Online-Beteiligung am Nationalen Wiederherstellungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Das BMUKN hat eine Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan bis zum 25. Juni 2026 eingerichtet. Der VDBA hat sich zu Artikel 4 - ‚Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen‘ in dem Verfahren positioniert.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will. Das können zum Beispiel konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, die Festlegung von Flächen, Zeitplänen sowie die Bewertung der Klimawirksamkeit und sozio-ökonomischer Auswirkungen sein. Das Format des NWP und die erforderlichen Inhalte sind dabei von der EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten einheitlich vorgegeben worden. In Deutschland wird der NWP vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt. Ein zentrales Element dabei ist eine offene, transparente und inklusive Beteiligung der Öffentlichkeit.
Auf der vom BMUKN eingerichteten Plattform hat man die Möglichkeit, den ersten Entwurf des deutschen NWP zu lesen und zu kommentieren.
Nach Abschluss der Online-Beteiligung wird der Entwurf überarbeitet. Die eingegangenen Kommentare werden geprüft und soweit möglich in die Überarbeitung einbezogen.
Stellungnahme des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur zum Rohentwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP)
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur sieht den vorliegenden Rohentwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans mit großer Sorge. Der Entwurf wird weder den fachlichen Anforderungen an eine belastbare Planungsgrundlage gerecht noch den praktischen Realitäten der Flächennutzung in Deutschland. In seiner jetzigen Form ist er Ausdruck einer grundlegenden Planungsunsicherheit bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung.
Bereits nach den eigenen Begleitunterlagen zum Plan ist eine bundesweite Ermittlung konkreter Flächen zur Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Habitaten geschützter Arten derzeit nicht möglich gewesen. Stattdessen wurden lediglich „Suchräume“ definiert, deren Konkretisierung erst später erfolgen soll. Damit fehlt eine zentrale Grundlage für jede seriöse Maßnahmenplanung.
Ebenso wird eingeräumt, dass wesentliche Zielgrößen – etwa das „zufriedenstellende Niveau“ vieler Wiederherstellungsziele – noch nicht feststehen oder näher definiert sind und deshalb selbst langfristige Finanzbedarfe bis 2050 nicht angegeben werden konnten.
Auch die Kostenschätzungen beruhen ausdrücklich auf Grobschätzungen mit erheblicher Unsicherheit. Zugleich steht die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt und ist weder auf EU- noch auf nationaler Ebene gesichert.
Hinzu kommt, dass die den Behörden vorliegenden Daten zum Zustand und Vorhandensein geschützter Lebensraumtypen oft veraltet sind, Daten entsprechend gar nicht mehr dem aktuellen Zustand entsprechen und erstmal eine flächendeckende Kontrolle der tatsächlichen Gegebenheiten durchgeführt werden müsste.
Ohne belastbare Kenntnisse über das tatsächliche Vorkommen und den Zustand geschützter Lebensraumtypen, die Habitate und das Vorkommen geschützter Arten sowie weitere Schutzgüter der Naturwiederherstellungsverordnung, ohne eine seriöse Kostenschätzung und ohne eine gesicherte Finanzierung macht dieser Entwurf für den Nationalen Wiederherstellungsplan Deutschlands keinen Sinn. Er ist vielmehr Zeugnis der Planlosigkeit, mit der die Naturwiederherstellungsverordnung von Beginn an erarbeitet, beschlossen und nunmehr umgesetzt werden soll.
Aus Sicht der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur ist der derzeitige Ansatz daher zum Scheitern verurteilt. Die extrem ambitionierten Zielsetzungen der Verordnung können nur erreicht werden, wenn Flächenbewirtschafter und Flächeneigentümer frühzeitig, verbindlich und auf Augenhöhe in Planung und Umsetzung eingebunden werden – nicht erst im Rahmen formaler Öffentlichkeits-beteiligungsschritte.
