VDBA Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur & Fortentwicklung der naturschutz Eingriffsregelung
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken, die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beschleunigen
Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund) zu erleichtern.
Das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungsoll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck enthält das Gesetz Regelungen zu der Identifikation und Sicherung einer Naturflächenkulisse, zur Effektivierung der Eingriffsregelung, zur Bereitstellung von Flächen und Erleichterung der Maßnahmendurchführung und zu Anreizen für private Investitionen in die Natur.
Der VDBA vertritt die Meinung, dass Natur- und Klimaschutz nur gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftern gelingen kann und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.