Möglichkeit der Stellungnahme zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts
In den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin für das Mandat 2024-2029 wird der Umsetzung und Vereinfachung große Bedeutung beigemessen. Die Kommission prüft derzeit Umweltrechtsvorschriften, um Gesetzgebungsakte zu ermitteln, die ein erhebliches Potenzial zur Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben bergen. Der Verwaltungsaufwand soll verringert werden, ohne die im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften vereinbarten Umweltziele zu beeinträchtigen. Weder sollen die Umweltziele der EU abgeschwächt noch der durch das EU-Umweltrecht garantierte Schutz der menschlichen Gesundheit verringert werden.
Bis 10.September.2025 ist es möglich am EU Konsultationsverfahren teilzunehmen unter folgendem Link:
Damit der Verwaltungsaufwand zukünftig für kleine und mittlere Unternehmen überschaubar bleibt, sollte die EU Initiative zur Entbürokratisierung unterstützt werden.