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Neue Pflichten für Umweltwerbung und Verbraucherinformationen

Neue Pflichten für Umweltwerbung und Verbraucherinformationen

Am 27. September 2026 ist die EmpCo-Richtlinie in Kraft getreten. Sie soll vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing schützen und verlässlichere Informationen für nachhaltigere Kaufentscheidungen schaffen.

Aus der "EmpCo-Richtlinie (offiziell Richtlinie (EU) 2024/825) zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" ergeben sich neue Regeln für die Darstellung und Werbung von Unternehmen und ihren Produkten sowie zusätzliche Informationspflichten. Sie gelten seit dem 27. September 2026 und betreffen auch Betriebe der Binnenfischerei und Binnenaquakultur, wenn sie sich mit ihren Aussagen an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Die wichtigsten Pflichten stellen wir nachfolgend dar.

1. Aussagen über den Betrieb und seine Produkte
Zu prüfen sind alle geschäftlichen Aussagen – auf Verpackungen und Etiketten, an Verkaufsstellen, auf Websites, in Online-Shops, sozialen Medien, Broschüren und Anzeigen. Auch Produkt- oder Unternehmensnamen, Siegel, Logos, Farben und Bilder können einen Umweltvorteil vermitteln. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten.

Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimafreundlich“ dürfen nur verwendet werden, wenn eine dafür relevante, anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt oder die Aussage auf demselben Medium klar und hervorgehoben konkretisiert wird. Auch konkretisierte Aussagen müssen zutreffen und belegbar sein. Ein Link oder QR-Code allein genügt nicht als Erläuterung.
Aussagen über den gesamten Betrieb oder das gesamte Produkt dürfen nicht auf einem Nachweis beruhen, der lediglich einen einzelnen Teich, Produktionsschritt oder Umweltaspekt betrifft.
 
Der weitreichende Begriff „nachhaltig“ ist besonders sorgfältig zu prüfen: Ein Nachweis zu einem Umweltaspekt belegt nicht automatisch umfassende ökologische und soziale Nachhaltigkeit.
Besonders konfliktträchtig können beispielsweise sein:
  • „nachhaltige Fischerei“ oder „nachhaltige Aquakultur“ ohne klar benannte Kriterien und geeignete Nachweise;
  • „biodiversitätsfördernd“ oder „naturnah“, wenn nur einzelne Flächen oder Maßnahmen erfasst sind;
  • „klimaneutraler Karpfen“ oder „CO₂-neutrale Forelle“, wenn die Aussage auf dem Ausgleich von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht;
  • ein freiwilliges eigenes „Öko-“ oder „Naturteich“-Siegel ohne staatliche Festsetzung oder geeignetes Zertifizierungssystem.

Zukunftsversprechen wie „bis 2035 klimaneutral“ benötigen klare, öffentliche und überprüfbare Verpflichtungen, messbare und zeitgebundene Ziele, einen realistischen Umsetzungsplan, die dafür vorgesehenen Mittel sowie regelmäßige unabhängige Prüfungen. Freiwillige Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel müssen staatlich festgesetzt sein oder auf einem geeigneten Zertifizierungssystem mit öffentlich zugänglichen Kriterien und unabhängiger Überwachung beruhen.
 
Angaben wie „aus regionaler Teichwirtschaft“, „extensiv erzeugt“, „ohne Antibiotika“ oder „Bio“ sind nicht automatisch unzulässig. Sie müssen jedoch zutreffen und dürfen durch Wortwahl oder Gestaltung keine weitergehenden, unbelegten Umweltvorteile nahelegen. Für Bio-, Herkunfts- und sonstige Lebensmittelangaben gelten daneben die einschlägigen Kennzeichnungsvorschriften.

2. Direktverkauf und Onlinehandel
Beim Verkauf eigener Fischprodukte an Verbraucherinnen und Verbraucher muss der Betrieb gut sichtbar auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen.
Dafür ist das harmonisierte EU-Muster zu verwenden, das unten rechts herungtergeladen werden kann:
  • Der Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung muss im Geschäft z.B. als gut sichtbares Plakat oder als Aufsteller neben der Kasse, im Online-Shop als allgemeiner Hinweis auf der Website zu finden sein.
  • Das Muster muss unverändert bleiben; ein Ausdruck muss mindestens DIN A4 groß sein, online muss es in Farbe erscheinen.
  • Es informiert über gesetzliche Rechte bei mangelhafter Ware und ist keine zusätzliche Haltbarkeitszusage.

Vor dem Verkauf sind bei einem Online-Angebot wesentliche Produkteigenschaften korrekt anzugeben. Soweit für das jeweilige Produkt relevant, kann dies Umwelt- oder Sozialeigenschaften, Herstellungsweise und Herkunft umfassen. Gibt es umweltfreundlichere Lieferoptionen, muss der Online-Händler darüber informieren.

Bietet ein Hersteller zusätzlich eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt an, muss er das harmonisierte GARAN-Label verwenden. Die Garantiebedingungen sind dem Verbraucher spätestens bei Lieferung dauerhaft, zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, mitzuteilen. Für frische Fischprodukte ist diese Regel typischerweise nicht einschlägig; sie kann jedoch bei anderen vom Betrieb vertriebenen Waren relevant werden.

Die EmpCo-Richtlinie verlangt nicht pauschal einen Umweltpass oder eine vollständige Ökobilanz für jedes Fischprodukt. Sie setzt aber klare Grenzen für werbliche Aussagen und verpflichtet Betriebe, erforderliche Verbraucherinformationen vor dem Kauf bereitzustellen.
Bitte prüfen Sie daher Ihre Verpackungen, Verkaufsunterlagen, Internetauftritte und Werbemittel und halten Sie für jede Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage fest, worauf sie sich bezieht und wodurch sie belegt wird. Bei konkreten Zweifelsfällen sollte die jeweilige Aussage samt Gestaltung und Nachweisen rechtlich geprüft werden.

 
Mehr Informationen auf der offiziellen Seite Nachhaltiger Konsum der EU-Kommission.

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Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

Präsidium

Präsidentin: Isabell Schwegel
Vizepräsidenten: Philipp Mohnen und Lars Dettmann

Alfred Stier
Peter Grimm
Sabine Schwarten
Torben Heese
​Anna Klupp

Forellenzucht

Spartenleiter: Philipp Mohnen
Stellvertreter: Peter Grimm

weitere Mitglieder:
​Max Hoersen
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Alfred Stier
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Peter Oberle
Bernhard Feneis

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Lars Dettmann
Stellvertreterin: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker

Young Fishermen

Spartenleiterin: Anna Klupp
Stellvertreterin: Isabell Schwegel

weitere Mitglieder:
Marinus Bogner
Gero Weinhardt
Martin Weierich
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