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Öffentliche EU Konsultation "Wassersektor – Beschleunigung der Digitalisierung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit"

Öffentliche EU Konsultation "Wassersektor – Beschleunigung der Digitalisierung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit"

Die geplante Digitalisierung des Wassersektors hat das Potenzial, das Leben für die Aquakultur teurer und komplizierter zu machen - Entsprechend hat sich der VDBA in dem Verfahren positioniert.

Über die Initiative:
Die Wasserbewirtschaftung in der EU erfordert ein intelligentes, digitales System, um Echtzeit-Vorhersagen zu verbessern und die Kosten zu senken. Die mit dieser Initiative angestrebte Beschleunigung der Digitalisierung wird durch die folgenden drei Säulen gestützt: KI-gestützte Big Data, großmaßstäbliche Nutzung des Internets der Dinge und routinemäßige Erdbeobachtung. Ziel der Initiative ist es, zuverlässige Dienstleistungen zu erbringen, Bürokratie abzubauen und einen wettbewerbsfähigen Markt zu fördern. Durch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Transparenz können bessere Daten für die Öffentlichkeit und eine intelligentere Bewirtschaftung der Wasserressourcen der EU sichergestellt werden.
Frist für Rückmeldungen: 27 Mai 2026 - 24 Juni 2026 
 
Stellungnahme des Verbandes der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e.V. zum Konsultationsdokument der Europäischen Kommission „Wassersektor – Beschleunigung der Digitalisierung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit“
Die deutsche Binnenfischerei und Aquakultur unterstützen grundsätzlich das Ziel, die Wasserbewirtschaftung durch den Einsatz moderner digitaler Technologien effizienter, transparenter und widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu gestalten. Eine verbesserte Datengrundlage kann dazu beitragen, wasserwirtschaftliche Entscheidungen zu objektivieren und vorhandene Wasserressourcen nachhaltiger zu nutzen.
Gleichzeitig weist die Europäische Kommission selbst darauf hin, dass hohe Investitionskosten derzeit zu den wesentlichen Hemmnissen der Digitalisierung im Wassersektor gehören. Für die überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Binnenaquakultur und Binnenfischerei gilt dies in besonderem Maße. Zusätzliche Anforderungen an Mess-, Sensor- und Übertragungstechnik sowie deren laufende Wartung, Kalibrierung, Datenspeicherung und Berichterstattung verursachen erhebliche Kosten. Diese dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Aquakulturunternehmen nicht gefährden und müssen daher durch geeignete Förderinstrumente begleitet werden.
Vor diesem Hintergrund müssen sich mögliche Vorgaben zur Datenerfassung und Digitalisierung in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Einfluss des jeweiligen Produktionsverfahrens auf den Landschaftswasserhaushalt bewegen. Eine pauschale Erfassung sämtlicher Wasserströme würde den sehr unterschiedlichen Produktionssystemen innerhalb der Aquakultur nicht gerecht. Erfasst werden sollten ausschließlich solche Wasserparameter, die durch den jeweiligen Betrieb tatsächlich beeinflusst werden können und zugleich für wasserwirtschaftliche Entscheidungen von relevanter Bedeutung sind. Die Datenerhebung muss sich auf einen klar definierten wasserwirtschaftlichen Mehrwert stützen und darf nicht zum Selbstzweck werden.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Bewertung von Wasserverlusten zu. Verdunstung und insbesondere Versickerung dürfen nicht als Wasserverbrauch eingestuft werden. Beide Vorgänge sind integrale Bestandteile des natürlichen Landschaftswasserhaushalts. Während Verdunstung zum atmosphärischen Wasserkreislauf beiträgt, stellt die Versickerung einen wesentlichen Prozess der Grundwasserneubildung dar. Dies gilt insbesondere für Teichgebiete, deren Wasserflächen und durchströmte Böden einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung regionaler Wasserhaushalte leisten. Gerade vor dem Hintergrund vielerorts rückläufiger Grundwasserneubildungsraten wäre es fachlich nicht nachvollziehbar, die für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung unentbehrlichen Versickerungsprozesse als Wasserverbrauch zu bewerten oder daraus finanzielle Belastungen für die Betriebe abzuleiten.
Mit Sorge sehen wir daher mögliche Entwicklungen, bei denen die durch die Digitalisierung geschaffene Datengrundlage künftig zur Ausweitung von Wassernutzungsentgelten oder vergleichbaren Abgaben auf bislang privilegierte Nutzungsformen herangezogen werden könnte. Die Erhebung von Wasserentgelten darf nicht auf Bilanzierungsansätzen beruhen, die natürliche Prozesse wie Versickerung oder Speicherwirkungen von Gewässern als Verbrauch behandeln. Vielmehr müssen die tatsächlichen Wirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt differenziert bewertet werden.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass mögliche Systeme zur Priorisierung von Wasserzuteilungen in Trocken- und Dürreperioden nicht ausschließlich auf Basis von Entnahmemengen oder kurzfristigen Wasserbilanzen erfolgen. Insbesondere die Teichwirtschaft erbringt vielfältige wasserwirtschaftliche und ökologische Leistungen, die in entsprechende Entscheidungen einbezogen werden müssen. Hierzu zählen die Wasserrückhaltung in der Landschaft, die Verzögerung von Abflussspitzen, die Förderung der Grundwasserneubildung durch Versickerungsprozesse sowie die Bereitstellung wertvoller Lebensräume für zahlreiche wassergebundene Tier- und Pflanzenarten.
Die europäische Teichwirtschaft zählt zu den artenreichsten und ökologisch wertvollsten Formen der Landnutzung. Ihre positiven Wirkungen auf Biodiversität, Landschaftswasserhaushalt und Klimaanpassung müssen bei künftigen wasserwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten angemessen berücksichtigt und gegen konkurrierende Nutzungsansprüche abgewogen werden. Eine Priorisierung allein anhand technischer Effizienzkennzahlen würde den tatsächlichen Leistungen dieser Bewirtschaftungsform nicht gerecht.
Die Digitalisierung des Wassersektors kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wasserresillienz Europas leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch ein verhältnismäßiger Ansatz, der die unterschiedlichen Funktionen und Wirkungen der einzelnen Wassernutzer berücksichtigt, zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen vermeidet und die vielfältigen positiven Beiträge der Binnenfischerei und Aquakultur für Wasserhaushalt, Klimaanpassung und Biodiversität angemessen würdigt.
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Der Verband gliedert sich in folgende Sparten, vertreten durch:

Präsidium

Präsidentin: Isabell Schwegel
Vizepräsidenten: Philipp Mohnen und Lars Dettmann

Alfred Stier
Peter Grimm
Sabine Schwarten
Torben Heese
​Anna Klupp

Forellenzucht

Spartenleiter: Philipp Mohnen
Stellvertreter: Peter Grimm

weitere Mitglieder:
​Max Hoersen
Torsten Uhthoff
Alexander Tautenhahn

Karpfenteichwirtschaft

Spartenleiter: Alfred Stier
Stellvertreter: Torben Heese

weitere Mitglieder:
Gerd Michaelis 
Peter Oberle
Bernhard Feneis

Fluss- und Seenfischerei

Spartenleiter: Lars Dettmann
Stellvertreterin: Sabine Schwarten

weitere Mitglieder:
Florian Lex
Martin Bork
Martin Boesenecker

Young Fishermen

Spartenleiterin: Anna Klupp
Stellvertreterin: Isabell Schwegel

weitere Mitglieder:
Marinus Bogner
Gero Weinhardt
Martin Weierich
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