Kritische Betrachtung der Änderung vom Tiergesundheitsgesetz
Bekanntmachung der Neufassung des Tiergesundheitsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 93), Tierarzneimittelgesetz, Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz und Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts
Am 1. April 2026 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH, Referat 322) die Bekanntmachung der Neufassung des Tiergesundheitsgesetzes im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 93 verkündet.
VDBA Präsident und Tierarzt Bernhard Feneis gibt hierzu Eine kritische Betrachtung der Gesetzesänderungen aus Sicht der Teichwirte
Die jüngsten Anpassungen am TierGesG, TAMG und TierGesBußG werden von vielen Teichwirt*innen, hier am Beispiel Bayern, durchaus kritisch gesehen. Zwar werden die Ziele – bessere Tiergesundheit und Prävention von Krankheiten – anerkannt, doch in der Praxis führen die neuen Vorgaben zu erheblichen Herausforderungen.
Die verschärften Meldepflichten und die strengeren Dokumentationsanforderungen beim Einsatz von Tierarzneimitteln erhöhen den bürokratischen Aufwand gerade in der Teichwirtschaft erheblich. Vor allem kleinere Betriebe fühlen sich dadurch überfordert, da sie oftmals keine zusätzlichen Ressourcen für Verwaltungsaufgaben haben. Die Angst vor Sanktionen bei unbeabsichtigten Fehlern in der Dokumentation oder Meldepflicht belastet viele Teichwirt*innen und kann zu Unsicherheit führen.
Auch die Vorgaben zum Antibiotikaeinsatz werden kritisch bewertet. Während Teichwirt*innen den Grundgedanken der Resistenzprävention unterstützen, bemängeln wir als Verband, dass die neuen Regelungen häufig wenig Spielraum für die individuellen Besonderheiten der Betriebe lassen. Die Praxis zeigt, dass starre Vorschriften nicht immer den komplexen Bedingungen der Teichwirtschaft gerecht werden. Abwarten bis ein resistenztest vorliegt, bedeutet immer wieder hohe Verluste in der Zwischenzeit und schlechte Prognose bei dadurch zu spät veranlasster Therapie!!!
Die Einführung neuer Bußgeldtatbestände betrachtet der VDBA ebenfalls mit Sorge. Wir befürchten, dass die Strafen nicht immer verhältnismäßig sind und gerade die kleineren Betriebe unverhältnismäßig hart treffen könnten v.a. bei zweifelhafter Rechtfertigung des Bußgeldes, s.o.
Insgesamt wäre der Ausbau der Beratung und die weitere Unterstützung wesentlich wichtiger, damit die gesetzlichen Anforderungen praxisnah und mit Augenmaß umgesetzt werden können.
Zusammenfassend: Es bleiben die Gesetzesänderungen zwar ein Schritt in Richtung der Verbesserung von Tiergesundheit und Qualitätssicherung allgemein,
– aus Sicht der Teichwirt*innen bedarf es jedoch einer stärkeren Berücksichtigung der betrieblichen Realität und einer Entlastung, statt weitern bürokratischen Aufwand; damit das Ziel der Erhaltung unserer Branche langfristig und tragfähig erreicht werden.
Das Bundesgesetzblatt kann hier heruntergeladen werden: