Die Beitragsordnung des VDBA
Beitragsordnung gültig ab 01.01.2006
- Der Mindestbeitrag beträgt 250,- €.
- Je 250,- € fristgemäß gezahlter oder per Einzugsermächtigung verbindlich erklärter Beitrag im laufenden Geschäftsjahr ergibt eine Stimme.
- Einzelmitglieder dürfen maximal 10 Stimmen erwerben. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium eine hiervon abweichende Regelung treffen.
- Mitgliedsverbände zahlen mindestens 25 % ihrer Beitragseinnahmen aus dem ideellen Bereich an den VDBA. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium auf Antrag des Mitgliedsverbandes eine hiervon abweichende Regelung treffen.
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. April zu überweisen auf das Konto bei der:
Commerzbank Brandenburg
IBAN: DE61 1604 0000 0257 5025 00
BIC: COBADEFFXXX - Mitgliedsbeiträge von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind spätestens 4 Wochen nach Bestätigung der Aufnahme an den VDBi zu leisten.
- Eine Teilzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur halbjährlich (2 Raten) oder vierteljährlich (4 Raten) und nur bei Vorlage einer Einzugsermächtigung zulässig.
- Die Beitragsordnung gilt solange fort, bis die Mitgliederversammlung eine Veränderung für erforderlich hält und beschließt.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 02.09.2005 in Bingen
Stimmen dafür : 269 Stimmen
Stimmen dagegen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Ergebnis : einstimmig angenommen