VDBA Stellungnahme zur geplanten Änderung der EMFAF-Verordnung
Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission
Über die Initiative:
Die Änderung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds wird die neuen Elemente aus dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Fischereisubventionen sowie Änderungen umfassen, die den Mitgliedstaaten für den verbleibenden Programmplanungszeitraum mehr Flexibilität bei der Durchführung ihrer nationalen Programme einräumen.
Stellungnahme des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. V. zu "Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds – Änderung zur Vereinfachung und zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens"
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die EMFAF-Verordnung gezielt zu vereinfachen und für den verbleibenden Förderzeitraum flexibler auszugestalten. Die bisherige Umsetzung zeigt, dass viele Fördertatbestände zwar fachlich richtig angelegt sind, in der Praxis aber durch komplexe Vorgaben, lange Verfahren, hohe Nachweisanforderungen und enge Auslegungsspielräume an Wirkung verlieren.
Für die deutsche Binnenfischerei & Aquakultur ist der EMFAF kein ergänzendes Randinstrument, sondern ein zentrales Förderinstrument zur Sicherung regionaler Lebensmittelerzeugung, betrieblicher Modernisierung, Energieeffizienz, Verarbeitung, Direktvermarktung, Ausbildung und Fachkräftesicherung. Gerade kleine und familiengeführte Unternehmen können notwendige Investitionen häufig nur dann umsetzen, wenn Förderverfahren planbar, verständlich und wirtschaftlich handhabbar sind.
Der VDBA schlägt deshalb folgende Anpassungen vor:
1. Förderfähigkeit investiver Maßnahmen deutlich erweitern und klarstellen:
Modernisierung, Energieeinsparung, erneuerbare Energien, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Tierwohl, Wasserführung, Hälterung, Schlachtung, Kühlung, Verarbeitung und Direktvermarktung müssen ohne enge Auslegungshürden förderfähig sein. Auch praxiserprobte Investitionen, die bestehende Betriebe stabilisieren und wettbewerbsfähig halten sollten förderfähig sein.
2. Vereinfachte Kostenoptionen verbindlich ermöglichen:
Für kleinere Vorhaben sollten Pauschalen, Standardeinheitskosten und vereinfachte Nachweisverfahren genutzt werden können. Bei wiederkehrenden Investitionen und Standardmaßnahmen sollten detaillierte Einzelbelegprüfungen durch nachvollziehbare Kostenmodelle ersetzt werden. Das reduziert Aufwand bei Betrieben und Verwaltungen gleichermaßen.
3. Kleine Unternehmen gezielt entlasten:
Binnenfischerei und Aquakultur sind in Deutschland überwiegend kleinbetrieblich strukturiert. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sollten höhere Fördersätze, vereinfachte Antragsunterlagen und verkürzte Prüfverfahren vorgesehen werden. Die Förderschwellen müssen so bemessen sein, dass auch kleinere Betriebe Investitionen tatsächlich umsetzen können.
4. Generationswechsel und Fachkräftesicherung als eigene Förderziele verankern:
Betriebsübernahmen, Einstieg junger Unternehmerinnen und Unternehmer, berufliche Ausbildung, Qualifizierung, Beratung sowie Investitionen in bessere Arbeitsbedingungen sollten ausdrücklich förderfähig sein. Ohne gezielte Unterstützung des Generationswechsels verliert der Sektor Produktionskapazität, Wissen und regionale Wertschöpfung.
5. Verarbeitung und Vermarktung praxistauglich stärken:
Die Förderung darf nicht an der Teichkante oder am Boot enden. Regionale Verarbeitung, mobile und stationäre Verkaufseinrichtungen, Kühlketten, Räuchereien, digitale Vermarktung und Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette sind entscheidend, um höhere Wertschöpfung im Betrieb zu halten.
6. Programmänderungen schneller ermöglichen:
Da mögliche Änderungen frühestens Ende 2026 wirksam werden, müssen die Mitgliedstaaten ihre Programme ohne langwierige Verfahren anpassen können. Andernfalls erreicht die Vereinfachung die Betriebe zu spät.
7. WTO-Umsetzung ohne zusätzliche Belastung nachhaltiger Binnenbetriebe:
Die Umsetzung des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen darf nicht zu pauschalen Einschränkungen für nachhaltige Binnenfischerei und Aquakultur führen. Notwendig ist eine klare Abgrenzung zwischen international relevanten Subventionsverboten und zulässiger Unterstützung regionaler, nachhaltiger Lebensmittelerzeugung.
Der VDBA fordert die Kommission auf, die Änderung der EMFAF-Verordnung konsequent an der betrieblichen Praxis auszurichten. Entscheidend ist nicht eine weitere programmatische Zielbeschreibung, sondern ein Förderrahmen, der Investitionen tatsächlich auslöst, Betriebe entlastet und die Binnenfischerei und Aquakultur als Teil der europäischen Ernährungssicherung stärkt.