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Krisenbeihilfe für Bayerische Fischereibetriebe möglich

Krisenbeihilfe für Bayerische Fischereibetriebe möglich

m EMFF können Aquakulturbetriebe ab 11.01.2023 bis 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen. 
Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.
 
Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Ob ein ähnliches Programm in anderen Bundesländern angeboten wird, muss beim zuständigen Ministerium erfragt werden.


Förderrichtlinie
Antragsformulare
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Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

Präsidium

Präsidentin: Isabell Schwegel
Vizepräsidenten: Philipp Mohnen und Lars Dettmann

Alfred Stier
Peter Grimm
Sabine Schwarten
Torben Heese
​Anna Klupp

Forellenzucht

Spartenleiter: Philipp Mohnen
Stellvertreter: Peter Grimm

weitere Mitglieder:
​Max Hoersen
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Alfred Stier
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Peter Oberle
Bernhard Feneis

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Lars Dettmann
Stellvertreterin: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker

Young Fishermen

Spartenleiterin: Anna Klupp
Stellvertreterin: Isabell Schwegel

weitere Mitglieder:
Marinus Bogner
Gero Weinhardt
Martin Weierich
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