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Bis 3. Oktober Ideen einbringen: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur!

Bis 3. Oktober Ideen einbringen: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellung der Natur!

​Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz laden zur aktiven Mitgestaltung des Nationalen Wiederherstellungsplans ein

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie weitere Interessierte aktiv im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beteiligen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben dafür eine Online-Plattform eingerichtet. Dort werden bis 3. Oktober 2025 Hinweise und Anregungen gesammelt. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, Natur und Lebensräume besser zu schützen und wiederherzustellen – als unverzichtbare Grundlage für unsere Lebensqualität und Wirtschaft.
 
Der VDBA empfiehlt dringend, sich auf der Seite umzusehen und sich dort einzubringen. In der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und speziell im Wiederherstellungsplan liegen gleichermaßen Chancen und Risiken für Fischerei und Fischzucht.

Auf der Online-Plattform Beteiligung zur Wiederherstellung der Natur - Dialog BMUV stehen verschiedene Beteiligungsformate zur Verfügung:
  • Umfrage: Für alle, die ihre Wahrnehmungen, Erwartungen und Informationsbedarfe mitteilen möchten.
  • Fachspezifische Beteiligung: Für Stakeholder, die gezielt ihre Einschätzungen und Vorschläge zu einzelnen Themen wie Wäldern, Meeren, Flüssen und Auen, Landwirtschaft oder Natur in der Stadt mitteilen wollen.
  • Ideen-Pinnwand: Für positive Beispiele, Forschungsergebnisse oder Praxisvorschläge zur Wiederherstellung der Natur.

Pressemitteilung BMUKN & BfN:
"Gesunde Wälder, saubere Flüsse, intakte Böden, nasse Moore und städtische Grünflächen sind eine unverzichtbare Grundlage für Gesundheit, Wohlstand und Lebensqualität. Sie sorgen für saubere Luft und ausreichend Wasser, speichern Kohlendioxid, schützen vor den Folgen des Klimawandels und sind essenziell für die Produktion von Lebensmitteln. Gleichzeitig fördern sie nachhaltig die Artenvielfalt und bieten Räume für Erholung und Freizeit. Wo Ökosysteme geschädigt sind, gilt es, sie wiederherzustellen und in einen guten Zustand zu versetzen. Das ist das Ziel der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Bis zum 1. September 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Verordnung einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen. Dieser soll gezielte Maßnahmen bündeln, die Wälder, Flüsse und Auen, Böden, Moore, Küsten und städtischen Grünflächen schützen und stärken sollen.

In Deutschland erarbeitet die Bundesregierung den Nationalen Wiederherstellungsplan in enger Abstimmung mit den Ländern. Ziel ist es, wirksame und umsetzbare Maßnahmen zu entwickeln, die von der Gesellschaft mitgetragen werden.

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) laden die Öffentlichkeit und Stakeholder ein, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Zu diesem Zweck wurde eine eigene Beteiligungsplattform eingerichtet."
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Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

Präsidium

Präsident: Bernhard Feneis
Vizepräsident: Peter Grimm und Ronald Menzel

Weiterhin:
​Stefan Hofer
Sabine Schwarten
Torben Heese

Forellenzucht

Spartenleiter: Peter Grimm
Stellvertreter: Stephan Hofer

weitere Mitglieder:
Elmar Mohnen
Markus Lichtenecker
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Bernhard Feneis
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Gunnar Reese
Alfred Stier
Anna Klupp 

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Ronald Menzel
Stellvertreter: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Carsten Brauer
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker
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