Der Mitgliedsantrag zur Mitgliedschaft im VDBA als PDF Datei zum download
Antrag für Mitgliedschaft
Entsprechend § 3 der Satzung kann ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden.
Zitat aus dem §3 zur Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft ist freiwillig und auf der Grundlage einer durch die Mitgliederversammlung des VDBA zu beschließenden Beitragsordnung beitragspflichtig.
- Der Verband hat:
I. unmittelbare Mitglieder
a) Landesfischereiverbände und regionale Berufsfischerverbände
b) Einzelmitglieder:
als natürliche oder juristische Person, auch länderübergreifende Dachverbände der Angelfischerei
II. mittelbare Mitglieder:
alle Mitglieder der im VDBA vereinigten Verbände, gem. § 3;2. I. a)
III. fördernde Mitglieder:
als natürliche oder juristische Person
IV. Ehrenmitglieder - Zu Ehrenmitgliedern können durch das Präsidium Personen ernannt werden, die sich um die Förderung der Fischerei besonders verdient gemacht haben. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.
- Fördernde und Ehrenmitglieder haben beratende Stimme und kein Stimmrecht.
Zum download des Antragsformulars (*.pdf) Aufnahmeantrag VDBA