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Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stockt maximale Hilfen für Fischereibetriebe auf  Obergrenze wird auf 75.000 Euro angehoben

Fischerei-Hilfsprogramm: BMEL stockt maximale Hilfen für Fischereibetriebe auf Obergrenze wird auf 75.000 Euro angehoben

Neuanträge nicht erforderlich

Im Juli hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Kleinbeihilfeprogramm für Fischereibetriebe gestartet, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden. Angesichts der andauernden Krisensituation wird das BMEL jetzt die maximal mögliche Hilfe pro Betrieb von 35.000 Euro auf 75.000 Euro deutlich anheben. Vor allem die gestiegenen Betriebskosten treffen die deutschen Fischerinnen und Fischer in Nord- und Ostsee weiterhin hart.


Die Erhöhung wurde erst möglich, nachdem die Europäische Kommission nach dem Start des BMEL-Hilfsprogramms eine Anpassung des Befristeten Krisenrahmens beschlossen hat. So sind in der Fischerei nun Beihilfen bis zu 75.000 Euro je Betrieb zulässig. Das BMEL schöpft damit den vollen Spielraum aus, den das EU-Recht für Fischerei-Kleinbeihilfen zulässt. 
 
Die Kleinbeihilfe können Betriebe für Fischereifahrzeuge erhalten, die im Jahr 2021 in der Fischerei aktiv waren. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge seit dem 24. Februar 2022 in der Fischerei aktiv sind oder noch in diesem Jahr aktiv werden.

Weitere Infos hier
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Präsident: Bernhard Feneis
Vizepräsident: Peter Grimm und Ronald Menzel

Weiterhin:
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Sabine Schwarten
Torben Heese

Forellenzucht

Spartenleiter: Peter Grimm
Stellvertreter: Stephan Hofer

weitere Mitglieder:
Elmar Mohnen
Markus Lichtenecker
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Bernhard Feneis
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Gunnar Reese
Alfred Stier
Anna Klupp 

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Ronald Menzel
Stellvertreter: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Carsten Brauer
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker
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