Die Erfahrungen aus der Umsetzung von Natura 2000 zeigen deutlich, welche Folgen eine unzureichende Beteiligung der betroffenen Nutzergruppen hat. Der damals entstandene Vertrauensverlust gegenüber Politik und Naturschutz wirkt bis heute nach und stellt eine schwere Hypothek für die Umsetzung neuer Naturschutzinstrumente dar. Erfolgreicher Natur- und Artenschutz kann in der Fläche nur gelingen, wenn Flächeneigentümer und Bewirtschafter in jeder Phase der Planung und Umsetzung tatsächlich beteiligt, angehört und mitgenommen werden.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Schutzgüter, deren Erhaltungszustand durch die Wiederherstellungsverordnung verbessert werden soll, unmittelbar auf eine kontinuierliche Nutzung angewiesen sind. Dies gilt für Dauergrünland ebenso wie für Heidelandschaften oder die traditionellen Teichlandschaften Deutschlands. Die dort vorhandene außergewöhnliche Artenvielfalt existiert nicht trotz, sondern gerade wegen der jahrhundertelangen Bewirtschaftung.
Diese Bewirtschaftung wird jedoch seit Jahrzehnten als „Problem“ dargestellt und massiv durch einen überzogenen Artenschutz insbesondere für Kormoran, Biber und Fischotter beeinträchtigt. Die wirtschaftliche Grundlage vieler Teichwirtschaftsbetriebe wird dadurch zunehmend entzogen. Damit gefährdet dieser Ansatz nicht nur die Existenz der Unternehmen, sondern zugleich den Fortbestand der von ihnen gepflegten Teichlandschaften mit ihren geschützten Lebensraumtypen, streng geschützten Arten und vielfältigen Ökosystemleistungen. Hinzu kommt die oft zweifelhafte Festlegung der FFH/Natura 2000 Zielarten, die in aquatischen Lebensräumen oft nur den Fischotter – einen opportunistischen Prädator geschützter Fisch-, Mollusken- und Amphibienarten – als einzig schützenswerte Art benennen.
Ohne ein energisches Gegensteuern droht neben dem Verlust der zumeist familiengeführten Betriebe und ihrer regionalen Wertschöpfung, die auch die Lebensmittelversorgung mit einem sehr hochwertigen, natürlichen Produkt beinhaltet, gleichzeitig der Verlust ganzer Kulturlandschaften, deren Biodiversität bislang wesentlich durch nachhaltige Nutzung gesichert wurde (Verhinderung von Verbuschung / Verwaldung).
Auch die Binnenfischerei leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung aquatischer Ökosysteme. Durch die nachhaltige Entnahme von Fischbiomasse für die lokale Lebensmittelversorgung trägt sie wesentlich zum Nährstoffaustrag aus eutrophierten Gewässern bei. Gleichzeitig führen zunehmende Prädation u.a. durch Kormorane, Reiher, Haubentaucher und Fischotter sowie restriktive artenschutzrechtliche Vorgaben zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen der Betriebe. Der anhaltende Rückgang der Erträge und Betriebszahlen verdeutlicht die dramatische Lage der Branche.
Bei der Planung und Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung müssen solche Zielkonflikte berücksichtigt und aufgelöst werden. Anderenfalls droht eine weitere Verschlechterung der Erhaltungszustände genau jener Lebensraumtypen und Arten, deren Verbesserung Ziel der Verordnung ist. Eine solche Verschlechterung widerspricht ausdrücklich den Vorgaben der Verordnung selbst.
Der Nationale Wiederherstellungsplan und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge seiner Erstellung stellen den ersten Lackmustest für die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung dar. Die bislang vorliegenden Unterlagen und Beteiligungsprozesse bleiben jedoch erschreckend oberflächlich und lassen weder eine belastbare Datengrundlage noch eine realistische Umsetzungsstrategie erkennen.
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans auf Basis belastbarer Datengrundlagen, transparenter Finanzierungsstrategien und einer echten Beteiligung der Flächennutzer. Ohne diese Voraussetzungen ist ein Scheitern der Umsetzung absehbar.