Die Satzung ist am 22. Oktober 1971 errichtet und mehrmals abgeändert, zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.08.2014. Der VDBA ist eingetragen im Vereinsregister des Amtgerichts Nürnberg unter Registernummer: 2552
1. Der Mindestbeitrag unmittelbarer Mitglieder beträgt 250,- €.
2. Je 250,- € fristgemäß gezahlter oder per Einzugsermächtigung verbindlich erklärter Beitrag im laufenden Geschäftsjahr ergibt eine Stimme.
3. Einzelmitglieder dürfen maximal 10 Stimmen erwerben. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium eine hiervon abweichende Regelung treffen.
4. Mitgliedsverbände zahlen mindestens 25 % ihrer Beitragseinnahmen aus dem ideellen Bereich an den VDBA. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium auf Antrag des Mitgliedsverbandes eine hiervon abweichende Regelung treffen.
5. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. April zu überweisen
auf das Konto bei der: Commerzbank Brandenburg IBAN: DE61 1604 0000 0257 5025 00 BIC: COBEDEFFXXX
6. Mitgliedsbeiträge von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind spätestens 4 Wochen nach Bestätigung der Aufnahme an den VDBA zu leisten.
7. Eine Teilzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur halbjährlich (2 Raten) oder vierteljährlich (4 Raten) und nur bei Vorlage einer Einzugsermächtigung zulässig.
8. Fördernde Mitglieder nach § 3 der Satzung des VDBA: mindestens 100 €/Jahr
9. Die Beitragsordnung gilt solange fort, bis die Mitgliederversammlung Veränderung für erforderlich hält und beschließt.
Aktuelle Fassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 01.06.2026 in Einbeck