOUNG FISHERMEN

Die YOUNG FISHERMEN haben, um die Zukunft der Fischerei mitzugestalten ein Positionspapier erarbeitet, das aufzeigt welche Weichen junge Fischer/innen brauchen, um Betriebe übernehmen und weiterführen zu können.

Weiterhin haben die YOUNG FISHERMEN Vorschläge eingereicht, wie der EMFAF in der zukünftigen Förderperiode verändert werden kann, um den Bedürfnissen der Praxis besser zu entsprechen. 

Beide Dokumente sind als Download beigefügt. 
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Erzeuger Möglichkeit der Stellungnahme zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts
03.09.2025

Möglichkeit der Stellungnahme zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts

In den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin für das Mandat 2024-2029 wird der Umsetzung und Vereinfachung große Bedeutung beigemessen. Die Kommission prüft derzeit Umweltrechtsvorschriften, um Gesetzgebungsakte zu ermitteln, die ein erhebliches Potenzial zur Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben bergen. Der Verwaltungsaufwand soll verringert werden, ohne die im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften vereinbarten Umweltziele zu beeinträchtigen. Weder sollen die Umweltziele der EU abgeschwächt noch der durch das EU-Umweltrecht garantierte Schutz der menschlichen Gesundheit verringert werden.

Bis 10.September.2025 ist es möglich am EU Konsultationsverfahren teilzunehmen unter folgendem Link:

Simplification of administrative burdens in environmental legislation


Damit der Verwaltungsaufwand zukünftig für kleine und mittlere Unternehmen überschaubar bleibt, sollte die EU Initiative zur Entbürokratisierung unterstützt werden.
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Wichtige branchenrelevante Webseiten

Aquakulturinfo
Aquakulturinfo - Das Informationsportal zur Aquakultur des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei
Copa Cogeca
Copa Cogeca (General Confederation of Agricultural Cooperatives) vertritt die Interessen der Agrar-, Forst- und Fischereigenossenschaften bei der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene.
AAC
AAC (Aquaculture Advisory Council) berät die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten in allen Rechtsfragen rund um Fischerei und Aquakultur. 
FEAP
FEAP (Federation of European Aquaculture Producers) ist die Stimme der professionellen Fischerei und Aquakultur in Europa.
FLI
Im Mittelpunkt der Arbeiten des FLI stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d. h. zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen.

Young fishermen 

2020 war alles anders. 2020 haben sich viele (gezwungene) Veränderungen und Innovationen ergeben. Dazu zählt im Fischereibereich die Gründung der Young Fishermen (YFM). Als Arbeitsgruppe im Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) stehen sie in den Startlöchern, um ihre Zukunft in der Fischzucht & Fischerei selbst mitzugestalten.
Young Fisherman
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Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

Präsidium

Präsident: Bernhard Feneis
Vizepräsident: Peter Grimm und Ronald Menzel

Weiterhin:
​Stefan Hofer
Sabine Schwarten
Torben Heese

Forellenzucht

Spartenleiter: Peter Grimm
Stellvertreter: Stephan Hofer

weitere Mitglieder:
Elmar Mohnen
Markus Lichtenecker
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Bernhard Feneis
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Gunnar Reese
Alfred Stier
Anna Klupp 

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Ronald Menzel
Stellvertreter: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Carsten Brauer
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker
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VERBAND DER DEUTSCHEN BINNENFISCHEREI UND AQUAKULTUR E. V.
Margaretenhof 5
14774 Brandenburg
+49.3381.402780
+49.3381.403245
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